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Muss die Stiefmutter ihr Einkommen offen legen?

Euro_coins_and_banknotes. Foto: Wikipedia

Muss ich als Stiefmutter eigentlich mein Einkommen offen legen? Mein Lebenspartner hat aus einer vorherigen Beziehung einen 13 Jährigen Sohn. Seine Ex ist gleich nach der Geburt ohne Gespräch in eine andere Stadt zu einem neuen Mann gezogen. Hat auch geheiratet und der Sohn den Namen des Neuen angenommen. Mein Freund musste für die ersten 3 Jahre Unterhalt bezahlen, was er abstottern musste aufgrund seines niedrigen Gehalts. Danach kam erstmal nichts mehr.

Erst kam nichts, dann der Brief vom Anwalt

Wir haben vor Jahren mal Kontakt gesucht, nach dem Befinden des Jungen gefragt und nach einem Bild, haben aber keine Antwort der Mutter erhalten. Wir gehen also davon aus, dass Kontakt nicht erwünscht ist, da der Sohn wahrscheinlich denkt, dass der Ehemann der Vater ist. Wir haben es dann zum Wohle des Kindes gelassen.

2013 erhielten wir ein Schreiben von ihrem Anwalt bezüglich der Offenlegung seines Gehaltes, was wir auch fristgerecht beantworten. Wir erhielten keine Antwort darauf. Im Juli 2015 kam auf einmal vom JA im Namen seiner Ex wieder eine Anfrage und diesmal wollten sie, dass auch ich mein Gehalt offen lege für die Berechnung.

Warum soll ich mein Einkommen offen legen?

Ich sehe das nicht ein. Ich habe ja selbst mit ihm eine 8 jährige Tochter, wir sind nicht verheiratet und haben getrennte Kassen aufgrund seiner Schulden, die das JA übrigens nicht interessieren.

Jetzt frage ich mich: Muss ich womöglich für ein Kind zahlen, das ich noch nie gesehen habe? Muss mein eigenes Kind deswegen kürzer treten? Muss der neue Ehemann seiner Ex auch sein Gehalt angeben oder ist das irrelevant und spielt bei der Berechnung keine Rolle?

Es geht um unsere Existenz

Ich finde es immer sehr nervenaufreibend, da es ja auch um unsere Existenz geht und wir immer in den Seilen hängen – besonders wenn man nie eine Antwort bekommt. Ist es denn rechtens, was die Anfragen bezüglich des Unterhalts angeht keine Antwort zu bekommen, aber verpflichtet zu sein, meine Einkünfte preisgeben, obwohl ich nichts mit dem Kind zu tun habe, sondern es meinen Freund betrifft?

Es macht einen sehr mürbe. Mit der Zeit sieht man alles schwarz .


Bitte E-Mail mit Stichwort „Einkommen“ an: Stiefmutterblog@gmail.com oder einen Kommentar hinterlassen.

In eigener Sache: Ich weise darauf hin, dass der Stiefmutterblog kein juristisches Forum ist. Ratschläge, die hier gegeben werden, sollten ggf. von Ihrem Familienanwalt geprüft werden. Ich übernehme keine Haftung für die  Ratschläge oder Links in den Kommentaren, freue mich aber sehr über die vielen guten Tipps, die hier gegeben werden.  Foto: By Avij, Wikipedia.

21 Kommentare
  1. Amanda
    Amanda sagte:

    Ich möchte kurz zur Erstberatung ergänzen, dass man einen Antrag auf „Beratungshilfe“ beim Amtsgericht stellen kann, damit zahlt man mit Bewilligung in der Regel nur eine geringe Pauschale von ca. 15 Euro.

    Antworten
  2. Sabrina
    Sabrina sagte:

    Hallo Cindy,

    ich habe mir nicht alle vorstehenden Antworten genau angeschaut, deshalb entschuldige, wenn ich etwas wiederholen sollte.

    Grundsätzlich richten sich ja Unterhaltsangelegenheiten nach der Düsseldorfer Tabelle. Jedes Bundesland erlässt eigene Leitlinien zu dieser Düsseldorfer Tabelle nach denen dann die Familiengerichte urteilen sollen.

    Dort ist auch die – oben angesprochene – Kürzung des Selbstbehalts deines Lebensgefährten bei Zusammenleben mit einem Partner geregelt.
    Manche Bundesländer kürzen den Selbstbehalt (aktuell 1080 € bei Mindestunterhalt) um 10%, andere pauschal um 100€.

    Dafür würde es natürlich reichen, wenn das Jugenamt von eurem Zusammenleben wüßte.
    Es könnte aber auch sein, dass du kein eigenes Einkommen hast und dein LG unterhaltspflichtig für dich wäre. Ich denke darauf zielt die Frage des JA auch ab.

    Ich würde deshalb darlegen, dass dein LG zwar für euer Kind, aber nicht für dich unterhaltspflichtig ist, weil du erwerbstätig bist.
    Zu mehr Auskünften bist du m.M.n. nicht verpflichtet, da dein Gehalt bei der Unterhaltsberechnung nur eine Rolle spielt, wenn du keines hast.

    Die Schulden deines LG sind unter bestimmten Umständen berücksichtigungsfähig. Da solltet ihr aber wirklich einen Anwalt fragen. Und schickt dem JA auch gleich eine Aufstellung der Kosten, die durch die Arbeit (Fahrtkosten, Arbeitsmaterialien) entstehen mit. Die müssen vom Nettoeinkommen abgezogen werden, um das unterhaltsfähige Netto zu berechnen.

    Falls das zu viel auf einmal war, frag nochmal.

    LG Sabrina

    Antworten
  3. Marieke
    Marieke sagte:

    Hallo,
    bezüglich eines Anwalts kann ich noch die Gerichtskostenbeihilfe empfehlen, die Beantragung ist unproblematisch (muss durch den Anwalt erfolgen) und hilft enorm, wenn man sich sonst keinen Anwalt leisten könnte.

    Viel Glück!

    Antworten
  4. Walli
    Walli sagte:

    Hallo Cindy,

    ich würde Dir empfehlen, dass Ihr Euch von einem Fachanwalt beraten lasst.
    Daß gibt Dir Sicherheit.

    Ich finde es traurig, dass man solche Dinge als zweite Frau oder neue Partnerin erleben muß.

    Es heißt doch immer, der neue Partner/in hat damit nichts zu tun!

    Ich wünsche Dir alles Gute, lass Dich nicht fertig machen.

    LG
    Walli

    Antworten
    • EU
      EU sagte:

      Anwälte sind sauteuer. Nötig sind sie nur, wenn es zur Klage kommt. Aber auch da waren sie bis vor ein paar Jahren völlig entbehrlich, bis eine Anwältin auf dem Justizministerposten ihren Anwaltskollegen einen weiteren Geschäftsbereich vergoldete, indem sie die Anwaltspflicht für Unterhaltssachen einführte. Jetzt bleibt halt weniger Geld für die Kinder, damit die Talarträger noch mehr verdienen.

      Antworten
      • Walli
        Walli sagte:

        Für mein Seelenheil war es das Geld auf jeden Fall wert.

        Dass muß jeder selbst entscheiden.

        LG

        Walli

      • EU
        EU sagte:

        Das Geld muss man erst mal haben. Der Vater ist offenbar klamm und mit Schulden beladen. Die Erstberatungsgebühr beträgt satte 226,10 EUR. Das haben sich die Anwälte auch gleich gesetzlich festlegen lassen, siehe § 34 Abs. 1, S. 3, 2. Halbsatz RVG. Und Vorsicht, meist ist von 190 EUR die Rede, irgendwo klein steht dann „zzgl. MwSt“. Jeder, der auch nur für einen 10 Cent – Lolli auf dem Preisschild nicht den Endpreis angibt, die Mehrwertsteuer weglässt, wird mit Abmahnungen und Ordnungsgeldern traktiert, nur die Damen und Herren Juristen stehen über weit über solchen niedrigen Verpflichtungen.

      • Walli
        Walli sagte:

        Wie gesagt, das muß jeder selbst wissen.
        Wenn man nachts nicht mehr schlafen kann und Angst davor hat, was die Zukunft noch bringt, kann es billiger sein den Anwalt zu bezahlen als seine Gesundheit zu verlieren.

        Aber wie gesagt, dass muß jeder selbst entscheiden.

        Mir hat es sehr geholfen. Alle Unklarheiten konnten beseitigt werden. Mir war es das Geld auf jeden Fall wert.

        Sicher wäre es schön, wenn anwaltliche Beratung kostengünstiger zu haben wäre.

        Walli

      • EU
        EU sagte:

        Schöner wäre, wenn das Recht von vornherein verstehbarer wäre, damit man gar nicht erst sauteure Figuren kaufen muss, um es zu verstehen.

      • Walli
        Walli sagte:

        Schöner wäre, wenn das Unterhaltsrecht gerecht wäre. Dann würde niemand einen Anwalt brauchen.

        Aber dann würden wir in einer idealen Welt leben.

        Ungerechtigkeit gibt es schließlich in vielen Bereichen.

        Wut hilft da nicht viel.

      • EU
        EU sagte:

        Anwälte sind keine Hilfe gegen Wut, sodern meist eine der Ursachen davon.

        Ich kann auch den anderen Aussagen leider nicht zustimmen. Gerechtigkeit ist relativ, deswegen kann es keine Gesetze geben, die von allen als gerecht empfunden werden. Dieser Wunsch kann nur Fiktion bleiben.

        Es kann aber Gesetze geben, die verständlich und anwendbar formuliert sind. Dafür haben wir eine vielzahl praktischer, real existierender Beispiele, die keine Fiktionen sind. Wenn wir das Unterhaltsrecht hernehmen, dann zum Beispiel die Regelungssysteme in Skandinavien. Im Sozial- wie Unterhaltsrecht gilt es dort keine „Sippenhaft“ oder „Strafe fürs Zusammenleben“ wie in Deutschland, mit der unbeteiligte Dritte in finanzielle Pflichten hineingezogen werden. Rechte und Pflichten betreffen dort das Individuum. Es gibt auch keine komplizierten Tabellenwerke wie unsere Düsseldorfer Tabelle oder die Unterhaltsleitlinien, die sich ein teures ganzes Richtergeschwader ausdenkt. Wir haben hier in Deutschland jedes Jahr rund 150000 Gerichtsvorgänge im Unterhaltsrecht (und 50000 wegen Umgangsrecht), auf allen Instanzenebenen, alle mit Anwaltsbeteiligung, das ist schon nicht mehr nur lächerlich, sondern purer Wahnsinn. Diese Maschinerie frisst irre Beträge, die unseren Kindern zugute kommen sollten!

      • Walli
        Walli sagte:

        Wir sitzen doch alle im gleichen Boot.
        Haben alle schon viel Unglaubliches erlebt.

        Und jeder findet für sich die beste Lösung.
        Ein Anwalt kann gegen Wut nicht helfen, aber ein Therapeut hilft den Betroffenen damit besser umzugehen.

        Ich hoffe auch Du findest Deinen Weg.
        Letztendlich wollen wir doch alle in Frieden leben.

  5. Berit
    Berit sagte:

    Ich sollte mein Einkommen auch angeben, habe mich erfolgreich mit meinem Anwalt dagegen gewehrt. Anwaltschreiben hat ausgereicht um ein weiteres Begehren zu unterbinden.
    Ziel ist es, dem Nichtwissenden zu vermitteln, dass er/sie verpflichtet ist die Angaben zu machen. Kommt ein fundiertes Gegenschreiben, ist Ruhe.
    Viel Glück

    Antworten
  6. EU
    EU sagte:

    Du musst dein Einkommen nicht angeben. Wenn der Vater kein Mangelfall ist, hat das keine Folgen. Ist er Mangelfall, dann hat es viele negative Folgen, nicht nur die Selbstbehaltskürzung, die im übrigen auch deutlich höher wie 10% ausfallen kann.

    Nein, der neue Mann der Mutter muss nichts angeben. Nicht einmal die Mutter selbst muss irgendeine Auskunft über ihr Einkommen angeben. Es könnte sein, dass sie sehr viel mehr wie der Vater verdient, so dass sie auch einen Teil oder den ganzen Barunterhalt zu tragen hat, aber das muss der Vater ohne Nachweise von ihr schlüssig darlegen. Erst dann kann es passieren, dass der Richter (der Vater hat nicht das Recht dazu) sie fragt, was sie eigentlich verdient.

    Wenn der Vater bisher nur drei Jahre Unterhalt bezahlt hat, hat er Glück gehabt. Aber darauf bauen kann man nicht, es können jederzeit Auskunftsanfragen und Forderungen kommen.

    Es ist niemals zum Wohl des Kindes, ihm seine Herkunft vorzuenthalten. Der Vater sollte unbedingt Kontakt mit dem Kind aufnehmen, notalls mit gerichtlicher Hilfe.

    Antworten
  7. P
    P sagte:

    Hallo,
    wenn du mit deinem Mann zusammen lebst ist es leider so!
    Denn dann wird automatisch sein selbstbehalt um 10% gekürzt.
    Ich hatte das auch gerade vor einer Woche machsn müssen.
    Lieben Gruß

    Antworten
    • Babett
      Babett sagte:

      Hallo,
      also ich musste nichts offenlegen!
      Wir leben nun schon 6 Jahre zusammen und haben bereits ein 5 jährigen, gemeinsamen Sohn und letztes Jahr musste mein LG,wegen der neuen Altersstufe für seinen Sohn aus der früheren Beziehung alles offenlegen.
      LG

      Antworten

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