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Was macht man, wenn das Kind statt der verabredeten Pizza abends doch lieber Nudeln essen möchte? Ganz einfach. Papa verarbeitet den bereits gekauften Fertig-Pizzateig am nächsten Morgen gemeinsam mit seinem Nachwuchs zu leckeren Zimtröllchen. Alle haben Spaß, sie sind lecker und außerdem die perfekte Verwöhn-Überraschung für die Vizemutter. Selbst Vätern und Kindern die keine Ahnung vom Backen haben gelingen diese leckeren Zimtröllchen.Foto 20.01.15 08 34 36

Das Feine am Rezept: Die Zutaten sind eigentlich immer im Haus. Etwas Schlagsahne, Zimt und Zucker und eben der Fertig-Pizzateig. Fertig. Dazu eine Form, in der die Röllchen gebacken werden können. Da eignet sich z.b. der Deckel einer Kasserolle gut. Eigentlich ist die Form aber egal, Hauptsache sie ist ofenfest und nicht komplett flach. Sonst würde die Sahne herauslaufen.

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Wie steht beim Unterhalt die erste Familie zur zweiten?

Und wird der Unterhalt neu berechnet, wenn ein neues Kind geboren wird? Haben die Kinder der zweiten Familie Einfluss auf die Unterhaltszahlungen für die erste Familie? Diese Fragen beschäftigen viele Stiefmütter.

Antwort: Sowohl als auch! Alle Kinder eines Unterhaltspflichtigen sind theoretisch gleichberechtigt. Egal, in welcher Beziehung mit welcher Mutter sie geboren wurden.

Grundsätzlich gilt: Die Kinder von Mutter 1 dürfen gegenüber den Kindern von Mutter 2 nicht benachteiligt werden. Der Unterhalt für alle Kinder richtet sich immer nach derselben Einkommensstufe in der Düsseldorfer Tabelle.

Beispiel: Der Vater hat ein 5-jährges Kind aus erster Ehe und ein 2-jähriges Kind aus zweiter Ehe. Er muss beiden Kindern exakt den gleichen Unterhalt zahlen da beide Kinder in dieselbe Altersstufe fallen. Allerdings kann die Geburt eines weiteren Kindes aber auch zu einer Reduzierung des Unterhalts für die Kinder mit Mutter 1 führen.

Welche Stufe in der Düsseldorfer Tabelle gilt?

Die Zahlen in der Düsseldorfer Tabelle wurden vor dem Hintergrund errechnet, dass eine Unterhaltspflicht gegenüber zwei Personen besteht (also ein (Ex-) Ehegatte und ein Kind ODER zwei Kinder). Entspricht der Unterhaltspflichtige diesem „Normalfall“ kann er den zu zahlenden Unterhalt aus der Einkommensstufe ablesen, die seinem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen entspricht. (Achtung: Das unterhaltsrelevante Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerlichen Nettoeinkommen. Mehr Information finden Sie hier.).

Sind drei Unterhaltsberechtigte vorhanden (also ein (Ex-) Ehegatte und zwei Kinder ODER drei Kinder) so ist der Unterhalt aus der jeweils niedrigeren Einkommensgruppe zu zahlen. Für diese Herabstufung kommt es nicht darauf an, aus welcher Beziehung mit welcher Mutter die Kinder stammen. Die Geburt weiterer Kinder führt zu einer Herabstufung.

Falls sogar noch mehr Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, kommt eine weitere Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle in Betracht.

Fazit: Kommen in einer zweiten Familie Kinder hinzu, kann dies zu einer Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs aller Kinder führen, also der Kinder von Mutter 1 UND Mutter 2 gleichermaßen. Auch der Unterhalt des (Ex-) Ehegatten kann sich verringern oder sogar wegfallen.

Wieviel Geld bleibt dem Unterhaltspflichtigen?

Ein erwerbstätiger Kindesunterhaltszahler hat einen Selbstbehalt von 1080 Euro pro Monat. Nichterwerbstätigen (z.B. Rentner, Krankengeldbezieher, Arbeitslose) Kindesunterhaltspflichtigen stehen 880 Euro Selbstbehalt zu. Das gilt für minderjährige Kinder ODER Kinder bis 21 die noch zur Schule gehen. Der Selbstbehalt bei anderen volljährigen Kindern (z.B. Studenten) liegt bei 1300 Euro.

Was passiert beim „Mangelfall“?

Es kann sein, dass nach Abzug des Selbstbehalts vom unterhaltsrelevanten Einkommen nicht genug Geld für alle Kinder vorhanden ist – das nennt man Mangelfall. Dann werden alle Unterhaltsansprüche  – also auch die der Kinder aus erster Ehe – anteilig gekürzt. Jetzt ist die Frage, welcher Unterhaltsberechtigte zuerst kommt, also welche Rangfolge gilt. Wer im Range vorgeht, bekommt zuerst seinen vollen Unterhalt. Diejenigen Unterhaltsberechtigten, die einen schlechteren Rang haben, müssen sich dann den Rest teilen. Innerhalb eines Rangs haben alle Kinder, also sowohl die von Mutter 1 und als auch die von Mutter 2, gleiche Rechte.

Fazit: Sind also mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge nach § 1609 BGB.

1. Platz – Minderjährige unverheiratete Kinder und Kinder unter 21, die noch bei einem Elternteil leben UND eine allgemeinbildende Schule besuchen.
2. Platz – Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder im Fall einer Scheidung wären, z.B. die Exfrau, bei der gemeinsame Kinder leben, und die zweite Frau, mit der der Unterhaltspflichtige ein gemeinsames Kind hat. Dazu zählen aber auch Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei einer Ehedauer von 10 Jahren oder mehr, gerechnet von der Heirat bis zur Scheidung. Hier liegt der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bei 1300 Euro.
3. Platz – Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Nummer 2 fallen.
4. Platz – Kinder, die nicht unter Nummer 1 fallen.

Zahlung von Ehegatten Unterhalt

Falls der Unterhaltspflichtige durch die Zahlung des vollen Unterhalts für die Exfrau plus Zahlung des Kindesunterhalts unter den Selbstbehalt rutscht, geht zunächst der Kindesunterhalt vor. Die Exfrau bekommt nur die Differenz bis zum Selbstbehalt. Welchen Platz bei der Unterhaltsberechnung Mutter 2, also die Mutter der neuen Kinder hat, hängt davon ab, ob es auch aus der geschiedenen Ehe gemeinsame Kinder gibt:

Gibt es gemeinsame minderjährige Kinder mit dem neuen Partner, aber nicht mit der Exfrau stehen die Ansprüche der neuen Ehefrau vor denen der Exfrau. Dann gilt folgende Rangfolge:
1. Platz  Die Kinder
2. Platz  Der neue Partner
3. Platz  Der frühere Ehegatte

Gibt es sowohl aus der alten Ehe wie auch aus der neuen Ehe gemeinsame minderjährige Kinder sind beide Mütter untereinander gleichberechtigt und müssen sich den Unterhalt, der nach Abzug des Selbstbehalts gezahlt werden kann, teilen


[blue_box] Lesen Sie zu dem Thema Unterhalt auch:
– „Selbstbehalt, Bereinigtes Netto, Unterhalt“ von Rechtanwalt Sascha Gramm.
– 10 Fragen zum Thema Kindesunterhalt an den Experten[/blue_box]

Achtung: Ich bin keine Juristin. Die von mir in der Rubrik „Recht“ gesammelten Informationen stelle ich nach gewissenhafter Recherche auf dem Stiefmutterblog interessierten Lesern zur Verfügung. Ich übernehme weder eine Garantie noch eine Haftung. Im Zweifel rate ich jedem Leser sich an einen Anwalt für Familienrecht zu wenden.

Schoene Momente. Stiefmutterblog

Wir alle wissen, dass es oft nicht leicht ist, eine Stiefmutter zu sein. Aber mal ganz ehrlich – es gibt auch richtig schöne Momente. Über die möchte ich heute mehr erfahren. Was mögen Sie an Ihren Stiefkindern? Wann hatten Sie das letzte Mal das Gefühl, dass es tolle Kinder sind? Auch wenn es momentan gerade stressig ist; da gibt es bestimmt Erinnerungen, die Ihnen ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Wetten dass…?? Weiterlesen

Wie fühlt es sich für ein Kind an, wenn der Vater verschwinden muss, totgeschwiegen wird, und dann plötzlich an ganz unvermuteter Stelle wieder ins Leben eintritt? Woher weiß dieses Kind, dass der heimliche Vater besser geheim bleibt und es besser ist, Mama nichts von dem Wiedersehen zu erzählen? Und wie wirkt sich dieser fehlende Vater auf die eigene Familie aus? Nicole, eine Leserin des Stiefmutterblogs, hatte mir kurz nach Weihnachten vom „heimlichen Vater“ ihrer Ex-Schwiegermutter erzählt. Ich konnte kaum glauben was ich hörte, bis ich selbst mit der rüstigen Dame sprach. Ihre Geschichte, die während des Krieges begann, hat bis heute nichts von ihrer Aktualität verloren.

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Farbenfrohes-Stiefmütterchen-Trio

Großes Kino! Gestern habe ich bei unserer lokalen Volkshochschule angerufen und gefragt, an wen ich mich wenden muss, wenn ich ein Seminar zum Thema „Stiefmutter“ anbieten möchte. Antwort: „Wenden Sie sich an Herrn XY. Der ist für alles was den Garten betrifft zuständig…“.

Ein kurzer Moment der Sprachlosigkeit, dann musste ich lachen. Das Bild der Stiefmutter in der Öffentlichkeit hat mit der Realität in der sie lebt meist nicht viel zu tun. Mal abgesehen vom Stiefmütterchen – wie sieht die öffentliche Wahrnehmung eigentlich aus? Weiterlesen

Stiefmutter in den Rücken fallen

Wie nennt man eigentlich Väter, die die Autorität der Vizemutter regelmäßig untergraben? Väter, die der Stiefmutter in den Rücken fallen, gemeinsam besprochene Regeln oder Abmachungen sofort „vergessen“? Die nicht eingreifen, wenn ihre Frau vom Kind beleidigt oder angegriffen wird, sondern das kindliche Fehlverhalten womöglich noch verteidigen und die Vizemutter als Schuldige darstellen? Im Büro würde man so jemanden „Kollegenschwein“ nennen. Weiterlesen

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Haben Sie schon einmal erlebt, dass einer Mutter verständislos gesagt wird: „Du hättest doch die Pille nehmen können“, wenn sie über ein Problem mit ihrem Kind berichtet? Wahrscheinlich nicht. Und das ist auch gut so. Jeder sollte sein Herz ausschütten können, ohne Vorhaltungen zu bekommen.

Stiefmütter werden anders behandelt. Der Standardkommentar, unter dem sie leiden, lautet: „Du wusstest doch, dass er Kinder hat! Jetzt beschwer Dich nicht“. Ob es um ein Problem mit der Ex, dem Mann oder den Kindern geht. Dieser Satz bringt Stiefmütter regelmäßig auf die Palme. Weiterlesen

Geschafft. Endlich sind Weihnachten und die Geschenkeflut vorbei. Viele Stiefmütter atmen heute tief durch und freuen sich. Wie war es bei Ihnen? Sind Sie auch erleichtert und machen drei Kreuze, dass Sie die Tage hinter sich haben oder freuen Sie sich jetzt schon auf nächstes Jahr?

Gerade an den Festtagen kochen bei vielen Ex-Partnern die Konflikte besonders heiß hoch. Das beginnt oft schon im Vorfeld, bei der Schlacht um das schönste, beziehungsweise teuerste Geschenk. Natürlich möchten alle Kinder Geschenke vom Weihnachtsmann bekommen. Und natürlich möchten Eltern ihren Kindern so viele Wünsche wie es nur geht (und wie es sinnvoll ist) erfüllen. Bei Familie Patchwork kommt es allerdings bei genau dieser Frage oft zu heftigen Streits. Nicht selten enden die mit Tränen unter dem Weihnachtsbaum. Weiterlesen

Patchwork krieg

Alle Zeichen waren auf Sturm gesetzt. Der Klassiker: Prozesse um Unterhalt und Umgang, Jugendamt und Beistandschaft waren eingeschaltet. Das Kind zeigte bereits starke Zeichen eines Loyalitätskonfliktes. Eine komplett verfahrene Situation, möchte man meinen. Aber die beiden beteiligten Frauen, Mutter und Stiefmutter, haben die Kurve bekommen und es geschafft, dass heute alle eine glückliche Familie sind. Sie konnten den Patchwork-Krieg beenden. Meine Hochachtung, ich denke, sie haben das toll gemacht. Weiterlesen

Tobt der Krieg zwischen Ex und Next erst einmal in vollen Zügen, ist es irgendwann völlig egal, was der Auslöser für die Kriegserklärung war oder wer den Krieg initiiert hat. Dann geht es nur noch darum, den Anderen, beziehungsweise die Andere, zu treffen und zu diskreditieren. Erlaubt ist dabei alles – sogar Gesetze oder Richtersprüche werden getreten und ignoriert. Und die beste Waffe ist immer noch das Kind.

An zwei Punkten entfachen sich, erfahrungsgemäß, immer wieder große Konflikte. Am Geld und an unterschiedlichen Vorstellungen von Erziehung. Es gibt kaum eine Stiefmutter, die Unterhalt für ein Kind generell in Frage stellt. Jedes Kind kostet Geld, das ist klar. Aber damit erschöpft sich der Konsens oft bereits. Um das „wieviel zahlt wer“, „wofür“ und vor allem über Extrazahlungen bestehen sehr unterschiedliche Vorstellungen.

Hat ein Vater nach der Trennung von der Mutter gelernt, dass Geld der Schlüssel zum Kontakt mit seinen Kindern ist, wird er diesen Schlüssel –so er denn kann –  einsetzen. Er wird Extrakosten übernehmen, angeblich leere Kühlschränke auffüllen, den Kindern, die mit viel zu kleinen Hosen und Schuhen zum Umgangswochenende kommen, eben etwas Neues kaufen. Zusätzlich zum Unterhalt, versteht sich.

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