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Erben im Patchwork: Wer bekommt die Lebensversicherung?

Lebensversicherung

Viele Menschen nutzen eine Lebensversicherung, um nicht nur vorzusorgen, sondern ihre Liebsten auch im Todesfall finanziell abzusichern. Wen man als Begünstigten in seiner Versicherung eingetragen hat, ist nach einigen Jahren oft vergessen. Das kann ein verheerender Fehler sein, wenn es um das Erben im Patchwork geht. Sind Sie absolut sicher, dass in Ihrer Lebensversicherung auch die Person steht, von der Sie möchten, dass sie erbt?

Wer steht in Ihrer Lebensversicherung?

Wer in einer zweiten Familie lebt, hat seinen Lebensplan wahrscheinlich schon mindestens einmal geändert. Die erste Familie ist zwar nicht komplett Vergangenheit – es gibt ja Kinder – aber die Beziehung zum Ex-Partner ist endgültig vorbei. Heute leben beide Ex-Partner in einer neuen Beziehung, vielleicht sogar mit gemeinsamen Kinder. Beide sind zufrieden und glücklich.

Auch die neue Familie ist zufrieden. Selbst wenn die Unterhaltszahlungen den gemeinsamen Etat doch stark belasten, alle kommen gut miteinander aus, die Kinder verstehen sich als Geschwister und zum Leben reicht es immer. Außerdem gibt es ja die Lebensversicherung, mit der im Todesfall die neue Familie abgesichert sein wird.

Aber ist sie das wirklich? Sind Sie absolut sicher, dass in Ihrer Lebensversicherung auch die Person steht, von der Sie möchten, dass sie erbt? Viele Menschen machen sich darüber keinerlei Gedanken. Gerade Patchworker sollten diesen Fehler vermeiden und genau hinsehen, wer eigentlich als Begünstigter in ihrer Lebensversicherung angegeben ist. Wichtig ist hier der Passus „Bezugsrecht“.

Beim Geld hört die Freundschaft auf!

Gehen wir einmal davon aus, Sie sind ein Trennungsvater, waren in erster Ehe verheiratet und haben aus dieser Ehe ein Kind. Als Ihre damalige Frau schwanger wurde, haben Sie eine Lebensversicherung abgeschlossen und Ihre Ehefrau als Begünstigte eingesetzt. Das ist mittlerweile 25 Jahre her, die Ehe ist längst geschieden. Die Ausbildung ihres ältesten Kindes ist abgeschlossen. Sie sind erneut verheiratet und haben auch in ihrer zweiten Ehe Kinder bekommen. Ihre jetzige Frau ist mit den kleinen Kindern daheim. Sie glauben ihre zweite Familie wäre mit Ihrer Lebensversicherung abgesichert, wenn Ihnen etwas zustößt. Aber ist das wirklich so?

Wenn Sie in Ihrer Lebensversicherung den Namen ihrer ersten Ehefrau eingetragen haben, und nicht den Passus „mein mit mir zu diesem Zeitpunkt in gültiger Ehe lebender Ehegatte“, bekommt Ihre zweite Ehefrau nach Ihrem Tod nichts. Die Berechtigte ist dann Ihre längst geschiedene Ex-Frau. Und ganz ehrlich – glaubt irgendjemand hier, dass die sagen wird: „Nö, das Geld steht mir doch gar nicht zu, wir sind ja längst geschieden und die neue Frau sollte das Geld bekommen“? Schön wäre es, aber beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf.

Wie formuliere ich richtig?

Aus diesem Grund sollte man auch die häufig verwendete Formulierung „Die Versicherungsleistung ist bei Tod an den Ehepartner zu zahlen“ vorsichtshalber vermeiden. Denn die sagt nichts darüber aus, wer beim Eintreten des Versicherungsfalls Ehepartner ist. Versicherungen neigen dazu, so zu interpretieren, dass derjenige, der zu dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses Ehegatte war, der Berechtige ist. Sprich die Ex-Frau! Unabhängig von einer Scheidung und/oder einer neuen Ehe. Deutlich besser ist daher folgender Passus: „Die Versicherungsleistung ist bei Tod an den zu diesem Zeitpunkt in gültiger Ehe lebenden Ehegatten zu zahlen“.

Wichtig! Denken Sie dabei immer an die „gültige Ehe“. Eine Partnerschaft ohne Trauschein ist damit nämlich nicht gemeint. Wenn Sie in einer sogenannten „wilden Ehe“ leben und Ihren Partner absichern wollen ist stets die namentliche Benennung des Bezugsberechtigten sicherer. Aber auch hier gilt (siehe oben): Schauen Sie von Zeit zu Zeit nach, ob der/die Bezugsberechtigte überhaupt noch bezugsberechtigt sein soll.

Wo bleiben die Kinder?

Sie können natürlich auch Ihre Kinder als Bezugsberechtigte in Ihrer Lebensversicherung benennen. Sind Ihre Kinder erwachsen, können Sie allgemein schreiben: „Bezugsberechtigt sind meine leiblichen Kinder zu gleichen Teilen“. Wenn Ihre Kinder noch minderjährig sind, sollten Sie überlegen, dass Ihr Ex-Partner in dem Moment als Vormund der Kinder die Verwaltung des Geldes übernimmt. Wollen Sie auch Ihre Stiefkinder mit in die Versicherung aufnehmen, empfiehlt es sich, alle Kinder, auch die leiblichen, namentlich zu benennen.

Mein Rat: Egal wen Sie mit Ihrer Versicherung bedenken wollen, überprüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob die aus Ihren Augen richtige Person als Bezugsberechtigte eingesetzt ist. Falls das nicht der Fall sein sollte, sprechen Sie mit Ihrer Versicherung und lassen sich beraten, wie die Bezugsberechtigung geändert werden kann. In der Regel ist nur ein formloses Anschreiben nötig. Hier finden Sie ein Musteranschreiben um ihren jeweiligen Ehepartner einzusetzen und hier ein Musterschreiben, um eine bestimmte Person als Bezugsberechtigte zu bestimmen.


Wie geht Ihr mit dem Thema „Erben“ um? Habt Ihr eine Lebensversicherung und wisst Ihr auch, auf wen die läuft? Wünscht Ihr Euch mehr Beiträge zu dem Thema? Bitte E-Mail mit Stichwort „Erben im Patchwork“ an: Stiefmutterblog@gmail.com oder einfach einen Kommentar hinterlassen.

In eigener Sache: Ich weise darauf hin, dass der Stiefmutterblog kein juristisches oder medizinisches Forum ist. Ratschläge, die hier gegeben werden, sollten ggf. von Ihrem Familienanwalt oder Arzt geprüft werden. Ich übernehme keine Haftung für die Ratschläge oder Links, auch nicht in den Kommentaren, freue mich aber sehr über die vielen guten Tipps, die hier gegeben werden.

Foto: Stocksnap

5 Kommentare
  1. Ken Höltz
    Ken Höltz sagte:

    Ich schätze diesen informativen Artikel wirklich sehr. Er gibt mir gerade in dieser Angelegenheit wertvolle Orientierung. Übrigens, als Versicherungsmakler empfehle ich generell, die Begünstigten in Lebensversicherungspolicen regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass sie mit den aktuellen Familienstrukturen übereinstimmen.

    Antworten
  2. Susanne Wechselmodell
    Susanne Wechselmodell sagte:

    Achtung, insbesondere bei Lebensversicherungen oder sonstigen, später auszahlbaren Verträgen, wenn beide Partner im Vertrag stehen, bzw. beide Partner unterschrieben haben. Daher wirklich ALLE Verträge vor der Scheidung prüfen und in der Trennungsphase – in der man ggf. noch miteinander – oder wenigstens über die Anwälte redet – nach der Scheidung sofort ändern.

    PS: Habe meinen Namen nun geändert, damit es klarer wird, welche Susanne gerade kommentiert

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  3. Moni
    Moni sagte:

    Wir haben eine Lebensversicherung, bzw. bis jetzt nur mein Ehemann.
    Gleich 4 Tage nach der Hochzeit haben wir unser Testament beim Notar unterzeichnet. Dort ist auch der Verbleib der Kinder geregelt. Seiner Kinder, wie auch meiner Kinder.

    Wir fanden es sehr wichtig das nicht irgendein Ex-Partner dann in einem der schlimmsten Fälle noch Unruhe stiftet und dadurch für noch mehr Schmerz sorgt. Deswegen wollten wir gleich Nägel mit Köpfen machen.
    Wer, wann, was erbt ist dort genaustens festgelegt.
    Ich kann das wirklich jeder Patchwork Familie an Herz legen, man ist irgendwie beruhigter.
    Klar, man denkt immer das man es nicht braucht- das hoffen wir auch ganz dolle!
    Aber sollte doch irgenwann mal das Schlimmste passieren müssen die Kinder, sowie der Partner noch mehr klären als eh schon. So ist das wenigstens DAS abgesichert….

    Thema private Versicherungen, als wir noch nicht verheiratet waren und NUR zusammengelebt haben, hat mein Mann uns alle mitversichert. Das hängt aber auch von der Versicherung ab.

    Bei uns ist es sogar so geregelt mit der Krankenkasse und den Arbeitgebern, das die 20 Tage zwischen Ihm und mir aufgeteilt sind, wie in normalen Familien auch.
    Heißt das ich auf seine Kinder krankgeschrieben werden kann, Krankengeld erhalte und sogar mit allen Kindern zusammen zur Kur fahren kann. Ungekehrt genauso.

    Alles sowas sollte man einfach mal ansprechen und nachfragen….
    Manche arbeiten dem Patchwork entgegen (Hort/Kindergarten-Geschwisteranerkennung) und manchmal klappt es ganz gut mit der Annerkennung.
    Warum werden Geschwisterkinder die nicht leiblich sind, im Hort nicht als solcher anerkannt, obwohl sie im gleichem Haus leben?

    Aber solche Beiträge würde ich auch sehr toll finden Susanne! Toller Beitrag von Dir!

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  4. Mina2012
    Mina2012 sagte:

    Wir haben keine Lebensversicherung abgeschlossen.
    Ja, ich würde mich sehr über weitere Beiträge zum Thema freuen.
    Wie sieht es z.B. bei einer privaten Haftpflichtversicherung aus in Patchworkfamilien? Kann mein Mann oder ich diese für uns alle abschließen oder geht das auch nur für die leiblichen Kindern?

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