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Unterhalt: Welches Kind aus welcher Beziehung bekommt wieviel?

Wie steht beim Unterhalt die erste Familie zur zweiten?

Und wird der Unterhalt neu berechnet, wenn ein neues Kind geboren wird? Haben die Kinder der zweiten Familie Einfluss auf die Unterhaltszahlungen für die erste Familie? Diese Fragen beschäftigen viele Stiefmütter.

Antwort: Sowohl als auch! Alle Kinder eines Unterhaltspflichtigen sind theoretisch gleichberechtigt. Egal, in welcher Beziehung mit welcher Mutter sie geboren wurden.

Grundsätzlich gilt: Die Kinder von Mutter 1 dürfen gegenüber den Kindern von Mutter 2 nicht benachteiligt werden. Der Unterhalt für alle Kinder richtet sich immer nach derselben Einkommensstufe in der Düsseldorfer Tabelle.

Beispiel: Der Vater hat ein 5-jährges Kind aus erster Ehe und ein 2-jähriges Kind aus zweiter Ehe. Er muss beiden Kindern exakt den gleichen Unterhalt zahlen da beide Kinder in dieselbe Altersstufe fallen. Allerdings kann die Geburt eines weiteren Kindes aber auch zu einer Reduzierung des Unterhalts für die Kinder mit Mutter 1 führen.

Welche Stufe in der Düsseldorfer Tabelle gilt?

Die Zahlen in der Düsseldorfer Tabelle wurden vor dem Hintergrund errechnet, dass eine Unterhaltspflicht gegenüber zwei Personen besteht (also ein (Ex-) Ehegatte und ein Kind ODER zwei Kinder). Entspricht der Unterhaltspflichtige diesem „Normalfall“ kann er den zu zahlenden Unterhalt aus der Einkommensstufe ablesen, die seinem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen entspricht. (Achtung: Das unterhaltsrelevante Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerlichen Nettoeinkommen. Mehr Information finden Sie hier.).

Sind drei Unterhaltsberechtigte vorhanden (also ein (Ex-) Ehegatte und zwei Kinder ODER drei Kinder) so ist der Unterhalt aus der jeweils niedrigeren Einkommensgruppe zu zahlen. Für diese Herabstufung kommt es nicht darauf an, aus welcher Beziehung mit welcher Mutter die Kinder stammen. Die Geburt weiterer Kinder führt zu einer Herabstufung.

Falls sogar noch mehr Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, kommt eine weitere Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle in Betracht.

Fazit: Kommen in einer zweiten Familie Kinder hinzu, kann dies zu einer Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs aller Kinder führen, also der Kinder von Mutter 1 UND Mutter 2 gleichermaßen. Auch der Unterhalt des (Ex-) Ehegatten kann sich verringern oder sogar wegfallen.

Wieviel Geld bleibt dem Unterhaltspflichtigen?

Ein erwerbstätiger Kindesunterhaltszahler hat einen Selbstbehalt von 1080 Euro pro Monat. Nichterwerbstätigen (z.B. Rentner, Krankengeldbezieher, Arbeitslose) Kindesunterhaltspflichtigen stehen 880 Euro Selbstbehalt zu. Das gilt für minderjährige Kinder ODER Kinder bis 21 die noch zur Schule gehen. Der Selbstbehalt bei anderen volljährigen Kindern (z.B. Studenten) liegt bei 1300 Euro.

Was passiert beim „Mangelfall“?

Es kann sein, dass nach Abzug des Selbstbehalts vom unterhaltsrelevanten Einkommen nicht genug Geld für alle Kinder vorhanden ist – das nennt man Mangelfall. Dann werden alle Unterhaltsansprüche  – also auch die der Kinder aus erster Ehe – anteilig gekürzt. Jetzt ist die Frage, welcher Unterhaltsberechtigte zuerst kommt, also welche Rangfolge gilt. Wer im Range vorgeht, bekommt zuerst seinen vollen Unterhalt. Diejenigen Unterhaltsberechtigten, die einen schlechteren Rang haben, müssen sich dann den Rest teilen. Innerhalb eines Rangs haben alle Kinder, also sowohl die von Mutter 1 und als auch die von Mutter 2, gleiche Rechte.

Fazit: Sind also mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge nach § 1609 BGB.

1. Platz – Minderjährige unverheiratete Kinder und Kinder unter 21, die noch bei einem Elternteil leben UND eine allgemeinbildende Schule besuchen.
2. Platz – Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder im Fall einer Scheidung wären, z.B. die Exfrau, bei der gemeinsame Kinder leben, und die zweite Frau, mit der der Unterhaltspflichtige ein gemeinsames Kind hat. Dazu zählen aber auch Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei einer Ehedauer von 10 Jahren oder mehr, gerechnet von der Heirat bis zur Scheidung. Hier liegt der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bei 1300 Euro.
3. Platz – Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Nummer 2 fallen.
4. Platz – Kinder, die nicht unter Nummer 1 fallen.

Zahlung von Ehegatten Unterhalt

Falls der Unterhaltspflichtige durch die Zahlung des vollen Unterhalts für die Exfrau plus Zahlung des Kindesunterhalts unter den Selbstbehalt rutscht, geht zunächst der Kindesunterhalt vor. Die Exfrau bekommt nur die Differenz bis zum Selbstbehalt. Welchen Platz bei der Unterhaltsberechnung Mutter 2, also die Mutter der neuen Kinder hat, hängt davon ab, ob es auch aus der geschiedenen Ehe gemeinsame Kinder gibt:

Gibt es gemeinsame minderjährige Kinder mit dem neuen Partner, aber nicht mit der Exfrau stehen die Ansprüche der neuen Ehefrau vor denen der Exfrau. Dann gilt folgende Rangfolge:
1. Platz  Die Kinder
2. Platz  Der neue Partner
3. Platz  Der frühere Ehegatte

Gibt es sowohl aus der alten Ehe wie auch aus der neuen Ehe gemeinsame minderjährige Kinder sind beide Mütter untereinander gleichberechtigt und müssen sich den Unterhalt, der nach Abzug des Selbstbehalts gezahlt werden kann, teilen


[blue_box] Lesen Sie zu dem Thema Unterhalt auch:
– „Selbstbehalt, Bereinigtes Netto, Unterhalt“ von Rechtanwalt Sascha Gramm.
– 10 Fragen zum Thema Kindesunterhalt an den Experten[/blue_box]

Achtung: Ich bin keine Juristin. Die von mir in der Rubrik „Recht“ gesammelten Informationen stelle ich nach gewissenhafter Recherche auf dem Stiefmutterblog interessierten Lesern zur Verfügung. Ich übernehme weder eine Garantie noch eine Haftung. Im Zweifel rate ich jedem Leser sich an einen Anwalt für Familienrecht zu wenden.

64 Kommentare
  1. Miguel
    Miguel sagte:

    Hallo,
    Ich habe 3 Kinder
    Jedes von einer anderen Frau (Beziehung )
    Verdiene ca 2250 Euro

    Kind 1 ist 13
    Kind 2 ist 13
    Und kind 3 ist 2 mit der Frau bin ich auch noch zusammen

    Kredit 322 Euro monatlich

    Was muss ich denn jetzt zahlen und was ist wenn ich privat mit einer ausgemacht habe das wir uns gegenseitig nix zahlen weil wir beide ca gleich auf das Kind aufpassen

    Wie wird das berechnet

    Antworten
  2. POHL VANESSA
    POHL VANESSA sagte:

    Guten Abend,

    ich suche unbedingt nach Antworten und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
    Mein Verlobter hat aus 1. Ehe 3 Kinder.. Gerichtlich wurde festgesetzt, dass er insgesamt 800 Euro/Monat Unterhalt zahlt. (Die Kinder sind 18, 15, 12)
    Dann hat er von seiner „Ex Freundin“ einen 3 jährigen Sohn. Nun kam Post vom anderen Gericht, dass mein Verlobter an den 3 jährigen 303,50 € zahlen soll.
    Ist das rechtens? Ist das nicht unfair den anderen Kindern gegenüber?
    Wir wollen im Juli heiraten. Er ist auch zu mir gezogen (ich habe 2 Kinder aus erster Ehe falls das eine Rolle spielt.) Der Arbeitsweg von meinem zukünftigen Ehemann beträgt 1200 km in der Woche, wird das nicht auch mit berücksichtigt??

    Ich würde mich sehr über aufschlussreiche Antworten freuen.
    Vielen lieben Dank

    Vanessa

    Antworten
    • Regina
      Regina sagte:

      Liebe Vanessa,
      am besten hilft wirklich der Gang zum Anwalt, denn Unterhalt ist komplex und bei der genauen Berechnung sind viele Faktoren zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist dein LG 4 Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, sofern sich das volljährige Kind noch in Ausbildung befindet. Ob nun die Berechnung für den 3jährigen korrekt ist oder nicht, muss ein Anwalt prüfen.
      Deine Kinder spielen bei der Berechnung keine Rolle, ihnen gegenüber ist ja nicht unterhaltspflichtig. Das Zusammenwohnen ist schon ein Faktor, was die Berechnung seine Wohnkosten angeht. Der Arbeitsweg kann schon angerechnet werden, ob vollumfänglich hängt von der Situation ab. Bitte lasst Euch innerhalb der Einspruchsfrist beraten!
      LG Regina

      Antworten
    • Blabla
      Blabla sagte:

      krass!!! ja ungerecht … das 4. bekommt mehr als die ersten 3!!! Der Bedarf des 1. Kindes 18 Jahre liegt weitaus höher als beim 4. Kind von der „Ex-Freundin“ ……. dein Verlobter wusste nicht was er tut…. was kostet ein Kondom????

      Antworten
      • Blabla
        Blabla sagte:

        Warum finden solche Weiber bei euch gehör? Die will bestimmt auch noch ein Kind mit ihrem Verlobten, da bekommen die Kinder (4) noch weniger und der dumme Steuerzahler zahlt’s vielleicht??!!!! Bin selbst Mutter von 2 Kindern und bekomme Peanats für meine Liebsten und geh voll arbeiten….es reicht hinten und vorn nicht, weil Erzeuger noch 2 gezeugt hat mit 2 anderen…eben richtig wie es die tierische Welt vorgibt…lol

      • Regina
        Regina sagte:

        Solche „Weiber“ finden hier Gehör, weil sich hier eine TE sachlich und objektiv nach Unterhaltsregelungen erkundigt. Und nein, die ersten Kinder haben nicht automatisch Vorfahrt und weitere Familienplanung geht die Exehefrau nunmal nichts an. Hier wird mit keinem Wort erwähnt, dass weitere Kinder geplant sind. Und dein Frust über den „Erzeuger“ deiner eigenen Kinder, der sich erdreistet hat weitere Kinder zu bekommen, zeigt ja nun auch, dass du wohl nicht das glücklichste Händchen bei der Partnerwahl hattest. 2 Kinder hast Du ja trotzdem mit ihm bekommen.

  3. Marina
    Marina sagte:

    Hallo !! Meine Frage ist:

    Ich habe ein Sohn 9 Jahre von meine erste Beziehung.

    Mein Mann hat 1 Tochter mit 9 Jahre von 1 Beziehung und 1 Baby 1 Jahre von andere Frau

    Wir haben geheiratet und haben wir auch 1 Baby 9 Monate

    Er verdient 2.400 nett 3000 Brutto

    Was muss er bezahle ?
    Was bleibt mit uns ?

    Ich habe keine Arbeit !!

    Vielen Danke

    Antworten
    • Regina
      Regina sagte:

      Liebe Marina, das kann ich hier so nicht beantworten. Es hängt stark davon ab, was er sonst noch so abziehen kann. Bei dem Verdienst dürfte es aber nahe an den Mangefall kommen, er ist ja quasi 4 Personen unterhaltspflichtig. Am besten, ihr lasst Euch vom Jugendamt beraten oder von einem Anwalt, der kann es genau ausrechnen.

      Antworten
  4. Maier
    Maier sagte:

    Wie sieht es denn aus, wenn der Vater meines Kindes mit seiner neuen Ehefrau zwei Kinder hat und an diese keinen Barunterhalt (aber Naturalunterhalt) leistet? Werden diese Kinder bei der Eingruppierung der Düsseldorfer Tabelle beachtet?

    Antworten
  5. Jana
    Jana sagte:

    Hallo in die Runde 🙂

    Auch ich habe eine Frage die mich nun sehr bewegt. Meine Tochter ist schon fast 17 und ihr Vater hat vor vielen Jahren geheiratet und noch 2 weitere Kinder bekommen (10,5). Es gab damals viele Diskussionen zum Unterhalt und nunja… Mir wurde deutlich gemacht, dass ich mich zufrieden geben soll, mit dem was ich für unsere gemeinsame Tochter bekomme, er hätte das über einen Anwalt klären lassen und er würde mir noch mehr zahlen als mir zustünde… Auch auf Nachfrage beim zuständigen Jugendamt bekam ich die Aussage, ich solle doch lieber „die Füße still halten“, ohne das dort je Zahlen genannt wurden.
    Mein Ex befindet sich in der 2. Gehaltsstufe (eher noch darüber) und zahlt mir seit 12 Jahren lediglich 280,-€, eben mit der obigen Begründung…
    Nun meine Frage…in wieweit kann dieser Betrag stimmen, bzw. wie stark minimiert sich der Unterhalt an unsere gemeinsame Tochter durch die beiden „neuen“ Kinder?!
    Ich selbst habe NIEMALS Unterhalt von Ihm erhalten, obwohl wir uns trennten, als unser Kind 18 Monate alt war.

    Ganz lieben Dank für die Antwort 🙂

    Sonnige Grüße

    Antworten
    • Regina
      Regina sagte:

      Liebe Jana,

      Das erscheint mir wirklich sehr wenig.
      Google einfach mal die Düsseldorfer Tabelle.
      Natürlich reduziert sich der Unterhalt, da die anderen Kinder ja auch einen Anspruch haben.
      Er könnte somit auch zum Mangelfall geworden sein. Aber trotzdem erscheint das wirklich wenig, was deine Tochter da bekommt.
      Ich finde es verwunderlich, dass das JA Dich so abfertigt, normalerweise unterstützen die da sehr.
      Ich kann dir 2 Sachen empfehlen:
      Versuche es nochmal beim JA, evtl. bei einem anderen Sachbearbeiter und bestehe auf Neuberechnung.
      Wenn du da nicht weiter kommst, gehe zum Anwalt. Der wird die Unterlagen bei deinem Mann anfordern und das genau ausrechnen.
      Damit hat deine Tochter Gewissheit, dass sie das bekommt, was ihr zusteht.

      Antworten
  6. Swetlana
    Swetlana sagte:

    Hallo,
    Ich bin schwanger und bekomme mit meinem Freund ein Kind. Er hat von seinem Arbeitgeber eine Kündigung bekommt und wird ab dem nächsten Monat arbeitslos. Er zahlt an seinen 16.Jährigen Sohn von seiner Ex-Frau einen Unterhalt von 420 € (geschieden seit 13 Jahren). Zusätzlich zahlt er ihm Internet für sein Handy (30 € monatlich), selbst das Telefon hat er ihm gekauft, dann zahlt er ihm die Jahreskarte Hessen (30€ monatlich), bezahlt sein Urlaub, zahlt 100€ monatlich für das Zimmer in unserem Wohnung, damit er ein eigenes Zimmer in unseren Wohnung hat und immer bei uns übernachten kann, kauft ihm bei Bedarf Spiele (auch als Finanzierung) und macht weitete Geschenke zur allen Feiertagen und nach Bedarf. Mit mir zahlen wir die Miete jeder zu Hälfte mit Ausnahme von Zimmer seines Sohnes, Lebensunterhalt auch hatten wir geteilt (jeder von uns zahlt 500€ monatlich dafür). Mein Kind wollte er auch, genauso wie ich. Aber jetzt verstehe ich nicht, was ist mit dem Unterhalt? Ich nehme die Elternzeit nach dem Geburt und meine Netto wird 1800 € sein. Zudem bezahle ich noch meinen Kredit für das Auto. Habe ich und mein Kind Anspruch auf das Unterhalt von meinem Freund? Leider aktuell bietet er mir nur, von unseren Sammelsgeld auch unseren Kind zu finansieren, also eigentlich dass ich mein Kind selber finanziere. Soll sein Sohn weniger Unterhalt bekommen, weil sein Vater so viel für ihn extra zahlt? Soll sein Sohn weniger Unterhalt bekommen, weil mein Freund arbeitslos geworden ist? Er hat seiner Ex-Frau eine Bestätigung geschrieben, dass er 420 € Unterhalt zahlen soll. Aber es war noch, als er einen unbefristete Job hatte. Gilt dieses Bestätigung weiter nach dem Verlust der Arbeit? Sein Sohn macht Nachhilfe für den jungeren Kinder. Werden dieses Geld als sein Einkommen eingerechnet? Darf ich mich als Alleinerzieherin beim Jugendamt anmelden? Oder hat mein Kind trotzdem sein Vater, auch wenn dieser für uns kein Geld hat? Eine Vaterschaftserklärung hat mein Freund bis jetzt nicht gemacht (das Geburtstermin habe ich in 1,5 Monate), obwohl er genau weis, dass das Kind unserer ist. Mündlich nennt er sich aber „Vater von zwei Kinder“…

    Antworten
  7. Claudia Wyrembeck
    Claudia Wyrembeck sagte:

    Mein Sohn *1. Kind meines Ex* wird im Dezember 18 und beendet diesen Sommer die Schule. Wir waren nicht verheiratet. Nun hat der Vater noch 2 weitere Kinder und die Mutter damals geheiratet, mit der er nun in Scheidung lebt. Mittlerweile ist er insolvent, zahlt aber dem 2. und 3. Kind Unterhalt. Nicht den vollen, aber zumindest was. Mein Sohn erhält Unterhaltsvorschuss der mit seinem 18. Lj. endet. Kann ich über das Jugendamt erwirken, das mein Sohn den Unterhalt erhält und die Exfrau zum Amt geht? Wir also die Positionen tauschen? Ihre Kinder sind glaube 8 und 5 oder so. Auf jeden Fall wäre sie über das Amt abgesichert. Bis die beiden 18 sind, ist er auch raus aus der Insolvenz und würde dann Unterhalt von ihm bis mind. zum Abschluss der Ausbildung beider Kinder Unterhalt von ihm fordern können. Kann mir da jemand helfen?

    Danke schon mal.

    Antworten
  8. melanie
    melanie sagte:

    Schönen Guten tag

    Ich hätte mal eine frage und zwar hat mein mann einen sohn ( 7 Jahre) aus voriger beziehung. und wir haben einen 5 jahre alten sohn und ein 6 wochen altes baby. mussten auch in eine grössere wohnung ziehen. mein mann verdient ca. 2200 euro und wir haben entrechnung ca. 1500-1600 Euro. kann ich irgendwo berechnen was er noch an unterhalt zahlen muss. da wir gehört haben das er für seinen grossen nichts zahlen muss da ein baby dazu kam.

    mit freundlichen grüssen

    Antworten
    • Stefanie
      Stefanie sagte:

      Für den Großen nichts bezahlen, weil ein Baby dazugekommen ist? Mal ganz ehrlich, dass glaubst du wohl selbst nicht, oder? Zumal sein erstes Kind auf Rang 1 steht bzgl. des Unterhalts. Unabhängig, ob ihr noch 2 Kinder habt. Und außerdem sollte man sowas wissen, wenn man noch ein Kind in die Welt setzt, dass trotzdem auch noch die anderen Kinder versorgt sein müssen. Sein erster Sohn benötigt auch die finanzielle Unterstützung seines Vaters, egal unter welchen Umständen die Ehe/Beziehung auseinander ging. Da kann das Kind ja nichts dafür. Er hat ja auch bei der Zeugung mitgewirkt, oder wurde er gezwungen? Warum glauben neue Partnerinnen eigentlich immer, dass die neuen Kinder, ihre Kinder, jetzt viel wichtiger sind als die Kinder aus erster Partnerschaft? Ich habe selbst zwei Töchter aus erster Ehe. Die neue Ehefrau hat meine Kinder aus dem Leben ihres Vaters erfolgreich verbannt und bekommt jetzt ein Kind nach dem Anderen. Und ja, es wirkt sich aus! Aber nur so, dass der Unterhalt entsprechend gekürzt wird, weil der Vater sich das Geld ja auch nicht aus den Rippen schneiden kann. Das ist dann eben so. Mein Exmann soll ruhig noch weitere Kinder bekommen. Er kümmert sich eh nicht um seine Mädchen, die er einfach gegen neue ausgetauscht hat. Zumindest soll er das bezahlen, was lt. Gesetz seinen Töchtern zusteht. Und wenn du wissen willst, was dein Mann seinem, mittlerweile sollte er ja schon 8 Jahre sein, Sohn schlussendlich bezahlen muss, geht zum Jugendamt und lasst es berechnen. Da kostet es auch nichts.

      Antworten
      • #Thinkpositiv
        #Thinkpositiv sagte:

        Liebe Stefanie, wie du zu der Beziehung hier stehst ist uns persönlich egal. Wir bleiben hier sachlich und werden niemanden beleidigen. Es war hier eine klare Frage gestellt.

        Antwort -> am besten zum Jugendamt und berechnen lassen<- hätte gereicht.

        Wenn du persönliche Probleme mit der neuen Frau hast, dann solltest du dich auch beraten lassen. Es geht hier um deine Seele und wir erkennen alle das du leidest. Lass die helfen. Ansonsten gibt es noch einen tollen Tip: such dir doch auch wieder einen Mann. Das macht alles nicht besser aber leichter.

        Liebe Melanie, ich hoffe euch bleibt ein bisschen mehr Geld im Geldbeutel hängen!

      • lilli95
        lilli95 sagte:

        Ich stimme #Thinkpositiv da vollkommen zu. Lass dich beraten.
        Es auf die neue Frau zu schieben klingt sehr nach „es sich einfach machen“. Ist aber nur eine Vermutung, ich möchte dir nichts unterstellen. Allerdings ist es sicherlich nicht so, dass der Papa seine Töchter gegen andere „austauscht“. Allein dieser Begriff ist schrecklich. Es sind weitere Kinder hinzugekommen und das liegt sicherlich nicht daran, dass er die Kinder, die er mit dir hat, ersetzen will. Eher an dem Umstand, dass er seine Frau liebt und mit ihr weitere Kinder haben möchte. So zu denken macht deine Kinder kaputt und du drängst sie in eine wirklich schlimme Lage.

        Des Weiteren wird der Unterhalt zu gleichen Teilen an alle Kinder verteilt, keiner wird bevorzugt.

  9. Anna
    Anna sagte:

    Hallo ich hab da mal eine Frage. Mein Freund hat eine 16 Jährige Tochter die bei ihrer Mutter wohnt. Nun bin ich schwanger mit Zwillingen. Außerdem wird er bald zu mir und meiner Tochter ziehen (allerdings wird mein Gehalt vom Jobcenter aufgestockt). Er verdient ca. 1500€ netto – wie viel Unterhalt wird er dann noch für seine Tochter zahlen können bzw. müssen?
    ich danke für eure Antworten

    Antworten
    • Marcus Horndt
      Marcus Horndt sagte:

      Hallo Anna,
      für solche Sachen ist es meist sicherer, sich anwaltlich beraten zu lassen. Vor allem, bevor man irgendwas unterschreibt oder vom Jugendamt vorgesetzt bekommt.
      Gruß Marcus

      Antworten
  10. Leni2206
    Leni2206 sagte:

    Hallo,
    Ich bin 29 Jahre jung ? und mein Mann und ich haben letztes Jahr geheiratet.
    Wir haben eine gemeinsame Tochter (6Jahre) und er hat aus 2 früheren Beziehungen 3 Kinder.
    Die Große ist grade 16 geworden und wird in den nächsten Tagen selbst Mutter. Dann sind noch die Zwillinge (12 Jahre) die in einer Einrichtung wohnen, da die Mutter lieber „ihr Leben“ geniessen möchte. Sie haben beide eine geistige Behinderung (extreme Frühchen durch Alkohol und Drogen in der Schwangerschaft) und haben eine Pflegestufe.
    Ich habe einen 450€ Job und mein Mann ist zur Zeit noch zu Hause. (Daher bis jetzt keine Unterhaltszahlungen)
    Jetzt hat er allerdings einen Job in Aussicht bei dem er ca. 1500-1600€ Nettogehalt zu erwarten hat. Wie beläuft sich dann der Unterhalt? Zusammen haben wir ja dann auch nicht wirklich viel und müssen unsere Tochter ja auch verpflegen. Wir zahlen über 600€ Miete im Monat. Muss er für das baldige Enkelkind dann auch noch aufkommen? Ich freue mich ja über den neuen Job aber wenn wir dann noch weniger haben als jetzt schon wird es mehr als schwierig.

    Antworten
  11. Tina
    Tina sagte:

    Folgende Situation:
    Wir sind verheiratet und haben 3 gemeinsame Kinder (4, 7 und 10 Jahre).
    Mein Mann hatte eine Affäre daraus ist ein Kind entstanden.
    Wie berechnet sich der Unterhalt? Zählt auch mein Einkommen mit?

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Das ist mal eine spannende Frage. Ich werde sie einmal direkt an einen Rechtsanwalt weiterleiten. Ehrlich gesagt habe ich persönlich keine Ahnung.

      Antworten
      • Krause
        Krause sagte:

        Schönen guten Tag.
        Mein Freund hat mit seiner ex (nicht verheiratet gewesen) einen 10Jahre alten Sohn. Wir haben nun auch einen Sohn im Januar 2018 bekommen. Mein Freund verdient ca.. 1300€ wie viel Unterhalt muss er zahlen? Ist mein Freund mir gegenüber auch unterhaltspflichtig da ich in elternzeit bin? Wie sieht es mit dem Unterhalt aus wenn mein freund nach meinen 6 Monaten elternzeit in seine 6Monate elternzeit geht? Ich habe ca. 1100€ verdient bekomme jetzt etwas über 700 elterngeld.. Er wird am Ende nicht viel mehr bekommen an elterngeld.

  12. A. Gecko
    A. Gecko sagte:

    Ich habe folgende Situation zu Hause. Ich bin verheiratet und wir haben zwei gemeinsame Kinder ( 5 und 7). Mein Mann verdient ca. 3300 € netto ist dafür aber auch die ganze Woche weg. Ich selber mache mit meinem Kleinunternehmen noch keinen Gewinn. Nun hat die Ex -Frau meines Mannes Unterhaltsvorschuss für Ihren 16 Jährigen Sohn beim Jugendamt bewilligt bekommen den das Amt natürlich von meinem Mann zurück haben möchte. Seine Ex Frau verdient aber im Monat um die 10.000 Euro netto…. Wie kann man mit diesem Gehalt Unterhaltsvorschuss beantragen, bzw. bewilligt bekommen? Gibt es da keine Grenzen? Oder muss derjenige der Unterhalt beantragt seine Finanzen nicht darlegen? Ich ging immer davon aus dass der Unterhaltsvorschuss Müttern oder Vätern vorbehalten ist, die das Geld tatsächlich und dringend benötigen?! Oder sehe ich das falsch?

    Antworten
  13. Nicole
    Nicole sagte:

    Hallo!
    Mein Freund verdient so wenig, dass er an seine 7-jährige Tochter nur den Mindestunterhalt zahlen kann. Trotzdem bleibt ihm nicht genug Selbstbehalt (nach Düsseldorfer Tabelle)übrig. Er möchte aber keine „Schulden“ beim Jugendamt machen und das vorstrecken lassen und später zurückzahlen müssen, deshalb lebt er knapp und zahlt lieber den Unterhalt selbst. Er war mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet.
    Wir sind auch nicht verheiratet, jedoch bin ich schwanger und habe natürlich Angst, dass ich keine Elternzeit nehmen kann, weil das Geld nicht reicht, und dass wir uns das generell nicht leisten können. Wird er weiterhin den Mindestunterhalt für seine Tochter zahlen müssen, oder wird dieser gekürzt? Falls dieser gekürzt wird: übernimmt dann auch das Jugendamt die Differenz, damit die Mutter des ersten Kindes weiterhin die „Mindestsumme“ behält und muss er dies dann auch zurückzahlen?

    LG

    Antworten
  14. Jennifer DE SMET
    Jennifer DE SMET sagte:

    Mein Mann hat drei Kinder aus erster Ehe Wir sind seit kurzem verheiratet und haben auch ein gemeinsames Kind und ein Kind habe ich mit in der Ehe gebracht mein Mann verdient 1500 € netto und ich 700 € netto jetzt meine Frage dürfen die auch an meinen Geld dran für den Unterhalt der drei Kinder

    Antworten
  15. M-Nanga
    M-Nanga sagte:

    Guten Morgen,
    vielen Dank für ihre Antwort. Ich wollte Sie noch mal fragen, ob es besser ist, bei Jungendamt oder Anwalt zu fragen.

    Antworten
  16. M-Nanga
    M-Nanga sagte:

    Hallo,
    ich habe zwei Kinder mit meiner Ex Frau und jetzt bin ich wieder mit einer Frau verheiratet und wir haben am 01.10.2016 bekommen.
    Meine Frage lautet:
    Unterhaltgeld für die Kinder von meiner Ex Ehe bleibt gleich? oder wird es reduzieren?

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Hallo, ich nehme an, Sie haben ein drittes Kind am 1.10. bekommen? Die Düsseldorfer Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte ausgelegt. Es kann also gut sein, dass sich der Unterhalt ändert. Genaues kann Ihnen der Anwalt sagen. Herzlichen Glückwunsch erst einmal zum Baby, Susanne

      Antworten
  17. Anna
    Anna sagte:

    Also mein Lebensgefährte mit dem ich in wenigen Tagen unser erstes gemeinsames Kind erwarte muss ja Unterhalt an sein Kind (3) aus der letzten Beziehung (nicht Ehe) Zahlen, wenn nun unser Sohn geboren ist müsste sich dieser doch aber verringern weil er dann für ein weiteres Kind aufkommen muss. Oder nicht? Erhöht sich dadurch das er mit seinem 2 ten Kind zusammenlebt nicht auch der Selbstbehalt?

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Ich kann dir eigentlich nur wenig Hoffnung machen. Der Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle wird auf zwei Kinder gerechnet. Und das zweite, mit dem er zusammen lebt, bekommt eher weniger als mehr. Auch wenn es offiziell heißt, dass alle Kinder gleich behandelt werden.

      Antworten
    • Lena
      Lena sagte:

      Hallo.
      Ich lebe mit meinem Freund zusammen, der aus seiner Ex-Ehe zwei Kinder (9 und 5 Jahre) hat. Vom Jugendamt wurde er Anfang des Jahres ( er war letztes Jahr arbeitslos, deshalb die neue Berechnung) berechnet, er muss 339€ für beide Kinder an Unterhalt zahlen! Der Dame war dies nicht genug und so ist sie zum Anwalt gegangen, der jetzt den Unterhalt auf 529€ festgesetzt hat. Zudem soll er für den Monat August und September 500€ (pro Monat 250€) nachzahlen. Die First beläuft sich zum 30.9.
      Ihm wurde seinen Selbstbehalt um 10% gekürzt, da er mit mir zusammen lebt und kosten sparrt. Sie hat auch eine unterhaltsurkunde angefordert den der mindestunterhalt beinhaltet.
      Würden wir diese Urkunde nicht unterschreiben, würde sie gerichtliche Schritte einleiten.
      Mir ist klar, dass jede Mutter/die Kinder eher gesagt, ihr Recht auf Unterhalt haben! Meine Welt steht Kopf, da wir nächstes Jahr heiraten wollten und Kinder kriegen wollten.
      Meine Fragen häufen sich gerade.
      1. ist es gesetzlich das eine Nachzahlung stattfinden darf?
      2. was hat sie genau für Vorteile durch diese Urkunde?
      3. habe ich Nachteile durch eine Ehe?
      4. würde sich ein Kind lohnen? ( es klingt so hart, wenn ich das schreibe, aber ich will kein Kind in die Welt setzten, wo ich für Brot und Wasser kämpfen muss)
      Bin wirklich über jeden Erfahrungsbericht oder Ratschläge dankbar.

      Antworten
      • Daka
        Daka sagte:

        Liebe Lena,

        1. Die Ansprüche gelten ab dem Moment wo die Forderung eingegangen ist. Das heißt, wenn die Berechnung länger gedauert hat, kann es durchaus eine Rückzahlung geben. Bei uns stand das auch so im Jugendamtschreiben, dass Zahlung der errechneten Betrages ab dem Tag des Eingangs der Forderung gilt. Inwiefern jetzt die Berechnung des Anwaltes rechtsgültig ist, bzw. inwiefern ihr euch daran halten müsst, wage ich zu bezweifeln. Aber vielleicht kannst du ja mal den Anwalt der hier auf dem Blog hin und wieder schreibt befragen (frag mal Susanne nach dem Kontakt).

        2. Klarer Vorteil für Sie: Der Unterhalt ist verpfändbar. D.h., wenn er nicht pünktlich zahlt oder nicht in voller Höhe, kann sie euch den Gerichtsvollzieher vorbeischicken. Außerdem ist die Höhe ziemlich festgenagelt (es wird für Gewöhnlich in % der Mindestunterhalts eingetragen und passt sich somit automatisch dem Alter an). Ändert sich eure Situation (Arbeitslosigkeit, Krankheit, weitere Kinder) und der Unterhalt soll verringert werden, dann geht das nur, wenn sie zustimmt oder ihr gerichtlich eine Änderung beantragt. Wie man hier immer wieder liest, sind die Gerichte da erstens sehr langsam und zweitens wird eher die erste als die zweite Familie unterstützt. Klarer Nachteil also für euch: Ihr müsst zahlen, komme was wolle, sonst kommt der Gerichtsvollzieher. Aber es stimmt, er ist verpflichtet das zu unterschreiben, wenn sie es fordert, sonst kann sie vor Gericht gehen und da wird er verlieren und muss dann eh unterschreiben. Ich – als Laie und nur mit eigenen Erfahrungen – würde in Eurem Fall einen Unterhaltstitel für die Höhe die das JA berechnet hat unterschreiben, aber NICHT für das was der Anwalt berechnet hat. Denn wenn sie mehr möchte, dann kann SIE ja vor Gericht gehen und das alles entsprechend begründen.
        3. Ja! Dein Gehalt wird bei einer Heirat mit einberechnet. Vielleicht wartet ihr damit besser noch ein bisschen…
        4. Emotional: JA! Finanziell: Nein! Dazu musst du nur die Beiträge hier unter dem Artikel lesen…

        Mein Mann zahlt den Höchstsatz + private KV (mit Titel) und da er genug verdient, können wir damit leben. Aber sollte sich an unserer Situation bzw. seinem guten Einkommen was ändern (er ist selbsständig) bekommen wir Probleme.

        Alles gute für dich,
        LG Daka.

  18. Alexandra zerva
    Alexandra zerva sagte:

    ich habe eine kind fast 4 Monaten. Ich muss mein Mann verlassen weil Düsseldorf Tabelle hat zu uns plat gelassen . Alle die Kinder sind die gleiche? Bestimmt nicht. Nur die Kinder von die ex Frau. mein Kind hat keine Kinderzimmer,keine schützt,bleiben keine Geld für uns und ab nächste Woche ich bleibe mit mein Baby ohne Wohnung,ohne mein Mann und mein Sohn ohne seine Vater weil nur seine ex frau mit ihrem kinder nahmen alle seine geld ( ihre sohn gehen auch zu Arbeit ab trotzdem das Spielen keine rolle) Dankeschön Düsseldorf Tabelle wo du hast meine Familie kaputt gemacht. Noch ein Kind ohne Familie

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  19. M.
    M. sagte:

    Nein, war er noch nicht bzw. Hat er sich noch nicht in Verbindung gesetzt. Es ist halt komisch, das Kinder aus früherer Beziehung Geld zum leben bekommen und das neue kind oder neue Kinder sollen dann von luft und liebe leben.

    Ich sag mal, solange man zusammen lebt kommt das was man finanziell übrig hat im Monat den Kindern zugute, das setzt sich in form von unterhalt bei einer Trennung fort,ist auch alles legitim. Nur wenn dann ein weiteres kind entsteht sollte das zur Verfügung stehende Geld auf alle Kinder verteilt werden, egal ob im Haushalt lebend oder nicht. Da, wie schon erwähnt, ein kind nicht nur von Luft, liebe und Betreuung leben kann, sondern auch Geld kostet.

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  20. M.
    M. sagte:

    Wird unterhalt von zwei auf drei kinder aufgeteilt, wenn das dritte Kind mit der neuen partnerin ist und diese auch zusammenleben? Diesbezüglich findet man nie was

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    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Die Düsseldorfer Tabelle rechnet zwei Unterhaltsberechtigte. Kommt ein drittes Kind hinzu, kann er in der Tabelle runtergestuft werden.

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      • M.
        M. sagte:

        Das ist interessant, da das Jugendamt argumentierte, dass der Vater mit dem Kind zusammenlebt und naturalunterhalt leistet an dem dritten kind (er betreut fas kund mit deswegen keine anrechnung am barunterhalt), also der unterhalt der beiden anderen bleibt bzw. Sogar mehr werden kann (da er am selbstbehalt dran ist), da man ihm eine nebentätigkeit aufzwingen kann. Nur dann könnte man ihm ja auch keine betreuungszeit für das dritte Kind anrechnen…irgendwie ungerecht alles

      • Kathrin
        Kathrin sagte:

        Hallo Susanne,
        Ich habe mir jetzt einiges hier durchgelesen, aber ich habe da noch eine etwas andere Frage ( vielleicht war sie auch schon und ich habe sie überlesen?!) :
        mein Partner hat Zwilling und zahlt den vollen Unterhalt. Ich habe 2 Kinder aus erster Ehe und bekomme keinen Unterhalt . Wir möchten nächstes Jahr heiraten.
        Muss er dann trotzdem noch den vollen Unterhalt weiter zahlen? Weil ich ja für meine Kinder nichts bekomme!
        Danke jetzt schon für die Antwort
        LG Kathrin

      • Susanne Petermann
        Susanne Petermann sagte:

        Ja, falls sich ansonsten nichts an seinem Einkommen oder Eurer Familie ändert. Er ist ja für Deine Kinder nicht unterhaltspflichtig. Falls Du aber Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommst, würde der leider wegfallen. Liebe Grüße, Susanne

  21. Sue
    Sue sagte:

    Ich bin 31J. Seit 3Mon verheiratet mit einem gebrauchten Mann seit 8Mon Mutter und seit 4J Wochenendersatzmami. Seit 4J führen wir nun einen „Mehrbedarfsrechtstreit“ und seit 8Mon einen um Abänderung des Unterhalts. Ich hätte vor 4J niemals gedacht, wie schlecht es zahlbereitwilligen Vätern hier in Deutschland geht. Wir haben immer Willen gezeigt und immer unsere Hand gereicht. Doch bekommen haben wir einen Anwaltsschreiben nach dem anderen. Wir müssen uns rechtfertigen warum wir umziehen warum er nicht mit dem Fahrrad/Bus/Bahn (35km) zur Arbeit fährt und warum wir nicht einfach nur von Wasser und Brot leben, nur um das die „Mutter “ weiter das Geld verprassen kann (wir haben genug Beispiele )… es kotzt mich an. Ihr geht es angeblich um ihre (Tochter) Rechte… das ich nicht lache. Wie schon im vorherigen Kommi, muss auch ich die Familie über Wasser halten. Ich würde mir endlich wünschen endlich zur Ruhe zu kommen. Aber dafür müssten sich ja erstmal die Richter (in) einig sein… wir hatten davon in den 4Jahren schon einige, aber immer nur bloß auf dem Papier… Es kommt nie zum Entschluss… so bekommt man Familien auch kaputt gespielt?sorry aber mir fehlt jedes Verständnis. …

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    • Blackpearl
      Blackpearl sagte:

      Da kann ich nur zustimmen. Mein zukünftiger Ehemann hat auch Kind von einer anderen Frau. Wir bekommen auch laufend Post vom Anwalt, er muss sich rechtfertigen, ständig alles offen legen. Und die Dame? Kanns ausgeben für was sie möchte. Das arme Kind trägt seit 2 Jahren die gleichen Klamotten (Ja, sie sind viel zu klein), die gleichen Schuhe und in Urlaub fährt die Dame auch nicht mit ihr. Sich beschäften tut sie übrigens auch nicht – die Kleine hat mit 4 Jahren ihren ersten eigenen Fernseher im Zimmer. Muss man dazu noch was sagen?

      Ich finde es schade, dass die Mütter immer im Recht sind und nie irgendetwas nachweisen müssen. Da muss sich dringend was ändern!

      Antworten
  22. Nefertiri
    Nefertiri sagte:

    Die zweite Familie zieht leider immer den kürzeren. 2011 ( 3 Wochen nach der Entbindung unseres gemeinsamen Sohnes ) setzte die Ex meines Mannes uns den 10 jährigen Sohn mit den Worten “ ich komm nichtmehr mit ihm klar nehmt ihr ihn “ vor die Tür. Wir nahmen natürlich das Kind sofort bei uns auf veränderten die Wohnsituation und nahmen auch einen Immobilienkredite auf um dem Jungen auch ein eigenes Zimmer zu ermöglichen. 3 Jahre lang lebte der Junge bei uns trotz immer wieder kehrender Schwierigkeit also Torpedierungsaktionen der Mutter. Im Semptember letzten Jahres dann urplötzlich der Umschwung, beim neuen Mann ging es in der so phantastisch Laufenden Firma bergab und der Junge sollte sofort wieder beim ihr einziehen. Nun bekommt sie mehr Unterhalt für die beiden Kinder als uns mit 4 Personen zum Leben bleibt, und zwar nur der Unterhalt + Kindergeld. Ihre Rente ( mit 38 ) und sein Gehalt nicht mitgezählt. Es ist einfach nicht gerecht, der selbstbehalt ist fiktiv, mein Ehegatten Unterhalt fällt auch weg, da mein Mann so oder so in die Mangelfall Berechnung fällt. Schlimm finde ich auch das man noch nichtmal was sagen darf, da einem als zweitFrau immer Eifersucht oder das Missgönnen des Unterhalts unterstellt wird. Ich möchte einfach nur das es gerechter wird. Leider hat im Moment die zweite Familie immernoch das nachsehen

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  23. Traum
    Traum sagte:

    Der Selbstbehalt gibt es in der Praxis nicht. Der Unterhalt für die Kinder aus zweiter Ehe wird berechnet, aber das bringt nichts, weil der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen gekürzt wird (die Gründe sind schon oben genannt: Einkommen von neuem Partner, Ersparnisse durch das Zusammenleben mit dem neuen Partner, Anrechnung des fiktiven Einkommens usw.). So bekommt die neue Familie insgesamt weniger, das heißt auch die Kinder aus zweiter Ehe.

    Die Kinder aus der zweiten oder weiteren Ehen haben keine Bedeutung in der Unterhaltsrecht (nur theoretisch, praktisch aber nicht). Die sind leider sehr benachteiligt und Schade, dass niemand um ihre Rechte kämpft.

    Antworten
  24. E.U.
    E.U. sagte:

    Die Selbstbehalte sind rein theoretische Grössen und keine Grenzen. In der Praxis existieren sie nicht. Neue Partnerinnen, Stiefmütter sind ebenfalls einer der Gründe, wieso. Dem Vater wird einfach eine „Haushaltsführungsersparnis“ unterstellt, wenn er mit einer neuen Partnerin zusammenlebt, das senkt seinen Selbstbehalt um bis zu 25%, bis runter auf Sozialgeld-Niveau. Davon kann man als Arbeitnehmer nicht leben und so hat der Vater die Wahl, die Stiefmutter hinauszuwerfen oder sich von ihr finanzieren zu lassen. Sie zahlt dann indirekt Kindesunterhalt für Kinder der Ex. Und die eigenen Kinder müssen natürlich auch finanziert werden.

    Zieht so etwas nicht, gibt es das weite Feld des fiktiven Einkommens. Einkommen, das gar nicht existiert, aus dem aber Unterhalt bezahlt werden muss. Zisch – schon ist der Selbstbehalt wieder weg. Oder Obliegenheiten werden ausgesprochen. Der Vater hat Schulden? Er kann verpflichtet werden, in Insolvenz zu gehen. Er arbeitet weniger wie 40 Stunden pro Woche? Pflicht zu einem Nebenjob. Die Liste ist endlos.

    In der Praxis wechseln viele Pflichtige deshalb irgendwann vom Unterhalts- ins Vollstreckungsrecht.

    Antworten
  25. M.
    M. sagte:

    Mein Ex zahlt jetzt 80 Euro weniger an Unterhalt, weil der Selbstbehalt sich auf 1080 Euro erhöht hat. Für beide zusammen zahlt er monatlich 122 Euro. Ich bin aus allen Wolken gefallen, als ich auf meinem Konto sah. Von ihm kam nur eine kurze Mail, dass sich der Unterhalt geändert hat. Aber mit welchem Recht kürzt er das? Wer rechnet ihm das aus? Ich habe keinen Titel in der Hand, überlege wirklich, mir einen machen zu lassen.

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Ich habe einen Link zur Düsseldorfer Tabelle in dem Beitrag gesetzt. Seit dem 1.1.2015 gilt der höheren Freibetrag. Es ist natürlich nicht schön, wenn einfach gekürzter Unterhalt überwiesen wird, ohne vorher darüber gesprochen zu haben. Auf der anderen Seite steht ihm der höhere Selbstbehalt zu. Redet ihr noch miteinander? Liebe Grüße Susanne

      Antworten
      • M.
        M. sagte:

        Wenn ich das gerichtlich einklagen würde, würde er mehr zahlen müssen. Er verdient sich auch noch extra was dazu, das weiß ich von den Kindern. Nein, wir kommunizieren nur noch über mails.

      • Susanne Petermann
        Susanne Petermann sagte:

        Erkundige Dich bitte einmal, bevor Du einen Titel beantragst. Es kann sein, dass er durch den Titel Anspruch auf Zusatzleistungen durch das Job Center hat. Vielleicht könnt Ihr Euch gemeinsam erkundigen, inwiefern das für Euch beide vorteilhaft sein kann.

  26. Andreas Puderbach
    Andreas Puderbach sagte:

    Wenn Sie sich weiter mit dem Thema Unterhalt beschäftigen, werden Sie in Zukunft sehr schnell bemerken, das die oben genanannten – und im Prinzip auch richtigen Informationen – in der Praxis dem betroffenen Unterhaltszahler überhaupt nichts bringen, was ich gerne begründe. Denn nach wie vor gilt für Jugendamt und Co der Grundsatz: Mehr geht immer, weniger nimmer……
    Nun, ein solch garstig Satz schreit nach Begründung…. Das oben beschriebene mag Gesetz und beschlossene Regelung bedeuten, aber wie sieht es wirklich aus (?) und wieso ist genau dieses Thema so wichtig, warum sich Stiefmütter ebenfalls benachteiligt fühlen und es auch sind?

    1.) In dem Artikel sprechen Sie von Herabstufungen bezüglich der düsseldorfer Tabelle. Ja, wo war er denn eingestuft, das er so viel und mehrfach Herabstufung erfahren kann? Schaut man sich die Summen der DD an, kommt man sehr schnell selbst drauf, wieviel tausende Euro jemand verdienen muss, um in den zweifelhaften „Genuss“ der Stufe 4 oder 5 zu kommen. Oder anders herum: Bei den Löhnen, die mittlerweile Deutschland den Menschen gönnt, finden sich die überwiegende Mehrheit lediglich eben in der untersten Stufe – nämlich den 100% der DD als Mindestunterhalt – wieder und sorgt gleichzeitig dafür, das diese Leute Sozialfall sind, die derzeit dann sofort in aufstockende Situationen kommen. Wir reden hier von weit über einer Million Betroffene und schon vom erreichten Selbstbehalt, wie er oben genannt wurde. Da gibt es nichts mehr herab zu stufen.

    2.) Wie wird mit dem Selbstbehalt (im folgenden SB) umgegangen? In der Praxis muss nun der Unterhaltspflichtige eine Unterhaltsabänderungsklage anstreben. Das ist ein schweres Unterfangen, denn solch Ansinnen sieht man nicht gerne. Hat der Pflichtige auch noch einen Unterhaltstitel, laufen im Hintergrund Schulden auf.
    Und jetzt wird es spannend: Der oben genannte SB ist das Papier nicht wert auf dem er steht und schon gar nicht das verlogene Primborium, das alljährlich drumherum veranstaltet wird.
    Auch hier begründe ich gerne:
    Die Jugendämter glänzen lediglich in einer Hinsicht als nicht unfähig. Nämlich im allzu schnellen Ausstellen solcher Urkunden auf Antrag des Unterhaltsempfängers.
    Nun kann in finanzieller Notlage des Unterhaltszahlers, der Unterhaltsempfänger pfänden. Und dann schauen wir mal in den § 850 d ZPO !
    Der macht nämlich nun möglich, das bis zum Sozialhilfesatz herunter gepfändet werden kann. Also das, was wir landläufig unter Hartz IV verstehen.
    Was das bedeutet,können Sie sich vielleicht ausmalen. NIX mehr mit SB ! Der sogenannte Selbstbehalt wäre also nur glaubhaft, gäbe es den § 850 d ZPO nicht und wäre er analog der sonstigen Pfändungsfreigrenzen. Ist er aber nicht. Soll er auch nicht.

    3.) Und nun schauen wir mal zu guter letzt in die Situation, wenn es also nun tatsächlich zu einem Verfahren zur Abänderung des Unterhalts gekommen ist?
    Dann wird der Richter erst einmal sehr genau schauen was der Unterhaltspflichtige so tut. Arbeitet er Vollzeit? Kann er nebenbei an der Tanke und am Wochenende noch arbeiten! Juhuuu. Da sind ja noch 400 Euro mit Luft nach oben! Ein weiteres Kind im Haushalt interessiert ihn da wenig….
    Und damit man das Ganze auch rechtlich eintüten und formulieren kann, werden Sie sehr schnell mit dem Begriff des „fiktiven Einkommens“ konfrontiert und bevor Sie sich versehen, rechnet man hinzu was Sie gar nicht haben!
    Hierzu könnte ich stundenlang Fälle aus der Praxis aufzeigen. Es würde den Blog sprengen.

    FAZIT:
    Unterhaltspflichtige – meist Väter – sind die millionenfach vorkommende Gruppe, die von keiner politischen Partei, keinem steuerfinanziertem Verein und keiner nennenswerten Lobbygruppe auch nur annähernd beachtet werden. Totgeschwiegen, ausgeplündert = Ab ins Wohnklo.

    Es gibt sie in der öffentlichen Wahrnehmung überhaupt nicht. Eine Frau die sich einen solchen Mann auswählt, ist natürlich mit im Boot und kann sich nun überlegen, ihn am besten NICHT zu heiraten und selbst wohl den Unterhalt für die Familie verdienen zu müssen, denn sein Geld geht ja woanders hin…

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Ich beschäftige mich bereits seit einiger Zeit intensiv mit dem Thema und stelle immer wieder fest, dass es so gut wie kaum feste Richtlinien gibt, an denen man sich orientieren kann. Leider.

      Naiv sollte man doch denken, dass man in eine Tabelle schauen kann, sein Gehalt abliest und dann daneben steht, wieviel dem Kind und wieviel evtl. einer Exfrau zusteht. Leider ist das nicht so einfach.

      Ich werde mich noch in einigen Beiträgen mit dem Thema beschäftigen. Dies ist sozusagen die Einleitung. Also der theoretische Umgang mit dem Metier.

      Und da es auch Männer gibt, die durchaus runtergestuft werden können, wenn ein neuer Unterhaltsempfänger hinzu kommt, ist es auch wichtig, darauf hinzuweisen. Gerade für Stiefmütter.

      Da wird dann auch das Thema Senkung des Selbstbehaltes in einer neuen Partnerschaft interessant.

      Aber eins nach dem anderen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass zuviele Gesetzestexte auf einmal jeden Nicht-Juristen überfordern.

      P.S. Ich freue mich über sachliche Gastbeiträge zu meinen Themen. Wie wäre es damit?
      Liebe Grüße, Susanne

      Antworten
      • Andreas Puderbach
        Andreas Puderbach sagte:

        Sachlicher gehts kaum 😉
        Sachlicher wird’s auch nicht werden. Das wird man bei den weiteren Kommentaren sehen und das läuft immer so bei diesen Themen….

      • Susanne Petermann
        Susanne Petermann sagte:

        Ich meinte den Gastbeitrag, nicht den Kommentar 🙂

        Mir ist klar, dass bei dem Thema die Emotionen hoch kochen. Aber ich versuche ja auch sonst im Blog weder die Mütter noch die Stiefmütter als „Böse Hexe“ zu karikieren.

        Ich unterstelle zunächst einmal allen Beteiligten, das Beste aus der Situation machen zu wollen. Leider scheitern sehr viele bereits auf einer sehr frühen Ebene.

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