Was steht mir zu? Das neue digitale Tool des Familienministeriums

Ich hatte ja schon über das Zukunftsgespräch „gemeinsam getrennt erziehen“ geschrieben, was im Juli in Berlin stattfand. Im Beisein der Familienministerin Dr. Katarina Barley haben erstmals auch Vertreter der Väterverbände – und eine Stiefmutter :)- über die Bedürfnisse getrennter Eltern diskutiert. Jetzt gibt es ein digitales Tool mit dem Leistungen und Unterstützungsangebote für Familien digital abgefragt werden können.

Was steht mir zu? Was kann ich wo beantragen? Das neue Tool

Die Idee hinter dem Tool ist, dass (werdende) Eltern und (zweite) Familien mit wenigen Klicks herausfinden können, welche Leistungen und Unterstützungsangebote für sie potentiell in Frage kommen. Auch auf die Frage, wo und wie diese dann beantragt werden können, gibt das Tool Antwort. Das spart eine Menge Zeit und unterstützt insbesondere diejenigen, die bis dahin noch keinen Überblick über das Angebot der familienpolitischen Leistungen hatten. Und das sind, wie ich aus Euren Briefen weiß, die meisten Frauen, die mit einem Trennungsvater zusammenkommen und eine eigene Familie gründen wollen.

Das digitale Tool ist so konzipiert, dass es Stück für Stück weiter ausgebaut wird und an die aktuellen Gesetzeslagen angepasst werden kann. Falls Euch also Fragen oder Bausteine fehlen, die Eure aktuelle Situation als Trennungsvater oder Stiefmutter betreffen, würde ich das als Feedback ans Ministerium weiter geben.

Was erwarten Trennungsfamilien und zweite Familien von der Politik?

Ich weiß, dass Väterverbände sich eine sofortige Gesetzesänderung hin zum Wechselmodel wünschen. Das wurde auch beim Zukunftsgespräch „gemeinsam getrennt erziehen“ in Berlin deutlich. Ziemlich schnell war aber klar, dass ein gesetzlich festgeschriebenes Wechselmodel nicht das Konzept der neuen Familienministerin sein wird. Auf der einen Seite schade, da erst die gleichwertige Behandlung von finanziellen und betreuenden Elementen eine gleichwertige Elternschaft ermöglicht und niemandem das Wechselmodel aufgezwungen würde, wenn sich getrennte Eltern gemeinsam für eine andere Lösung entscheiden.

Auf der anderen Seite ist die neue Familienministerin Dr. Katarina Barley ernsthaft an der Unterstützung einer GEMEINSAMEN Erziehung der Kinder auch nach einer Trennung der Eltern interessiert. In den Gesprächskreisen während der Veranstaltung und auch in der großen Abschlussdiskussion wurde schnell deutlich, dass das Ministerium hier neue Wege einschlagen möchte.

Unterstützung für beide Eltern, nicht nur für Alleinerziehende

Von vielen Stiefmüttern und Trennungsvätern weiß ich, dass es schwer für sie ist, Überblick über Hilfsmöglichkeiten und Unterstützung durch den Staat zu bekommen. Das Jugendamt fällt meist als Ratgeber aus, da hier nur der betreuende Elternteil beraten wird. Insofern wissen viele zweite Familien gar nicht, was ihnen zustünde. Das soll sich ändern. Das Bundesfamilienministerium hat dafür ein digitales Informationstool eingerichtet, auf dem sich Familien und werdende Eltern informieren können, welche Familienleistungen des Staates ihnen zustehen.

Eine steuerliche Entlastung BEIDER Eltern und nicht nur wie bisher die Entlastung des sogenannten Alleinerziehenden Elternteils steht ebenfalls auf der Agenda der Ministerin. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auch auf der zweiten Familie liegen, die viele Trennungseltern ja mit einem neuen Partner gründen. Wer den Stiefmutterblog kennt weiß, dass ich hier oft über die Stolpersteine geschrieben habe, die gerade den Vätern und deren zweiten Frauen in den Weg gelegt werden. Alles, was hier Verbesserung schafft und für mehr Gerechtigkeit sorgt, ist in meinen Augen eine positive Entwicklung.

Testet das Tool und gebt mir Feedback

Ich würde mich freuen, wenn ihr dieses Angebot testet und mir ein Feedback gebt, ob es Euren Bedürfnissen entspricht, oder ob für zweite Familien noch mehr Fragebausteine eingebaut werden müssten. Auf den ersten Blick macht es einen guten Eindruck, aber das könnt Ihr sicher besser beurteilen als ich.

Haut in die Tasten und nutzt dieses neue Angebot. Hier kommt Ihr zum Tool. Ich bin gespannt, was Ihr davon haltet.

Susanne

 

4 Kommentare
  1. Andreas
    Andreas sagte:

    Immer wieder „schön“, wenn sich Leute über Steuerrecht unterhalten, von dem sie keine Ahnung haben, um dann gleichermaßen den Rattenfängern aus der Politik auf den Leim gehen.

    Worum geht es eigentlich? Um einen Kinderbonus in Höhe von 150 €! Watt hammer gelacht …. Was soll dieser Bonus denn bedeuten, außer das es sich um einen weiteren „Steuerfreibetrag“ handeln könnte? Die Erklärung, was es für ein Bonus sei, bleibt freilich offen.

    Selbst wenn dieser Bonus sich also verdoppelt, so ist er lediglich mit dem eigenen persönlichen Steuersatz zu betrachten. Man spart also den persönlichen Steuersatz auf eben diesen Bonus. Die Unterhaltsproblematik für getrennt lebende Elternteile ergibt sich aber meist nur bei normal bis gering verdienenden Arbeitnehmern, oder auch bei kleinen Selbständigen.

    Und die haben alles andere als ein Steuerproblem, denn sie befinden sich ohnehin im Bereich des Grenzsteuersatzes.
    Auch muss man keine neue Steuerklasse einführen, denn diese bedient die gleiche Augenwischerei, wie die der Steuerklasse 2, deren Auswirkung letztlich auch nur maginal ist.

    Eine Lösung wäre vielmehr, die Steuerklasse 3 für getrennt lebende Elternteile, die sich nun haben scheiden lassen müssen, beizubehalten, statt sie in die Steuerklasse 1 zu stopfen, um sie dann mit einem „Bonus“ zu beseelen, genau so, als wenn man einem Kind ein Bonbon gäbe, weil es nicht ins Kino durfte. Eine weitere neue Steuerklasse ist alleine deshalb schon entbehrlich.

    Hier handelt es sich um eine weitere Zahlenspielerei der SPD, die genauso wenig wie die CDU eine wirkliche Entlastung möchte. Eine tatsächliche Entlastung gäbe es nur, wenn man die Grundfreibeträge erhöhen würde und eben auch dann, wenn man die Steuerklasse 1 für Unterhaltsverpflichtete aufheben würde. Denn vorher haben sie in der noch funktionierenden Familie ja auch „Unterhalt“ gezahlt, durften aber die Entlastung durch die Steuerklasse 3 in Anspruch nehmen.

    Aber – wie schon die Gerichte festgestellt haben wollen – ist ja Kindesunterhalt, genauso wie neuerdings die Kosten einer Scheidung, eben keine außergewöhnliche Belastung und man wird in der Politik zu verhindern wissen, dies auszuhebeln.

    Ein solcher Bonus käme also ohnehin nur wieder denen zu Gute, die sich ohnehin als finanziell priviligiert bezeichnen können, genauso wie auch der Kinderfreibetrag ein Geschenk an die Reichen war. Nur hat das nie jemand verstanden.

    So lange, wie diese Vorschläge nicht wirklich ausgegoren sind, sind sie das Papier nicht wert auf dem sie stehen und verkomplizieren nur das Steuerrecht aufs Neue.

    Genauso nervend wie dämlich ist die Debatte über die Freibeträge in Sachen Unterhalt. Sie sind jederzeit auszuhebeln und werden es auch. Einerseits ersetzt durch fiktives Einkommen und davon können betroffene Väter ein Liedchen singen, andererseits durch den § 850 d ZPO, welcher ein Pfänden auf das sozialrechtliche Minimum möglich macht. Freibeträge? Pustekuchen!

    Würde man es hier ehrlich meinen, näme man schlicht auch den Pfändungsfreibetrag, der auch für „Normalgläubiger“ gilt und die Sache wäre geregelt. Wäre da nicht die Unterhaltsmaximierungsindustrie, die sich über den Bonus kaputt lachen wird und ihn durch die Hintertür kassiert. Du bekommst einen Bonus? Schön! Dann bist Du ja jetzt leistungsfähiger…

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  2. Klaus
    Klaus sagte:

    Für ledige und erwerbstätige Single Väter ändert sich auch durch die Software nichts. Die steuerliche Entlastung bringt überhaupt nichts für Zweitfamilien, wenn der Hauptverdiener Unterhaltszahlungen an die erste Familie leisten muss. Dadurch wird nur die Unterhaltsverteilmasse größer. Solange Unterhaltsleistungen als statistische Konsumausgabe behandelt werden, ändert sich nichts an prekären finanziellen Verhältnissen in der zweiten Familie. Würde man Unterhaltstitel steuerlich einkommensmindernd berücksichtigen, so dürfte das über das Finanzamt zurückfließende oder freigestellte Einkommen bei der nächsten Unterhaltsfestsetzung nicht als unterhaltsrelevantes Einkommen aus Steuererstattung berücksichtigt werden. Das führt sonst alles nur zu Zirkelschlüssen.

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  3. Daka
    Daka sagte:

    Ich habe es probiert und hat auch alles geklappt (am PC). Neue Infos kamen dabei für mich aber leider nicht raus, wobei unsere Konstellation aber auch recht einfach ist.

    Schade finde ich, dass ein Wechselmodell als Standard-Umgangslösung definitiv nicht in Frage kommt…
    Aber trotzdem gut, dass es diese Gespräche gibt und ich hoffe sehr, dass sich langfristig was ändert…

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  4. Marie
    Marie sagte:

    Schade! Es funktioniert nicht. Ich komm bis zum ersten punkt, und wenn ich dann ein Geschlecht eingebe, kann ich nichts anderes mehr machen und die Seite spinnt. Sonst würd ich es ja gern mal ausprobieren, aber dafür werde.ich mir wenn qohl einen PC kaufen müssen ?
    Mit Handy anscheinend nicht möglich

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