Umzug. Geoffrey Arduini, stocksnap

Hallo, Erstmal vielen Dank für Ihre Arbeit und dass Sie sich so für uns Stiefmütter einsetzen. Ich habe eine Frage, eventuell haben andere Stiefmütter einen Rat für uns. Die Ex meines Mannes (seit 10,5 Jahren getrennt, Kind ist zwölf) hat ihm heute per SMS mitgeteilt, dass sie nächstes Jahr gut 650 km weit weg ziehen wird. Sie ist verheiratet in Fernbeziehung. Nun plant die Ex den Umzug zu ihrem Mann.

Er hat sehr guten Kontakt mit seiner Tochter und ist mit dieser Entscheidung natürlich absolut nicht einverstanden. Mein Mann hat allerdings weder Sorge- noch Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie waren nicht verheiratet. Anfangs wollte die Ex nicht, dass er Sorgerecht hat und er hat es dann dabei belassen. Hat es nicht für nötig gehalten, ein Fass aufzumachen und einfach absolut nicht damit gerechnet, dass sie jemals heiraten und wegziehen könnte. Sie war immer ein Typ, der sich das nicht vorstellen konnte. Die Tochter wird dazu keine klare Meinung haben, er möchte natürlich lieber, dass sie bei ihm bleibt aber sie auch nicht mit einer Entscheidung belasten. Sie hat bei der Mutter auch einen kleinen Bruder.

Umzug. Geoffrey Arduini, stocksnap

Geoffrey Arduini, stocksnap

650 Kilometer sind sehr weit. Ohne Sorgerecht sieht es wohl schlecht aus. Wenn er schon nicht viel dagegen tun kann, bzw keinen hässlichen Rechtsstreit möchte, möchte er wenigstens nicht auf den Kosten für den Umgang sitzen bleiben. Er zahlt Unterhalt nach Stufe 6. Wir haben ein gemeinsames Kind und ein weiteres ist unterwegs. Der Unterhalt wird und wurde bisher nicht angepasst.

Es geht ihm weniger um ein Gerangel ums Kind, das möchte er ihr nicht antun, als vielmehr darum, seinen Standpunkt klar zu machen. Auch damit sein Stillschweigen nicht als Zustimmung gedeutet werden kann, im Hinblick auf Umgangskosten etc.

Wie kann er vorgehen? Sollte er zum Anwalt gehen oder kann er ein entsprechendes Schreiben auch selbst aufsetzen? Was sollte dabei beachtet werden? Vielen Dank und liebe Grüße

Andrea

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In eigener Sache: Ich weise darauf hin, dass der Stiefmutterblog kein juristisches oder medizinisches Forum ist. Ratschläge, die hier gegeben werden, sollten ggf. von Ihrem Familienanwalt oder Arzt geprüft werden. Ich übernehme keine Haftung für die Ratschläge oder Links in den Kommentaren, freue mich aber sehr über die vielen guten Tipps, die hier gegeben werden.

23 Kommentare
  1. Sven
    Sven sagte:

    Hmm….. Hat denn der Staat wirklich ein Interesse bzgl. des Wechselmodells? Wirtschaftlich gesehen bliebe dann für mich die Frage, ob beide Elternteile Steuerklasse 2 beim Wechselmodell bekommen…. Ach ja…. und das Kindergeld müsste dann ja auch an zwei Elternteile aufgeteilt werden, was sicherlich auch einen höheren Verwaltungsaufwand erzeugen würde. 😉

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    • R.
      R. sagte:

      In unserem Fall hat das Gericht das Wechselmodell vorgeschlagen und bei der Kindsmutter durchgesetzt. Alternativ wären die Kinder ganz zum Vater gekommen….. und das Kindergeld wird an einen Elternteil ausgezahlt, dieser zahlt die Hälfte dann an den anderen Elternteil weiter, nachdem anfallende Kosten davon bezahlt wurden. Alternativ kann man die Kinder regelmässig ummelden und somit auch den Kindergeldempfänger ändern.Die Steuerklasse bleibt hiervon unberührt.

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  2. Stefanie
    Stefanie sagte:

    Mit den rechtlichen Dingen kenne ich mich nicht aus, aber mich würde ja eher interessieren was die gemeinsame Tochter dazu sagt.

    Und: auch wenn die Mama zu ihrem neuen Ehemann zieht (was ich verstehen kann..zumals ja wohl noch ein weiteres Kind gibt..) und die Entfernung 650km ist, wird man einen Weg finden sich zu sehen. Wenn denn jeder will.. 🙂

    Ich würde mich wohl mal rechtlich informieren und das Gespräch mit der Exfrau und vor allem mit der Tochter suchen. Mit 12 Jahren ist sie ja nicht mehr so klein dass sie keine eigene Meinung hat oder auch mal in den Zug steigen kann um für die Ferien zum Papa zu fahren. Die Kosten kann man ja auch geregelt kriegen. Klar wäre es gut wenn man das bevor der Umzug stattfindet regelt.

    Ich würde allerdings nicht irgendwelche Schriftstsücke vorlegen oder der Mutter zukommen lassen in denen er auf sonstwas klagt.
    Warum sich nicht an einen Tisch setzen und in aller Ruhe drüber reden? 🙂 Es findet sich immer eine Lösung und in den heutigen Zeiten mit skype und co gibt es ja viele Möglichkeiten sich nahe zu bleiben auch wenn 650km dazwischen liegen 🙂

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  3. Sven
    Sven sagte:

    Aus eigener Erfahrung kann ich nur empfehlen, alles erdenklich mögliche zu versuchen, um den Umzug des Kindes zu verhindern. Zum Einen gehen so viele Möglichkeiten verloren, am Leben des Kindes teilzuhaben (Schulaufführungen, Sport, Schule, Gesundheit, sonstige Veranstaltungen, Freunde der Tochter, etc.) und auch Erziehung, Trost und Spass sind via Skype gar nciht bzw. kaum möglich und auch nicht ansatzweise ein Ersatz für den persönlichen Kontakt.für das „in den Arm nehmen“, das gemeinsame Lachen. Zum Anderen wird dem anderen Elternteil Tür und Tor geöffnet den Kontakt zu erschweren bzw. nahezu unmöglich zu machen und nach Aussage der eheamligen Beiständin meiner Kinder ist es gar nicht so selten, dass Kontaktabbrüche und Entfremdung erst nach dem Wegzug zu Stande kommen, weil damit dem wegziehenden Elternteil neue Möglichkeiten gegeben werden, die eigenen und aus meiner Sicht durchaus egoistischen Interessen des wegziehenden Elternteils durchzusetzen…. Auch wenn vorher alles gut und einvernehmlich lief.

    Wie in einem vorherigen Kommentar schon erwähnt, würde auch ich erst einmal das gemeinsame Sorgerecht einklagen, wogegen sich die Mutter heutzutage nur schwer wehren kann. Hier sollte aber auch darauf geachtet werden, dass das Aufenthaltsbestimmungerecht nicht rausgenommen wird und bei der Mutter verbleibt. Sollte all das wider erwarten nicht klappen, dann sollte auf jeden Fall gleich eine verbindliche Umgangsregelung unter Berücksichtigung aller Eventualitäten (Ferien, Wochenendenen, Telefonieren Skype, WhatsApp, Feiertage, Bringen, Abholen) getroffen werden und am besten auch gleich die Grosseltern berücksichtigen, sofern auch diese einen guten Kontakt zu dem Mädchen haben. Nus so aus meiner Erfahrung…

    Ich drücke Euch die Daumen, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden wird und am Ende auch wirklich alles so läuft, dass alle Beteiligten irgendwie zufrieden sein können… vor allem der Tochter….

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  4. Jacqueline Matzk
    Jacqueline Matzk sagte:

    Liebe Andrea,
    ich kann eure Sorgen sehr gut nachempfinden, da mein Mann und ich in derselben Situation (nur MIT geteiltem Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht) waren/sind. Auch wenn wir bereits im 21. Jahrhundert leben, die Gesetze sind leider alles andere als „Väterfreundlich“. Die Ex-Frau meines Mannes wohnt seit einem Jahr ca. 550 km weit entfernt, mein Mann hat seinerzeit die Zustimmung für einen Umzug in ihre Heimatstadt gegeben, da wir uns erhofft haben, dass sie dadurch etwas zur Ruhe kommt und ihre „Arbeitsstunden“ erhöhen wird. Leider Fehlanzeige. Die Kosten, um sein Kind sehen zu können (Flüge), muss er leider selber tragen (so sieht es das Gesetz vor). Genauso verhält es sich mit Stornokosten, wenn Besuchswochenenden mal wieder kurzfristig abgesagt werden. Ich habe als „Stiefmutter“ gelernt, dass Väter zwar auf dem Papier jede Menge Rechte haben, in der Praxis sich diese aber kaum durchsetzen lassen. Ich wünsche dir viel Kraft und haltet in jedem Fall zueinander. Das ist das Wichtigste.

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  5. R.
    R. sagte:

    Hallo Zusammen
    Ganz aktuell haben wir eine ähnliche Situation. Daher kann ich ziemlich genau sagen was bei uns „geht“ und was nicht.

    In unserem Fall haben beide Eltern das Sorgerecht und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Kinder leben im Wechselmodell 50/50 bei beiden Elternteilen.
    Die Kindsmutter zieht nun mit den Kindern weg.
    Dagegen kann der Vater – auch unter diesen Bedingungen- nichts tun.
    Er muss es hinnehmen, da er O-Ton Jugendamt “ der Mutter ja nicht vorzuschreiben hätte, wo diese Leben muss“.
    Kosten , Fahrtzeiten, ect sind nicht relevant und müssen nach wie vor von jedem seperat getragen werden.
    Einzig der Weg über das Gericht und ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht könnte den Wegzug der Kinder verhindern. Hierzu müssen allerdings sehr gute Gründe vorliegen. Dazu kommt, das ein Kind im Alter von 12 Jahren ( wie im obigen Fall ) vor Gericht ein Mitspracherecht hat.

    Grüße
    R.

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  6. T.
    T. sagte:

    „Wenn die Mutter die Entfernung schafft, muss die sich an den umgangskosten beteiligen.“.
    Dafür würden mich belastbare Belege interessieren.

    Gemeinsames Sorgerecht bringt überhaupt nichts. Das ist das Papier nicht wert auf dem es steht.
    Mein Anwalt hat mir klar gesagt, dass ich gegen den Umzug nichts machen kann. Es sei denn, mein Sohn habe sehr deutlich den Wunsch nicht mit umzuziehen. Das war allerdings nicht der Fall. Einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht hatte ich zu dem Zeitpunkt schon hinter mir. Mit dem Ergebnis, dass keinem das alleinige ABR zugesprochen wurde.
    Bislang wird von mir erwartet, dass ich die zusätzlichen Umgangskosten in voller Höhe selbst trage. Das Jugendamt am neuen Wohnort geht auch davon aus, dass die Umgangskosten mein Problem sind. So wie es momentan aussieht, werde ich daher nächstes Jahr den Kontakt zu meinem Sohn wahrscheinlich komplett verlieren.
    Der Gerichtswillkür werde ich mich nicht mehr aussetzen. Schon gar nicht auf die Entfernung. Es müßte schon sehr klar sein, dass ich da gewinnen würde. Danach sieht es aber leider nicht aus.

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    • Manuel
      Manuel sagte:

      Trotzdem würde ich (und tue das auch immer wieder) nichts unversucht lassen. Alleine schon um mir ersten selbst nicht irgendwann Vorwürfe machen zu müssen aber auch um mir nicht irgendwann Vorwürfe machen zu lassen.
      Fünf, zehn, fünfzehn Jahre sind eine lange Zeit in der sich alle möglichen Gedankengänge bei einem Kind verfestigen können.
      Mirnichtsdirnichts steht plötzlich dein Kind mit 25 oder 30 vor dir und macht dir die übelsten Vorwürfe nach dem Motto „im Stich gelassen“ oder „nie für mich interessiert“ usw.
      Wenn man nichts unversucht gelassen hat, kann man dann wenigstens sagen „Nicht meine Schuld. Kannst du alles hier nachlesen.“ und dem Nachwuchs einen dicken Ordner in die Hand drücken.

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      • T.
        T. sagte:

        Irgendwann sieht man ein, dass ein Kampf gegen Windmühlen sinnlos ist. Ordner mit „Schriftsätzen“ habe ich schon genug. Die kann mein Sohn gerne irgendwann mal lesen. Dass ich mich nie für ihn interessiert habe, kann er mir ganz sicher nicht vorwerfen.

      • T.
        T. sagte:

        Demnach müsste meine Ex mir meinen Sohn die halbe Strecke entgegenbringen. Das macht sie in den Ferien bereits. Zu den Umgangswochenenden macht das keinen Sinn, da ich die an seinem Wohnort mit ihm verbringen muss. 10 Stunden für Fahrzeit sind an einem Wochenende nicht aufzubringen.
        D.h. ich fahre 10800km im Jahr und sie 1800km. Von den restlichen durch ihren Umzug verursachten Mehrkosten ist da noch gar keine Rede.
        In dem zitierten Urteil ist nur davon die Rede, dass sie sich „an dem zeitlichen und organisatorischen Aufwand beteiligen“ muß. An meiner Situation ändert das also nichts, denn den finanziellen Aufwand darf nach wie vor der Zahlvater tragen.

  7. Manuel
    Manuel sagte:

    Vorneweg hätte ich eine Frage:
    Angenommen er bekäme das ABR, könnte er der Tochter ihr gewohntes Umfeld einigermaßen erhalten. Sprich: Wäre ein Schulwechsel notwendig oder nicht? Bricht der Freundkreis weg oder bleibt er erhalten? Wo lebt die restliche Familie?

    Wenn die Tochter auch bei einem Umzug zu ihm „alles verlieren“ würde hat er wohl eher schlechte Karten was das ABR angeht und es ginge dann „nur“ noch um den deutlich erschwerten Umgang.

    Solte er (solltet ihr) der Tochter mehr oder weniger alles erhalten können würde ich an seiner Stelle gerichtlich gemeinsames Sorgerecht beantragen und gleichzeitig Antrag auf Übertragung des ABR stellen. Beide Anträge würde ich von einem Anwalt stellen lassen, damit alles schlüssig ist. Und zwar so schnell wie möglich.

    Sollte sich vor Gericht dann zeigen, dass der Richter tendenziell dazu neigt das ABR bei der Mutter zu lassen kann man dann versuchen sich zu vergleichen was dem zukünftigen Umgang und dessen Ausgestalltung angeht. Alle 14 Tage übers Wochenende scheidet bei der Entfernung naturgemäß aus.

    Keinesfalls würde ich mich auf „Zusagen“ a la „Ich bringe dir das Kind und hole es wieder ab. In der Zwischenzeit besuche ich dann Freunde“ einlassen. Erfahrungsgemäß geht das selten lange gut und plötzlich gibt es allerlei Gründe, warum Ex plötzlich das Kind nicht (entgegen) bringen kann. Und schon steht dein Mann doof da.

    Man könnte sich ggf. bei Gericht dann darauf vergleichen, dass der Unterhalt um einen Betrag X gemindert wird wegen den notwendigen Reisekosten zum Umgang. Das würde ich persönlich aber auch bleiben lassen. Wer weiß, ob sonst nicht irgendwann beim Kind die Information landet „Dein Vater bezahlt schließlich nur noch … Euro Unterhalt für dich.“ Wobei dann natürlich vergessen wird zu erwähnen, warum das so ist.

    Ich würde mich also nur darauf einlassen, dass die Mutter die Reisekosten zum Umgang zu tragen hat und dazu bspw auch die notwendigen Fahrkarten zu zahlen hat. Wenn sie dann keine Tickets kauft kann der Vater wenigstens selbst welche besorgen und die Auslagen von Ex zurück verlangen. Theoretisch.

    Meine favorisierte Option wäre jedoch es gar nicht erst so weit kommen zu lassen und alles zu tun, damit ich das ABR bekomme und Kind zu mir zieht. Das muss man ggf auch mal ganz offen mit dem Kind diskutieren, was es bedeutet zum Zeitpunkt X 650km weit weg von den Freunden zu sein.

    PS:
    Natürlich kann nichts und niemand der Mutter verbieten zu ihrem Mann zu ziehen. Das Kind ist aber auch nicht ihr Besitz über dessen Verbleib und Zukunft sie ganz alleine bestimmen kann. Das vergessen viele Mütter ganz gerne…

    Antworten
  8. Susanne Petermann
    Susanne Petermann sagte:

    Per Mail:
    Da hilft nur Sorgerecht einklagen… Geht auch ohne Zustimmung der Mama, und dann wird es alles beim Gericht geklärt.. Wichtig ist es auch…sagen warum das Sorgerecht haben willst, z.b die Mama will 650 km weg ziehen. wichtig ist, zieht sie weg, hat sie die Entfernung geschaffen, und sie muss beim Umgang auf der Hälfte der Strecke entgegen kommen. Hat er das Sorgerecht..braucht sie sein Einverständnis zum Umzug… Zieht sie ohne Einverständnis um, kann er klagen, und mit viel Pech verliert sie das Aufenthalts Bestimmungsrecht. Er kann auch beim SR einklagen, direkt das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit einklagen, mit dem Grund, das Kind hat die Schule, Freunde usw.

    Antworten
  9. Diana
    Diana sagte:

    Hallo Andrea,

    wenn er einen guten Draht zur Tochter hat, solltet ihr euch überlegen, im Eilverfahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu erwirken. Dann kann sie mit der Tochter nicht mehr umziehen und die Tochter verliert nicht ihr gewohntes Umfeld.

    Falls ihr das nicht wollt und sie dann umzieht, solltet ihr den Unterhalt dringend abändern. Sie schafft die Entfernung, und erschwert somit den Umgang. Deshalb kann der Unterhalt reduziert werden (bedingt durch die hohen umgangskosten).

    Gruß
    Diana

    Antworten
  10. M.
    M. sagte:

    Da wird er nicht viel machen können. Es ist ihr gutes Recht zu ihrem Mann zu ziehen. Es muss auch immer der umgangsberechtigte Elternteil für den Umgang selbst aufkommen. Mein Ex war auch damals nicht damit einverstanden, dass ich mit den Kindern umziehe, es waren zwar nur 60 km, aber das hat ihm nicht gepasst. Er ging dann vor Gericht damit.
    Er kann seiner Ex einen Brief schreiben, in dem steht, dass er damit nicht einverstanden ist. Vielleicht kann man sich in der Mitte einigen.

    Antworten
      • M.
        M. sagte:

        Mein Ex hatte damals auch versucht, das alleinige ABR auf sich übertragen zu lassen, weil er nicht wollte, dass ich mit den Kinder weg ziehe. Die Richterin hat ganz klar erklärt, dass wir uns als Eltern da einig werden müssen und die keine Entscheidung fällen kann. Somit konnten wir umziehen und er hat es so hingenommen. Die Richterin hat auch ganz offen gesagt, dass es für die Kinder neue Erfahrungen durch den Umzug gibt, die nicht immer nachteilig sind. Die profitieren auch davon. Zumal meine Kinder mit mir umziehen wollten. Meine Anwältin meinte damals zu mir, dass derjenige für die Fahrten für Umgang zuständig ist, der die Kinder holt, also der Umgangsberechtigte.

      • T.
        T. sagte:

        Das stimmt nicht.
        Bzw nur sehr eingeschränkt. Nämlich „wenn die Kosten des Umgangs für den Berechtigten nicht tragbar sind, sie jedoch vom betreuenden Elternteil ohne weiteres aufgebracht werden könnten“.
        Siehe
        http://guenther-rechtsanwalt.de/informationen/familienrecht/umgangsrecht#b

        D.h. die Ex kann dem Zahlvater bis zu seiner Belastungsgrenze beliebige Zusatzkosten verursachen. Wenn sie selber nicht „ohne weiteres“ leistungsfähig ist sogar darüber hinaus.

      • Manuel
        Manuel sagte:

        @ S. Petermann
        Und wer soll diese Reform auf den Weg bringen? Die Ministerin im Ministerium für alles außer Männer? Das ich nicht lache.

      • Susanne Petermann
        Susanne Petermann sagte:

        Nun ja, ich habe mich bereits mit mehreren Abgeordneten getroffen und die Problematik diskutiert. Das machen andere ja auch. Und das Wechselmodel scheint nicht mehr ganz so fern zu liegen wie vor einigen Jahren.

      • Manuel
        Manuel sagte:

        Naja, zum Wechselmodell gibt es jetzt erst mal eine Resolution. Die hat allerhöchstens mal die Wirkung eines erhobenen Zeigefingers. Wenn überhaupt.
        Die Bundesrepublik wurde in Sachen (gemeinsames) Sorgerecht vom EuGH verurteilt und es wurde ihr auferlegt zwingend Änderungen vorzunehmen. Und selbst da hat es etliche Jahre gedauert bis am Schluss die halbgare aktuelle Lösung heraus kam bei der eine Mutter die nicht will weiterhin blockieren kann. Zwar nicht ewig, aber schon eine ordentliche Zeit lang.
        Also wird es ausgehend von besagter Resolution von heute an mal locker 15-20 Jahre (eher länger) dauern bis das Wechselmodell verpflichtend wird.

        Schließlich muss die Stäätin ja zuerst mal einen Weg austüfteln wie man das zukünftig mit dem Unterhalt machen kann, wenn so ein Kind 50:50 bei den Eltern lebt. Die Nummer mit „Betreuungselternteil erbringt die Unterhaltsleistung durch Betreuung und deswegen bleibt für dich lieber Umgangselternteil leider nur die Option des Zahlens übrig“ funktioniert dann nämlich nicht mehr.

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