Die Tücken des Titels im Unterhaltsrecht
Isabell kennt alle Facetten im deutschen Unterhaltsrecht. Sie ist geschieden mit drei Kindern, war alleinerziehend. Ihr zweiter Mann hat eine Tochter. Sie war erst Wochenendstiefmutter, dann zwei Jahre Vollzeitstiefmutter. Während sein Kind bei ihnen lebte, zahlte die Mutter keinen einzigen Cent Unterhalt. Als die Tochter zurück zur Mutter zog, beantragte die gleiche Mutter, die zuvor nichts gezahlt hatte, sofort einen Titel. Dann wurde Isabells Mann schwer krank, konnte nicht mehr in seinem alten Beruf arbeiten und versucht seit zwei Jahren (!) diesen Titel abändern zu lassen. Bisher ohne Erfolg. Eine Bankrotterklärung – für die zweite Familie.
2011 zog Isabell zu ihrem heutigen Mann. „Meine Tochter war damals 8, die Stieftochter 11 Jahre. Wir waren gerade eingezogen, als meine Stieftochter zu mir kam und klagte, bei ihrer Mutter sei es ja so schlimm, sie wolle da weg und bei uns wohnen.“ Es folgten viele lange Gespräche mit Vater, Jugendamt, Anwälten, Verfahrensbeistand, usw. Am Ende bekam der Vater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Tochter zog zum Vater. „Die Mutter machte mir von Anfang an klar, dass sie es niemals dulden würde, dass IHR Kind bei ihm bleibt. Und wenn es das letzte wäre, was sie täte.“
Das Drama nahm seinen Lauf. „Die Tochter hatte uns gesagt, sie hätte Angst vor Mama. Das sagte sie auch in Gegenwart vom Jugendamt und Beistand. Darum gab es nur einmal im Monat Umgang mit der Mutter. Irgendwie hat sie es dabei aber geschafft, das Mädchen so aufzuhetzen, anzulügen, den Vater und uns so extrem schlecht zu machen, dass meine Stieftochter sich irgendwann komplett gegen uns stellte. Eines Tages kam sie vom Umgang nicht wieder und blieb bei der Mutter. Sie schrieb nur eine SMS, ihr Vater möge ihre Sachen schicken. Sie würde jetzt wieder bei Mama wohnen. Da sie über 12 war, durfte sie auch so entscheiden. Obwohl mein Mann immer noch das Aufenthaltsrecht hatte.“
Soweit die emotional sicherlich traurige Seite dieser ersten zwei aufreibenden Jahre, in denen die Tochter beim Vater und der Stiefmutter lebte. Ein weiterer Aspekt war das Thema Unterhalt und damit verbunden das Thema Titulierung. Isabells Mann zahlte immer Unterhalt, solange die Tochter bei der Mutter lebte, die Mutter zahlte dagegen in den zwei Jahren, die ihre Tochter beim Vater lebte, nicht einen Cent.
„Schon als es noch um das Aufenthaltsbestimmungsrecht ging wurde festgelegt, dass die Mutter Unterhalt zahlen müsste. Sie lebte von Hartz 4, ging ein paar Stunden zusätzlich putzen, war alleinstehend ohne weiteres Kind im Haus. Der Richter sagte, sie sollte sich eine volle Stelle suchen, was sie allerdings zu verhindern wusste. Sie schrieb Bewerbungen an Firmen mit einem Text, den ein Achtklässler besser hätte schreiben können. Somit fand sie angeblich keinen Job, obwohl es viele Stellenangebote gab. So richtig verfolgt hat unsere Anwältin das Ganze nicht. Ich vermute, dass es ihr unangenehm war, eine Frau zur Arbeit zu verdonnern.
Als das Mädchen dann wieder bei der Mutter wohnte, empfahl uns die gleiche Anwältin, den Titel, den die Mutter dann forderte, zu unterschreiben. Sie meinte, dann hätten wir Ruhe vor dauernden Forderungen der Mutter, die es mit Sicherheit nun geben würde. So hat mein Mann den Titel beim Jugendamt unterschrieben.“
Die Trauer und Enttäuschung über das Verhalten seines Kindes gingen an Isabells Mann nicht spurlos vorbei. Er hatte kurz nach dem ganzen Hin und Her im Sommer 2013 einen Hörsturz, Tinnitus und einen Bandscheibenvorfall. Schnell war abzusehen, dass er lange krank sein würde. Er beantragte sofort mit einem neuen Anwalt die Abänderung des Titels. Damals stand bereits fest, dass er seinen Beruf im Fahrzeugbau allein schon wegen des Lärms nie wieder ausüben könnte. Es lagen Gutachten von Amtsärzten und HNO Ärzten vor, die das bestätigten.
„Mein Mann hatte vorher fast 2.000 Euro netto verdient, dann bezog er ein Jahr Krankengeld und noch gut 8 Monate Arbeitslosengeld, das waren knapp 1100 Euro. Der Titel entspricht nach wie vor der Höhe vom alten Gehalt, was er bis zum Sommer 2013 hatte. Bis heute wurde nicht neu berechnet. Unser Anwalt sagt, das müsste das Gericht machen. Die tun aber nichts, obwohl der Antrag auf Titelabänderung vor fast zwei Jahren eingereicht wurde. Es ist wie ein Kampf gegen Windmühlen.“
Die gleiche Mutter, die selbst nie Unterhalt gezahlt hatte, ließ ihren Ex in dieser Not pfänden. Sogar das Krankengeld wurde bis auf ca. 760 Euro runter gepfändet. „Wir konnten nicht immer den vollen ursprünglichen Unterhalt zahlen. Es waren ja fast 800 Euro weniger da, als zuvor. Dazu kamen noch hohe Arztkosten, die Infusionen zum Beispiel, damit die Ohrengeräusche aufhörten, kosteten 2 x je 380 Euro und wurden nicht von der Krankenkasse übernommen. Wir mussten meine Eltern um Hilfe bitten.“
Es wird empfohlen, Titel schon ab 10 % weniger Einkommen auf Dauer abändern zu lassen. Aber wie soll das gehen, wenn das Gericht nicht reagiert? Wie soll man bei so langsamen Gerichten überleben, wenn man in eine Notlage gerät? Seit November 2014 kann Isabells Mann langsam in einem anderen Beruf wieder arbeiten. Er steht aber selbst jetzt noch unter ärztlicher Kontrolle. „Gerade hat er die Probezeit überstanden und hofft, dass es auch gesundheitlich gut geht. Wir warten immer noch auf Untersuchungsergebnisse“.
Isabell kennt beide Seiten, Next und Ex. Sie ist selbst von ihrem ersten Mann geschieden. Ihre Jungs waren bei ihrer Trennung 18 und 14, die Tochter 2 Jahre alt. „Nach meiner Einschätzung werden Männer in Sachen Unterhalt kaum bis schlecht durch Anwälte vertreten. Mir kamen damals, bei meiner Trennung, andere Beratungen und Hilfe zugute als es um Scheidung, Sorgerecht und Unterhalt ging. Es ist fast so, als ob Anwälte in Sachen Unterhalt besser gegen Männer kämpfen können, als gegen Frauen.
Wenn mein Mann einen Beratungsschein beantragte, ohne den es in den Zeiten der Krankheit und Arbeitslosigkeit gar nicht ging, wurde von den mittlerweile drei Anwälten bei denen wir waren, kaum etwas gemacht. Ich habe Texte vorgeschrieben oder Beschlüsse und Urteile selbst rausgesucht und mit eingereicht. Ich hatte ja noch einiges aus meiner eigenen Scheidungssache da. Ein anwaltliches Vertreten, also ein echter Einsatz für meinen Mann, war das nie. Das hatte ich damals ganz anders erlebt, obwohl ich auch nur Beratungsscheine und Prozesskostenhilfe hatte.
[bctt tweet=“Es ist fast so, als ob Anwälte in Sachen Unterhalt besser gegen Männer kämpfen können, als gegen Frauen.“]
Isabells Fazit: Meine Scheidung war auch nicht einfach. Ich war anschließend fünf Jahre alleinerziehend mit drei Kindern, ohne Partner. In dieser Zeit ging es mir gut, es war alles geregelt. Meine Kinder bekamen von ihrem leiblichen Vater Unterhalt. Ohne Titel, das klappte. Die Jungs waren in Schulen und Ausbildung, die Tochter in der Kita. Ich bin jeden Morgen glücklich aufgewacht, froh alles allein geschafft zu haben.
Als Stiefmutter, beziehungsweise zweite Frau, ist es deutlich schwerer. Unbeteiligt gerät man in schlimmste Probleme. Jetzt ist es so, dass mein Mann allein arbeitet. Ich bin durch den ganzen Stress und Ärger krank und viel in Behandlung. Mir geht es mitunter sehr schlecht und das alles hat große Auswirkungen auch auf meine Tochter. Das ist für mich das Schlimmste.
Für meine Kleine zerbrach ja erneut eine Familie, als die Stiefschwester wieder weg zog. Wir sind dann in eine andere, viel kleinere Wohnung gezogen. Dazu die schlimmen Existenznöte. Das waren auch einscheidende Veränderungen für mein Kind. Es war ja mal ganz anders geplant gewesen. Wir hatten eine schöne, passende, große Wohnung in Schulnähe, die Kids hatten tolle Zimmer. Ich wäre nie davon ausgegangen das sich alles so verändert.
Warum werden Männer so schlecht von Anwälten vertreten … ist doch klar, wir Männer sind vor dem Gesetz leider so gestellt, dass wir kaum Aussicht auf Erfolg haben und leider immer noch die Bittsteller sind …. bin selbst betroffen 🙁
Leider, eine Titulierung ist schnell festgelegt.
Wir sind zahlendes Mitglied und sehen das Kind nicht mehr.
Es ist wie verhext. Lediglich der Gang vor Gericht bliebe uns und ganz ehrlich, ich glaube erfolglos – Gerade wenn das Kind so dermaßen aufgehetzt wird, dass es mit einer Überzeugung vorgibt Angst vor seinem Vater zu haben – das ist zum Mäuse melken, es gibt absolut keinen Grund.
Mein Partner ist ein sehr guter Vater, hat er immer wieder bewiesen und wird nun so getreten. Das tut weh und man kann nichts machen, außer weiterzahlen….
Unsere Unterhaltsabänderungsklage läuft auch seit 08/2013. Mein Mann ist nicht mehr schichttauglich, belegt wurde das von verschiedenen Ärzten sowie dem Betriebsarzt. Er wechselte also 2013 firmenintern den Arbeitsplatz. Von 40 auf 35 Stunden pro Woche, da das die Standardarbeitszeit dort ist.
Bis heute kam das Gericht nicht in die Gänge. Es wird der Unterhalt gepfändet, der mal tituliert wurde. Zumindest ein Teil davon, da ihm im Monat knapp 1000 Euro netto fehlen und somit der volle Unterhalt nicht gepfändet werden kann. Es laufen also auf Grund dessen auch noch unterhaltsschulden auf, für die wir nicht mal was können, sondern einzig das untätige Gericht dafür verantwortlich ist.
Es ist wirklich unbegreiflich, was sich die Gerichte hier erlauben können.
Unglaublich. Wer sich nicht intensiv mit diesem Thema befasst, denkt doch, so etwas sei unmöglich und Isabells Geschichte, oder Deine, ein Einzelfall. Susanne
Ein Titel ist eben in Beton gegossen. Man kann sich aber darauf verlassen, dass alles sehr schnell geht, wenn HÖHERER Unterhalt verlangt wird. Da flutscht es plötzlich im Gerichtssaal und die Juristenriege läuft emsig zu Hochform auf.
Wenn möglich, müssen Abänderungklagen auf jeden Fall eine einstweilige Einstellung der Vollstreckung nach §242 FamFG enthalten, der sich auf § 769 ZPO bezieht – das kann auch ohne Sicherheitsleistung gehen, wie dort vermerkt ist. Das ist die einzige Chance, die Vollstreckung über den Gesdamtbetrag früher zu bremsen. Es geht ja meist nur um einen Teilbetrag.
Ein anderer Weg besteht darin, Aufstocker zu werden. Bestehende Titel müssen als tatsächlich nicht verfügbare Mittel akzeptiert werden, wenn auch mit dem Zwang, sie zu ändern. Diesem Weg steht aber oft die Existenz der Stiefmutter entgegen, die Dank der Bedarfsgemeinschaft mit dem Unterhaltspflichtigen seine Unterhaltspflichten quersubventionieren muss.
Wenn es aber so weit ist (und das ist oft der Fall), dass unbezahlbare Schulden aufgelaufen sind, bekommt man dadurch die zweifelhafte Freiheit, dass alles egal geworden ist. Man kann es niemand verdenken, wenn er dadurch in seinem Arbeits- und Erwerbswillen gebremst wird. Bleibt ja nach Pfändung immer dasselbe übrig, egal wie sehr er sich abarbeitet und seine Gesundheit dafür verbrät.
Die einfache Lösung, die (nirgends in Gesetzen stehende) Titulierungspflicht abzuschaffen oder wenigstens grundsätzlich nur auf kurze Zeiträume zu begrenzen ist natürlich für unsere Chefjuristen undenkbar.
Diese einstweilige Einstellung der Vollstreckung war Bestandteil des Abänderungsantrags. Die Richterin hat das aber nicht interessiert. Logisch, betrifft ja auch die arme Mama, der dann Geld fehlen würde.
Als Vater hat man einfach die A***-Karte gezogen bei der Verteilung des Geschlechts.
Ist zwar schon etwas angestaubt, der Faden hier, aber ich komme nicht daran vorbei, das zu korrigieren.
„Ein anderer Weg besteht darin, Aufstocker zu werden. Bestehende Titel müssen als tatsächlich nicht verfügbare Mittel akzeptiert werden, wenn auch mit dem Zwang, sie zu ändern.“
Ich bin wg. Kindesunterhalt Aufstocker geworden und das bei rund 4.000 Euro Brutto/Monat. Würde ich nicht dem Jobcenter zur Last fallen, wäre ich wegen der Unterhaltstitel heute längst arbeitslos und kahlgepfändet.
Es gibt aber keinen sozialrechtlichen Zwang, die Titel abändern zu lassen. Im Gegenteil, das Bundessozialgericht hat 2010 den niederen Sozialgerichten und den Jobcentern verboten, bestehende Titel anzuzweifeln. Das wäre nur dann der (seltene) Fall, wenn die Titel rechtsmissbräuchlich erstellt worden wären. Also quasi die eigenen Nettoeinkünfte als Titelbetrag einsetzen und dann vom Jobcenter das Geld wieder holen, das klappt natürlich nicht.
Allerdings ist „Aufstocker“ werden kein Selbstläufer. Ich mußte drei Jahre lang in mehreren Prozessen vor den Sozialgerichten um die Leistungen für die Kinder und mich ringen. Das Jobcenter war sinngemäß der Meinung, ich hätte mich durch die Unterhaltszahlungen selber bedürftig gemacht, man hat mir quasi bei der Erfüllung meiner bürgerlichen Pflichten auch noch vorsätzliches sozialwidriges Handeln unterstellt.
Aber so einen Titel wird man ja auch nicht über Nacht los. Bei mir hat es 18 Monate gedauert, bis es bei meiner Unterhaltsabänderungsklage zu einer Entscheidung kam. Ich habe dem Amtsgericht die Bescheide vom Jobcenter zusammen mit meinen Gehaltsabrechnungen vorgelegt, das hat überhaupt keinen Eindruck gemacht. Erwerbsaufwändungen, Altersvorsorgeaufwändungen, ein kleiner zweistelliger Monatsbetrag, alles für die Unterhaltsquote gestrichen. Lediglich erhöhte Wohnkosten für Umgang hat man anerkannt. Dafür hat man dann aber noch fiktives Einkommen oben drauf geschlagen. Damit war die Wohnkostenentlastung wieder neutralisiert.
Im Unterhaltsrecht kann man als Pflichtiger vor Gericht keinen Blumentopf mehr gewinnen, wenn man den Mindestunterhalt nicht zusammen bekommt. Siehe die jüngste veröffentlichte Entscheidung des OLG Hamm dazu (mein Gerichtsbezirk). Ein positiver Aspekt beim Aufstocken über das SGBII ist, daß das Sozialrecht keine Einkommensfiktion kennt. Dort ist nur relevant, welches Einkommen man auch tatsächlich auf der Hand hat.
Aber nicht nur ich bin nun in dieser seltsamen Lage, das Jobcenter nun auch. Das ist prinzipiell auch angehalten, mich aus dem Leistungsbezug zu kommen. Man müsste mich also in einen besser bezahlten Job vermitteln. Ich bin aber schon als Facharbeiter voll am Arbeitsmarkt integriert, man müsste mich schon auf den Posten eines Geschäftsführers heben, um den Mindestunterhalt für die Mehrkindfamilie zusammen zu bekommen und um selber keine Ansprüche mehr auf Hartz VI zu haben. Selbst wenn ich einen besser bezahlten Job finden sollte: Dann muß ich auch wieder mehr Unterhalt bezahlen. Ein Hamsterrad.
Die Unterhaltskommission am deutschen Familiengerichtstag (www.dfgt.de) in Brühl hat 2013 noch skandiert, das Familienrichter sich auch mal in das Sozialrecht einarbeiten sollten. Es sei unter allen Umständen zu vermeiden, daß die Unterhaltspflichtigen bei der Unterhaltsfestsetzung selber Ansprüche auf Sozialleistungen erwerben. Und dann haut das OLG Hamm am 16.02.16 (mal wieder) eine Entscheidung raus, die Hartz IV-Empfänger zu Unterhaltsleistungen verpflichtet. Der Mann ist ungelernt, ist schon länger arbeitslos und ab jetzt laufen für ihn Unterhaltsschulden auf. Sobald er irgendwie, irgendwann und irgendwo endlich einen Arbeitsplatz als Hilfsarbeiter antreten kann, flattert seinem neuen Arbeitgeber der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ins Haus. Der Mann kann sich gleich wieder im Personalbüro seine Papiere abholen und nach Hause gehen, weil kein Arbeitgeber gerne Drittschuldner ist. So vernichtet die Familiengerichtsbarkeit und die Jugendämter sehr erfolgreich ganze Erwerbsbiografien.
Ich gebe ja gerne und reichlich für meine Kinder, aber das eigene Hemd und das symbolische Schinkenbutterbrot muß man mir und den anderen Leuten in der Ernährerrolle doch lassen. Mittlerweile hat sich auch bei den Arbeitgebern herumgesprochen, das unterhaltsrechtliche Mangelfälle völlig demotivierte Figuren sind.
Unglaublich. Es hatte doch einen Grund, dass der Vater das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte und dann das. Wie geht das? Dann muss ja mein Mann auch Angst haben, dass es ihm mal so geht. Er hat auch beide Kinder da und das alleinige A.. Er hatte per Gericht durchgesetzt, dass die Mutter endlich Unterhalt zahlt. Sie sieht ihre Kinder alle 3 Wochen, weil es das Gericht angeordnet hat, sonst wäre es nach ihrem Belieben noch weniger gewesen.