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Urlaub in den Ferien – nicht für die Stiefmutter?

Urlaub in den Ferien

Das Thema „Urlaub“ ist für Stiefmütter oft hochsensibel. Leben die Kinder bei ihr und waren drei Wochen bei der Mama, fahren ihre Gefühle vor deren Rückkehr Achterbahn. Was wird sie nach der Rückkehr erwarten. Leben die Kinder bei der Mama, wird ihr der Urlaub manchmal vorgeschrieben – sie und ihr Mann bekommen die Zeit mit den Kindern, die Mama übrig läßt. Es gibt viele Aspekte, unter denen Stiefmütter die „schönste Zeit des Jahres“ erleben. Was aber, wenn sie gar keinen Urlaub bekommen? Was, wenn ihr Arbeitgeber nur Müttern in den Ferien Urlaub gibt? Gastautorin Marja Krings hat sich Gedanken gemacht.

Kein Urlaub für die Stiefmutter

„Kannst Du gerade noch die Kiste mit der Kühlbox und den Strandsachen mit runter bringen?“ „Nein, ich bin immer noch dabei die zweite Taucherflosse zu suchen, wir hatten die doch voriges Jahr in dem kleinen Raum unter der Treppe verstaut, ich finde sie aber einfach nicht!“ Bei Familie Wegmann herrscht Trubel. Das Auto wird beladen, denn morgen früh geht es in den Urlaub, nach Südfrankreich und es gibt noch viel zu tun. Clara, 11 und ihr Bruder Jonas, 8 helfen auf Hochtouren mit, denn es ist der erste Urlaub mit ihrem Vater seit langem. Sie freuen sich auf die nächsten zwei Wochen, gleichzeitig sind sie aber auch traurig. Wegen Sophia.

Sophia ist 41 und seit 6 Jahren mit Philipp, 46, zusammen. Seit einem Jahr sind sie verheiratet. Die Kinder mögen sie, und finden es eigentlich völlig normal, zwei Familien zu haben. Ihre Mutter Alexandra ist mit ihrem Freund und dessen Kindern jetzt unterwegs nach Schweden. Als Mutter von zwei schulpflichtigen Kindern hat sie sofort Ferien bekommen. Anschließend fährt sie noch mit ihren Kindern auf einen Bauernhof, wenn diese aus Frankreich zurück sind. Philipp hat in Frankreich dagegen nur eine kleine Wohnung gemietet – für 3 Personen. Denn Sophia kann nicht mitfahren.

Kein Urlaub in den Ferien für Stiefmütter

„Ich kann Ihnen leider keinen Urlaub in den Ferien geben, so leid es mir auch tut“, hatte ihr Chef gesagt. Sophia arbeitet seit 4 Jahren in einer Werbeagentur. „Alle ihre Kollegen haben
Schulkinder, die Situation ist schwierig genug. Was glauben Sie, was passiert, wenn ich Ihnen nun auch noch Ferien gebe? Wir könnten hier schließen!….dazu der Unmut der Kollegen. Die Kinder Ihres Partners leben doch noch nicht mal bei Ihnen. Frau Wegmann, das geht nun wirklich nicht.“

Ein Problem, vor dem Stiefmütter nicht selten stehen. In § 7 Abs. 1 S. 1 BUrlG  heißt es:

„Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.“

Das bedeutet theoretisch, dass die Urlaubswünsche aller Mitarbeiter gegeneinander abgewägt werden sollten – praktisch heißt es aber, dass in einem Betrieb, in dem viele Mütter und Väter arbeiten, Stiefmütter ohne leibliche Kinder hinten über fallen.

Mutter aus der zweiten Reihe

Clara und Jonas kommen alle 14 Tage für das Wochenende und für die Hälfte der Ferien zu Philipp und Sophia. Oft holt Sophia sie bei der Mutter ab, wenn Philipp Abenddienst in der Redaktion hat. Sie kocht dann für alle und bringt die Kinder ins Bett. Sie hilft aus, wenn eines der Kinder einen wichtigen Termin hat oder zum Arzt gefahren werden muss. All das zählt nicht, wenn es um Urlaub in den Sommerferien geht.

Familie Wegmann heißt eigentlich anders. Aber Familie Wegmann gibt es. Tausendfach in Deutschland. Stiefmütter (und Väter) dürfen, sollen und müssen alle Pflichten, die die Kinder im Alltag betreffen, genauso mittragen wie die leiblichen Eltern auch. Dies wird erwartet und hält eine Familie auch zusammen. Bei der Ferienplanung werden sie jedoch außen vor gelassen.

Umfrage unter Stiefmüttern

Eine nicht repräsentative Umfrage unter uns Stiefmüttern ergab, dass diese auf das Verständnis  und Wohlwollen des Chefs angewiesen sind, oder einfach darauf , wie viele leibliche Mütter in  einem Unternehmen beschäftigt sind, wenn es darum geht, Urlaub zu bekommen oder nicht.  Einen vorrangigen Anspruch auf Urlaub in der Ferienzeit für Stiefeltern gibt es nicht. Sollte es  aber. Denn oft wächst man in einer intensiv gemeinsam verbrachten Zeit einfach besser  zusammen.

Stiefeltern haben weniger Möglichkeiten frei zu entscheiden, wie sie den Familienalltag oder auch die Ferien gestalten wollen. Es wird ihnen vorgegeben. Oft von Menschen, die gar nicht  wissen, wie der engmaschige Zeitplan einer Stieffamilie überhaupt aussieht. Oder vom Zufall. Denn während eine traditionelle Familie die 6 Wochen Ferienzeit der Kinder frei verplanen  kann, ist eine Stieffamilie oft von der Einteilung des Jugendamts oder der Mutter der Kinder  abhängig. Wenn dieser Zeitplan dann noch mit allen Kollegen der Stiefmutter und des Vaters  abgeglichen werden muss, wird es eng.

Wir leben modern – das sollte auch in den Personalabteilungen ankommen

Eine Stiefmutter wird zum unzuverlässigen Familienmitglied, und zu einem unberechenbaren Faktor, wenn sie nicht klar gegenüber dem Vater oder den Kindern sagen kann, ob sie mit in den Urlaub kommt oder nicht. Nicht weil sie unberechenbar oder unzuverlässig ist, sondern weil die gesellschaftlichen Verhältnisse unberechenbar und unzuverlässig zu ihr sind. In einer Gesellschaft in der es viele verschiedene Familienmodelle gibt und diese offiziell respektiert  werden, dürfte so etwas nicht passieren. Eigentlich. Wir sollten alle etwas dafür tun, das dies auch wirklich so ist.


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In eigener Sache: Ich weise darauf hin, dass der Stiefmutterblog kein juristisches oder medizinisches Forum ist. Ratschläge, die hier gegeben werden, sollten ggf. von Ihrem Familienanwalt oder Arzt geprüft werden. Ich übernehme keine Haftung für die Ratschläge oder Links, auch nicht in den Kommentaren, freue mich aber sehr über die vielen guten Tipps, die hier gegeben werden
Foto: Stocksnap

3 Kommentare
  1. Tabularasa
    Tabularasa sagte:

    Ich habe es leider auch als Mutter MIT Anspruch auf Urlaub erlebt, dass Kolleginnen ohne Kinder den Urlaub in den Sommerferien bekommen haben und ich nicht. Meine Tochter musste also notgedrungen in die Schulbetreuung.
    Grundsätzlich muss ich sagen, dass das Recht einer Patchworkfamilie dringend stärker gesetzlich vertreten werden muss. Ein Stiefelternteil übernimmt mit die Verwantwortung für ein Kind. Sowohl umgänglich als auch finanziell. Daher sollten Stiefeltern in einer aktiven Patchworkfamilie die gleichen Rechte bekommen. Beruflich und steuerlich. Aber wohin können wir Patchwork Familien uns damit wenden? Gibt es Petitionen oder sonstige Aktivitäten die man unterstützen könnte um eben dieses Recht heranzutreiben?

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  2. Becker
    Becker sagte:

    Hallo,

    auch uns hat das Kroatien Virus angesteckt,
    wir habe in de Nähe von Zadar, die Insel Vir entdeckt und sind super zufrieden ein schönes Haus haben wir hier gefunden, dies ist ideal für unsere 5 köpfige Familie.

    LG

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  3. Marie
    Marie sagte:

    Leider erlebe ich diese Problematik jedes Mal, wenn es um die Urlaubsplanung in meinem Team geht.
    Ich bin diejenige, die ja grundsätzlich überhaupt keinen Anspruch auf Urlaub während der Schulferien hat. Ich bin ja „nur“ Stiefmutter, habe keine leiblichen Kinder. Und dass ich wohl auch gerne meinen Jahresurlaub mit meinem Partner verbringen möchte, der verständlicherweise seine Tochter in den Schulferien betreuen möchte und auch muss – das ist eben Pech. Mein persönliches Pech.
    Im letzten Jahr habe ich es geschafft, eine lächerliche Woche für mich zu ergattern. Eine Woche innerhalb der Schulferien. Allerdings nur unter der Bedingung, dass ich vorher und nachher „richtig Gas gebe“ und Überstunden mache. Sonst sei das nicht vertetbar.
    Wie „entspannt“ ich letztendlich in der mühsam ergatterten Ferienwoche war, kann sich jeder vorstellen…

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