Erben im Patchwork: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Erben im Patchwork

Eigentlich wäre ja alles ganz einfach. Ist es aber nicht. Kennen viele Stiefmütter ja schon aus ihrem Alltag, beim Erben im Patchwork wird es noch komplizierter. Denn es gilt an manchen Stellen: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Wenn die zweite Frau Pech hat, schmeissen seine Kinder sie nach dem Tod des Vaters aus der Lebensversicherung.

Wer bekommt die Lebensversicherung?

Was es mit dem Bezugsberechtigten einer Lebensversicherung auf sich hat, habe ich hier schon erklärt. Eigentlich sollte man also denken, dass derjenige, den der Versicherungsnehmer dort eingetragen hat, auch erbt. Radio Eriwan würde jetzt sagen: Im Prinzip ja, aber nur, wenn er schneller ist als die Erben.

Die Rechtslage ist nämlich so, dass eine Lebensversicherung kein Erbe, sondern eine Schenkung darstellt. Juristisch gesehen ist diese Schenkung nicht mit dem Tod des Schenkenden vollzogen, sondern erst mit der Annahme der Schenkung, also der Summe aus der Lebensversicherung, durch den Begünstigten.  Das heißt, der Schenkungsvertrag ist erst wirksam, wenn die Versicherungsgesellschaft ein Angebot gemacht hat und dieses von dem Bezugsberechtigten angenommen wurde. In der Zeit zwischen Tod und Schenkungsannahme haben die Erben aber die Möglichkeit, die Bezugsberechtigung des Bedachten zu widerrufen. Klingt kompliziert, ich versuche es mal einfach zu erklären.

Erben im Patchwork: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst

Moritz Muster lebt in „wilder Ehe“ mit Gabi Glücklich. Von Vera Vergangenheit, der Mutter seiner beiden Söhne, ist er geschieden. Moritz Muster hat ein Haus, was seine beide Söhne erben sollen und um seine Lebensgefährtin abzusichern, setzt er sie als Bezugsberechtigte seiner Lebensversicherung ein. Bei einem Unfall stirbt Moritz Muster. Gabi Glücklich ist nicht erbberechtigt, sie war nicht mit Moritz verheiratet. Erben sind ausschließlich seine beiden Söhne, da auch kein Testament existiert. Aber Gabi sollte ja die Lebensversicherung bekommen. So war der Plan von Moritz.

Nun sahen die beiden Söhne aber nicht ein, dass Papas neue Frau auch nur einen Cent bekommen soll. Erben im Patchwork wird eben oft anders empfunden als in einer Kernfamilie. Als rechtmäßige Erben haben Moritz Söhne umgehend den Bezugsberechtigten, also Gabi Glücklich, aus der Lebensversicherung streichen lassen. Noch bevor Gabi überhaupt ein Angebot von der Lebensversicherung bekam, geschweige denn, dieses Angebot annehmen konnte.

Geht das so einfach? Kann ein Erbe einfach so die Lebensversicherung ändern? Was kaum jemand für möglich hält – das ging und war rechtens. Wieso?

Nach dem Tod kann die Lebensversicherung noch umgeschrieben werden?

Nach dem Tod eines Versicherungsnehmers vergeht meist einige Zeit, bevor der Schenkungsvertrag zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Bezugsberechtigten rechtswirksam abgeschlossen wird. Manchmal muss erst die Adresse eines Berechtigten gesucht werden. Oft wissen auch auch die bezugsberechtigten Personen nichts von ihrer Eintragung in die Lebensversicherung. Geht also in dieser „Übergangszeit“ ein  Widerruf der Erben bei der Versicherungsgesellschaft ein, kann diese das Schenkungsangebot an den eigentlich eingesetzten Bezugsberechtigen nicht mehr abgeben. Dann fällt die Versicherungssumme in den Nachlass.

Der Bundesgerichtshof hat das so entschieden

Der Bundesgerichtshof hat zwei Entscheidungen getroffen, welche die Zuteilung von Lebensversicherungen im Zuge von Erbauseinandersetzungen stark beeinflussen. Beide Entscheidungen entstanden, weil sich Kinder und Stiefmutter stritten. Einmal um die Anrechnung der Lebensversicherung auf den Pflichtteil, das andere Mal um die Auszahlung der Lebensversicherung an sich. Es ist sehr traurig, aber beim Erben im Patchwork kommen zur Trauer eben auch noch andere Gefühle.

  1. Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird. Urteil vom 28. April 2010 – IV ZR 73/08
  2.   Zur Auslegung einer an den Versicherer gerichteten Erklärung …kann im Weiteren offenbleiben, ob eine schwebend unwirksame Erklärung im Raume stand oder ob überhaupt keine dem Erklärenden zurechenbare Willenserklärung vorlag. Ein Schenkungsvertrag ist in keinem Falle zustande gekommen. BGH, Urteil vom 21. Mai 2008, IV ZR 238/06 – OLG Schleswig, LG Flensburg

Seien Sie umsichtig, wenn Sie Ihren Nachlass regeln

Zusammengefasst  können die Erben eines Versicherungsnehmers, der einen Dritten als bezugsberechtigt in der Lebensversicherung benannt hatte, die Bezugsberechtigung widerrufen. Sie können auch von die an einen Dritten ausgezahlte Lebensversicherung auf ihren Pflichtteil anrechnen lassen. Also Augen auf beim Verfassen des Testaments und der Regelung der Lebensversicherung. Den „letzten Wille“ eines Toten nehmen nicht allen Erben als klare Anweisung. Manchmal wird um die (Um)Deutung arg gestritten.

Im nächsten Teil der Reihe: „Erben im Patchwork“ gehe ich darauf ein, wie ein Erblasser derartige Fälle verhindern kann.

Susanne vom Stiefmutterblog

Bisher erschienen:

Erben im Patchwork: Wer bekommt die Lebensversicherung

 


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In eigener Sache: Ich weise darauf hin, dass der Stiefmutterblog kein juristisches oder medizinisches Forum ist. Ratschläge, die hier gegeben werden, sollten ggf. von Ihrem Familienanwalt oder Arzt geprüft werden. Ich übernehme keine Haftung für die Ratschläge oder Links, auch nicht in den Kommentaren, freue mich aber sehr über die vielen guten Tipps, die hier gegeben werden.

Foto: Stocksnap, Skitter Foto

8 Kommentare
  1. Primel
    Primel sagte:

    Das Thema Erbe ist bei uns derzeit auch aktuell. Mein Mann hat einen Sohn aus einer früheren Beziehung und ein Haus, in das ich dazu gezogen bin. Gemeinsam haben wir einen 3 jährigen Sohn. Mein Mann möchte im Testament vermerken, dass beide Söhne nach dem Tod von uns beiden das Haus zu gleichen Teilen erben. Sollte ich länger leben als er und ich würde das Haus aus irgendwelchen Gründen verkaufen wollen, möchte er, dass ich den Betrag direkt zwischen den Söhnen aufteile. Ich gehe also leer aus. Seine Angst ist, dass ich unserem leiblichen Kind aus meinem Anteil noch Geld zuschießen könnte und es dann somit mehr Geld hätte als sein 1.Sohn. Ich habe bisher knapp 40 000 Euro in das Haus gesteckt und habe die Meinung, dass mir beim Hausverkauf auch etwas zusteht. Was denkt bzw wisst ihr darüber?

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    • Regina
      Regina sagte:

      Hallo Primel,
      Moralisch steht Dir sicher etwas zu, juristisch nicht oder seid ihr verheiratet? Ansonsten rate ich dir als erstes dringend ein lebenslanges Wohnrecht für dich im Grundbuch eintragen zu lassen, sonst kann dein Stiefkind dich da sehr schnell hinausbefördern aus dem Haus. Und das passiert leider gar nicht selten. Bitte lasse dich am besten da mal unverbindlich von einem Anwalt beraten, es gab schon Stiefmütter, die sassen nach dem Tod des KV schneller auf der Strasse als Sie schauen konnten. LG Regina
      Bei weiteren Fragen auch gerne hier im Forum vorbeischauen.

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      • Primel
        Primel sagte:

        Hallo Regina, vielen Dank für deine Rückmeldung. Wir sind verheiratet. Aber wenn mein Mann ein Testament nach seinen Wünschen hinterlegt, dann zählt die Erbfolge doch nicht , oder!!

  2. Gabi
    Gabi sagte:

    Ich bin Stiefmutter und habe keine Ex, die Kinder aufhetzte, da die leibliche Mutter tot ist. Damit habe ich nicht nur einen Mann und 2 Kinder geheiratet, sondern auch eine Erbengemeinschaft. Ich empfehle allen, die einen Witwer mit Immobilie geheiratet haben und diese mit bezahlt haben eine Erbauseinandersetzung mit den Stiefkindern. Einvernehmliche Auszahlung und dann klare neue testamenrarische Regelungen mithilfe eines guten Notars. Alles andere ist „Russisch Roulette“.

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  3. Sarah
    Sarah sagte:

    Dieser Fall gilt aber nur wenn die Frau nicht mit dem Mann verheiratet ist oder? Da im Falle der Hochzeit die Frau ja erbberechtigt ist?

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  4. Christine R.
    Christine R. sagte:

    Da kann man nur sagen „Hände weg von einer Patchworkfamilie“ solange die Kinder klein sind, weil da dann die leibliche Mutter oder Vater dahinter steht und das Geld dann sicher weg ist. Ich habe eben beschlossen, meine Patchworkfamilie aufzugeben…..nicht leichtfertig, weil ich den Vater wirklich liebe, aber es klappt nicht solange ein von der Mutter aufgehetztes Kind dahinter steht und der Vater alle Probleme auf mich ablässt.

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    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Liebe Christine,
      das klingt jetzt aber nach einen großen Schritt. Ist er gut überlegt? Fühlt er sich richtig an?
      Sei mal kräftig gedrückt.
      Susanne

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