Die Fragen der Stiefmütter – Do´s und Don´ts bei Trennungen Teil II

Martina Machulla

Regelmäßig stellen mir Stiefmütter hier oder auf meiner Facebookseite Susanne Petermann Rechtsfragen. Einige kann ich beantworten, andere nicht. Natürlich immer mit dem Zusatz, dass ich keine Anwältin bin und daher keine verbindliche Auskunft geben kann. Grund genug, einmal einige der Fragen von einer kompetenten Fachfrau beantworten zu lassen.

Am Sonntag habe ich den Beitrag Do´s und Don´ts bei Trennungen und Sorgerechtsstreitigkeiten hier eingestellt, in dem Familienrechtsanwältin Martina Machulla Fragen zum Thema Familienrecht beantwortet hat. Heute kommt Teil 2 meines Interviews mit Frau Machulla, in dem sie individuelle Fragen beantwortet, die Stiefmüttern auf dem Herzen brennen.

Martina Machulla. Foto: Kanzlei Machulla

Martina Machulla. Foto: Kanzlei Machulla

Rechtsanwältin Martina Machulla ist seit 1994 zugelassene Rechtsanwältin und seit vielen Jahren Fachanwältin für Familienrecht. Sie leitet die Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei Machulla mit vier Anwälten an zwei Standorten (Hannover und Neustadt am Rübenberge), betreibt die Internetseite Online-Ehe-Scheidungen.de und engagiert sich im sozialen und kulturellen Bereich. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Familienrecht, Erbrecht und das allgemeine Zivilrecht. Außerdem ist sie Dozentin für Familienrecht und hat als Autorin zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften und –büchern veröffentlicht.

 

  1. Wie lange kann eine Ex Frau die Scheidung blockieren? Meinem Mann wurde gedroht die Noch-Ehefrau würde alles hinausziehen, wenn er nicht das zahlt, was sie möchte. Wenn das Scheidungsverfahren zwei Jahre rechtshängig ist kann beantragt werden, dass alle Scheidungsfolgesachen abgetrennt werden. Dem muss jedoch nicht zwingend stattgegeben werden, sodass sich das Scheidungsverfahren auch über diesen Zeitraum hinaus noch hinziehen kann. Es gibt Scheidungsverfahren, welche tatsächlich 3, 4 oder 5 Jahre andauern. Soweit der Mann jedoch selbst die Angelegenheit in die Hand nimmt und im Zweifel Verfahren wie Zugewinnausgleich oder nachehelicher Unterhalt selbst rechtshängig macht, wenn außergerichtlich keine Einigung erfolgt, kann er wiederum dafür Sorge tragen, dass das Spiel „Folgesachen erst zu spät anhängig zu machen, damit sich das Verfahren in die Länge zieht“, nicht gespielt wird.
  1. Kann das Jugendamt für Wochen oder Monate den Kontakt zu meinem Mann verbieten? Nicht wegen eines Fehlverhaltens, sondern damit sich „das Kind bei der Mutter mehr zuhause fühlt“, wie es uns gesagt wurde. Das Sorgerecht liegt bei den Eltern; entsprechend kann das Jugendamt auch kein Kontaktverbot für den Vater aussprechen, wenn das Kind bei der Mutter lebt. Wird dem Vater der Umgang mit dem Kind – mit welcher Begründung auch immer – verweigert, so kann er selbst beim Familiengericht einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts stellen.
  1. Darf der Elternteil bei dem die Kinder wohnen mit ihnen in den Urlaub fliegen oder braucht er die Einwilligung des anderen Elternteils. Es gilt gemeinsames Sorgerecht. Solange der Urlaub in die vereinbarten Ferienzeiten fällt und geplant ist einen „normalen“ Urlaub zu machen, ist die Einwilligung des anderen Elternteils nicht erforderlich. Sollte die Reise in ein Krisengebiet geplant sein, kann das andere Elternteil intervenieren.
  1. Wann werden die Kinder mit ihren Wünschen gehört und ernst genommen? Hintergrund: „Die Kinder meines Mannes wollten nach den Ferien nicht mehr zur Mutter zurück. Die Mutter bestand darauf, die Kinder zurück zu erhalten. Kein Amt wollte etwas unternehmen.“ Kinder werden heute möglichst früh bereits angehört; auf ihre Wünsche, vor allem aber auf das Kindeswohl soll abgestellt werden. Allein die Äußerung eines Kindes, dass es beim anderen Elternteil bleiben möchte, wird nicht dafür ausreichend sein, dass das Jugendamt oder andere tätig werden. Dies wird nur dann passieren, wenn das Kindeswohl bedroht ist. Ansonsten muss durch den Vater, bei dem das Kind bleiben möchte, ein Verfahren beim Familiengericht auf Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrecht eingeleitet werden, wenn die Mutter nicht bereit ist dem Wunsch des Kindes stattzugeben.
  1. Darf ein Kind, welches noch minderjährig ist, in einer anderen Stadt oder eventuell im Ausland studieren oder kann die Mutter das einfach verbieten? Hintergrund: „Der Mutter geht es nur um den Kindesunterhalt, der dann wegfällt. Sie hat schon gedroht, dass sie niemals den Bafög- Antrag unterschreiben wird und ihrer Tochter keinen Bar-Unterhalt zahlen wird, wenn diese auszieht. Darf mein Mann, der Vater, die Immatrikulation einfach allein unterschreiben und das alleine durchziehen? Das Kind wird  in 3 Monaten 18.“ Wenn die Eltern sich nicht einigen können, sollte zunächst das Jugendamt eingeschaltet werden. Wenn über das Jugendamt auch keine Einigung möglich ist, müsste beim Familiengericht ein Antrag auf Zustimmung zu den gewünschten Auslandsaufenthalten gestellt werden. Das Familiengericht wird dann im Einzelfall entscheiden ob der Auslandsaufenthalt dem Kindeswohl entspricht oder nicht.
  1. Stichwort Vaterschaftstest: „Mein Mann durfte sein mittlerweile 2-jähriges Kind bisher nur in den ersten drei Monaten sehen. Dann wollte er einen Vaterschaftstest, weil er herausfand, dass die Mutter auch andere Freunde hatte. Daraufhin wurde ihm der Kontakt komplett verwehrt. Seit über einem Jahr lebt das Kind nun in einer Pflegefamilie, erst jetzt fand endlich der Test statt. Positiv. Haben wir eine Chance das Kind  zu uns zu holen? Wir versuchen es seit über einem Jahr, wurden bisher nicht einmal gehört, weil kein Vaterschaftsnachweis vorlag.“ Der Vater sollte zunächst einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts sowie auf Übertragung des Sorgerechts stellen. Da er nachweislich der gesetzliche Vater ist, wird ihm, soweit nicht besondere Gründe vorliegen, das Umgangsrecht, ggf. auch nach einer Zeit des begleiteten Umgangs zur Eingewöhnung, normalerweise zugebilligt werden; ebenso wird er, soweit keine besonderen Gründe vorliegen, das Sorgerecht erhalten. Dann hat er grundsätzlich auch die Möglichkeit das Kind zu sich zu nehmen.
  1. Kann eine Umgangspflegschaft geändert werden, wenn man merkt dass diese parteiisch für ein Elternteil agiert? Hier kann keine pauschale Antwort gegeben werden. Es muss auch hier ein Antrag bei Gericht gestellt werden um den Sachverhalt zu klären.
  1. Wie stehen die Chancen den Umzug eines Elternteils mit dem Kind in eine weit entfernte Stadt generell zu verhindern? Das kommt drauf an, zu welchem Elternteil das Kind den engeren Bezug hat, wie alt das Kind ist und was es selbst ggf. gern möchte. Der Umzug des anderen Elternteils kann nicht verhindert werden. Es stellt sich bei einer streitigen Auseinandersetzung lediglich die Frage, ob es dem Kindeswohl eher entspricht, wenn das Kind in den Haushalt des verbleibenden Elternteils wechselt und dadurch (soweit die Voraussetzungen hierfür tatsächlich gegeben sind) sein soziales Umfeld erhalten bleibt oder ob es dem Kindeswohl eher entspricht, wenn es mit dem anderen Elternteil in eine andere Stadt verzieht.
  1. Wie stehen die Chancen einen Umzug der Mutter zu verhindern, bzw. das Kind zu uns zu holen, wenn der Kontakt zum Kind erst ca. sechs bis zwölf Monate vor dem geplanten Umzug wieder zustande kam, die Bindung aber jetzt gut ist? Es besteht gemeinsames Sorgerecht. Allerdings wäre es trotzdem bei beiden ein Umfeldwechsel. Mutter und Kind wohnen in A, 25km vom Vater in B entfernt. Mutter will mit Kind nach C ziehen, 300km von B weg. Die Chancen stehen nicht besonders gut. Hier gelten auch meine Ausführungen aus Antwort 9.
  1. Wie wird der Unterhalt von einen behinderten Kind ab der Volljährigkeit gerechnet? Gelten da andere Regeln, hat es länger Anspruch? Auf was müsste man dann achten? Hintergrund: „Das Kind geht seit drei Jahren in die Berufsschulstufe. Es ist noch unsicher, ob es von den geistigen Fähigkeiten her überhaupt eine Ausbildung machen kann. Bis es nächstes Jahr 18 wird regelt das alles noch das Jugendamt/Beistandschaft. Aber was passiert danach?“ Beide Eltern sind ab Volljährigkeit zum Barunterhalt verpflichtet. Eigenes Einkommen des Kindes wird angerechnet. Ebenso wird das Kindergeld in voller Höhe angerechnet. Der sich dann noch ergebende Bedarf wird anteilig nach den Einkünften von den Eltern zu tragen sein. Soweit dem Kind keine öffentlichen Mittel zur Verfügung stehen, sind die Eltern ggf. dauerhaft zum Unterhalt verpflichtet, soweit das Kind nicht wirtschaftlich selbstständig werden kann. Das Kind muss sich ab Volljährigkeit, soweit es nicht unter Betreuung gestellt wird, selbst darum kümmern, dass es Unterhalt erhält. Das Kind hat dafür allerdings gem. § 18 Abs. 4 SGB VIII bis zur Vollendung des 21. Lebensjahr einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen durch das Jugendamt.
  1. Wenn es im Unterhaltsrecht zu einem Mangelfall kommt, wie und wann genau besteht dann der Zwang zu einem Nebenjob? Ein Nebenjob ist dann aufzunehmen, wenn dies grundsätzlich möglich ist. Bei Tätigkeiten, die einer halben Stelle oder weniger entsprechen, ist die Aufnahme eines Nebenjobs relativ schnell und eher geboten; neben einer Vollzeittätigkeit muss ein Nebenjob nur dann aufgenommen werden, wenn zum einen der Hauptarbeitgeber zustimmt und die sonstigen Bedingungen dies zulassen. Neben Schichtarbeit ist ein Nebenjob kaum möglich. Bei Wochenendarbeit auch eher nicht. Wenn die Anreise zwischen Wohnort und Arbeitsplatz umständlich und langwierig ist, wird ein Nebenjob auch nicht zugemutet. Neben einer sehr regelmäßigen Tätigkeit und bei kurzen Arbeitswegen ist, soweit der Unterhaltsschuldner gesund ist, eher einen Nebenjob anzunehmen. Zu beachten ist dabei jedoch immer das Arbeitszeitschutzgesetz. Es kann hier keine pauschale Antwort gegeben werden, da es am Ende immer eine Frage des Einzelfalls ist, ob eine Nebentätigkeit aufzunehmen ist oder nicht.
  1. Wieso muss die Ex-Frau meines Mannes keinen Unterhalt zahlen, nur weil sie direkt mit dem neuen Mann schwanger wurde? Warum wird ihr Selbstbehalt nicht gesenkt, wenn sie direkt nach der Scheidung wieder heiratet? Damit müsste der neue Mann doch auch für sie sorgen? Die Behauptung, dass Frauen keinen Unterhalt zahlen müssen, wenn sie direkt von einem neuen Mann schwanger werden, ist so nicht richtig. Es ist auch nicht richtig, dass es unberücksichtigt bleibt, wenn eine Frau nach der Scheidung wieder heiratet. Wegen des Zusammenlebens mit dem neuen Partner werden ihr Synergieeffekte angerechnet, die dem Unterhaltsberechtigten zu Gute kommen; ggf. wird ihr ein fiktives Einkommen wegen eines sog. Taschengeldanspruchs ggü. dem Ehemann angerechnet. Es kommt vielmehr insgesamt auf die Einkommensverhältnisse an, die vorliegen.
  1. Wie wirkt sich eine unberechtigte Anzeige in einem laufenden Sorgerechtsprozess aus? Unberechtigte Anzeigen gegenüber dem anderen Ehepartner wirken sich häufig negativ aus. In einem Sorgerechtsverfahren kommt es sicherlich zum einen darauf an, in welchem Bereich die Anzeige erfolgt ist; zum anderen ist auf das Kindeswohl abzustellen und nicht auf die Streitigkeiten zwischen den Eltern. Insoweit lässt sich nicht beantworten, ob und inwieweit sich eine unberechtigte Anzeige hier auswirkt. Im Regelfall haben unberechtigte Anzeigen vor allem in Unterhaltsverfahren Auswirkungen, weniger jedoch in Sorgerechtsverfahren.

Liebe Martina Machulla, Herzlichen Dank für das Gespräch!

7 Kommentare
  1. Ger Ks
    Ger Ks sagte:

    „Falls Frau Machulla zusätzliche Fragen der Leser vom Stiefmutterblog beantworten möchte, wird sie das wohl in den Kommentaren machen.“ Leider hatte sie dafür keine Zeit? Schade.

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Lieber Gerhard,
      der zweite Teil war ausdrücklich angekündigt als „Fragen der Stiefmütter“ und natürlich bereits fertig gestellt bevor ich den ersten Teil postete.
      Falls Frau Machulla zusätzliche Fragen der Leser vom Stiefmutterblog beantworten möchte, wird sie das wohl in den Kommentaren machen.
      Susanne

      Antworten

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