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Stiefmütter im Bundestag – Mein Treffen mit Dr. Katarina Barley

Mein Gastausweis im Bundestag

Der Anfang meines Treffens mit der Bundestagsabgeordneten Dr. Katarina Barley war holprig.

Mein Gastausweis im Bundestag

Mein Gastausweis im Bundestag

Ich hatte bereits alle Sicherheitskontrollen am Westeingang des Paul-Löbe-Hauses passiert, mich ausgezogen (ok, immerhin die Jacken), der Bundestags-Gastausweis war ausgestellt – aber bei Frau Barley im Büro war Mittagspause und niemand ging ans Telefon. Ich war nämlich 40 Minuten zu früh. Schließlich war ich 400 Kilometer gefahren und hatte daher ordentlich Puffer einbaut.

Paul Löbe Haus Westeingang

Paul Löbe Haus Westeingang

 

Warten ist in der Sicherheitsschleuse des Bundestages aber nicht möglich. So musste ich wieder nach draußen, saß eine halbe Stunde in der Sonne und stellte mich dann erneut vor der Sicherheitskontrolle an. Dieses Mal mit dem Unterschied, dass eine ganze Schulklasse vor mir war und ich plötzlich Gefahr lief, deutlich zu spät zu kommen. Die nette Dame von der Kontrolle erkannte mich, winkte mich aus der Schlange heraus und fünf Minuten später wurde ich von Frau Adam abgeholt, die mich direkt ins Büro von MdB Dr.Katarina Barley führte.

Erfrischend politisch ist der Slogan, den Dr. Barley für sich gewählt hat – und er passt. Sie ist wirklich ein sehr erfrischender Mensch, zugleich ernsthaft zuhörend, interessiert und mitdenkend. Als ich ihr mein Anliegen schilderte, schrieb sie mit, informierte sich parallel auf dem Tablet und recherchierte nach.

Drei Aspekte wollte ich mit Dr. Barley in der Stunde, die wir zusammen saßen, besprechen. Sie hatte für alle drei Themen ein offenes Ohr.

  1. Anlaufstellen für Stiefmütter/Stiefväter

Wie fast alle Menschen, mit denen ich bisher sprach, konnte Dr. Barley kaum glauben, dass es nirgendwo Anlaufstellen für Stiefmütter gibt. Sie können zwar – gemeinsam mit ihrem Partner – vereinzelt zu Erziehungsberatungsstellen gehen. Aber eine spezielle Beratungsstelle, die mit den Problemen der Stiefmütter oder Stiefväter vertraut ist, gibt es nicht. Katarina Barley recherchierte sofort auf den Internetseiten der zuständigen Familienberatungsstellen in ihrem Wahlkreis in Rheinland-Pfalz – und stellte fest, dass es tatsächlich kein explizites Angebot gibt. Trennung und Scheidung werden behandelt, aber nicht die daraus häufig folgende Stiefelternschaft.

  1. Auskunftspflicht in Schulen und Kindergärten an beide sorgeberechtigten Elternteile

Bisher lautet die Regel in Schulen und Kindergärten: Ein Elternteil wird informiert, das wiederum müsste das andere Elternteil informieren. Wenn Eltern es aber nicht schaffen, nach einer Trennung die Elternebene zu erreichen und weiter in einer Art Trennungskrieg leben, wäre hier der kleine Zusatz –BEIDE SORGEBERECHTIGTEN ELTERNTEILE SIND ZU INFORMIEREN – für das Kind und für die zweite Familie eine große Erleichterung.

Warum? Zu viel Zwietracht entsteht, weil Informationen nicht oder zu spät weitergegeben werden. Ob das absichtlich passiert oder schlicht vergessen wird, lasse ich dahin gestellt. Es wird zum Beispiel am Sonntag Geld für eine Klassenfahrt vom Vater verlangt, die am Donnerstag stattfindet. Schwierig, wenn dann das Geld nicht da ist, weil der Vater nichts von der seit vielen Monaten fest stehenden Klassenfahrt wusste. Aus den Rippen kann er sich das Geld nicht schneiden. Dass dem Kind womöglich gesagt wird, Papa wolle nicht, dass es auf Klassenfahrt ginge, will er auch nicht. Also wird das gemeinsame Sparbuch mit der Stiefmutter geplündert, auf dem eigentlich etwas für die gemeinsamen Kinder gespart werden sollte. Traurig, aber so etwas passiert aufgrund mangelnder Kommunikation zwischen Trennungs-Eltern häufig.

Würden beide sorgeberechtigen Elternteile im E-Mail Verteiler stehen, wüsste auch der Vater, dass eine Klassenfahrt ansteht und hätte genügend Zeit, Geld zurücklegen. Zudem würde das Gefühl der Erpressung, welches in der oben beschriebenen Situation oft hochkommt, entfallen. Das gleiche gilt für Schulfeste, Elternabende oder andere Veranstaltungen.

Dr. Barley stimmte generell zu, sah allerdings als Juristin das Problem, dass dann auch beispielsweise die Väter benachrichtigt würden, gegen die wegen Missbrauchs- oder Gewaltvorwürfen ermittelt wird. Aber ich denke, dass die Gesetzgebung dort eine gangbare Möglichkeit finden kann.

  1. Keine Titulierung des Unterhaltsanspruches bei pünktlicher Zahlung

Der amtliche Leitsatz laut BGH XII ZR 271/97 lautet:Der Unterhaltsgläubiger hat grundsätzlich auch dann ein Rechtsschutzinteresse an – voller – Titulierung seines Unterhaltsanspruchs, wenn der Schuldner den Unterhalt bisher regelmäßig und rechtzeitig gezahlt hat.“  Ein Titel im Unterhaltsrecht MUSS unterschrieben werden – auch wenn noch nie eine Zahlung zu spät kam oder gar gänzlich ausblieb. Er ist mehr oder weniger ein vorbeugendes Druckmittel, FALLS einmal nicht gezahlt wird.

Soweit, so schlecht. Würde sich so ein Titel wenigstens kostenfrei ändern lassen, bei Arbeitslosigkeit des Unterhaltzahlers, oder falls zum Beispiel in der zweiten Familie neue Kinder dazu kommen und damit neu berechnet wird, würde ich ja noch ein Auge zudrücken. Aber so einfach ist das leider nicht. Eine Änderung des Titels MUSS (sofern der Unterhaltsgläubiger nicht freiwillig zustimmt) mittels Anwalt vor Gericht eingeklagt werden. Das kostet Geld, viel Geld, was der zweiten Familie dann fehlt.

Ich sprach mit Frau Dr. Barley über die Emotionen, die ein zuverlässiger Vater hat, der im Namen seines  Kindes tituliert wird. Ich sagte ihr, dass Stiefmütter sich fragen, warum der Titel nur im Unterhaltsrecht als Vorbeugungsmaßnahme dient. Ich erzählte ihr von den Folgen, die ein Titel für die zweite Familie haben kann. Ich hatte darüber bereits mit der Bundestagsabgeordneten Susanne Mittag gesprochen, die mir per SMS nach unserem Treffen bereits geschrieben hatte: „Ein Titel im Vorgriff wird offenbar auch in Rechtskreisen problematisch gesehen“. Allerdings schrieb sie auch, sie hätte diesbezüglich „noch keinen neueren Sachstand“. Frau Dr. Barley versprach, sich darüber zu informieren.

Dr. Katarina Barley und Susanne Petermann

Dr. Katarina Barley und Susanne Petermann

Zusätzlich schlug Katarina Barley vor, mich mit dem familienpolitischen Sprecher der SPD zusammen zu bringen, damit ich mit ihm ein Gespräch führe. Er könnte die Thematik dann gegebenenfalls in die zuständigen Ausschüsse bringen, und thematisieren. Ein klares Ja dafür von meiner Seite. Das mache ich gerne, sehr gerne. Berlin, ich komme wieder. Ich freu mich drauf.

P.S. Die Brigitte MOM hat mich gerade zum Blogliebling der Redaktion gewählt, worüber ich mich sehr gefreut habe und worauf ich auch stolz bin.  Die zuständige Redakteurin bat mich, sie über mein politisches Engagement und die diesbezüglichen Entwicklungen auf dem Laufenden zu halten. Das werde ich gerne machen.

P.P.S. Am Tag nach dem Gespräch mit Frau Dr. Barley hatte ich einen Termin im Axel Springer Verlag mit einer Redakteurin der BILD Zeitung. Sie plant eine große Geschichte mit dem Arbeitstitel „Wir sind die Stiefmütter“. Sie meinte: „Es geht ja immer um Patchwork. Was aber bedeutet das für die „Stiefmütter“? Welche Rolle spielen sie? Was entbehren sie? Was wird von ihnen erwartet? Und wie finden sie ihren Platz in der Familie?“ Spannende Fragen, wie ich finde. Aufgrund meines Aufrufes hier auf dem Stiefmutterblog haben sich bereits sieben Stiefmütter bei mir gemeldet, die sich öffentlich machen würden. Zwei von ihnen waren bereits bei RTL in einem Beitrag zu sehen. Vielleicht gibt es ja noch mehr Stiefmütter, die mitmachen? Alle Texte können vorher gelesen werden, keine Angst. Schreiben Sie mir an kontakt@stiefmutterblog.com oder per PN auf meiner Facebook Seite Susanne Petermann.

P.P.P.S Ich habe mich bisher mit drei Politikern getroffen. Mit Ansgar Focke, MdL Niedersachen, CDU, mit Susanne Mittag, MdB, SPD und mit Dr. Katarina Barley, MdB, SPD. Sowohl der Landtagsabgeordnete als auch die beiden Bundestagsabgeordneten waren engagiert, interessiert und hörten zu. Das ist für mich persönlich eine großartige Erfahrung. Mein Vertrauen in die Politik wird größer, je mehr ich mit Politikern zu tun habe. Vor einigen Monaten hätte ich das noch nicht gedacht. Ich weiß, es ist ein langer Weg, der vor uns liegt. Aber Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut. Ich bin mir sicher: Stiefmütter und zweite Familien werden sichtbar, auch in Berlin.

Susanne vom Stiefmutterblog

13 Kommentare
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Liebe Ivonne, stimmt. SAT1, Brigitte MOM, Die Wienerin, Laviva, Gong, Hör Zu, Die Welt, WDR, Radio Paloma auch. Um nur einige der Medien zu nennen, die gerade berichtet haben oder in den nächsten Ausgaben berichten werden. Schön, oder? Wenn Väter, Mütter, Stiefväter und Stiefmütter mehr über die Problemstellung der jeweils anderen „Familienmitglieder“ wissen, werden Verständnis und Achtsamkeit für die „andere Seite“ größer. Jedenfalls dann, wenn man im Sinne der Kinder denken möchte. Und das wollen doch alle, oder? Liebe Grüße, Susanne

      Antworten
  1. Vater
    Vater sagte:

    Diese Bemerkung macht mich fassungslos:

    Dr. Barley stimmte generell zu, sah allerdings als Juristin das Problem, dass dann auch beispielsweise die Väter benachrichtigt würden, gegen die wegen Missbrauchs- oder Gewaltvorwürfen ermittelt wird. Aber ich denke, dass die Gesetzgebung dort eine gangbare Möglichkeit finden kann.

    Solche Väter haben in der Regel ohnehin kein Sorgerecht – das sollte Frau Dr. Barley als Juristin ebenfalls wissen. Wie bei Männern üblich, wird die Ausnahme zur Regel zu erklärt. Wes Geistes Kind ist hier am Werk ? Ganz alltägliche Diskriminierung von Männern, wie auch beim im Voraus titulierten Unterhalt.

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Lieber Vater,
      so einfach ist das mit dem Entzug des Sorgerechtes Gott sei Dank nicht. Da wird ja nicht Montag eine Anzeige gemacht und Dienstag ist das Sorgerecht weg. Bei jeder Anzeige muss sorgfältig geprüft werden muss, ob Wahrheit dahinter steckt oder nur eine falsche Anschuldigung.

      Der Gesetzgeber allerdings muss die Kinder schützen und im Zweifel abwägen, ob Schutz des Kindes vorgeht oder Schutz des Auskunftsrechts des angezeigten Elternteils.

      Nichts anderes meinte Frau Barley. Ich hatte keinesfalls das Gefühl, dass sie Männer unter Generalverdacht stellt, und alle für potentielle Kindesmissbraucher, Schläger oder Entführer erklärt. Falls das so rüber kam, ist es mein Fehler, nicht der von Frau Barley.
      Liebe Grüße, Susanne

      Antworten
      • EU
        EU sagte:

        Denken wir es einmal durch.

        Angenommen, man streitet sich und ein Elternteil erhebt den „Verdacht“ von Missbrauch durch den anderen Elternteil. Das gehört traurigerweise häufig zu den typischen Elementen, wenn Eltern sehr streiten.

        Welcher Schaden entsteht eigentlich beim Kind, wenn dieser andere Elternteil z.B. das Zeugnis direkt von der Schule erfährt statt beim anderen Elternteil fragen zu müssen? Oder ist das sogar konfliktvermeidend, weil kein Grund mehr besteht, Informationen aus dem anderen Elternteil herauszuleiern, auch gerichtlich, sondern ohne Schaden direkt von unbeteiligten Dritten zu erhalten?

        Und wenn die Verdachtsäusserung ein Grund für eine Auskunftssperre von Dritten wäre, wie geht man dann eigentlich mit einer Verdachtsäusserung um, die gegen den betreuenden Elternteil gerichtet ist? Ist da nicht das Risiko für Schaden beim Kindeswohl um ein Vielfaches grösser wie bei einer einfachen Auskunft von Dritten, müsste man dann also nicht das Kind wegen einer Anschuldigung sofort wegnehmen?

        Das Recht, über sein Kind etwas erfahren zu dürfen besteht übrigens in Österreich und Schweiz unanbhängig vom Sorgerecht. Es ans Sorgerecht zu koppeln wäre auch verkehrt, das würde Väter ohne Trauschein, die per Gesetz automatisch gar kein Sorgerecht haben grundlos ausschliessen. Das Sorgerecht ist kein amtliches Qualitätssiegel für Eltern, sondern das Recht über bestimmte Angelegenheiten im Namen des Kindes zu entscheiden.

      • Susanne Petermann
        Susanne Petermann sagte:

        Wie gesagt plädiere ich dafür, dass beide Elternteile benachrichtigt werden sollten und nicht nur der Betreuende.

      • MGTOW
        MGTOW sagte:

        Bis jetzt war ich von dieser Idee sehr angetan, weil es die Praxis erheblich vereinfachen würde.
        Allerdings sehe ich in Frau Dr. Barleys Aussage eher die Gefahr für eine Anleitung um dies zu verhindern.
        Ich in meiner Situation würde lieber auf die automatische Benachrichtigung verzichten, um eine Anzeige zu vermeiden.

        Inwieweit eine Anzeige wirklich sorgfältig geprüft wird sei dahingestellt.

      • Susanne Petermann
        Susanne Petermann sagte:

        Ich verstehe die Aufregung hier gerade nicht so ganz. An einem Nebensatz kann man sich hochschaukeln und Feinde wittern, klar. Man kann ihn aber auch so interpretieren, dass über mögliche Gegenargumente, und wie man denen bereits im Vorfeld entgegnet, nachgedacht wird. Jeder interpretiert halt so, wie er möchte. Ich unterstelle Frau Barley jedenfalls nicht, die Benachrichtigung beider Elternteile verhindern zu wollen.

      • MGTOW
        MGTOW sagte:

        Ich witter in Frau Dr. Barley nicht einen Feind. Das wollte ich nicht zum Ausdruck bringen.
        Ich habe nur für mich das Riskiko abgeschätzt, was eine automatische Benachrichtigung mit sich bringt. Wenn Väter, denen Missbrauch oder Gewalt vorgeworfen wird, nicht benachrichtigt werden können, dann sehe ich die Gefahr, dass die Vorwürfe ansteigen. Und zwar bei den Müttern, die eine automatische Benachrichtigung nicht möchten.
        Für mich ist da das Risiko/Benefit-Verhältnis zu sehr auf der Risikoseite.

      • Susanne Petermann
        Susanne Petermann sagte:

        Das kann ich wiederum verstehen. Allerdings hat mir die Rechtsanwältin Martina Machulla in unserem Interview gesagt, dass falsche Missbrauchsbeschuldigungen heute von den Richtern in einem Sorgerechtsprozess sehr negativ bewertet werden.Da stellt sich die Mutter, die so einen Vorwurf erhebt um den Vater auszuschließen, dann selbst ein Bein.

  2. EU
    EU sagte:

    Gratulation zum Blogliebling bei Brigitte! Spannend, was der BILD-Artikel bringen wird – das Bewusstsein für Stiefmütter wird es hoffentlich stärken.

    Zum Gespräch mit Fr. Barley: Die Auskünfte von Schulen sind in der Praxis gar kein Problem. In anderen Ländern geht das auch. Bei strittigen Trennungen mit gegenseitigen Beschuldigungen ist es sogar um so wichtiger, dass beide Eltern getrennt informiert werden, denn gerade da ist davon auszugehen, dass der erziehende Elternteil den Anderen blockiert.

    Missbrauch ist kein Argument, was soll an einem Sperrvermerk bei verurteilten Täterinnen oder Tätern unmöglich oder auch nur schwierig sein? Wer wirklich sein eigenes Kind missbraucht, verliert ohnehin das Sorgerecht. Aber wieso sollte man denn einen äusserst seltenen Fall zur Standardnorm der Regeln machen wollen?

    Ich fürchte, beim Thema Titulierungspflicht sind sehr dicke Bretter zu bohren. Die Gerichte haben das seit 30 Jahren in allen Punkten alle paar Jahre immer weiter verschärft. Erst die Einführung der Pflicht zu statischen Titeln. Dann die Pflicht zu dynamischen Titeln. Dann die Pflicht zu zeitlich unbegrenzten Titeln. Dann die Pflicht nicht nur für Kindesunterhalt, sondern auch für Betreuungsunterhalt, dem Geld für die Mutter. Ebenfalls unbegrenzt – obwohl voller Betreuungsunterhalt auf drei Jahre begrenzt ist. Und auch die Abänderung von Titeln wurde immer schwerer und teurer. Der schwerste Schlag war die Einführung der Anwaltspflicht 2008, nun kostet eine Abänderungsklage mehrere hundert Euro. Ist es im Sinne des Kindeswohls, wenn Juristen ein Vielfaches von früher kassieren können und dem Kind sowie der Familie mit Vater und Stiefmutter dadurch weniger bleibt?

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Danke sehr!
      Die Titulierungspflicht ist ein großes Problem. Erst vor wenigen Tagen schilderte mir eine Stiefmutter ihre Situation. Sie erwartet ihr zweites gemeinsames Kind mit einem Trennungsvater. Normalerweise könnte ihr Mann dann den Unterhalt für das erste Kind reduzieren (so wie in einer intakten Familie auch weniger Geld für die erstgeborenen Kinder zur Verfügung steht, wenn ein neues Kind kommt). Aber da ihr Mann einen Titel hat, wäre jetzt ein langer und kostenintensiver Weg zum Anwalt und Gericht nötig. Dabei ist das Geld sowieso knapp. Von den emotionalen Abgründen, in die deratige Prozesse ihren Mann und damit auch sie (hochschwanger) immer wieder bringen, ganz abgesehen.
      Wem soll das nutzen? Den Kindern? Oder soll der Vater abgehalten werden den Weg zu beschreiten und weiterhin den Kindern aus erster Ehe mehr zahlen? Sind Kinder aus erster Ehe priveligierter als Kinder aus zweiter Ehe? Den zweiten Familien nutzt diese Verordnung jedenfalls nicht. Die stürzen immer wieder in ein neues Loch.
      Liebe Grüße, Susanne

      Antworten

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