Gemeinsames Sorgerecht – Wie formuliert man den Antrag?

Wie beantrage ich gemeinsames Sorgerecht?

Seit 4 Jahren bin ich Vizemom von einem elfjährigen Jungen. Wir haben ein sehr inniges Verhältnis und ich habe ihn wie meinen eigenen Sohn angenommen. Unser Familienleben ist schön. Wir haben ihn alle 2 Wochen bei uns.  Leider hat mein Partner kein gemeinsames Sorgerecht. Das wollen wir ändern.

Die Mutter ist sehr eifersüchtig und lässt kein gutes Haar an mir. Für sie bin ich spießig und langweilig und ein „Jedermanns-Liebling die sich der Norm anpasst“, nur weil mir das Wohl des Kindes wichtiger ist, als Party, saufen und Gleichgültigkeit dem Kind gegenüber.

Der Lebensgefährte der Mutter hat noch nie den Sohn von meinen Freund akzeptiert und behandelt ihn nicht gut. Die Mutter hat mit ihm noch ein gemeinsames Kind, was die Nr.1 für beide ist. Sobald der Kleine bei uns ist, sucht er viel Liebe und Aufmerksamkeit, die ich immer versuche zu geben. Was oft nicht leicht ist, es ist manchmal wie ein Klammeräffchen an sich zu haben. Es gab Zeiten wo der Kleine noch eingekotet hat. Wir wussten, dass da einiges zuhause schief laufen muss, weil es psychosomatisch bedingt ist.

Nun meine Frage, wir würden gerne beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht beantragen, weil wir mit vielen Entscheidungen nicht einverstanden sind und da oft gegen Windmühlen kämpfen. Wir bekommen wenig Auskunft über Schule, obwohl es dort oft nicht gut lief. Die Mutter hat nur Dinge erzählt die gut liefen und womit sie prahlen konnte. Wenn etwas schulisch schief lief, haben wir es meist viel zu spät erfahren.

Wie sollte man den Antrag auf gemeinsames Sorgerecht formulieren?

Was sollte mein Freund beim Gespräch mit dem Jugendamt ansprechen, wenn er gemeinsames Sorgerecht beantragt und was nicht unbedingt?? Sollten wir das gemeinsam beantragen? Meine Angst ist dabei, als die „übergriffige Stiefmutter“ dazustehen, die nur schlechtes berichtet. Leider ist vieles schlecht, aber wir wollen zum Wohl vom Kind handeln und zusammen mit entscheiden, was das Beste ist für ihn.

Er hat sich zum Beispiel mit 11 Jahren bei Facebook angemeldet. Was wir sehr skeptisch sehen, da es
1. in den Alter noch nicht erlaubt ist,
2. sie es zu wenig im Blick hat mit dem Internet weil er freien Zugriff mit sein Handy hat, und
3. Er seit 1/2 Jahr schon bei Twitter angemeldet ist und die Mutter davon gar nichts wusste. Dies zeigt uns, dass sie es nicht genug unter Beobachtung hat und aufpasst.

Wer hat damit Erfahrungen gesammelt und kann uns da helfen? Über eure Hilfe würde ich mich sehr freuen.

Liebe Grüße Bibi, 30 Jahre alt.

Bitte E-Mail mit Stichwort „gemeinsames Sorgerecht“ an: Stiefmutterblog@gmail.com oder einfach einen Kommentar hinterlassen.

In eigener Sache: Ich weise darauf hin, dass der Stiefmutterblog kein juristisches oder medizinisches Forum ist. Ratschläge, die hier gegeben werden, sollten ggf. von Ihrem Familienanwalt oder Arzt geprüft werden. Ich übernehme keine Haftung für die Ratschläge oder Links, auch nicht  in den Kommentaren, freue mich aber sehr über die vielen guten Tipps, die hier gegeben werden.

Foto: Stocksnap, Helloquence

14 Kommentare
  1. Kerstin
    Kerstin sagte:

    Hier zeigt die Erfahrung: Es ist das Blatt Papier nicht Wert, wo es drauf steht….

    Die Mutter macht ohnehin was sie will und für richtig hält. Und mal ganz ehrlich? Wie oft wird denn in „intakten“ Familien nach dem Vater gefragt, wenn die Mutter irgendwo auftaucht und irgend eine Entscheidung trifft? Genau – eigentlich gar nicht.
    Wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, der ist ohnehin in einer denkbar güsntigen Position und braucht auf „den Rest“ nicht mehr viel geben. Die Mutter tritt irgendwo auf und trifft eine Entscheidung. Gütigerweise bekommt man das vielleicht irgendwie raus und mit, aber zu ändern ist es dann ja eh nur noch zu Lasten des Kindes. Du verhinderst ja nichts, was daheim abläuft oder nicht abläuft.

    Auf diese Dinge hat man keinen Einfluss…. Wenn du das Kind daheim „Bambi“ gucken lassen willst, dann tust oder lässt du das. Und wenn die Mutter sich im Nachhinein dagegen ausspricht – tja, wen interessiert das??
    Ähnlich wohl die Facebook-Nummer…. Wer ist dann der Buh-Mann? Und was hat man erreichen können?? Genau – NICHTS….

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    • Bibi
      Bibi sagte:

      Ja da hast du wohl Recht. Aber mein Partner kann dann in der Schule mal anrufen u um Auskunft bitten. Oder sie hat ihn für ein paar Monate mal auf die Kinderpsychatrie gesteckt weil sie nicht verstanden hat warum er so negativ auffällig ist in Schule u warum er ein Kotet..sie hat es auf ADHS geschoben u wollte ihn mit Medikamente zudröhnen lassen.Da haben wir uns sofort eingeklinkt u Gott sei Dank wollte die Psychologin uns auch sprechen. Und die hat nicht schlecht geschaut als wir ihr alles erzählt haben was zuhause abläuft. Sie sagte dass hat die Kindesmutter nie erwähnt hat dass es Probleme mit dem Stiefvater gibt.Und alleine diese Dinge helfen uns schon vieles zu verhindern. Einfach nur die Wahrheit zu erzählen. ..

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      • Kerstin
        Kerstin sagte:

        Ja, all das kann man theoretisch tun. Wenn man auf einen Lehrer trifft, der bereit ist Auskunft zu geben. Nur ändert das nichts. Nicht die Lebens- und Lernsituation. Der Lehrer erzählt, wo und warum er die Schwierigkeiten sieht. Einfluss dies zu beeinflussen, den hat man trotzdem nicht.

        Oder das Kind, dass in der Psychiatrie steckt. In so weit vertraue ich Ärzten, dass sie klar sagen: „Der hat hier echt nichts verloren, oder aber, dass es Sinn macht.“ Denn das Kind ist schon da (in dem Moment) und dann einen großen Kampf gegen den Willen der Mutter anzuzetteln. Ja, was bringt das? Was bringt das dem Kind, dass dann weiter bei der Mutter lebt? Bei der kleinsten Schwierigkeit fällt dann der böse Satz: „Tja, dein Vater wollte nicht das du da bleibst, da wärst du ja 100 mal besser aufgehoben gewesen, sieht man ja jetzt wieder….“ – und dann drohen die Dinge noch mehr zu eskalieren…. Du weist, wie ich meine… zum Nachteil des Kindes, das bei und mit der Mutter leben muss.

        In meinen Augen ist gemeinsames Sorgerecht für Menschen gut, bei denen es gut läuft und wo die Ex-Partner adäquat miteinander umgehen und kommunizieren können und wirklich zum Wohle des Kindes am gleichen Strang ziehen.
        Alle anderen (was die traurige Mehrheit wäre), sind mit dem alleinigen Sorgerecht einfach besser dran und genau das würde ich im Zweifel beantragen und durchsetzen – wenn das Kind das auch will. (Es nützt nämlich wenig, irgendwas gegen den Willen des Kindes zu veranstalten).

      • EU
        EU sagte:

        Das ist immer eine Frage der Erwartungen. Wenn man die Erwartung hat, dass man mit der gemeinsamen Sorge tatsächlich mitentscheiden darf, wird man enttäuscht werden. Hier verspricht der Wortlaut der Gesetze in §1626 ff. BGB (insbesondere §1629 BGB) etwas, das sich in der Praxis als reine Lüge erweist. Die Lüge entsteht durch die komplette Nichtbeachtung gemeinsamer Entscheidungen in anderen Rechtsgebieten. Umzüge, Schulanmeldungen alles kann auch mit einer Unterschrift erledigt werden – Melderecht und Schulgesetze ignorieren gemeinsames Sorgerecht.

        Trotzdem gibt es eine Reihe von Besserstellungen gegenüber Nichtsorgeberechtigten, Kleine und auch Grosse. Nichtsorgeberechtigte erfahren es nicht einmal, wenn das Kind umzieht, es ist ein Unterschied ob man Informationen schulische Leistungen auch gegen den Willen des anderen Elternteils bekommen kann. Entsprechend kann man am Kinderwochenende auch mal ein paar Rechenspiele machen. Es gibt auch härtere Fälle, es wurde z.B. von einem Vater berichtet, der im Krankenhaus verzweifelt versuchte, zu seinem sterbenden Kind vorzudringen. Vergeblich. Als Nichtsorgeberechtigter geht ohne den Willen der Mutter gar nichts. Auch die Mutter kann sterben, Nichtsorgeberechtigte stehen dann eine Stufe tiefer wie Sorgeberechtigte, wenn es darum geht wo das Kind künftig lebt.

        Es gibt so wenig, das nichtbetreuende Elternteile wissen und tun dürfen, dass im Verhältnis dazu die kleinen Verbesserungen durch die gemeinsame Sorge gar nicht mehr so arg klein aussehen.

  2. Sue
    Sue sagte:

    Moin Bibi….

    Ganz ehrlich. .. sowie ich die Erfahrung hier im Norden gemacht habe, ist es nen Sch…. wert ob er das geteilte Sorgerecht hat oder nicht. Im Endeffekt geht es bei Streitigkeiten nur wer das Wohnbestimmungsrecht hat. Wir durften uns von unserer JGA Beraterin anhören, als es darum ging, dass seine Große ständig zu kleine Schuhe in der Kita trägt oder weil es die Mutter nicht schafft um die Ecke ein paar Puschen zu kaufen sie tagelang auf kalten Kita Boden barfuß laufen musste, was es ihn denn interessiert, er würde doch weit genug weg wohnen (170km eine Tour). Da ist man fassungslos. Natürlich könnt ihr es beantragen und ständig gegen alles angehen und damit viele Jahre, viele Schreiben, hohe Anwaltskosten, viel Nervenkrieg in Kauf nehmen, um dann eine Chance von 30/70 zu bekommen. Hier im Norden(Schleswig Holstein ) sind die Richter (in) der Mutter in jeglicher Hinsicht besonnen. Glaube mir, ich habe in 4.5J auch all sowas zu bekämpfen versucht, zum wohl des Kindes aber irgendwann hast du einfach die Backen dick. Ich empfehle dir das so gut wie möglich weiter zu machen und die Zeit zu dritt zu genießen. Lg Susann

    Antworten
    • Bibi
      Bibi sagte:

      Hey,ja das habe ich mir alles schon gedacht ? Ich sehe es ja jetzt schon Tag täglich. Es ist täglich belastend und immer wieder ein Kampf sich nicht voll kommen zu vergessen. Gerichtlich werden wir bestimmt nicht alles einklagen,es sprengt den Rahmen. Aber alleine weil sie es per du nie wollte, machen wir es. ? Ich hoffe sie überlegt sich dann zweimal was sie macht und sagt.
      Dem Kleinen gegenüber denke ich,ist es auch das beste.Später wird er dann nicht sagen,warum hast du es nicht versucht zu ändern und hast mir geholfen. Die Quittung für ihr Verhalten wird der Kleine ihr später geben und ihr die Meinung sagen.Da bin ich ganz sicher.
      Danke für deine Erfahrungen. Es hat mir viel geholfen jeden Aspekt zu sehen. Lg Bibi ?

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    • Jacqueline
      Jacqueline sagte:

      Dem kann ich nur zustimmen. Ob geteiltes Sorgerecht oder gar keins. Spielt de facto für den Mann keine Rolle. Er ist zu 99% der „Gearschte“. In der Schule oder im Kindergarten erhält man folgende Auskunft, wenn Mannes wagt nachzufragen: wir haben keine Lust alles doppelt zu erzählen. Fragen Sie doch ihre ex Frau oder kommen Sie das nächste mal zum Elternabend. Es spielt auch keine Rolle, dass der Vater 600 km weit weg wohnt und mal nicht eben zum Elternabend kommen kann.

      Antworten
  3. EU
    EU sagte:

    1. Erst selber die gemeinsame Sorge beurkunden. Jugendamt oder Notar. Dies ist von der beurkundenden Stelle dem Sorgeregister mitzuteilen und dort zu verzeichnen. Dies hat aber keine rechtliche Auswirkung, solange die Mutter keine gleichgerichtete Sorgeerklärung in öffentlich beurkundeter Form abgibt und damit die gemeinsame Sorge mit dem Vater begründet.

    2. Die Mutter auffordern, ebenfalls die gemeinsame Sorge zu beurkunden. Ein Datum nennen, bis wann sie sie höflichst unterschreiben möchte.

    3. Keine Reaktionen oder Ablehnung der Mutter: Die gemeinsame Sorge vor Gericht beantragen. Hier ein Musterantrag: http://www.trennungsfaq.com/down/antrag_gemeinsame_sorge.rtf
    Ganz einfach, im Wesentlichen ist es der Satz „Im familienrechtlichen Verfahren
 – Antragsteller – 
gegen – Antragsgegner -wegen elterlicher Sorge wird beantragt, dem Vater und Antragsteller die gemeinsame elterliche Sorge über das gemeinsame Kind [Vor und Nachname Kind], geb. am [Geburtstag] in [Geburtsort] zu übertragen.“. Nicht mehr, denn jede weitere Zeile ist nur Kristallisationskeim für Konflikt.

    4. Warten, was passiert. Entweder, die gemeinsame Sorge wird angeordnet oder die Mutter widerspricht und es kommt zur Verhandlung. Dort kann der Vater argumentieren. Nicht gegen die Mutter, sondern für die Vorteile, die die gemeinsame Sorge für das Kindeswohl mit sich bringt.

    Manchmal passt es einem Richter nicht, dass nur kurz und knapp beantragt wird. Dann kommt erst noch ein Schreiben, in dem gefragt wird, ob man sich denn schon um Einigung bemüht hätte. Darauf antwortet man in etwa so:

    „Sehr geehrtes Familiengericht,

    in Beantwortung der Verfügung vom (Datum) wird mitgeteilt, dass nach diesseitiger Rechtsauffassung das Antragsrecht unabhängig von einer vorherigen Zustimmungsaufforderung besteht. Es wird daher nochmals ausdrücklich beantragt, nach Maßgabe des § 155a FamFG das gemeinsame Sorgerecht im beschleunigten Verfahren zu übertragen, sofern die Kindsmutter keine Gründe vorträgt, nach denen eine Übertragung dem Kindeswohl widersprechen würde.

    Nichtsdestotrotz ist eine Aufforderung zur Beurkundung einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung der Antragsgegnerin am (Datum) erneut zugegangen, davor insgesamt bereits frühere Aufforderungen, unter anderem anlässlich der einseitigen Beurkundung der gemeinsamen Sorge durch den Antragsteller am (Datum) (verzeichnet im Sorgerechtsregister (Ort, Nummer), Nachricht an Antragsgegnerin in Anlage 1).

    Nachdem keine Antwort dazu oder eine Sorgeerklärung durch die Antragsgegnerin erfolgte, durfte der Antragsteller davon ausgehen, dass es nicht zu einer gemeinsamen Sorgetragung durch eine Sorgeerklärung kommen wird, ein Rechtsschutzbedürfnis mithin besteht, so wie es in der Gesetzesbegründung zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern ausgeführt wird (Anlage 2).“

    Viel Erfolg!

    Antworten
    • Bibi
      Bibi sagte:

      Hallo,
      vielen Dank für den ausführlichen Tip. Es ist wirklich sehr Hilfreich und wir werden es auf jeden Fall so machen.lg Bibi ?

      Antworten
      • EU
        EU sagte:

        Kleine Ergänzungen: Ein Anwalt ist nicht notwendig, sondern in solchen Verfahren sogar schädlich. Sautauer auch noch.

        Man muss vor Gericht (wenn es überhaupt so weit kommt) auch nicht viel herumreden und Pro-Begründungen aufführen. Die verweigernde Mutter muss zeigen, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht gut bekommen. Wenn bisher regelmässig Umgang stattfand und nicht Dauerstreit, wird das gar nicht leicht für sie.

        Natürlich ist ist die gemeinsame Sorge kein Riesenunterschied zu vorher. Es gibt aber schon ein paar Sachen, die man damit machen kann, zum Beispiel in der Schule mit den Lehrern ohne Muttergenehmigung über das Kind sprechen und auch beim Arzt. Für das Kind handeln, wenn die Mutter ernsthaft erkrankt.

        Wenn es aber zu Konflikten kommt, zum Beispiel wenn die Mutter das Kind einpacken will und wegziehen, gilt weiterhin das eindeutige Mütterprimat und der Vater kann trotz gemeinsamer Sorge de facto nichts dagegen machen. Solche Hoffnungen sollte man nicht mit der gemeinsamen Sorge verbinden. Diese Konstruktionsfehler beseitigt man nur durch Reformen des Familienrechts, für die sich jeder Trennungselternteil nachdrücklich einsetzen sollte.

  4. M.
    M. sagte:

    Nur dein Freund kann das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Er ist der Vater. Am besten er lässt sich anwaltlich beraten, der Anwalt stellt dann auch den Antrag. Du hast leider nicht viel zu melden (ist nicht böse gemeint, ist nur einfach Realität), ihr seid nicht verheiratet. Auch wenn ihr verheiratet seid, wirst du nicht befragt werden. Ich bin Vollzeitstiefmutter und mit dem Vater verheiratet und wurde nicht ein einziges Mal vom Jugendamt und Gericht befragt, wie ich zu der ganzen Sache stehe, als es vor Gericht ging. Du kannst deinem Freund nur eine emotionale Stütze in der nächsten Zeit sein. Viel Glück wünsche ich euch!

    Antworten
    • Bibi
      Bibi sagte:

      Hallo,
      ja ich weiß dass nur mein Partner das geteilte Sorgerecht beantragen kann. Ist nur blöd formuliert worden.?
      Aber gut zu wissen dass das Jugendamt/Gericht mich nicht nach meiner Meinung fragen wird.
      Wir haben nächste Woche Termin beim Jugendamt und lassen uns beraten. Was rätst du mir, mein Partner ist nicht der Typ der vielen Worte? Lg Bibi

      Antworten
      • M.
        M. sagte:

        Einfach, dass er auch das Sorgerecht möchte, um in allen Angelegenheiten mit reden zu können. Und auch Entscheidungen treffen darf. Das darf er ja nicht ohne.

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