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10 Fragen zum Thema Kindesunterhalt

Fragen Kindesunterhalt

Mein Gastautor, Rechtsanwalt Sascha Gramm aus Hannover, hat sich heute mit 10 konkreten Fragen von Stiefmüttern und Trennungsvätern beschäftigt. Dabei sind Themen wie Kindesunterhalt bei Volljährigkeit, Dynamischer Titel, Neuberechnung und Zahlungsmoral sowie die Möglichkeit des Gegenrechnen beim Unterhalt. Aber lest selbst. Alle Fragen sind mir in genau dieser Form gestellt worden und betreffen echte Fälle.

Inhalt

Dynamischer Titel

Wie verhält es sich, wenn ein dynamischer Titel existiert und das Kind volljährig wird? Geht der Titel dann automatisch auf das Kind über, erlischt der Titel oder muss der Vater die Löschung übers Gericht einfordern?
Mit  Volljährigkeit des Kindes gibt es einige Besonderheiten die zu beachten sind. Zunächst ist jedoch festzuhalten, dass ein bestehender Unterhaltstitel nicht automatisch bei Volljährigkeit erlischt. Er besteht weiterhin. Lediglich eine neue gerichtliche Entscheidung kann den bestehenden Titel abändern. Allerdings ist ab dem 18. Lebensjahr das Kind selbst verpflichtet sich um den Unterhalt zu kümmern. Insbesondere müssen beide Elternteile Ihre Vermögensverhältnisse offen legen, so dass in der Regel der Kindesunterhalt neu berechnet werden muss.

Kindesunterhalt bei Volljährigen

Wie genau verhält es sich beim Kindesunterhalt ab Volljährigkeit eines Kindes? In Eigenrecherche habe ich herausgefunden, das a) die Mutter ebenfalls unterhaltspflichtig wird und b) die Einkommen beider Elternteile quergerechnet werden. Was machen wir, wenn die Mutter sich nach dem 18. Lebensjahr des Kindes weigert, ihre Einkünfte offen zu legen?
Das Kind muss notfalls eine sogenannte Stufenklage beim zuständigen Amtsgericht einlegen. Auf der 1. Stufe wird Auskunft von beiden Elternteilen begehrt. Auf der 2. Stufe wird der Kindesunterhalt  entsprechend berechnet.

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Neuberechnung des Unterhalts

Der Unterhalt für sein Kind wurde schon berechnet vor unsere Ehe. Ich bin aber seit ein paar Jahren arbeitsunfähig und habe keinen Cent eigenes Einkommen. Mein Mann ist also Alleinverdiener. Würde sich da viel ändern bei einer neuen Berechnung oder lohnt sich das nicht?
Das hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Sofern sich die Vermögensverhältnisse ebenfalls massiv geändert haben, kann es dazu führen, dass sich der zu leisten Unterhalt ebenfalls verändert.

Neuberechnung des Unterhalts bei Familienzuwachs

Unterhalt zwischen Vater und Mutter wurde bisher immer einvernehmlich geklärt. Nun kommt im Januar unser erstes gemeinsames Kind. Mein Lebensgefährte und ich leben zusammen. Ich möchte den Unterhalt nach der Entbindung neu berechnen lassen. Es gibt dann Kind 1 (mein Stiefkind), Kind 2 (unser gemeinsames Kind) und mich als Unterhaltsberechtigte, da ich ja in Elternzeit kein echtes Einkommen habe. Es wird zwar keine offizielle Zahlung an mich gehen, aber ich möchte einen fiktiven Unterhalt berechnet haben für mein Kind. Gehe ich für diese Berechnung zum Rechtsanwalt oder Jugendamt? Und wenn es eine Berechnung gibt, einfach Interessehalber, müsste diese dann auch so gezahlt werden? 
Ob das Jugendamt lediglich eine Berechnung vornimmt, kann ich ihnen nicht beantworten. Ein Rechtsanwalt kann sicherlich mit der Berechnung beauftragt werden. Allein die Berechnung führt noch nicht zur Zahlungspflicht des Unterhaltsverpflichteten.  Erst wenn die Ansprüche auch gegenüber der Unterhaltsverpflichteten Person geltend gemacht werden, sind diese verpflichtet den Unterhalt zu gewährleisten.

Unterhaltsdauer

Beide Kinder leben bei der KM. Die Tochter, 21, hat diesen Sommer eine Ausbildung als Zahnarzthelferin angefangen (die zwei Lehren davor wurden abgebrochen. Jetzt fängt sie im 2. Lehrjahr an) und der Sohn, 20, wurde aus der Ausbildung geworfen. Er ist in stationärer Behandlung. Muss mein Mann noch weiterhin Unterhalt zahlen?
Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Grds sind die Eltern bis zum Abschluss der ersten Ausbildung unterhaltsverpflichtet. Sofern es zum Abbruch kommt, muss detailliert geprüft werden, ob der Anspruch weiterhin besteht. Dafür ist zwingend erforderlich zu erfahren, wieso es zum Abbruch gekommen ist. In vielen Fällen entfällt der Anspruch auf Unterhalt. Vorliegend klingt es danach, dass für die Tochter ein Unterhaltsanspruch nicht mehr bestehen dürfte.  Bei dem Sohn ist zu prüfen, wieso er die Ausbildung verloren hat.

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Unterhaltspflichtige Mutter zahlt nicht

Kann man eine Mutter zu Unterhalt verdonnern, bzw. dazu, dass sie arbeiten geht, obwohl sie Hartz 4 bekommt? Wir wollen nicht unbedingt Geld, aber dass sie mal weiß, was arbeiten bedeutet. Hätten wir vor Gericht eine Chance? Zusatzfrage: Kann man besagte Mutter an den Kosten der Zahnspange beteiligen? Ich gehe arbeiten, wir bekommen aufstockendes Hartz 4 und sollen monatlich abzahlen. Ich sehe nicht ein, dass sie, ohne irgendwas zu bezahlen, da raus ist.
Grundsätzlich muss jede Person erst einmal versuchen, den Unterhalt für die eigenen Kinder sicherzustellen. So kann das Gericht unter Umständen verlangen, dass die KM sich bemüht Arbeiten zu gehen oder sich zumindest zu bewerben. Insofern existieren Gerichtsentscheidungen, die besagen, dass eine Person bis zu 30 Bewerbungen pro Monat schreiben muss. In Bezug auf Zusatzkosten ist zu berücksichtigen, dass diese von beiden Elternteilen gezahlt werden müssen. Dies setzt jedoch wiederum eine Leistungsfähigkeit der KM voraus.

Gegenrechnung des Unterhalts

Beide Stiefkinder leben hier. KV und KM haben abgemacht dass kein Unterhalt gezahlt wird allerdings mündlich. Nun versucht KM ja immer mal wieder, die Kids wieder zu bekommen. Sollte ihr das irgendwann gelingen, müsste KV dann zahlen? Oder würde irgendwie gegengerechnet werden, dass sie viele Jahre keinen Cent gezahlt hat?
Sofern es zu einer gerichtlichen Entscheidung kommt und die Kinder den gewöhnlichen Aufenthaltsort dann bei der KM haben, ist der KV unterhaltsverpflichtet. Eine Aufrechnung oder ähnliches ist nicht zulässig.

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Unterhalt in der Privatinsolvenz

Ich habe 2 Kinder mit meinem Ex Partner, seit ca. einem Jahr bekomme ich monatlich für beide insgesamt 200 € Unterhalt. Vorher gar nichts. Wenn ich ihn jetzt überprüfen lasse habe ich Bedenken, dass die Zahlungen wieder eingestellt werden, da er auch noch in einer Privatinsolvenz ist. Welche Möglichkeiten habe ich, mehr Geld für meine Kinder zu bekommen? Steht der Kindesunterhalt vor anderen Verpflichtungen? Sollte ich ihn prüfen lassen, denn Unterhalt steht nun mal beiden zu? Die beiden sind übrigens über 12 und unter 18.
Die Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Sofern Ihr Ex-Partner über kein Einkommen verfügt, ist grds. erst einmal davon auszugehen, dass seine Leistungsfähigkeit nicht gestiegen ist. Gibt es jedoch Anhaltspunkte, dass der KV über weiteres Einkommen verfügt, ist eine Überprüfung sinnvoll. Sicherlich kann eine Überprüfung auch dazu führen, dass der KV nicht mehr leistungsfähig ist. Zahlt er die 200 € aus freien Stücken oder existiert insofern eine Vereinbarung?

Wer prüft die Leistungsfähigkeit

Sein Kind lebt hier, die Kindsmutter ist also verpflichtet, Kindesunterhalt zu zahlen. Allerdings zahlt Sie im Moment nicht, da sie arbeitslos ist und somit von HartzIV lebt. Mein Lebensgefährte bekommt Unterhaltsvorschuss. Meine Frage ist, muss mein Lebensgefährte in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob Kindsmutter doch zahlen kann oder macht dies das Jugendamt automatisch? Die wollen ja selbst, dass Kindsmutter zahlt. Ich dachte bisher, dass mein Partner da hin und wieder nachprüfen müsste, habe da aber schon zig verschiedene Antworten gehört.
In der vorliegenden Situation ist das Jugendamt, aufgrund des leistenden Unterhaltsvorschusses, zuständig. Das bedeutet, dass das Jugendamt die Leistungsfähigkeit in gewissen zeitlichen Intervallen überprüft. Sollte das nicht der Fall sein, sollte das Jugendamt gebeten werden, die Unterhaltsverpflichtung neu zu überprüfen.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Kann der KV, wenn er kein Sorgerecht hat, rein theoretisch dann auch nicht vom Gericht aufgefordert werden, hälftig Ferien etc zu übernehmen? Nicht falsch verstehen, ich suche etwas um der KM das gemeinsame Sorgerecht schmackhaft zu machen, so dass KV auch Infos erhält und nicht, um den Umgang zu umgehen?
Das Umgangsrecht ist von dem Sorgerecht streng zu trennen. Grds. kann unabhängig vom Sorgerecht der Umgang ausgestalten werden. Beide elementaren Rechte sind unabhängig voneinander.

[blue_box] Den Gastartikel „Selbstbehalt, Bereinigtes Netto, Unterhalt“ von Sascha Gramm finden Sie hier.[/blue_box]


[yellow_box]Sascha Gramm vertritt in seiner Familienrechtskanzlei Gramm in Hannover Paare bei Scheidungen und Eltern in Sachen Unterhaltszahlungen.  Sascha Gramm absolvierte erfolgreich sein Studium der Rechtswissenschaften an der Leibniz-Universität Hannover. Das Referendariat schloss Sascha Gramm anschließend mit dem 2. juristischen Staatsexamen ab und seitdem ist er als Rechtsanwalt in Hannover tätig Er ist Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Celle. Kontaktdaten: Telefon: 0511 / 450 196 60 Email: info@gramm-recht.de[/yellow_box]

Foto: Skitter, Stocksnap, privat

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