Scheidung schnell und unkompliziert – Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung

Was ist eine einvernehmliche Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung bedeutet zunächst, dass sich beide Ehegatten über die Scheidung einig sind. Zusätzlich sollten sich beide Ehegatten bereits grundsätzlich über mögliche Scheidungsfolgen geeinigt haben, zum Beispiel über die Frage, ob, wie viel und wie lange wer von wem Unterhalt erhalten soll, wie evtl. Vermögen untereinander geteilt wird oder die Frage, wie der Umgang mit den gemeinsamen Kindern geregelt wird. Das Gegenteil ist eine streitige Scheidung und wie der Begriff es bereits vermuten lässt, besteht hier gerade keine Einigkeit über diese Punkte. Eine streitige Scheidung kann relativ schnell in einem lange Jahre dauernden Gerichtsprozess münden, der oft deutlich höhere Kosten und viel Streit mit sich bringt.

Was sind die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung ist grundsätzlich die schnellste, einfachste und kostengünstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Denn dabei reicht es aus, wenn nur ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag bei Gericht einreicht und der andere Ehegatte dem Scheidungsantrag zustimmt. Dabei besteht für den anderen Ehegatten kein Anwaltszwang. Der große Vorteil einer einvernehmlichen Scheidung ist also, dass die Kosten für einen zweiten Rechtsanwalt nicht anfallen. Die restlichen Kosten können beispielsweise durch eine vorherige Vereinbarung geteilt werden. Eine einvernehmliche Scheidung bietet also eine möglichst schnelle und unkomplizierte Option, sich scheiden zu lassen.

Für Ehegatten, die an einem besonders bequemen Verfahren interessiert sind, bietet sich auch die Möglichkeit einer so genannten Online-Scheidung an. Online-Scheidung bedeutet, dass der Kontakt zu dem Anwalt und die anstehende Kommunikation online bzw. per E-Mail und Telefon erfolgt. Selbst der Scheidungsauftrag kann online erteilt werden. Es müssen also keine lästigen Termine beim Anwalt wahrgenommen werden, sonders es kann bequem von zuhause kommuniziert werden. Fahrtkosten und Portogebühren entfallen und der Scheidungsanwalt versucht vielfach eine Kostenreduzierung durch eine Verminderung des Gegenstandswertes/Streitwertes wegen der Einfachheit des Scheidungsverfahrens zu erreichen. Lediglich zum eigentlichen Scheidungstermin vor dem Familiengericht müssen die Ehegatten persönlich erscheinen. Der eigentliche Gerichtstermin dauert aber typischerweise nicht länger als 10 Minuten. Weitere Informationen zum Thema Online-Scheidung können unter www.online-scheidung-deutschland.de abgerufen werden.

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?

Im Fall einer einvernehmlichen Scheidung setzen sich die Kosten aus den Gerichts- und den Anwaltskosten zusammen. Die Berechnung basiert auf dem so genannten Gegenstandswert. Grundlage hierfür ist in der Regel das dreifache Nettoeinkommen beider Ehegatten und dem Wert für den Versorgungsausgleich. Ehepartner, die sich scheiden lassen wollen, haben die Möglichkeit einen kostenlosen und individuellen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidungskosten auf der Webseite https://scheidungskostenrechner.org/ zu erhalten.

Gibt es eine kostenlose Scheidung?

Sofern die Ehegatten über kein ausreichendes Einkommen verfügen, um die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten zu tragen, kann vor Gericht ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden. Das Gericht prüft dann, ob tatsächlich kein ausreichendes Einkommen vorliegt und sofern die Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt wird, übernimmt die Staatskasse zunächst vollständig sowohl die anfallenden Gerichtskosten als auch die Rechtsanwaltsgebühren.

Christian Kieppe
www.rechtsanwalt-kieppe.de

Christian Kieppe ist Rechtsanwalt in Münster und ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Für den Stiefmutterblog erklärt er die häufigsten Fragen zu einer einvernehmlichen Scheidung und wie sich diese möglichst schnell und unkompliziert durchführen lässt.

2 Kommentare
  1. Apache
    Apache sagte:

    Einvernehmliche Scheidung.. naja.. da gehören schon viel Weisheit und wenig Ego dazu, mein Familienrecht Anwalt jedenfalls sieht diesen Fall eher als die absolute Ausnahme an.

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  2. Heike
    Heike sagte:

    Vielen Dank für einen informativen Beitrag zur einvernehmlichen Scheidung. Meine Bekannte möchte sich von ihrem Mann scheiden lassen, weil sie neue Beziehungen hat. Ob sie von einer Online-Scheidung weiß, ist mir unbekannt. Daher werde ich diesen Beitrag auch gerne mit ihr teilen.

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