,

Hartz 4 – Wer zahlt die Umgangskosten?

Hartz 4-Wer zahlt den Umgang. Foto Stiefmutterblog

Hallo Ihr Lieben, heute würde ich gerne Susannes Pinnwand und Eure Erfahrungen nutzen. Meine Frage lautet, wer zahlt den Umgang, wenn das Umgangs- Elternteil Hartz 4 Empfängerin ist? Müssen wir das machen, oder der Staat? Uns wurde gesagt, wir müssen ihre Umgangskosten zahlen.

Wer muss zahlen?

Der Hintergrund ist folgender: Die siebenjährige Tochter von meinem Verlobten und seiner Ex-Frau lebt bei uns. Ich bin also Vollzeit-Stiefmutter. Außerdem haben wir eine gemeinsame Tochter von 7 Monaten 🙂 Es läuft hier alles ziemlich gelassen und gut, bis dann die Momente kommen, in denen seine Ex wieder mal einen “Furz im Kopf” bekommt. Anders kann man das leider nicht nennen.

Ich muss in solchen Momenten wirklich lernen ruhiger zu werden, das fällt mir nur leider in manchen Situationen sehr schwer. Jetzt hat die Mutter doch tatsächlich Geld bei der Arge oder Jobcenter  beantragt und auch bewilligt bekommen. Und zwar Geld, das sie für die Besuchswochenenden zusätzlich bekommt. Der Hammer ist – wir dürfen das Geld zurück zahlen. So wurde es uns vom Amt jedenfalls gesagt.

Wir bekommen nichts und sollen ihre Kosten auch noch tragen?

Das ärgert mich, da wir beide arbeiten gehen und keinen Unterhalt oder dergleichen bekommen für die Kleine. Die Mutter ruht sich auf Harz IV aus und kassiert auch noch bei uns ab! Das kann doch nicht sein, oder?

Ich zahle und mache doch schon alles für ihre Tochter, jetzt darf ich ihre gemeinsamen Wochenenden auch noch bezahlen …. wie und ob wir das finanziell schaffen interessiert scheinbar niemanden!!! Ich fühle mich komplett verarscht.

Wer weiß, ob das so stimmt?

Daher meine Frage: Ist das so richtig? Müssen wir wirklich zahlen, wenn sie ein Wochenende mit dem Kind verbringt obwohl wir kein Geld für das Kind bekommen? Seit wann muss denn der betreuende Elternteil die Kosten des Umgangs tragen? Oder gilt das nur, wenn der Staat zahlen muss?

Liebe Grüße, Tanja


Bitte E-Mail mit Stichwort „Tanja – Umgangskosten“ an: Stiefmutterblog@gmail.com oder einen Kommentar hinterlassen.

In eigener Sache: Ich weise darauf hin, dass der Stiefmutterblog kein juristisches Forum ist. Ratschläge, die hier gegeben werden, sollten ggf. von Ihrem Familienanwalt geprüft werden. Ich übernehme keine Haftung für die  Ratschläge oder Links in den Kommentaren, freue mich aber sehr über die vielen guten Tipps, die hier gegeben werden.

8 Kommentare
  1. Papalapapi
    Papalapapi sagte:

    Vielleicht liegt es daran, dass ich neu in diesem Geschäft bin, aber von „Umgangskosten“ habe ich noch nie gehört. Ist das ein juristischer Begriff? Was das was mit Unterhaltskosten zu tun?

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Ich kläre einmal kurz. Umgangskosten sind die Kosten, die dem Umgangselternteil (meist Vater) bei seinem Umgang entstehen. Also An-und Abfahrt um das Kind zu holen, Essen, Ausflüge, etc.
      Diese Kosten sind zusätzlich zum normalen Unterhalt zu zahlen.
      Susanne

      Antworten
  2. Tanja
    Tanja sagte:

    Hallo ihr Lieben,
    wir haben uns informiert und müssen diese kosten nicht tragen 🙂
    Allerdings wurde uns auch gleich wieder der wind aus den segeln genommen,da es sein kann das wir die hälfte der fahrstrecke übernehmen sollen …
    Wir wohnen 25km entfernd von der kindesmutter und in summe sind es für sie 100 km mit der hin und her fahrerei zum abholen und bringen…
    Also egal wie man es dreht ,geht man arbeiten muss man drauf zahlen und hat immer wieder „mehr“ kosten…

    Antworten
    • Simone
      Simone sagte:

      Hallo, wir haben das gleiche Problem. Mein Mann bekommt Umgangskosten und Fahrgeld für seine Söhne wenn sie bei uns sind und bei der Exfrau (Mutter) wird es wieder abgezogen.
      Gibt es da irgendwo was schriftliches (Gesetze oder Urteile), dass es nicht abgezogen werden darf?
      Liebe Grüße

      Antworten
      • Klaus
        Klaus sagte:

        „Gibt es da irgendwo was schriftliches (Gesetze oder Urteile), dass es nicht abgezogen werden darf.“

        Im SGBII-Bezug wird es dem Betreuungselternteil, bzw. dem Kind immer abgezogen.

        Das geht auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes vom 12.06.2013 zurück, Aktenzeichen B14 AS 50/12 R.
        In Randziffer 20 steht z. B.:
        „Das gilt auch für die Konstellation, in der das Kind in beiden Haushalten seiner getrennt lebenden Eltern hilfebedürftig im Sinne des SGB II ist. Die Regelleistung deckt den Bedarf für den regelmäßigen Lebensunterhalt ab; insgesamt ergeben sich aber auch bei wechselnden Aufenthalten damit Ansprüche auf Regelleistungen für nicht mehr als 30 Tage“

        Die Betonung liegt hier auf „insgesamt“. Das heißt, wenn der Betreuungselternteil Regelleistungen für das Kind für den ganzen Monat (vorschüssig) erhält, sich das Kind aber z. B. 4 Tage im Monat bei dem Umgangselternteil aufhält, so entsteht ein Rückforderungsanspruch an den Haushalt, an dem sich das Kind überwiegend aufhält. Denn für insgesamt 34 Tage soll ja gerade nicht geleistet werden.

        Ist der Haushalt des Betreuungselternteils nicht bedürftig, so ist es Sache des Jobcenters bei dem Umgangselternteil, zu klären, ob hier ein Anspruchsübergang für Leistungen an das Kind stattgefunden hat. Da wäre dann allerdings ein Familiengericht zuständig. Diesen Weg gehen die Jobcenter aber in der Regel nicht, wenn absehbar ist, das der Betreuungselternteil nicht leistungsfähig dazu ist, sich an den Umgangskosten zu beteiligen.

  3. Sabrina
    Sabrina sagte:

    Hallo Tanja,

    ich weiß, dass der barunterhaltspflichtige Elterteil bei Hartz IV-Empfang des Betreuungselterteils durch die Behörden in die Pflicht genommen wird und (wenn möglich) etwas zurückzahlen muss.
    So etwas wie in eurem Fall hab ich noch nie gehört. Hat die Behörde die Rechtsgrundlage (wahrscheinlich nach SGB) dazugeschrieben?
    Auf wessen Namen ist das Geld beantragt? Den des Kindes oder den der Mutter?

    Sind die Umgangskosten denn so hoch? Wohnt ihr weit auseinander?

    Fragen über Fragen 😉

    LG, Sabrina

    Antworten
  4. M.
    M. sagte:

    Hallo Tanja,

    lasst euch da schnellstmöglich anwaltlich beraten. Das kann doch nicht angehen. Klar, kann sie die Fahrkosten für den Umgang beim Jobcenter beantragen, aber das müsst ihr doch nicht zurück zahlen.

    Antworten
  5. heike Steimann
    heike Steimann sagte:

    Hallo Tanja
    Das ist ja ein richtiger schlag ins gesicht……
    Ich habe zwar schon gehört wenn beide harz vier beziehen bekommt der bet die umgangskosten prozentual abgezogen …..weil das kind dann an den tagen nicht zu versorgen ist…. desweiteren seid ihr ja verlobt und habt ein gemeinsames kind ……da darf man dein Einkommen nicht mit rechnen……und dein partner ist auch eurer tochter unterhaltspflichtig ……in fb gibt es familienrechtgruppen da sind auch Rechtsanwälte. …….stell deine frage doch bitte dort mal
    Ich finde es sowas von dreist von der mutter ;-(.

    Antworten

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert