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Im Bundestag mit Dr. Katarina Barley, Susanne Mittag und Dr. Carola Reimann

Treffen im Bundestag

Mittlerweile bin ich ja schon fast ein alter Hase, was Gespräche mit Politikern angeht. In der vergangenen Woche traf ich mich im Deutschen Bundestag, dieses Mal im Jakob-Kaiser-Haus, mit drei Abgeordneten der SPD. Bei dem Treffen dabei waren Dr. Katarina Barley (SPD) aus dem Wahlkreis Trier und Susanne Mittag (SPD) aus dem Wahlkreis Delmenhorst/Wesermarsch sowie Dr. Carola Reimann, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion (zuständig für Arbeit und Soziales, Frauen, Senioren, Familie und Jugend) aus dem Wahlkreis Braunschweig, um über die Situation der zweiten Familien und mögliche Verbesserungsmaßnahmen zu sprechen.

Deutscher Bundestag - im Jakob-Kaiser-Haus.

Deutscher Bundestag – Im Jakob-Kaiser-Haus.

Kein Besuch beim Psychiater - Der Warteraum im Jakob-Kaiser-Haus.

Kein Besuch beim Psychiater – Der Wartebereich im Jakob-Kaiser-Haus.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eines vorab. Wer mir erzählen will, Politiker seien faule Säcke, denen es nur um persönliche Macht und Vorteilsnahme geht, irrt. Die drei Damen aus dem Bundestag sowie auch der niedersächsischer Landtagsabgeordnete Ansgar Focke (CDU), der die Problematik in den niedersächsischen Landtag bringen wird, sind interessiert an zweiten Familien und offen für deren Bedürfnisse. Herr Focke schrieb mir noch vor wenigen Tagen: „Das Thema ist angeschoben. aber aufgrund der Flüchtlingsproblematik etwas nach hinten gerutscht in der Beratung. Ich habe das aber im Blick.“ Danke dafür!

Aber zurück zum Termin im Bundestag. Dr. Katarina Barley hatte nach unserem letzten Gespräch mehrere Anfragen im Justizministerium wegen der zum Teil problematischen Auswüchse der Unterhaltstitulierung gemacht. In das Thema kommt Bewegung. Ich sprach mit den drei Damen über die Geschichte einer Stiefmutter, deren Mann eine Lohnpfändung bekam, obwohl er gezahlt hatte. Die Bankauszüge, die er als Beweis vorlegte, interessierten den Gerichtsvollzieher nicht.

Treffen im Bundestag

Treffen im Bundestag. Dr. K. Barley, S. Petermann, Dr. C. Reimann, S. Mittag (von links nach rechts.)

AUFGRUND der Titulierung wird nicht geprüft, ob die Vollstreckung rechtens ist. Behauptet ein betreuender Elternteil, der Unterhalt wäre nicht gezahlt worden, wird die Behördenmaschinerie in Gang geworfen. Das Problem dabei: Für den Schuldner (also den Unterhaltszahler) besteht kein Anspruch auf Einstellung der Vollstreckung so lange eine Forderung offen ist. Und das ist sie bei einem dynamischen Titel ohne Altersbegrenzung IMMER. Jeden Monat aufs Neue. Man kann die Pfändung nicht stoppen, das kann nur der Gläubiger. (Immerhin darf man aber bei aktueller Pfändung die Unterhaltsleistung einstellen.)

Bei einem Titel wegen z.B. Versandhausschulden, würde das anders laufen. Soll hier gepfändet werden, obwohl gezahlt wurde, kann man Vollstreckungsschutz beantragen bis die Sache geklärt wird. Beim Unterhalt für minderjährige Kinder wird das jedoch meist abgelehnt, da ein minderjähriges Kind bis zur Klärung der Sachlage nicht selbst für Unterhalt sorgen kann.

Auch die Vollstreckungsabwehrklage kann bei einem Unterhaltstitel nicht eingesetzt werden, weil diese die Löschung des Titels zum Ziel hat. Das genau ist bei einem Unterhaltstitel aber nicht möglich. Der Unterhalt muss ja jeden Monat neu bezahlt werden. Hier beisst sich der Hund in den eigenen Schwanz. Bei einer hochstrittigen Trennung ist der Titel also ein Mittel, das theoretisch für Machtspielchen eingesetzt werden kann. In einigen Fällen führen solche Machtspielchen leider zur Kündigung durch den Arbeitgeber.

Es ist klar, dass Änderungen beim Unterhaltstitel nicht von heute auf morgen kommen werden. Genauso klar ist es, dass Unterhalt gezahlt werden muss, da Kinder nun mal nicht von Luft und Liebe allein leben können. Aber es ist wichtig, dass bei unseren Volksvertretern ein Bewusstsein für mögliche Folgen der Gesetze geschaffen wird. Zwei Stiefmütter und ihre Männer haben sich bereit erklärt, ihre Fälle mit Unterlagen an Frau Dr. Barley weiter zu leiten. Ich würde mich freuen, wenn noch mehr Betroffene den Mut hätten, mir Unterlagen zu schicken aus denen hervorgeht, dass sie gepfändet wurden, obwohl sie belegen konnten, dass sie gezahlt hatten.

[bctt tweet=“Bei Politikern muss ein Bewusstsein für mögliche Folgen von Unterhaltstiteln entstehen. „]

Ein weiterer Punkt in unserer Gesprächsrunde waren die Anlaufstellen für Stiefmütter/Stiefeltern und die Auskunftspflicht der Schulen an beide Elternteile. Die drei Abgeordneten waren sich einig: Eine gute Sache, die sie vertreten. Frau Mittag wird mir einen Kontakt auf Länderebene (Schule und ist Sache der einzelnen Bundesländer) herstellen.  Frau Dr. Reimann empfahl mir, zur Unterstützung dieser Punkte einige Bundestagsabgeordnete der CDU anzuschreiben, die hier vielleicht ebenfalls unterstützen können. Das habe ich gemacht, über die Antworten halte ich hier auf dem Laufenden.

Ich danke den drei Damen sehr. Es geht voran!

7 Kommentare
  1. Manuel
    Manuel sagte:

    Neben dem Thema „Unterhalt“ fällt mir vor allem noch das Thema „gemeinsames Sorgerecht“ ein. Dieses besteht sehr oft nur auf dem Papier und keine S*u schehrt sich drum.
    Wenn der Betreuungs-ET will entscheidet und handelt er auch in den Belangen die eigentlich bei gSR von beiden ET zu entscheiden wären schön alleine.

    Schulanmeldung/Schulwechsel:
    Niemanden interessiert es, ob nur ein Elternteil die Anmeldung unterschreibt. Spricht aus Sicht des Umgangs-ET etwas gegen die vorgenommene Anmeldung darf er – natürlich wie immer auf seine Kosten – dagegen klagen. Bis die Sache zur Entscheidung kommt geht einige Zeit ins Land und dann argumentiert der Richter der Alleingang wäre so zwar nicht zulässig gewesen aber jetzt auch im Sinne des Kindeswohls auch nicht mehr rückgängig zu machen.

    Berufsausbildung:
    Auch hier interessiert es niemanden, ob beide ET den Ausbildungsvertrag unterschreiben (in jüngster Vergangenheit miterlebt). Problem dabei ist, dass dieser Vertrag dann schwebend unwirksam sein dürfte eben weil nicht beide ET unterschrieben haben. Eine sehr schöne Vorlage, wenn man als Ausbildungsbetrieb einen Azubi wieder los werden will.

    Wohnortwechsel:
    Niemand hindert einen Betreuungs-ET daran in Nacht- und Nebelaktionen mitsamt Kindern umzuziehen ohne Rücksicht auf Verluste. Ist mir persönlich schon 9x (in Worten: Neun) passiert. Immer zum Ende der Ferien bei mir bekam ich eine SMS mit der neuen Adresse zur der ich die Kinder bringen sollte.
    Auch hier wieder nur der Klageweg möglich verbunden mit den entsprechenden Kosten natürlich. Auch hier wird natürlich niemand effektiv etwas tun – außer den bösen Zeigefinger. Vielleicht wäre ein ausgestreckter Mittelfinger in Richtung BET effektiver.

    Bankkonto:
    Die rühmliche Ausnahme. Hier wollten die Banken bisher immer meine Unterschrift womit dann an meiner Einbeziehung kein Weg vorbei führte.

    Hauptsache der Unterhalt kommt pünktlich und regelmäßig…

    Antworten
    • Marina
      Marina sagte:

      Hallo Manuel,

      du bringst es tatsächlich auf den Punkt.
      Ich lese hier immer wieder dieselben Themen, fast jedes Thema versetzt mir einen Stich, es ist als sprechen mir viele aus der Seele.

      Schulanmeldung/Schulwechsel:
      Es kann m.E. nicht angehen, dass es noch nicht einmal der Zustimmung des Kindsvaters bedarf, wenn das Kind die Schule wechseln soll. Bei einem 600km entfernten Umzug gestaltet sich das Mitspracherecht schwierig, aber dennoch ist es doch einen Versuch wert, oder? Das Kind verbringt einen wesentlichen Teil seines Lebens in der Schule und die Zeit in der Schule prägt ein Kind bekanntlich enorm. Ist es da nicht wichtig, sich abzustimmen? Schließlich zahlen die Väter im Zweifelsfall auch Sonderleistungen wie Nachhilfekosten. Da wird nicht mehr gefragt, wie der Vater denn entschieden hätte.

      Berufsausbildung:
      Soweit will ich noch gar nicht denken, da haben wir zum Glück noch ein paar Jahre. Und auch dann kannst du nicht überall aufpassen und dabei sein, womöglich, wenn man noch nicht einmal über die Wahl informiert wird. Geht das schief, zahlt auch hier wieder der Kindsvater.

      Wohnortwechsel:
      Da sind wir ja noch gut dran. Wir haben bisher einmal, drei Wochen vorher erfahren, dass die Mutter mit dem Kind 600 km weit weg zieht. Mitspracherecht? Nicht nötig – Würde man überhaupt Kontakt zu dem Kinde haben, könne man es doch am Wochenende ingesamt 12 Stunden in den Zug setzen, ist bestimmt stressfrei.
      Achso, erfahren haben wir es da nur, weil wir erneut den Verdacht beim Jugendamt geäußert haben. Sanktionen für die Mutter? Keine.
      So langsam komme ich wieder in Rage. Das ist unfassbar und das merkt man erneut, wenn man es runter schreibt.

      Bankkonto:
      Jetzt komme ich zu dem Punkt Bankkonto und ich bin mehr als erschrocken. Richtig, die Bank brauch die Unterschrift des Erziehungsberechtigten. Plötzlich meldet man sich, mehr als penetrant. Weil das Kind urplötzlich ganz schnell, viel Geld brauch? Ist klar.

      In Sachen Unterhalt schläft eine Kindsmutter nicht. Da brauch man erst gar nicht drauf hoffen. Verständnis wegen eines Engpasses, verursacht durch die Kindsmutter, Fehlanzeige.

      Und da wundert man sich, wenn Kindsväter, verzweifelt laut schreien?

      Mit solch einem System macht man unter Umständen Leben kaputt.
      Das Leben des Kindes und ja auch das Leben des Vaters.
      Auch wenn letzteres kaum einen interessiert!

      Antworten
  2. Martin
    Martin sagte:

    Es wird höchste Zeit, dass sich beim Unterhaltsrecht einiges ändert. Ich lebe in Österreich und kämpfe dort seit über zwei Jahren um ein adäquates Kontaktrecht zu meinem Kind. Die gemeinsame Obsorge habe ich nach fünf Verhandlungen zugesprochen bekommen. Vor zwei Jahren eröffnete die KM eine »Nebenfront« und beauftragte das Jugendamt (JA), obwohl ich stets pünktlich bezahlte, mit der Einbringung des Kindesunterhaltes.

    Ich wurde darauf hin vom JA auf 30% meines Brutto-Bezuges (ich bin selbständig) an Kindesunterhalt für ein dreijähriges Kind angespannt. Man drohte mir offen, wenn ich den geforderten Betrag nicht bezahle, wird man Gutachten einholen, die so teuer sind, dass sie mich in den Ruin treiben.

    Vor einem Jahr stellte ich Antrag auf Herabsetzung. Ein Gutachten gab mir rückwirkend recht, wodurch ich quasi ein Unterhalts-Guthaben hatte. Sowohl JA als auch KM erklärten sich mit der Gegenverrechnug einverstanden.

    Dennoch leitete das JA eine Exekution mit einer nicht nachbvollziehbaren Forderung nach Unterhaltsvorauszahlung ein. Die Exekution wurde rasch wieder zurück gezogen, aber ich bleibe auf den Gerichtskosten dafür sitzen. (Das JA zahlt bei einer Unterhaltsexekution keine Gebühren – nur der Vater!)

    Es läuft also so: wenn ein Vater nach Meinung des JA »diszipliniert« werden muss, wird eine – durch nichts gerechtfertigte – Exekution eingeleitet, wieder zurück gezogen und der Vater zahlt Gerichtskosten. Bei einem Selbständigen sind die Kosten ärgerlich, aber einem Angestellten kann es den Job kosten, wenn bei seinem Arbeitgeber immer wieder Exekutionstitel ins Haus flattern. Von der Rufschädigung mal ganz abgesehen.
    Laut Auskunft durch den zuständigen Rechtspfleger, kann man sich als Vater bei der derzeitigen Rechtslage nicht dagegen zur Wehr setzen, dass das JA dieses Spielchen immer wieder abzieht.

    Liebe Grüße aus dem wundersamen Österreich,
    Martin

    Antworten
    • Marina
      Marina sagte:

      Hallo Martin,

      ich bin Marina, die neue Partnerin eines Vaters, der sich gerne kümmern möchte, es aber nicht darf.

      Vor kurzem ist die Kindesmutter mit dem Kind 600 km weit weg gezogen. Wurde mein Partner bei gemeinsamen Sorgerecht gefragt oder gar frühzeitig informiert? Quatsch, zum Einen hat das Kind ja schon vor einem Jahr angefangen den Kontakt zu seinem Vater zu verweigern und zum Anderen geht das doch auch alles ohne den Vater.
      Rechte: Keine! Pflichten: Geld stinkt nicht oder, muss ich noch mehr aufzählen?

      Ein Gerichtsverfahren wagen wir uns gerade gar nicht. Zum Einen haben wir gerade erst ein dreijähriges Gerichtsverfahren mit der Mutter wegen der gemeinsamen Eigentumswohnung hinter uns und zum Anderen hat das Kind (Mittlerweile 12 Jahre) doch schon geäußert, dass es doch auf gar keinen Fall Kontakt zum Vater haben möchte. Das Geld für ein Verfahren können wir uns für weitere Forderungen doch auch direkt sparen, oder?

      Im Rahmen des Gerichtsstreits um die Eigentumswohnung hat man doch in einem Schreiben vom Anwalt (12/2013) in einem Nebensatz erwähnt, dass man doch die Titulierung des Unterhaltes anstrebt – Hätten wir Nein sagen sollen? Wir hatten ja immer vor, das zu zahlen was dem Kind zu steht. Also haben wir ohne zu zögern einer Titulierung zugestimmt, Contra unseres Anwalts gab es nicht. Nun hat sich aber herauskristallisiert, dass der Unterhaltsanspruch damals falsch berechnet wurde. Wir haben zunächst die Kindsmutter freundlich um Herausgabe der Urkunde zwecks Abänderung der Höhe gebeten. Natürlich gab es keine Antwort, das war uns eigentlich klar. Nun geht es wieder über unseren Anwalt, alles natürlich mit Kosten verbunden. Das Geld wäre ohne Frage bestimmt auch irgendwann dem Kind zu Gute gekommen – dabei scheut sie nicht davor, wie ein Rohrspatz zu schimpfen, wenn wir nicht auf Zuruf Sonderleistungen, wie Nachhilfekosten begleichen.
      Wir sind gespannt, wie dieses Vorhaben ausgeht und vor allem wie hoch die Kosten für die Neuberechnung sind.

      Von einer Exekution haben wir noch nichts gehört, aber deine Schilderung macht mich immer wütender – Das fehlt mir noch.

      Das JA sollte sich mal überlegen in welche Disziplinierung es seine Energie investiert. Es geht doch nicht immer nur um das Geld!

      Viele Grüße nach Österreich
      Marina

      Antworten

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