Die Mutter boykottiert den Umgang
Wir brauchen dringend Ratschläge. Die Mutter boykottiert den Umgang, nimmt sogar die Umgangstelefonate, die dreimal in der Woche stattfinden sollten, nicht mehr an. Ihre Begründung: weil das Kind (4 Jahre!) angeblich nicht will. Das schrieb sie meinem Mann per Email. Das Ostergeschenk soll er per Post schicken, weil „das Kind will dich nicht sehen“.
Die Mutter boykottiert den Umgang
Mein Mann bekommt keinerlei Auskünfte von der Mutter, keine Bilder, trotz gerichtlich geregelten Umgangs (1/2 Ferien etc) wird alles komplett verweigert. Wir haben schon so viele Vorschläge gemacht, um endlich eine normale Umgangsregelung zum Laufen zu bringen. Aber die Mutter boykottiert alle. Wir waren beim Jugendamt, bei der Elternberatung, es gab einen gerichtlichen Vertreter, nichts passiert. Alle Instanzen und Behörden wissen Bescheid, keiner greift ein.
Mittlerweile wurden wir informiert über die Fachausdrücke (PAS, Bindungsintoleranz) aber keiner, wirklich keiner! was macht etwas. Und wir laufen gegen Wände. Ach, noch eine interessante Info dazu: von Elternberatung, und JA wird das ABR, also das Aufenthaltsbestimmungsrecht der Mutter so ausgelegt und auch an die Mutter kommuniziert, dass sie bestimmen kann wo, wie und was der Vater während des Umgangs macht. O-Ton der Aussage: „das steckt ja schon im Wort „Bestimmung“! Das stimmt doch so nicht, oder? Das Kind ist bereits komplett entfremdet und ablehnend durch den Loyalitätskonflikt.
Wie hoch sind die Chancen, dass in der nächsten gerichtlichen Instanz etwas geändert wird?
Nun meine Frage: Wie hoch sind die Chancen, dass beim OLG endlich was geändert wird und das Kind endlich auch den Vater wieder sehen kann? Die Mutter boykottiert wirklich alles, sie hat auch eigenständig den Umgang „bis auf weiteres“ ausgesetzt. Ohne Grund. Ich weiß, mein Mann hat sich nichts – aber auch gar nichts zu Schulden kommen lassen. Kommunikation mit der Mutter ist nicht möglich, da Telefonate abgelehnt werden, Gespräche boykottiert oder bei öffentlichen Stellen zwar auf Druck stattfinden, aber sobald das Gespräch vorbei ist, es genauso weitergeht.
Der OLG Termin wäre wegen des Sorgerechts, da es an die Mutter einfach „überschrieben“ wurde. Einfach so. Seine Anwältin stand da, war sprachlos. Sie meinte: “Es gab nicht mal ein Gutachten. Nur weil es kurz vor Weihnachten war so eine „Axt“ zu schlagen, weil der Richter heim will. Die Mutter hat sich wie eine Wildsau vor Gericht gezeigt, hat selbst Jugendamts-Mitarbeiter angemacht. Trotzdem ist sie mit alleinigem Sorgerecht raus gegangen. So ticken Uhren in Rheinland Pfalz.“
Die Info von Gerichten und Anwälten war bisher: Um alleiniges Sorgerecht zu bekommen, muss immens was passieren. Wenn das heißt, die Mutter muss nur Boykott üben, und aus allem aussteigen um es zu bekommen ist das echt der Hammer!!!!
Als mein Ex und ich uns damals trennten, war das Jugendamt für uns beide da. Das ist Hessen! Die sind da, wo ich lebe, „pro-Eltern!!!!!“ Und in Rheinland Pfalz ist man pro Mutter, auch wenn die Mutter boykottiert und lügt. Sogar bei eidesstattlichen Versicherungen (die sich offensichtlich widersprachen) wurde von ihr gelogen!!! Keiner schaut hin!!! Keiner hinterfragt. Und dem Kind werden solche Lügen öffentlich vor dem Vater gesagt. Da heißt es dann: „Der will dich nicht mehr haben. Oder „Papa holt die Polizei, damit du mit gehst“. Oder „Papa ist immer böse zu mir.“
Wie sehen die Chancen vor einem OLG in Rheinland Pfalz aus? Haben wir welche oder bleibt alles beim Alten und kostet nur viel Geld? Gemachte Erfahrungen bitte!
Eine besorgte Stiefmutter
Bitte E-Mail mit Stichwort „Mutter boykottiert“ an: Stiefmutterblog@gmail.com oder einfach einen Kommentar hinterlassen.
In eigener Sache: Ich weise darauf hin, dass der Stiefmutterblog kein juristisches oder medizinisches Forum ist. Ratschläge, die hier gegeben werden, sollten ggf. von Ihrem Familienanwalt oder Arzt geprüft werden. Ich übernehme keine Haftung für die Ratschläge oder Links, auch nicht in den Kommentaren, freue mich aber sehr über die vielen guten Tipps, die hier gegeben werden
Foto: Stocksnap, Patrick Tomasso
Hallo Ihr,
Ich komme aus Österreich und dort ist es auch nicht anders.
Als Vater hat man keine Rechte!
Bechlüsse für Besuchsregelungen mit unzähligen Androhungen für Beugestrafen.Die Mutter boykottiert weiter und es passiert nichts.Jeder weiß was los ist (Besuchscafebegleiter,Familiengerichtshilfe,Richter)jeder weiß dass die Mutter alles tut um einen Kontakt zu verhindern.
Aber es bringt mir auch nicht das geringste dass ich alle auf meiner Seite habe ,außer kosten über kosten.Seit zwei Jahren.
Mein vergehen der Mutter gegenüber:
Ich habe ihr nur eine Standesamtliche Ehe angeboten und keine indische so wie sie es von mir verlangt hat.
Seither verbreitet sie lügen über mich.
Angefangen vom Alkoholiker,einer bipolaren Störung,gewalttätig usw.Es geht sogar soweit dass sie behauptet das Kind sei durch Vergewaltigung entstanden.
Das machte die Situation natürlich noch schwieriger.Denn jede Institution wollte sich natürlich Versichern ob da nicht doch etwas wahres dran ist.Wahrscheinlich denkt auch ihr gerade darüber nach.Dh. meine Ausgangsposition bestand in der Rechtfertigung,Verteidigung und Unter Beobachtung zeigen zu müssen dass da kein Wörtchen Wahrheit dahinter steckt.
Mittlerweile wissen alle dass sie lügt.
Sie ist einfach so ein Mensch der permanent lügt.Es ist mir schon während unserer Beziehung aufgefallen.Aber es waren halt kleine Lügen mit denen sie sich hervorgehoben hat.Was ich halt einfach als Unsicherheit abgetan habe.Ich glaube in ihrer Kindheit ist ihr wirklich irgendetwas schlimmes wiederfahren aber genau wissen tue ich es nicht.
Wie auch immer.
Mittlerweile bin ich an einem Punkt totaler Verzweiflung und Wut.
Verzweiflung weil ich nicht mehr weiß ob das ganze noch Sinn macht.Ob ich meinem Kind nicht mehr damit Schade mit meinem Wunsch ihn zu sehen.Er wird von seiner Mutter dermaßen indoktriniert und gezwungen Sachen zu mir zu sagen dass ich mir denke er trägt großen Schaden dabei davon.
Wütend bin ich über diese schreckliche Ungerechtigkeit und Diskriminierung von Vätern und dem Gefühl vollkommen Ohnmächtig zu sein.
Ein Zuschauer der ersten Reihe.
Ich bin kein großer Schreiber und es ist das erste Mal dass ich überhaupt irgend ein Kommentar schreibe.
Ich bin so befangen dass es mir schwerfällt wirklich genau das auszudrücken was ich eigentlich sagen möchte.
Ein Vater ohne Rechte
Ich frage mich immer was in den Köpfen von Müttern vorgeht, welche ihre ach so geliebten Kindern, nicht erlauben ihren Vater zu sehen. Warum machen sie das? Einfach weil sie es können ohne Repressalien befürchten zu müssen. Da ist auch unsere Justiz daran Schuld welche solche Verhaltensweisen insbesondere bei Müttern fördert.
Nach dem meine heute ex Frau mich verlassen hat und die Kinder ohne mein Wissen an einen neuen Wohnort verbracht hat, wurde ich in der Folge als Vater wie auch meine Kinder vom Familiengericht entvatert, sprich ich darf meine Kinder und meine Kinder mich, nur noch 4 Tage im Monat sehen. Nach einem raunen meinerseits erntete ich einen Kommentar von einer anwesenden Dame vom Jugendamt, ich solle doch froh sein, das ich sie überhaupt sehen dürfe. Wohl gemerkt ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen was diese Vorgehensweise begründen würde (eben das Standartprozedere ) Da verschlägt es mir die Sprache.
Nach genauer Betrachtung solch eines Urteils mit der darin implizierten Wertung der Wichtigkeit eines Vaters (4 Tage Vater 26 Tage Mutter) wundert es nicht das sich diese Wertevorstellung vielleicht bei den Kindern. aber sich mit Sicherheit bei der Mutter verwurzelt (Das wusste sie ja schon immer, das sie mit Abstand der wichtigste Mensch für die Kinder ist).
Für die Mutter ist es nun eine Kleinigkeit den Vater und die Kinder nun auch noch um die lächerliche vier Tage zu bringen. Sie bekommt es quasi gerichtlich bestätig wieviel wichtiger sie doch für die Kinder ist. Es kann ja nicht allzu falsch sein und ist aus Sicht der Mutter einfach nur eine kleine Verfeinerung des „Entvaterungsurteils“ dem Vater die Kinder nun komplett zu entziehen.
Man darf nicht vergessen oft habe solche Mütter rückwirkend betrachtet (wenn nicht erwerbstätig) in ihrem Leben nichts anderes als ihre Kinder vor zu weisen. Solche Mütter habe Angst davor, dass die Kinder auch ihren Vater lieb haben könnten und dann würde bei emotionaler und oberflächlicher Betrachtung nur die Hälfte für sie übrig bleiben. Natürlich sind die Kinder oft auch eine Art Partnerersatz und dem will man keinen anderen überlassen. Auch bestrafen Mütter die Väter ihrer Kinder durch Umgangsboykott weil sie ihnen vorwerfen vielleicht an der Trennung schuld zu sein, an der Misere die sie nun hart trifft, eben einfach an allen was nun im Leben der Mutter nicht mehr in Erfüllung gehen sollte.
Diese Frauen haben auch schwer daran zu knacken das sie als Partner ersetzbar sind. Nicht zuletzt sichert die Mutter sich durch einen Boykott die Eichung der Kinder auf sie. Stiefmütter in Spe werde als schwer Konkurrenz angesehen. Wer das nicht zu bestreitende Aufenthaltsbestimmungrecht hat ist nicht nur verfügungsberechtigt Kraft Beschluss über die Kinder, sondern auch Unterhaltsberechtig. Man darf nicht vergessen eine Mutter welche neben Kindergeld wie auch anderen sozialen Leistungen oder eigenem Einkommen für vier Kinder z.B. über Euro 2.200.- Unterhaltsleistungen kassiert partizipiert nicht unerheblich an dem hieraus sich ergebenen Synergie Effekt für ihre eigene Person. Das ist im übrigen der Effekt welcher dem Vater auch noch minutiös vom Selbstbehalt abgezogen wird wenn er sich in einer neuen Lebensgemeinschafft befindet. Also summa summarum gute Gründe für eine Mutter die Weichen endgültig auf ihren persönliche Erfolgskurs ein zu stellen. Entfremdet sie den Vater, ist die Wahrscheinlichkeit gering das sich von seiten der ihr gerichtlich überschriebenen Kinder an ihrem neuen Lebenskonzept etwas ändert.
Allen betroffenen Vätern und Stiefmüttern wünsche ich viel Kraft, denn das geht nicht spurlos an einem vorbei.
Bei mir lief das so:
1. Mutter wollte Umgang in 2010 reduzieren. Junge war 3 Jahre alt und kam in den Kindergarten. Da habe ich über einen RA eine Umgangsregelung getroffen und freiwillig 800 Euro pro Monat an die Mutter zusätzlich zum Kindesunterhalt gezahlt. Das hielt bis 2013.
2. In 2013 wollte die Mutter erneut reduzieren. Gegen den Willen des Jungen. Da habe ich die freiwillige Extra-Zahlung eingestellt und eine Frist gesetzt für die Rückkehr zur bis dahin gelebten Regelung. Nach fruchtlosem Ablauf habe ich vor dem Familiengericht in Dortmund geklagt. Die Mutter hat dem Jungen gesagt, er solle der Richterin sagen, mich ab sofort nur alle zwei Wochen am Wochenende sehen zu wollen. Hat er gesagt. Auf Nachfrage der Richterin und des gesetzlichen Beistands hat er erklärt, dass seine Mama ihm aufgetragen habe, dass so zu sagen, er mich aber lieber öfter sehen wolle. Tadaaaa. Es wurde vom Familiengericht eine bis Ende der Kindergartenzeit befristete Umgangsregelung (Wochenenden plus Wochentage) vereinbart mit der Auflage, für die Zeit danach unter Einschaltung einer Beratungsstelle einvernehmlich eine Anschlussregelung (auch für die mit der Schule einsetzenden Ferienzeiten) zu finden. Das gelang (jedes zweite WE, jeder Dienstag und Mittwoch, die Hälfte jeder Schulferien). Warum? Weil die Mutter erkannte, gegen den Willen des Jungen nicht vorgehen zu können und weil sie damit rechnen musste, erneut vor dem Familiengericht zu unterliegen.
3. In 2013 habe ich sofort von der gesetzlichen Regelung Gebrauch gemacht, das Mit-Sorgerecht zu erhalten. Über ein Schreiben des RA. Die Mutter hat mangels anderer Möglichkeiten zugestimmt.
4. Danach wurde auf Wunsch des Jungen die Zeit bei mir ausgeweitet auf heute 50%. Dies geschah in zwei Schritten: Schritt 1 – er übernachtet zusätzlich von Di auf Mi bei mir, Schritt 2 – er übernachtet zusätzlich von So auf Mo bei mir. Es gibt keine Übergaben bei mir/der Mutter mehr. Gelebtes Wechselmodell. Die Mutter hat sich zunächst jedes Mal verweigert und wurde in der Auffassung auch von der städtischen Beratungsstelle unterstützt. Jedes Mal hat dann mein RA eine Frist gesetzt und mit erneuter Klage gedroht. Und siehe da: jedes Mal hat die Mutter zugestimmt.
Mein Fazit: bis zu dem Alter, ab dem ein Kind glaubwürdig seine Meinung vertreten kann, muss man immer einsatzbereit sein, und sehr geduldig und sehr grosszügig. Sofern man in der Zeit ein inniges Verhältnis aufbauen konnte und das Kind ertüchtigt, seine Meinung frei zu äussern, kann man ab dem Zeitpunkt einen sachorientierteren Weg ohne Bakschisch gehen – nach Einräumung einer Frist zur gütlichen Einigung und wenn es denn nicht anders geht. Das muss man immer völlig kompromisslos durchziehen, sonst verliert man nach dem Motto: warum haben Sie solange gezögert?
Was wäre wenn? Würde die Mutter erneut den Versuch unternehmen, den Umgang einseitig zu reduzieren, dann gäbe es ohne Vorwarnung eine entsprechende juristische Reaktion mit dem Ziel, das ein Ordnungsgeld verhängt wird. Man darf da grundsätzlich nicht lange fackeln oder ängstlich sein.
Und vor allem muss man diesen Weg gehen, auch wenn – wie es bei mir der Fall war – einem jeder, RA inklusive, erzählt, dass man doch mit dem obligatorischen zweiten WE zufrieden sein solle, weil es immer so wäre. Das stimmt so einfach nicht. Das Gesetz sieht eben KEINE Regelung der Zeit vor.
Per Mail von RA Matthias Bergmann:
Ein allgemeines Moin aus Hamburg,
1. Chancen vor dem OLG
Eine Chance hat man beim OLG auf jeden Fall. Meine Erfahrung ist, dass die Richter am OLG eigentlich immer besser im Fall sind und juristisch und sachlich besser aufgestellt sind. Daher kann man vor dem OLG oft viel erreichen.
2. Durchsetzung von Umgang
Umgang der gerichtlich geregelt und gebilligt wurde lässt sich durchsetzen. Allerdings braucht das durch den Anwalt viel Biss, die AGs sind da oft langsam. Ich erlebe oft, dass wir erst Dienstaufsichtsbeschwerde und Anzeige wegen Rechtsbeugung vornehmen müssen, bevor wir das Gericht dazu bewegen können Ordnungsgeldverfahren zu führen. Es sollte bei jedem ! Verstoß gegen eine gerichtliche Umgangsregelung sofort ein Ordnungsverfahren durchgeführt werden (Falls der Anwalt das nicht tut ist das kein gutes Zeichen). Sollten Ordnungsgelder nicht erhoben werden kann Ordnungshaft oder sog. unmittelbarer Zwang angeordnet werden (letzteres ist extrem selten).
Das ABR beinhaltet klar eindeutig und ohne jeden Zweifel NICHT das Recht der Mutter während der Umgänge irgend etwas zu bestimmen.
Eine Kontrolle dieser Kontakte durch den Sorgeberechtigten widerspräche der Loyalitätspflicht nach Abs. 2 und ist daher unzulässig (Beck Online Kommentar zu § 1684 BGB)
Dem Umgangsberechtigten steht auch das Umgangsbestimmungsrecht zu (Johannsen/Henrich/Jaeger Rn. 31; Erman/Michalski § 1684 aF Rn. 25; Staudinger/Rauscher §1684 aF Rn. 220), da er die dritten Personen kennt, mit denen ein Umgang des Kindes während des Aufenthalts bei ihm in Frage kommt, und beurteilen kann, ob der Umgang mit dem Kindeswohl zu vereinbaren ist (BT-Drs. 8/2788 S. 55).
Ich kann Ihnen zahllose weitere Rechtsprechung zu dieser Frag liefern. Die Mutter hat Ihrem Partner überhaupt gar nichts zu erzählen bezüglich der Ausgestaltung des Umganges. Versucht sie dies muss das klar als Zeichen der Bindungsintoleranz gekennzeichnet werden.
3. Aussicht beim OLG II
Ein Beschwerdeverfahren im Umgang muss extrem gut geführt werden, Sie brauchen eine(n) wirklichen Spezialisten. (Soll kein Werbeblock sein, es gibt z. Bsp. Herrn Rudolph (http://www.rudolph-ra.de/) oder Frau Walz-Witzig aus Berlin). Der Aufwand eines solchen verfahren beträgt – wenn er ernst genommen wird – für den Anwalt mindestens 15-20 Stunden. Soweit ihr Anwalt nach RVG (Gesetz) bezahlt wird erhält er für den Fall im Regelfall nicht mehr als ca. 650 EUR.
Der Umgang darf nur eingeschränkt werden, wenn der Umgang selbst eine Gefahr für das Wohl des Kindes bedeutet. Gem. § 1684 IV BGB sind diese Grenzen sehr streng. Das BVerfG hat entschieden, dass das Umgangsrecht auf gleicher Ebene wie das Sorgerecht durch Art. 6 II GG geschützt ist. Das bedeutet einen sehr, sehr hohen Begründungsaufwand für ein Gericht für den Fall des Ausschlusses des Umgangs. Ohne Gutachten so gut wie nicht möglich.
BVerfG, Beschluss vom 24.07.2006 – 1 BvR 971/03
Die Gerichte sind im Verfahren um die Ausgestaltung des Umgangsrechts der Eltern mit ihren Kindern grundsätzlich berechtigt, von fachkundigen Feststellungen und fachlichen Wertungen eines gerichtlich bestellten Sachverständigen abzuweichen. Sie müssen aber dann eine anderweitige zuverlässige Grundlage für die am Kindeswohl orientierte Entscheidung haben. Das Abweichen von einem fachpsychologischen Gutachten bedarf daher einer eingehenden Begründung und des Nachweises eigener Sachkunde des Gerichts (im Anschluss an BVerfG, NJW 1999, 3623, 3624).
Wenn das Gericht ohne Gutachten entschieden hat, so wird es begründet haben müssen, warum es eigentlich eigene psychologische Sachkunde hat. Wenn es ein Gutachten gibt, so ist dieses (so sagt die Erfahrung, diesbezüglich: wohl angreifbar. (Das ist aber sehr viel Arbeit, kostet ne Stange Geld (Gegengutachten) und ist nur durch druckvolle argumentative Arbeit des Anwaltes durch zusetzen).
Ich habe an mehreren OLGs Umgänge in sehr schweren Verweigerungsfällen durchsetzen können. Allerdings habe ich auch entsprechende Fälle verloren. Und es handelt sich jeweils um intensive, oft hart geführte Verfahren, in denen viel Aufwand und Energie in die Änderung der Umstände gegeben werden musste. Keine leichte Sache.
Zur Frage der Maßstabes beim Umgangsausschluss ein paar Entscheidungen:
OLG Köln, Beschluss vom 16.03.2009 – 4 UF 160/08
Ein völliger, unbefristeter auf Dauer angelegter Ausschluss des Umgangsrechts kommt unter Verhältnismäßigkeitspunkten nur dann in Betracht, wenn eine sehr hohe Prognosewahrscheinlichkeit besteht, dass ohne Kindeswohlgefährdung ein Umgang nicht stattfinden kann und daher der völlige Ausschluss zum Wohl des Kindes erforderlich sein muss.
BVerfG: Beschluss vom 29.11.2007 – 1 BvR 1635/07
BGB § 1684 Umgangsrecht; Pädophile Neigungen A/5
Wird die Einschränkung (hier: begleiteter Umgang) oder der Ausschluss des Umgangsrechts auf pädophile Neigungen des umgangsberechtigten Elternteils gestützt, so setzt dies die Feststellung dieser Neigungen und eine daraus resultierende konkrete Gefährdung des Kindes voraus.
BVerfG: Beschluss vom 23.03.2007 – 1 BvR 156/07
BGB § 1684 III
GG Art. 6 II Umgangsrecht; Ausschluss von Übernachtungen und Ferienaufenthalten A/5
C/1
Eine Umgangsregelung trägt dem Elternrecht nicht ausreichend Rechnung, wenn der Ausschluss von Übernachtungs- und Ferienumgängen für ein Elternteil – unter Bezugnahme auf eine Zitatstelle in einem Kommentar, in der einige Gerichtsentscheidungen benannt werden – allein auf das geringe Alter des Kindes (hier: ca. dreiundeinhalb Jahre) gestützt wird. Denn ein Ausschluss von Übernachtungs- und Ferienumgängen bis zur Einschulung des Kindes beschränkt das Elternrecht des betroffenen Elternteils gravierend.
Matthias Bergmann
per Mail:
Es lohnt kein Gerichtsverfahren wenn die Mutter alles boykottiert. ..das ist meine Erfahrung in Schleswig Holstein. Vorsicht wenn ein Gutachten zur Entscheidungsfindung gefordert wird. Evtl kann es helfen, wenn der Richter ein Urteil spricht wo man ggf eine hohe Geldstrafe oder Gefängnis bekommt…das müsste man dann aber beantragen wenn boykottiert wird….
Mfg
Burkhard
Wir stecken seit längerem in einer ähnlichen Situation. Mittlerweile war meine Stieftochter seit 9 Monaten nicht bei uns und mein Stiefsohn seit seinem Umzug zurück zu seiner Mutter vor 4 Monaten auch nicht. Inzwischen akzeptieren wir, dass die Kinder einfach zu stark negativ instrumentalisiert wurden/ werden. Gegen die Willkür einer manipulierenden Mutter, die einfach nicht damit umgehen kann, dass die Kinder den Papa und die neue Frau auch gern mögen, kommen wir nicht an. Wir können nichts gegen sie tun. Jugendamt? Fehlanzeige! Familiengericht? Wenig erfolgversprechend wenn die Kinder weiterhin der Manipulation der Mutter ausgesetzt sind.
Wir sehen also dabei zu wie sie ihren Kindern Lebenszeit und wichtige Erfahrungen mit ihrem Vater stiehlt und warten auf den einen Moment. Der wird kommen, das wissen wir! Wir werden da sein wenn sie begreifen was so alles schief gelaufen ist. Bis dahin haben wir aber ein eigenes Leben, das weiter geht und ebenfalls Kinder, die auch Aufmerksamkeit brauchen.
Es ist wohl nicht zu übersehen, dass die meisten Gerichte und Jugendämter noch nicht mitbekommen haben, dass wir im 21. Jahrhundert leben. Einerseits wird Vätern öffentlich vorgehalten, sie sollten sich doch bitte mehr kümmern, im Zweifel werden sie aber eiskalt aus dem Leben der Kinder entfernt, wenn die Mutter das möchte. Man könnte auf die Idee kommen, es herrsche im Famileinrecht die ungeschriebene Verfahrensmaxime der Opferverhöhnung.
ABER jeder Fall, der an die Öffentlichkeit kommt und dieses Unrecht aufdeckt, trägt zur öffentlichen Wahrnehmung bei und ist Teil des Kampfes für die Emanzipation der Väter. Also: nur Mut! Schwarze und Frauen mussten jahrelang für ihre Rechte kämpfen, setzt sind Väter und Stiefmütter gefordert!
Mein weiterer Tipp: man kann seine Wahlentscheidung auch durchaus mal an der Position der Partei im Familienrecht festmachen. Wer mal in Wahlprogramen stöbert, wird überrascht sein, welche zwei Parteien sich für Gleichberechtigung bei Eltern aussprechen!
Also ganz ehrlich: ich kenn das auch so: Pro Mutter – obwohl die ihr Kind seit 3 Jahren nicht gesehen hat (das Kind/Teeni weigert sich total, es gab auch Übergriffe), sich vor Gericht (bei inzwischen 8 vergeblichen !!! Scheidungsterminen) aufführt das es unter aller Würde ist, das sie uns bedroht, belästigt, stalkt, das sie arbeiten geht ohne das vor Gericht anzugeben und es immer wieder so hindreht das mein Freund der Dumme ist . Jepp, das ist Rheinland Pfalz *Ironie aus* *Wut im Bauch an*
Das Gericht dem wir, also mein Freund in Sachen Scheidung und Unterhalt angehört ist bekannt dafür Pro Mutter/Frau zu sein..egal was drum rum ist.. Er ist der einzige Richter dort, will Karriere machen, sich profilieren. Wir werden bedroht, aufs übelste beleidigt, gestalkt usw. Was passiert? Sämtliche Anträge auf Näherungsverbot wurden abgelehnt. Selbst die Polizei weiß nicht mehr was sie machen sollen bzw. verstehen es nicht. Unzählige Anzeigen (auf Anraten der Polizei und einer Stalkingbeauftragten) verlaufen im Sande. Und was machen wir, was können wir machen? Nichts, rein gar nichts. Uns sind die Hände gebunden und wir müssen stillhalten. Sowas verstehe ich nicht unter Gerechtigkeit.
Damit würde ich auch auch zu einem der Angebote unter „Hilfe, Unterstützung & Beratung“. Das Strafrecht ist ohnehin der falsche Weg, das ist im Zivilrecht besser aufgehoben. Da zeigt man nicht an, sondern beantragt Unterlassung für konkrete unterlassungsfähige Verhaltensweisen.
@EU: Haben wir schon alles durch. Und nicht nur einmal. Brachte auch rein gar nichts.
Eine Strafanzeige zu schalten war die Idee des betreuenden Polizisten da eben das andere (m o n a t e l a n g bzw. fast 2 Jahre lang versucht) nichts, rein gar nichts brachte.
Glücklicherweise ist nun – obwohl das Verfahren von der Staatsanwältin abgelehnt wurde, die Mutter aber dazu befragt und wohl „gerügt“ wurde – etwas Ruhe eingekehrt und wir brauchen nicht mehr bei jedem klingeln das nicht unserem „Familienklingeln“ entspricht, bei jedem fremden Auto das in die Strasse fährt, bei jedem Handyanruf…. panisch werden das sie wieder vor der Tür steht, schreit, vor den Kindern Dinge sagt die nicht für Teenagerohren sind und derbe unter die Gürtellinie gehen. Also dafür wars – zumindest momentan (*auf Holz klopf*) gut 🙂
Bremen ist es auch so.
Hochstrittige Eltern – die gabs hier damals auch…. Und auch der beliebte Umgangsboykott…
Die Kinder waren noch super jung (1 1/2 und 3 Jahre alt) und natürlich entsprechend manipulierbar. Das was dem Gatten wirklich half (vor allem in Bezug auf BINDUNG) war, dass er ein Jahr Erziehungsurlaub beim Großen verbrachte (der Kleine hatte noch keine Meinung, der wollte immer das, was der Bruder auch will) und ein Jugendamt, was sich wirklich die MÜHE machte, den Umgang klar zu regeln (Nds.). Das hat die Mutter schon unter Druck gesetzt, zusätzlich ein eingeschalteter Anwalt, der da ein Auge mit drauf hatte (Scheidung lief).
Obwohl die Damen beim Jugendamt schon „pro-Mutter“-auftraten („da müssen sie doch Verständnis haben….!“ (FÜR ALLE FRECHHEITEN, die man hätte auch anzeigen können, u. a. Sachbeschädigung usw.), waren sie immer drauf bedacht, dass auch der Vater RECHTE hat.
Das, was aber wirklich ausschlaggebend war – ich muss das so sagen – war wirklich die Bindung zum „großen“ Kind. Da kam die Mutter nicht gegen an, der Junge WOLLTE den Vater sehen und bei ihm sein. Ohne diese bereits aufgebaute Bindung wäre es noch um Welten schwieriger gewesen. Denn wenn das fehlt und ein Kind dahingehend manipuliert wird, dass es gar nicht „HIN MUSS/SOLL/WILL“, dann hat man keine Chance. Was willste da machen?
Momentan nutzt sie diese Macht WIEDER (Kinder jetzt 9 und 11 Jahre alt). So nach dem Motto: „Bei mir müsst ihr gar nix machen, könnt alles zumüllen und den ganzen Tag sinnlos alle Nahrung futtern, die ihr findet! Ihr müsst ja auch nicht zu DEM, wenn ihr lieber hier bleiben wollt…“ Beim Vater gibt’s Regeln. Das ist uncool.
Im ungünstigsten Fall hört dieser Kampf (wenn man es dazu werden lässt) niemals auf.
Hätte mal ne frage mein freund hat vaterschaft gemeinsames sorgerecht und umgangrecht durch gericht geregelt trotzdem beukotiert die mutter den umgang gerade jetzt zu ostern es ist sein wochenende doch sie ist strickt der meinung durch die feiertage da sie da immer den sohn hat darf er nicht zum vater regelung 1 feiertag bei der mutter feiertage hier sind nur karfreitag und ostermontag trotzdem bekommt er seinen sohn nicht anwältin sagt er soll nix machen es bringt nix anrufe bei der mutter bringen nix sie geht nicht ran was kann er tun er ist echt verzweifelt das wird immer schlimmer mit der mutter
Kann mich dem Kommentar von EU nur anschliessen. Bei mir hat das Amtsgericht Umgang durch Unterhaltsmaximierung faktisch unmöglich gemacht und mir dann VKH für das Beschwerdeverfahren vor dem OLG verweigert. Das Geld für den Umgang habe ich mir dann in fast 4 Jahren in insgesamt sechs Gerichtsverfahren vom Landkreis, Fachbereich SGB II, erstritten. Der Einsatz war es sicherlich wert, aber nochmal machen würde ich das vielleicht nicht, sonst hätte ich mir noch eine Drehtür in der Klapsmühle
einbauen lassen können.
Würde die Mutter den Umgang langfristig sabotieren, würde ich auch die Segel streichen damit die Kinder und ich zur Ruhe kommen. Ich bin selber ein Scheidungskind und denke, ich kann ganz gut beurteilen, womit die Kinder umgehen können und womit nicht.
Liebe Susanne,
leider muss ich meinem Vorredner/meiner Vorrednerin da Recht geben 🙁
Als Vater bleibt einem sehr oft nichts weiter übrig.
Ich war selber überrascht von der Entscheidung eines Freundes der in einer ähnlichen Situation war wie Ihr und dann sogar der Adoption seines Kindes durch den neuen Partner der Exfrau zustimmte.
Ihm ging es darum, dass das Kind nicht mit in den Konflikt gerissen wird. So falsch und schwer es ist: Geduld ist das Zauberwort!
Diese Kinder werden erwachsen und irgendwann stellen sie Fragen und forschen nach….
Klar verpasst man(n) dann die Kindheit… Aber was für eine Kindheit ist das, wenn Mama und Papa sich immer streiten und Mama immer sagt wie böse Papa ist, oder anders herum?
Mein Freund sagte es so: „Wenn es nötig ist mich aus dem Leben meiner Tochter zu streichen, damit sie in Ruhe Kind sein kann, dann bringe ich dieses Opfer!“
Solange es keine Folgen gibt, wenn sich die Mütter nicht an Gerichtsbeschlüsse halten, wird sich da auch nichts ändern….. Warum auch? 🙁 Selbst ein Beschluss vom OLG ist „nur“ ein weiterer Zettel, bei dessen Nicht-Einhaltung auch weiterhin keine Folgen für die Mutter eintreten……
Beschämend für unser Rechtssystem…!
Da bringt es meist mehr, wenn das Fernsehen sich einklinkt!
Lieber Damian,
Danke für deine Einschätzung. Nur zur Richtigstellung. Das ist nicht meine Geschichte. Ich biete Stiefmüttern und Trennungsvätern hier ein Forum. Wären das alles meine eigenen Erlebnisse, wäre ich wohl längst eine Ex-Stiefmutter.
Susanne
Susanne, wenn ich das fragen darf, warum wärst du in diesem Fall eine Ex-Stiefmutter? Warum würdest du das nicht mitmachen wollen?
Es geht nicht um diesen einen Fall. Aber wenn alles, was auf meiner Seite geschildert wird, meine persönliche Geschichte wäre, dann wäre ich Ex-Stiefmutter 😉
Hallo Susanne,
kann man Sie auch persönlich erreichen.
Vielen Dank im Voraus.
Ich bin hier immer persönlich erreichbar. Ansonsten auch gerne unter kontakt@stiefmutterblog.com
Liebe Grüße,
Susanne
Es gibt keinen Tausch von Streit gegen Vaterabwesenheit. Ich bleibe weg, dann herrscht Ruhe? Die Vaterabwesenheit kann und wird in hochstrittiger Elternschaft so oder so erzwungen, da ist nichts übrig zum tauschen. Der Vater kann sich eben nicht heraussuchen, ob er die Vaterschaft lebt. Vaterentbehrung ist die schlimmste Form des Elternstreits für das Kind. Nur leiser, aber um so tiefergehender. Das Kind verliert immer. Aber der Vater kann etwas gewinnen: Er kann aufhören, sich bis in pathogene Zustände hinein zu verschleissen.
Hoffen auf ein erwachsenes Kind sollte man auf gar keinen Fall. Das erwachsene Kind ist kein Kind, sondern erwachsen. Nur etwa ein Drittel solcher Kinder sind am abgetrennten Vater wieder interessiert, dass sich dann wieder ein guter Kontakt entwickelt ist noch viel seltener. Meistens ist es nur die Neugier nach dem verwandten Fremden, die mit ein, zwei Besuchen auch schon befriedigt ist. Eine unangenehme Tatsache ist auch die Entwicklung von Kindern unter solchen Müttern. Das werden angesichts der Umstäbde (immerhin werden sie von einem Menschen erzogen, der wegen seiner totalen Bindungsintoleranz erwiesen erziehungsunfähig ist) selten gesunde, normale Menschen. So mancher Vater hat sich schon gewünscht, den Kontakt besser abgelehnt zu haben, wenn sie erstmals den problembeladenen, defizitären Erwachsenen kennenlernen, der mal ein nettes Kleinkind war und dem es nun vor allem um Geld geht.
Der geografische Ort eines Gerichts hat wenig bis Nichts mit dem Ausgang von Sorgerechts- oder Umgangsentscheidungen zu tun. Der Beschluss ist immer ein Roulette, Richter entscheiden äusserst subjektiv und verbrämen das anschliessend mit objektiv klingendem hohlen Juristenformeln. Es sind immer dieselben dümmlichen Standardsätze, egal um welchen Sachverhalt es geht.
Um in einem Fall wie Eurem konkreter zu raten, müssen sehr viel mehr Informationen vorhanden sein. Details zum letzten Umgangsurteil, Klärung seiner Vollstreckbarkeit, was konkret unternommen wurde wenn es vollstreckbar war. Das sollte im Dialog geklärt werden mit einer Organisation, die auch Trennungsväter berät (es gibt hier im Blog eine Liste dazu) oder einem Forum mit Trennungsvätern. Der eigene Anwalt ist dabei oft nicht sehr hilfreich, dem geht es mehr um sein Honorar. Und: Es ist Aufgabe des Vaters, das anzugehen. Natürlich schaut keiner hin. Der Vater muss selber aktiv sein. Belaste dich damit nicht endlos, sonst gerätst du selbst in eine Negativspirale.
Was in deinem Beitrag klar rauskommt ist die Hochstrittigkeit der Eltern. Leider führt das zu einer sehr schlechten Prognose für die Zukunft des Kindes und des Kontakts zum Vater. Kurz gesagt, wenn die Mutter nicht will, nichts einsieht, dann geht in Deutschland rein gar nichts. Engagierte Vätern füttern dann im besten Fall noch einige Jahre Juristen, Gerichte, führen Verfahren, beantragen Ordnungsgelder um den Umgang durchzusetzen, rennen gegen Windmühlen an, werden zu Rechtsexperten, bevor sie entweder daran zerbrechen oder aufgeben MÜSSEN, weil das Kind sie schliesslich wirklich ablehnt oder die eigenen Ressourcen völlig am Ende sind.
Mein Rat ist immer, den eigenen Einsatz sehr konsequent zu fahren und gleichzeitig streng zu deckeln. EIN Verfahren flott führen, ausschöpfen was damit möglich ist und wenn das nichts bringt, dann sollte man die Sache abhaken, bevor man selbst abgehakt wird. Gewiss sind das bittere Stunden für jeden Vater und auch Stiefmutter, aber noch bitterer ist ein sinnloses Dauer-Anrennen gegen die Realität im deutschen Familienrecht. Probieren und engagieren ja, aber mit einer klaren Grenze!