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Liebe Bundesfamilienministerin Schwesig, hätten Sie auch den Mut zur Väterquote per Gesetz?

Bundesministerin Schwesig. Foto: Bundesregierung / Denzel

Liebe Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, ich blogge auf dem Stiefmutterblog und habe ein Buch über Stiefmütter geschrieben. Die Probleme zweiter Familien sind mir nach vielen hundert Gesprächen mit Vätern, Müttern und Stiefmüttern nur zu vertraut. Der Gedanke einer Väterquote, also eines Gesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Vätern und Müttern an Familien, beschäftigt mich in diesem Zusammenhang seit geraumer Zeit.

Liebe Bundesfamilienministerin Schwesig, hätten Sie den Mut zur Väterquote?

Sehr geehrte Frau Schwesig, mit großem Interesse habe ich Ihre Initiative zur sogenannten „Frauenquote“ verfolgt. Es scheint, dieses am 6. März 2015 verabschiedete  Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen  ist ein wichtiges Instrumentarium zur Gleichberechtigung. Sie sagten am 30. Januar 2015:

“ In diesem Jahr beschäftigen wir uns mit den Themen: Beseitigung von Lohnungerechtigkeit und mehr Frauen in Führungspositionen.“

Das finde ich wirklich prima. Gleiche Arbeit, gleiches Geld. So sollte es sein. Und wenn sich die Vorstände in den Führungsetagen tatsächlich so dagegen sträuben, Frauen in ihrer Runde aufzunehmen, ist es vielleicht sinnvoll eine Quote einzuführen. Ich bin zwar eigentlich kein Freund der Quote, aber ein absoluter Befürworter der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Was Männer können, können Frauen auch, oder? Und umgekehrt. Es gibt weibliche Engel beim ADAC und männliche Kindergarten-Erzieher. Alles geht, wenn man nur will.

Sie sagten weiterhin:

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So steht es im Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 2 Satz 1. Die Lebenswirklichkeit sieht anders aus.“

Wie Recht Sie haben, liebe Frau Schwesig. Im letzten Jahrzehnt haben Väter, also Männer, sich aktiver in die Betreuung ihrer Kinder eingebracht, als in all den Jahrhunderten zuvor. War der Vater in den 60er Jahren nicht viel mehr als ein Phantom, maximal nützlich als Droh-Instrument für die Mutter unter dem Motto: „das werde ich Papa sagen, wenn er heim kommt. Der wird dir den Hosenboden versohlen“, schieben heutzutage Männer nonchalant den Kinderwagen, tragen Babytücher und nehmen Elternzeit.

Wie wäre es mit einer Gleichberechtigung von Müttern und Vätern?

Moderne Männer üben ihre Väterrolle so aus, wie die emanzipierten Frauen in den 70er Jahren es sich gewünscht hätten. Leider hört die Gleichberechtigung der Väter in dem Moment auf, wenn ein Paar sich trennt. Geht es vor Gericht darum, bei wem das Kind zukünftig lebt, sind auch im Jahr 2015 Väter als Elternteil nicht gleichberechtigt. Sie werden meist in die Rolle des Unterhalt-Zahlers zurück geworfen, dem ein Besuchsrecht zusteht. Betreuendes Elternteil wird fast immer die Mutter.

Sie sagten in Ihrer Rede:

„In Artikel 3 unseres Grundgesetzes heißt es weiter: Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin … Wir müssen dafür sorgen, dass die im Grundgesetz formulierte Gleichberechtigung von Frauen und Männern auch tatsächlich in der Lebenswirklichkeit vorhanden ist.“

Super, wirklich. Ich hätte da gleich noch eine Anregung für 2016. Oder meinetwegen auch 2017. Ich würde im Zuge dieser Gleichberechtigungsinitiative vorschlagen, eine Väterquote vor Familiengerichten einzuführen.

So wie führungswillige Frauen oft an der Allmacht der männlichen Vorstandschef-Lobby scheitern, geht es familienwilligen Vätern mit der „Mütter-Lobby“. Natürlich werden jetzt sowohl die Vorstands-Chefs als auch die Mütter sagen, diese „sogenannte Lobby“ wäre eine Erfindung der Medien. Reiner Humbug also. Im Grunde genommen hätten weder männliche Vorstände etwas gegen Frauen auf ihrer Etage, noch hätten Mütter etwas gegen Männer, die Kinder aufziehen.

Das mag sein. Aber wenn Sie, liebe Frau Schwesig, gute Gründe hatten, eine Frauenquote in Führungsetagen gesetzlich zu verordnen, wird es wohl so sein, dass es tatsächlich für Frauen schwierig wäre, ohne Quote an so einen begehrten Job zu kommen. Darum frage ich Sie, ob eine gesetzlich vorgeschriebene Quote, nicht auch ein probates Mittel wäre, um Vätern nach einer Trennung zu ermöglichen, Väter zu bleiben und mit den Kindern zu leben.

Sie sagten:

„Der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland beträgt 18 Prozent, in den Vorständen nur 5 Prozent. Das sind die aktuellen Zahlen aus dem Managerinnen-Barometer des DIW.“

 

Frauen brauchen eine Quote für die Führungsetage, Männer für die Familie

Sie kennen sicherlich die Zahlen, dass  in ca. 9 von 10 Fällen nach einer Trennung oder Scheidung, der Mutter die Kinder zugesprochen werden. Der Vater darf fortan Unterhalt zahlen und hat ein Umgangsrecht. Das mag ok sein für die Väter, die sich gar nicht mehr Zeit mit ihren Kindern wünschen. Die gibt es, klar. Genauso wie es Frauen gibt, die gar nicht in der Führungsetage arbeiten wollen. Leider gilt diese 9 von 10 Regelung auch für Väter, die sich wünschen würden, dass die Kinder bei ihnen leben.

Nur 10% der Väter bekommen von deutschen Familiengerichten die Kinder zugesprochen. Jetzt können wir davon ausgehen, dass ein gewisser Prozentsatz dieser Väter nur deshalb ihre Kinder betreuen dürfen, weil die Mutter krank, nicht erziehungsfähig oder sonst wie nicht in der Lage ist, sich um die Kinder zu kümmern. Ziehen wir diese Fälle von den 10% ab, landen wir wohl bei einem ähnlichen Anteil von gerichtlich angeordneten alleinerziehenden Vätern wie Frauen in Vorständen. Also bei rund fünf Prozent.

Jetzt wissen wir beide natürlich nicht, ob alle Väter ihre Aufgabe so gut erledigen werden wie Mütter. Woher auch, wir kennen sie ja nicht. Aber wir beide wissen ja auch nicht, ob die Frauen in Vorständen von DAX Unternehmen ihren Job so gut drauf haben wie die männlichen Kollegen. Bei den Frauen beweisen Sie, liebe Frau Schwesig, den Mut, deren Qualifikation vorauszusetzen und durch die Quote umzusetzen.

Wie wäre es denn, wenn Sie diesen Mut auch bei Männern beweisen? Indem Sie eine Väterquote bei Familiengerichten einführen. Die Idee ist ganz einfach. Fordern vor dem Familiengericht beide Elternteile, dass die Kinder fortan bei ihnen leben, und haben beide Elternteile eine gute Verbindung mit ihren Kindern, müssten Richter in 30% (besser noch 50%)  der Fälle pro Vater entscheiden. So, wie 30% der Vorstände zukünftig mit Frauen besetzt werden müssen.

Mit der Väterquote würden Sie zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Den „Kulturwandel in der Arbeitswelt“ den Sie mit der Frauenquote einleiten wollen, würden Sie mit der Väterquote noch verstärken. Und ganz nebenbei einen Kulturwandel in den Familien einleiten.

Sie sagten:

„Sobald es aber mehr Frauen in Führungspositionen gibt, werden gleiche Chancen in Unternehmen und Verwaltungen selbstverständlicher…“

 

Genauso gilt: Sobald es mehr Männer gibt, die sich um ihre bei ihnen lebenden Kinder kümmern, werden gleiche Chancen in Unternehmen und Verwaltungen selbstverständlicher…

Sie sagten:

„Es war immer so, dass sich Frauen Gleichberechtigung hart erkämpfen mussten. Es ist heute immer noch so. Es ist ein Kampf um Macht, Geld und Einfluss. Das gibt niemand freiwillig ab.“

Genauso gilt: Viele Väter kämpfen heute hart um ihre Kinder. Aber so, wie Vorstände nicht freiwillig ihre männlichen Pfründe aufgeben, scheinen auch Frauen bei strittigen Scheidungen nicht freiwillig den Vätern die Kinder zu überlassen. Selbst dann nicht, wenn sie dort besser aufgehoben wären. Man könnte vermuten, auch hier ist es neben der Liebe zum Kind „ein Kampf um Macht, Geld und Einfluss. Das gibt niemand freiwillig ab.“

Sie sagten:

„Ende November hat eine Frau auf Facebook Folgendes gepostet: „Der Denkfehler der Quoten-Gegner besteht darin, dass sie annehmen, ohne Regelung würden sich die Qualifiziertesten durchsetzen. Egal ob Mann oder Frau.“ … Die Frau auf Facebook schreibt weiter: „In der idealen Welt wäre das auch so, aber nachgewiesenermaßen ist das nicht der Fall. Solange die Welt nicht ideal ist, hilft die Quote.“ Ich finde, die Frau hat recht. Solange Gleichberechtigung nicht verwirklicht ist, brauchen wir Gesetze, die sie voranbringen.“

Mehr Frauen in Führungsetagen und mehr Männer an die Kinderfront!

Liebe Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, ich stimme absolut zu. Rütteln wir an den verkrusteten Vormachtstellungen der Geschlechter! Schaffen wir gleiche Voraussetzungen! Mehr Frauen in Führungsetagen und mehr Männer an die Kinderfront! Das passt doch bestens zusammen. Denken Sie nicht?

Der Kulturwandel, den die Väterquote befördern wird, ist enorm. Klagen alleinerziehende Mütter heute über ein Leben an der Armutsgrenze und haben zu Recht Angst vor Altersarmut, wird ihnen durch die Väterquote die Möglichkeit gegeben, ruhigen Gewissens die Kinder beim Vater aufwachsen zu lassen. Sie können die Kinder an den Besuchswochenenden sehen, und haben endlich Zeit, sich um ihre Karriere zu kümmern.

Die Väterquote birgt zudem noch einen dritten, nicht zu unterschätzenden Vorteil. In hochstrittigen Scheidungen werden Kinder heute gerne als Spielball benutzt. Es gibt Mütter, die Kinder als ihr „Eigentum“ ansehen und gegen den Vater ausspielen. Zur Zeit ist das leicht möglich. Ein Sechser im Lotto ist wahrscheinlicher, als dass ein Kind ohne besondere Vorkommnisse vom Gericht dem Vater „zugesprochen“ wird.

Selbst wenn der Vater vor Gericht dafür kämpft, dass er zumindest 50 Prozent der Betreuung übernehmen möchte (das sogenannte Wechselmodell), bleibt er oft der Besuchs-Papa, manchmal wird er sogar zum reinen Zahl-Vater degradiert.

Wie gesagt, ich spreche hier von Vätern, die sich für ihre Kinder interessieren und für sie sorgen wollen, nicht von denen, die Kinder in die Welt setzen und sich dann nach Timbuktu absetzen. So wie es ja bei der Frauenquote auch um ehrgeizige, gut ausgebildete Frauen geht, die Führung und Verantwortung übernehmen wollen.

Die Kinder wären nicht mehr Spielball zerstrittener Eltern

Würde man die „Väterquote“ bei Gericht etablieren, und müssten Richter bei der Hälfte (oder einem Drittel) der strittigen Trennungen die Kinder dem Vater zusprechen, würde das die Gesprächsbereitschaft der Ex-Partner deutlich erhöhen. Niemand könnte sich darauf verlassen, die Kinder zu bekommen. Man müsste sich einigen und  Kompromisse finden, statt vor Gericht immer verbitterter zu streiten. Dann wäre die Trennung wieder auf einer Ebene, auf der sie sein sollte: der der Erwachsenen. Alternativ könnte man natürlich auch das Wechselmodell als gesetzlich festgelegtes Betreuungsmodell nach einer Trennung festschreiben!

Der Machtkampf um die Kinder, unter dem nicht nur Kinder und Väter leiden, sondern auch viele Stiefmütter, wäre dann schnell erledigt. Sind die Kinder entspannt und werden nicht „instrumentalisiert“, haben auch zweite Familien ein besseres Leben.

Liebe Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, gerne erläutere ich Ihnen weitere Einzelheiten in einem persönlichen Gespräch. Unsere Ziele sind ja ähnlich. Gleiche Rechte für alle! Auch für zweite Familien.

Vielen Dank fürs Lesen und einen schönen Weltfrauentag

wünscht Ihnen,

Ihre Susanne vom Stiefmutterblog

32 Kommentare
  1. mitm
    mitm sagte:

    Ich kann ja das meiste unterschreiben, insb. stärker das Interesse der Kinder zu berücksichtigen, mit beiden Elternteilen in Kontakt zu bleiben, und den Ehepartner, der das torpediert, deutlich abzustrafen. Auch auch das Wechselmodell als gesetzlich festgelegtes Betreuungsmodell nach einer Trennung festzuschreiben, sofern sich das Paar nicht anders einigt, ist ein guter Vorschlag.

    Eine Väterquote geht dagegen überhaupt gar nicht. Eine Väterquote wäre genauso verfassungswidrig wie Frauenquoten. Wie soll das denn gehen? Am 20. des Monats ist Gerichtstermin, Richter zur Ehefrau: „Sie haben leider Pech, in der ersten Monatshälfte haben lauter Frauen gewonnen, ich muß meine Männerquote diesen Monat noch vollbekommen. Im Namen des Volkes: Sie haben verloren.“

    Vielleicht weniger flapsig formuliert: Quoten sind Kollektivrechte. Also das Kollektiv der Männer hätte hier ein Recht auf 30% Prozeßgewinne pro Monat (oder irgendeinem Zeitrahmen), und sobald das Kollektiv der Frauen seine 70% Maximalanteil aufgebraucht hat, gewinne ich als Mann, weil ich Mitglied im richtigen Kollektiv bin?!? Himmel Hilfe. Unser Rechtssystem kennt im Prinzip keine Kollektivrechte (auch keine Sippenhaft), aus guten Gründen. Das wären keine fairen Prozesse. Faire Prozesse sind ein Menschenrecht.

    „…. würde das die Gesprächsbereitschaft der Ex-Partner deutlich erhöhen. Niemand könnte sich darauf verlassen, die Kinder zu bekommen. Man müsste sich einigen und Kompromisse finden, statt vor Gericht immer verbitterter zu streiten.“

    Die Absicht, die Gesprächs- und Kompromißbereitschaft zu erhöhen, ist ja durchaus richtig. Das kann man aber nicht mit Willkürjustiz, sondern mit legalen Mitteln erreichen.

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Ein Sorgerechtsprozess ist kein Strafprozess.

      Ich sprach bewusst von Vätern, die ein großes Interesse an ihren Kindern haben und für sie sorgen möchten. Nicht von Vätern im Allgemeinen.

      So wie ich bei Frauen in Aufsichtsräten davon ausgehe, dass es sich nicht um X beliebige Frauen handelt, sondern durchaus um Frauen die eine gewisse Kompetenz mitbringen.

      Für Väter ist es aber nahezu unmöglich, gleichberechtigt für ihr Kind zu sorgen, wenn die Mutter sich komplett quer stellt. So wie Frauen eben auch Schwierigkeiten haben, in Aufsichtsräte zu kommen.

      Wenn für die eine Problemlösung die Quote akzeptabel ist, warum dann nicht für die andere?

      Antworten
      • mitm
        mitm sagte:

        „Wenn für die eine Problemlösung die Quote akzeptabel ist, ….“

        Harte Quoten sind verfassungswidrig und nie akzeptabel. Hoffentlich klagt bald irgendein Unternehmen beim Bundesverfassungsgericht gegen die Frauenquote.

        Wie gesagt, bei Quoten bekommen Kollektive, die sich irgendein Ideologe ausgedacht hat („die Männer“, „die Bayern“, „die Linkshänder“), Rechte, die über den Rechten von Individuen stehen. Einzelne Personen verlieren hier Rechte, weil sie einer falschen Gruppe angehören, mit der sie eigentlich nichts zu tun haben. GG Art. 3 verbietet im Prinzip gerade solche Gesetze. Speziell Absatz (2) erster Satz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ verbietet noch mal extra explizit, Männer und Frauen rechtlich unterschiedlich zu behandeln. Und das ist auch gut so.

      • Johannes Fels
        Johannes Fels sagte:

        zum Kommentar von mitm vom 20. März

        Ich gebe Ihnen ja Recht, dass eine Quote ein bedenkliches Mittel ist. Es ist für die betroffenen Väter aber das einzige Mittel, das kurzfristig wirkt.
        FamilienrichterInnen sind in Deutschland leider ideologisch verblendet. Sie entscheiden nach dem Kindswohl, welches bei Ihnen personifiziert ist in der Mutter. 95 % der Ein-Eltern-Familien sind von der Mutter geführt, die dieses Mandat überwiegend aus machtpolitischen und finanzpolitischen Überlegungen anstrebt.
        Die FamilienrichterInnen sind wegen dieser ideologischen Verblendung und ihrer mangelden Sozialkompetenz gar nicht in der Lage, ohne äußeren Zwang überhaupt einem Vater die Betreuung der Kinder zuzusprechen.
        Bei mir war es so, dass der psychologische Gutachter geschrieben hat, dass die Kinder zum Vater sollen, was in Deutschland für einen Vater schon mehr als ein 6er im Lotto ist. Das Familiengericht reagiert aber darauf so, dass es den selber bestellten Gutachter austauschte. Ist diese Realität in Deutschland das, mit der wir Väter uns abfinden sollen?
        Aber auch die Politik ist da nicht besser. Deutschland wurde mit der Resolution 2079 vom Europarat aufgefordert, das Wechselmodell als Standardmodell einzuführen. Hier wären die Kinder nach der Trennung zu gleichen Teilen bei Vater und Mutter. Die Politik weigert sich aber, diese Vorgabe umzusetzen.
        Was hilft bei so viel Verweigerung aus Politik und Familiengerichten, den von Ihnen herangezogenen §3 (2) Grundgesetz, „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, durchzusetzen?
        Meines Erachtens nur eine Quote!!!

        Johannes Fels, Sindelfingen

      • mitm
        mitm sagte:

        @Johannes Fels : „Was hilft bei so viel Verweigerung aus Politik und Familiengerichten, den von Ihnen herangezogenen §3 (2) Grundgesetz, ‚Männer und Frauen sind gleichberechtigt‘, durchzusetzen? Meines Erachtens nur eine Quote!!!“

        Wir stehen vor der klassischen Frage, ob der Zwecke jedes Mittel heiligt. Meine Antwort: Nein.

        Wir haben glaube ich Konsens, daß die Rechtsprechung skandalös zuungunsten von Vätern ist (wieso kann man solche Richter eigentlich nicht wegen Befangenheit ablehnen?) und daß weder vom Gesetzgeber noch der Justiz noch von den angelagerten Strukturen mit viel Unterstützung zu rechnen ist. Ein Gesetzgeber, der noch nicht mal diese Resolution 2079 umsetzt, wird aber kaum eine verfassungswidrige Urteilsquote einrichten. Mehrheiten dafür sind politisch nicht vorstellbar. Selbst wenn so ein Gesetz erlassen würde, gäbe es in kürzester Zeit eine erfolgreiche Verfassungsklage dagegen. Insofern kann man diese Urteilsquote politisch nicht ernst nehmen und insofern ist unsere Diskussion gegenstandslos.

        Ich bin aber auch inhaltlich dagegen (scheinbar verteidige ich hier kurioserweise als Männerrechtler die Interessen von Frauen, sogar womöglich sehr unsympathischen – in Wirklichkeit verteidige ich unsere Grundwerte und unseren Rechtsstaat). Eine Gerichtsurteilsquote ist in meinem Augen eklatantes Unrecht, genauso ein Unrecht wie die Frauenquote. Die Entscheidung eines Rechtsstreits kann nicht davon abhängen, welche anderen Prozesse am gleichen Gericht (oder beim gleichen Richter) im gleichen Monat stattgefunden haben.

        Daß überhaupt derartige Quoten immer mehr Leuten als „legitime Maßnahme“ erscheinen, ist entsetzlich und mMn ein Kollateralschaden im allgemeinen Rechtsbewußtsein infolge der jahrelangen Propaganda für die Frauenquote.

      • Johannes Fels
        Johannes Fels sagte:

        Antwort auf mitm vom 21.03.2016:

        Sie haben ja Recht, dass da eine Verzerrung stattfindet. Um unser Rechtssystem aber zu einem gerechten System zu wandeln bräuchten wir grundsätzliche Änderungen die politisch noch weniger durchsetzbar sind.
        Es ist in Deutschland „normal“, dass die Kinder zur Mutter gehören bzw. die Mutter das personifizierte Kindswohl ist. RichterInnen die eine andere Entscheidung treffen würden müssten diese wasserdicht begründen, was sie bei der Entscheidung für die Mutter nicht müssen weil dies anerkannter Stand der Vorgehensweise ist. Dies bedeutet Mehrarbeit für die entscheidenden RichterInnen.
        Unser Rechtssystem bezahlt unsere RichterInnen aber nicht nach der 40-Stunden Woche, wie bei normalen Arbeitnehmern sondern nach den abgearbeiteten Fällen. Daher wird von den RichterInnen nicht Recht gesprochen sondern eine Erledigung auf dem Weg des geringsten Widerstandes gewählt. So kommt es, das FamilienrichterInnen eine durchschnittliche Arbeitszeit von 10 Stunden pro Woche haben können, wenn Sie entsprechend „Recht“ sprechen, was zu der bestehenden Benachteiligung der Väter führt.
        Abhilfe würde da nur geschaffen, wenn den RichterInnen 40 Wochenstunden Anwesenheit im Gericht verordnet würde. Dann würden wir evtl. zu eine individuellen Rechtssprechung kommen, bei der dann auch die tatsächlichen Fakten gegenübergestellt würden. Noch dazu würden Familiensachen, insbesondere Verfahren bei denen Kinder betroffen sind schneller abgearbeitet, was die Kinder weniger belasten würde.
        Bei mir haben die Umgangsverfahren zw. 2 uund 5 Jahren gedauert. Das letzte Verfahren bezügl. des Umgangs mit meiner Tochter hat begonnen als meine Tochter 13 Jahre alt war und endete als sie 18 wurde. Es Endete aber nicht durch Beschluss des Gerichts sondern durch ihre Volljähtigkeit.
        RichterInnen sind, wie oben aufgezeigt nicht unabhängig. Es würde aber kein Politiker in Deutschland wagen, diese Unabhängigkeit durch Einführung der 40-Stunden-Woche herzustellen. Der nötige Bundesratsbeschluss ist nicht machbar. Die Hürde für eine Quote ist aber kleiner und daher einfacher machbar. Und wie gesagt, ohne einen Zwang/eine Quote wird sich bei unserm (Un-)Rechtssystem nie was ändern.

        Johannes Fels, Sindelfingen
        http://www.Ein-Vater.de

  2. Andrea
    Andrea sagte:

    Hallo alle miteinander,

    hier werden einige Felder angesprochen, wie Frauenquote, Lohngleichheit und Kinder bei Trennung der Eltern. Letzteres ist sehr emotional besetzt. Wer möchte schon auf seine Kinder verzichten.

    All diese Themen haben jedoch eine Ursache. Und die liegt eindeutig in unserer traditionellen Erziehung. Noch immer haben wir die ursprüngliche Rollenteilung in der Familie. Frau ist für Haushalt und Kinder zuständig und nebenher geht sie noch ein bisschen arbeiten. Sobald Kinder zur Welt kommen, hört die Frau erst mal auf zu arbeiten. Selbst dann, wenn Sie besser als ihr Partner verdient. Das wird auch gar nicht in Frage gestellt. Noch immer höre ich Kommentare, wie „mein Mann hilft im Haushalt“. Das trifft auch auf Familien ohne Kinder zu, in der Beide berufstätig sind. Solange wir an alten Verhaltensmustern festhalten, wird sich nichts ändern. Anzunehmen, wenn man immer das Gleiche tut und dann ändert sich was, ist falsch. Frauen fügen sich noch immer in die Rolle ein (sind wir eigentlich als Putzfrauen geboren?) und für Männer ist es natürlich bequem, die unangenehme Hausarbeit als Frauenarbeit einzustufen. Woher weiß die Hausarbeit eigentlich, dass sie nur von Frauen erledigt werden kann? Männer sollten sich wie Frauen in die Familie einbringen. Nur so kann es auf Dauer funktionieren.

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Liebe Andrea, ich gehe einen Schritt weiter. Es geht nicht nur um Hausarbeit. Bei uns ist zum Beispiel alles prima geteilt. Wir arbeiten beide, wir schmeißen den Haushalt gemeinsam. Jeder mit den Dingen, die ihm mehr liegen. Familie schafft oft neue Rollenverteilungen. Dahinter steckt kein Zwang. Aber viele Frauen – auch wenn sie zuvor taffe Busineefrauen waren – fallen plötzlich in so ein Hausfrauen-Ding zurück, mit Marmelade sebst kochen, Seife selbst machen, etc. Auf die Ideee kommen Männer eher selten. Die wollen/müssen Geld verdienen um den Laden am laufen zu halten. Auch wenn sie einen Haushalt haben. Es sind die Frauen selbst, die an alten Mustern kleben. Liebe Grüße, Susanne

      Antworten
    • EU
      EU sagte:

      Das ist sicher sehr beruhigend für Väter wie mich: Wir erziehen gemeinsame Kinder auch tatsächlich gemeinsam und trotzdem werden die Kinder gemäss §1626a BGB automatisch sorgerechtlich der Mutter zugeordnet. Jetzt wissen wir, warum: Weil irgendein anderer, vielleicht kinderloser Mann seiner Frau nicht beim Abwasch hilft. Oder schlimmer, sein berufliches Fortkommen nicht hinwirft, damit er nicht nur den Winterreifenwechsel machen kann, sondern auch stoppuhrgenau 50% vom Frühjahrsputz. Zwangsgleichheit für alle, dann wird für Trennungsväter alles gut.

      Antworten
      • Johannes Fels
        Johannes Fels sagte:

        So krass sehe ich das nicht. Aber eins ist klar, Kinder lernen nur von Vorbildern. Solange die Familienrichter den Kindern klarmachen, dass nach der Trennung der Vater nichts mehr zu melden hat kann man nicht erwarten, dass diese Kinder später ein anderes Rollenbild haben. Da Richter mutmaßlich beratungsresistent sind muss der Gesetzgeber da mit einer Quote nachhelfen.

  3. Johannes Fels
    Johannes Fels sagte:

    Liebe Frau Petermann,

    vielen Dank für den guten Artikel. Besonders freut mich, dass eine Frau den geschrieben hat.
    Bei den von Ihnen genannten Zahlen gehe ich aber davon aus, dass sie zu hoch geschätzt sind. Verlässliche Studien gibt es leider keine. Ich gehe aber davon aus, dass in strittigen Scheidungsfällenin nicht mal 1 % für die Väter entschieden wird.
    Selbst wenn, wie in meinem Fall nachweisbar ist, dass ich mich während der Ehe überwiegend um die Kinder gekümmert habe, werden die Kinder der Mutter zugesprochen. Zeuginnen, wie die Mütter der Krabbelgruppe oder vom Kindersport, die dies bestätigen könnten werden konsequent nicht angehört.
    Eine Quote für alleinerziehende würde vor allem die Kinder entlasten. Die Instrumentalisierung, vorwiegend durch die Mütter, belastet die Kinder enorm. Schon daher sollten die Richter/innen dies unterbinden. Aber auch das geschieht nicht.
    Obwohl der gerichtlich bestellte Gutachter diese Instrumentalisierung durch die Mutter beanstandet hat und empfohlen hat, dass die Kinder zum Vater sollten, hat das Gericht nur dahingehend reagiert, dass das Gericht einen anderen Gutachter beauftragt hat, der dann das vom Gericht gewünschte Ergebnis präsentiert hat.
    In Deutschland entscheiden die Gerichte nach dem Kindswohl. Nach Auffassung dieser Gerichte ist das Kindswohl personifiziert die Mutter.
    Es wird sich aber nichts ändern, wenn die Väter sich nicht solidarisieren und vor dem Bundestag in Massen für Gleichberechtigung demonstrieren.
    Es freut mich aber ganz besonders, dass eine Frau wie Sie den Mut hat, gegen diese Ungerechtigkeit zu schreiben.
    Vielen Dank und Grüße

    Johannes Fels

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Lieber Johannes,
      ich versuche in kleinen Schritten etwas zu bewegen.

      Ich treffe mich diese Woche mit einem Landtagsabgeordneten, in drei Wochen mit einer Bundestagsabgeordneten. Es geht um Beratungsstellen für zweite Familien, um Möglichkeiten auf deren Probleme einzugehen.

      Konsequenterweise muss dann auch folgen, dass viele Probleme der zweiten Familien durch den Murks entstanden sind, der bei den ersten Familien (z.B. auch durch Richter) gebaut wurde.

      Ich beschäftige mich schon geraume Zeit mit dem Thema, habe ein Buch geschrieben, was in zwei Wochen erscheint. Und ich stelle einige Forderungen an die Gesetzgeber.

      Mal schauen, was davon realisierbar ist.

      Gibt es in Ihrem Leben eine neue Frau, vielleicht sogar eine zweite Familie?

      Liebe Grüße, Susanne

      Antworten
  4. Gisela Weber
    Gisela Weber sagte:

    Da hier keine Gegenmeinungen , sondern nur Lobhudeleien, zugelassen werden, verzichte ich gerne auf einseitige und realitätsferne Meinungsmache, die weder statistisch, noch empirisch belegt ist, sondern nur den Interessen der Väter und nicht den naturgegebenen Bedürfnissen der Kinder, dienen soll. Rechte fallen nicht vom Himmel und wachsen nicht aus der Erde – sie werden auf Kosten anderer gemacht und hier auf Kosten der leiblichen Mütter! „Retour zum patriarchalischen Familienrecht? Obsorge, Besuchsrecht und Kindesunterhalt

    Freundliche Grüße!

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Liebe Gisela,
      wenn Du Dich ein wenig auf meiner Seite umschauen würdest, stelltest Du fest, dass ich durchaus auch andere Meinungen zulasse. Sogar deren Veröffentlichung. Offen miteinander sprechen und seine Standpunkte höflich darlegen, darum geht es doch, oder?
      Ich hoffe daher, Du siehst es mir nach, dass ich heute vormittag einen Termin hatte, nicht am Computer saß und Du daher zwei Stunden auf die Freischaltung Deines Kommentars warten musstest. Auch Stiefmütter haben ab und zu Termine…
      Freundliche Grüße, Susanne

      Antworten
  5. Weber, Gisela
    Weber, Gisela sagte:

    Leider, dreht es sich bei den Vaterrechtlern, lediglich, um 10% – allerhöchstens 20 % der Väter und nicht um 10% – 20% der Bürger, die ein Umgangsrecht einklagen. Die anderen 80% – 90% haben, entweder im Einklang mit der Mutter eine Regelung gefunden, oder kümmern sich gar nicht um die Kinder. Die Frauenquote im Arbeitsleben hingegen betrifft alle Frauen (außer den Müttern, als Mütter) und ist eine Forderung, die, seit der Berufstätigkeit von Frauen besteht und durch empirische Berufspraxis von Frauen, negativ, belegt ist/wird .
    Genauso, wie es in der Lebenspraxis keine Handhabe gibt, die Väter, die, sich nicht kümmern in die Pflicht zu nehmen, ist es eine Illusion, dass Väter, die ein Umgangsrecht mit ihren Kindern fordern, die primären Pflichten im Sinn hätten (von einigen wenigen ausgenommen). Es wird auch in Zukunft schwierig sein, im Alltag, die Vaterpflichten einzufordern. Es geht hier, in erster Linie um Rechte, die aus den Mutterpflichten gebastelt werden sollen. Dazu muss die Position der leiblichen Mütter geschwächt werden. Es werden Ansprüche erhoben, die nicht durch die Lebenspraxis belegt sind!

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Das ist interessant. Die Studie, aus der diese Zahlen stammen, interessiert mich. Könnte ich bitte einen link bekommen?
      Und natürlich ist die beste Lösung die, dass Väter und Mütter sich gemeinsam nach einer Trennung arrangieren und eine gemeinsame Lösung für das Kind finden.
      Wirklich interessieren würde mich, was die „primären Pflichten“ eines Vaters sind. Darüber höre ich oft unterschiedliche Ansichten.
      Freundliche Grüße, Susanne
      P.S. Die am 6. März verabschiedete Frauenquote fordert mehr Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten, hat also wenig mit dem alltäglichen Berufsleben zu tun. Die von mir gewünschte Väterquote würde die Möglichkeiten der Mütter, am Arbeitsleben teilzunehmen, deutlich mehr steigern.

      Antworten
    • EU
      EU sagte:

      Zu widersprechen gibt es viel, in jedem einzelnen Punkt. Ich will mal nur die Frauenquote nennen, genannt im Satz „Die Frauenquote im Arbeitsleben hingegen betrifft alle Frauen“.

      Wie wärs mit einem Blick in das Gesetz, das da beschlossen wurde? Hier im Volltext direkt vom BMJV samt zugehöriger Dokumente: http://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/BGBl-Frauenquote.html
      Schon der Titel „Gesetze für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ sagt aus, um wen es geht und wieviele Frauen davon betroffen sind. Die für Führungspositionen…

      Antworten
  6. Gerhard
    Gerhard sagte:

    Ganz großartig geschrieben. Und großartig argumentiert. Leider kann man den RadFems nicht mit Logik kommen, denn unlogisch ist deren gesamte Position. Wie man an der kürzlichen Diskussion sehen konnte, als um ein Haar die Quote auch für Männer gegolten hätte.

    Insgesamt gefällt mir Dein Blog sehr. Und die Bestätigung die hier auf Trennungs- und Stiefväter verteilt wird, tut mir schon ganz gut. Der gesellschaftspolitische Skandal, der hinter dem Umgang mit Vätern steckt, tritt aber auch bitter und gut beschrieben zu Tage. Spannend ist, daß dies aus Deiner, der Stiefmutterperspektive geschieht. Mögen Dir noch viele Leser zukommen. Schon mal vielen Dank.

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Danke Dir. Die Stiefmutterperspektive sorgt jedenfalls für Reibung. Ich hab mit einigem gerechnet, bin aber tatsächlich über die Diskussionen in einigen Facebook-Gruppen erstaunt. Heute kam der Kommentar: … „du nennst dich selbst Mutter. Du willst aber anscheinend Mutter ohne schwangerschaftsstreifen und finanzieller Verantwortung sein“ … War mir so nicht bewußt, aber man lernt dazu. Liebe Grüße, Susanne

      Antworten
      • Gerhard
        Gerhard sagte:

        Ich kann nicht mal nachvollziehen, wie empathielos man sein kann. Unglaublich. Hat etwas von 1933er Mutterideologie.

        Als Stiefvater bekommt man solche Sprüche jedenfalls nicht. Dafür wird die finanzielle Verantwortung aber auch mehr oder weniger zu einem gewissen Teil vorausgesetzt. 🙂

  7. Chris
    Chris sagte:

    Hallo Susanne,

    man könnte es auch so erfassen.
    Die Politik möchte Menschen dazu zwingen, 8h am Tag (160h die Woche) Zeit unter mindestens 30% Frauen zu verbringen. Dafür sollen diese Menschen dann sogar noch bezahlen (Gehalt).
    Warum ist es dann nicht möglich, daß andere Menschen (Väter) mehrere Stunden am Tag Ihre leiblichen Kinder sehen können? Die Mütter würden also verpflichtet 30% der Zeit, den Vätern mit den gemeinsamen Kindern einzuräumen?

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Auch prima. Mir geht es ja nicht um strikt einzuhaltende Quoten – auch wenn die vielleicht erst einmal einen Weg frei machen – sondern um das Miteinander von Müttern und Vätern im Sinne der Kinder. Kein Elternteil kann das andere ersetzen. Wobei ich etwas dagegen habe, einem Elternteil etwas „einzuräumen“ oder „die Kinder zu geben“. Liebe Grüße, Susanne

      Antworten
      • Chris
        Chris sagte:

        Ich wollte nur aufzeigen, was auf Seiten der Politik alles möglich wird, wenn es um die Gleichberechtigung der Frau geht. Dann können sogar Quoten im Berufsleben vorgeschrieben werden.
        Leider haben aber eben Väter keine so starke Lobby, um die Politik zu ähnlichen Quoten innerhalb der Familienpolitik zu überzeugen. Die Sorge des Staates besteht hier ganz klar darin, auch das Unterhaltsrecht ändern zu müssen.
        Das kostet aber Wähler(Frauen)Stimmen.

  8. EU
    EU sagte:

    Sehr gut geschrieben! Leider gingen in diesem Bereich selbst kleine Schrittchen nicht von den Adressaten in der Politik aus, sondern wurden vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erzwungen. Jüngstes Beispiel ist das gemeinsame Sorgerecht, das Väter ohne Trauschein jetzt gnädigerweise beantragen dürfen indem sie vor Gericht gehen – vorher waren sie nicht einmal antragsberechtigt. Die Mutter bekommt es immer, automatisch, §1626a BGB. Alle Politiker und das Bundesverfassungsgericht ein paar Jahre vorher haben daran explizit festgehalten, bis das EGMR dies aufgebrochen hat und Deutschland seine Gesetzgebung ändern musste. Freilich nicht in Gleichstellung, sondern weiterhin mit einem ausdrücklich Mutterprimat.

    Wenn schon solche Basisrechte ungleich zugewiesen werden, wird auch später, wenn es um die Betreuung der Kinder geht keine Gleichheit zu erreichen sein. Das Wechselmodell bei alleinigem Sorgerecht der Mutter geht schwer, denn sie kann es jederzeit beenden. Eine Quote würde da nichts nutzen.

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  9. Jule
    Jule sagte:

    Es ist schrecklich was mit den Vätern gemacht wird.
    Nicht nur das sie ihre Kinder aus erster Familie wenig sehen. Ihre zweite Familie wird komplett benachteiligt. Wir Frauen haben es gut wenn wir uns einen neuen Mann suchen wird beispielsweise die Beziehung erst nach zwei Jahren anerkannt. Beim Mann gleich beim zusammenzug. Armes Deutschland!

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    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Ja Jule, es wird Zeit, dass sich etwas ändert. Und Gleichberechtigung soll ja für alle da sein. Nicht nur für Frauen. Liebe Grüße, Susanne

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  10. Sven Moritzen
    Sven Moritzen sagte:

    Susanne, toll geschrieben und viel wahres dran. Diese Forderung könnte von mir sein. Wahrscheinlich hat ein Vater es einfacher, dass seine Kinder bei ihm bleben können, wenn er auf eine Quotenentscheidung drängt, als mit normalen und rationalen Argumenten vor Gericht erscheint. Ich hatte zwar schon viel erreicht, als dass es vor Gericht hieß, die Kinder sind bei beiden Elternteilen gleich gut aufgehoben und sie lieben beide Eltern gleichermassen und seitens Jugendamts und Verfahrensbeiständing der Kinder von einem Umzug abgeraten wurde, da es den Kindern den Boden unter den Füssen wegziehen würde, aber gebracht hat es ihnen leider nichts. Das Selbstverwirklichungsrecht der Mutter, auf freie Wohnortswahl, wurde als wichtiger eingestuft, als das Selbstverwirklichungsrecht des Vaters, seine Ideale, Werte und Moral an seine Kinder weitergeben zu können. Nur Schade, dass es die Kinder sind, die die Konsequenzen solcher Entscheidungen austragen müssen und nicht die Richter selber.

    ich wünsche Dir weiterhin viel Erfolg

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    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Sven, ich weiß. Leider. Es ist wirklich traurig, was aus Familien vor Gericht gemacht wird. Ich habe vor zwei Wochen mit einer Familienrichterin gesprochen, die meinte, sie hätte keine Chance, eine verkorkste Situation wieder gerade zu rücken. Sie kennt viele Fälle von schwersten Loyalitätskonflikten der Kinder, die ihr ans Herz gehen. Um etwas zu ändern müsste sie einen Elternteil in den Knast stecken, oder die Kinder dort komplett raus nehmen und das könnte des Rätsels Lösung ja nun auch nicht sein. Liebe Grüße, Susanne

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