Hallo Susanne, mich beschäftigt da seit einiger Zeit die Ferienbetreuung meiner Stiefkinder. Ich versuche dir mal einen kleinen Einblick zu geben und hoffe auf den ein oder anderen vielleicht neuen Denkanstoß. Weiterlesen
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Achtung Anfängerfehler! Was können Anfängerinnen von den alten Hasen im Patchwork lernen? Wie einen „Holzweg“ eher erkennen? Diese Frage habe ich vor einiger Zeit in einer Stiefmuttergruppe gestellt. Ich bin mir sicher, mit etwas Unterstützung durch andere Stiefmütter kann man typische Stolpersteine vielleicht nicht ganz vermeiden, aber immerhin eher erkennen. Miriams größte Nöte waren:
- Ihre Situation zu akzeptieren
- Die Eifersucht auf die Ex abzulegen
- Zu lernen, nicht alles persönlich zu nehmen
- Den täglichen Rollenwechsel zu stemmen
In einem langen Brief beschrieb sie, wie sie ihre Probleme in den Griff bekommen hat. Weiterlesen
Eine Frage stelle ich mir häufig: Sind Stiefmütter bessere Ex-Frauen für ihre eigene Next? Wird man verständnisvoller für die Probleme der Next, wenn man selbst eine ist? Haben also Mütter, die selbst Stiefmütter sind, mehr Verständnis für die neue Frau ihres Ex-Mannes? Ich glaube, die Antwort ist Jein.
Anna hat sich ihren Frust von der Seele geschrieben. Ihre Verzweiflung ist groß und für mich, so wie sie es schreibt, nachvollziehbar. Ihre Geschichte endet mit den Worten: „Liebe frustrierte, an den Rand gefahrene, alleinerziehende Mütter. Ich weiß, ihr liebt eure Kinder, aber lasst euch bitte helfen und macht nicht den Rest der Welt für euren Schmerz verantwortlich. Und Ihr liebe Väter, steht zu euren Kindern, stützt sie und helft ihnen frei zu sein. Macht euren Job. Dann haben alle es leichter.“ Anna hat mir erlaubt, diesen Brief hier zu veröffentlichen und mich würde Ihre Meinung dazu brennend interessieren. Weiterlesen
Gestern und vorgestern waren aufregende Tage. Dieses Mal nicht mit Hinblick auf Geschichten aus dem Stiefmutter Alltag, nein, mehr als Bloggerin. Der Stiefmutterblog ist umgezogen. Wer nicht selbst bloggt, hat jetzt wahrscheinlich keine Vorstellung davon, was so ein Umzug bedeutet, und wie es funktioniert.
Stiefmutterblog goes international – Heute geht es nach Japan. Sprechen Sie Japanisch? Ich nicht. Aber Mayumi Murota, die selbst Stiefmutter und Mutter ist, ursprünglich aus Japan kommt und heute in Hongkong lebt, spricht deutsch und hatte mich vor einiger Zeit gebeten, ihr Informationen über die Situation der Vizemütter in Deutschland zu geben. Sie wollte einen Vortrag über Stiefmütter in Europa halten.
Mayumi, hier mit ihrem Sohn Yuito, ist in der japanischen NPO (Non Profit Organisation) M-Step für Stiefmütter engagiert, die ihre Freundin Terue Shinkawa gegründet hat.
Terue ist Familienberaterin und hat viele Bücher zu dem Thema geschrieben.
Aus diesem Kontakt entstand ein reger Austausch und als ich feststellte, dass die Situation in Japan gänzlich anders ist als in Deutschland, war meine Neugier geweckt. Nachdem aus meinen Informationen nicht nur ein Vortrag, sondern auch ein japanischer Blogbeitrag entstand, bat ich Mayumi und Terue Shinkawa, die Gründerin der japanischen Stiefmutterbewegung M-Step, um einen Gastbeitrag für das Stiefmutterblog. Für Leser, die bessere Japanischkenntnisse haben als ich, gibt es hier das japanische Original. Alle anderen können gerne die deutsche Übersetzung lesen 😉 Weiterlesen
Wie steht beim Unterhalt die erste Familie zur zweiten?
Und wird der Unterhalt neu berechnet, wenn ein neues Kind geboren wird? Haben die Kinder der zweiten Familie Einfluss auf die Unterhaltszahlungen für die erste Familie? Diese Fragen beschäftigen viele Stiefmütter.
Antwort: Sowohl als auch! Alle Kinder eines Unterhaltspflichtigen sind theoretisch gleichberechtigt. Egal, in welcher Beziehung mit welcher Mutter sie geboren wurden.
Grundsätzlich gilt: Die Kinder von Mutter 1 dürfen gegenüber den Kindern von Mutter 2 nicht benachteiligt werden. Der Unterhalt für alle Kinder richtet sich immer nach derselben Einkommensstufe in der Düsseldorfer Tabelle.
Beispiel: Der Vater hat ein 5-jährges Kind aus erster Ehe und ein 2-jähriges Kind aus zweiter Ehe. Er muss beiden Kindern exakt den gleichen Unterhalt zahlen da beide Kinder in dieselbe Altersstufe fallen. Allerdings kann die Geburt eines weiteren Kindes aber auch zu einer Reduzierung des Unterhalts für die Kinder mit Mutter 1 führen.
Welche Stufe in der Düsseldorfer Tabelle gilt?
Die Zahlen in der Düsseldorfer Tabelle wurden vor dem Hintergrund errechnet, dass eine Unterhaltspflicht gegenüber zwei Personen besteht (also ein (Ex-) Ehegatte und ein Kind ODER zwei Kinder). Entspricht der Unterhaltspflichtige diesem „Normalfall“ kann er den zu zahlenden Unterhalt aus der Einkommensstufe ablesen, die seinem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen entspricht. (Achtung: Das unterhaltsrelevante Einkommen ist nicht immer identisch mit dem steuerlichen Nettoeinkommen. Mehr Information finden Sie hier.).
Sind drei Unterhaltsberechtigte vorhanden (also ein (Ex-) Ehegatte und zwei Kinder ODER drei Kinder) so ist der Unterhalt aus der jeweils niedrigeren Einkommensgruppe zu zahlen. Für diese Herabstufung kommt es nicht darauf an, aus welcher Beziehung mit welcher Mutter die Kinder stammen. Die Geburt weiterer Kinder führt zu einer Herabstufung.
Falls sogar noch mehr Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, kommt eine weitere Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle in Betracht.
Fazit: Kommen in einer zweiten Familie Kinder hinzu, kann dies zu einer Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs aller Kinder führen, also der Kinder von Mutter 1 UND Mutter 2 gleichermaßen. Auch der Unterhalt des (Ex-) Ehegatten kann sich verringern oder sogar wegfallen.
Wieviel Geld bleibt dem Unterhaltspflichtigen?
Ein erwerbstätiger Kindesunterhaltszahler hat einen Selbstbehalt von 1080 Euro pro Monat. Nichterwerbstätigen (z.B. Rentner, Krankengeldbezieher, Arbeitslose) Kindesunterhaltspflichtigen stehen 880 Euro Selbstbehalt zu. Das gilt für minderjährige Kinder ODER Kinder bis 21 die noch zur Schule gehen. Der Selbstbehalt bei anderen volljährigen Kindern (z.B. Studenten) liegt bei 1300 Euro.
Was passiert beim „Mangelfall“?
Es kann sein, dass nach Abzug des Selbstbehalts vom unterhaltsrelevanten Einkommen nicht genug Geld für alle Kinder vorhanden ist – das nennt man Mangelfall. Dann werden alle Unterhaltsansprüche – also auch die der Kinder aus erster Ehe – anteilig gekürzt. Jetzt ist die Frage, welcher Unterhaltsberechtigte zuerst kommt, also welche Rangfolge gilt. Wer im Range vorgeht, bekommt zuerst seinen vollen Unterhalt. Diejenigen Unterhaltsberechtigten, die einen schlechteren Rang haben, müssen sich dann den Rest teilen. Innerhalb eines Rangs haben alle Kinder, also sowohl die von Mutter 1 und als auch die von Mutter 2, gleiche Rechte.
Fazit: Sind also mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge nach § 1609 BGB.
1. Platz – Minderjährige unverheiratete Kinder und Kinder unter 21, die noch bei einem Elternteil leben UND eine allgemeinbildende Schule besuchen.
2. Platz – Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder im Fall einer Scheidung wären, z.B. die Exfrau, bei der gemeinsame Kinder leben, und die zweite Frau, mit der der Unterhaltspflichtige ein gemeinsames Kind hat. Dazu zählen aber auch Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei einer Ehedauer von 10 Jahren oder mehr, gerechnet von der Heirat bis zur Scheidung. Hier liegt der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen bei 1300 Euro.
3. Platz – Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Nummer 2 fallen.
4. Platz – Kinder, die nicht unter Nummer 1 fallen.
Zahlung von Ehegatten Unterhalt
Falls der Unterhaltspflichtige durch die Zahlung des vollen Unterhalts für die Exfrau plus Zahlung des Kindesunterhalts unter den Selbstbehalt rutscht, geht zunächst der Kindesunterhalt vor. Die Exfrau bekommt nur die Differenz bis zum Selbstbehalt. Welchen Platz bei der Unterhaltsberechnung Mutter 2, also die Mutter der neuen Kinder hat, hängt davon ab, ob es auch aus der geschiedenen Ehe gemeinsame Kinder gibt:
Gibt es gemeinsame minderjährige Kinder mit dem neuen Partner, aber nicht mit der Exfrau stehen die Ansprüche der neuen Ehefrau vor denen der Exfrau. Dann gilt folgende Rangfolge:
1. Platz Die Kinder
2. Platz Der neue Partner
3. Platz Der frühere Ehegatte
Gibt es sowohl aus der alten Ehe wie auch aus der neuen Ehe gemeinsame minderjährige Kinder sind beide Mütter untereinander gleichberechtigt und müssen sich den Unterhalt, der nach Abzug des Selbstbehalts gezahlt werden kann, teilen
[blue_box] Lesen Sie zu dem Thema Unterhalt auch:
– „Selbstbehalt, Bereinigtes Netto, Unterhalt“ von Rechtanwalt Sascha Gramm.
– 10 Fragen zum Thema Kindesunterhalt an den Experten[/blue_box]
Achtung: Ich bin keine Juristin. Die von mir in der Rubrik „Recht“ gesammelten Informationen stelle ich nach gewissenhafter Recherche auf dem Stiefmutterblog interessierten Lesern zur Verfügung. Ich übernehme weder eine Garantie noch eine Haftung. Im Zweifel rate ich jedem Leser sich an einen Anwalt für Familienrecht zu wenden.
Was sind eigentlich die Prüfungen, oder Meilensteine auf dem Weg zur Stiefmutter? Natürlich die ersten Zusammentreffen mit seinen Kindern, der erste gemeinsame Urlaub mit Partner und Stiefkindern, der erste Streit mit dem Partner über das Stiefkind, das erste Zusammentreffen mit seiner Ex. Die Klassiker eben. Aber es gehört noch ein weiterer Meilenstein dazu. Das erste Zusammentreffen mit seinem Freundeskreis, zu dem Freundinnen der Ex-Frau gehören. Weiterlesen