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Gesetzesänderungen: Verschärfte Rechtslage für Unterhaltszahler

Ich bin bei einigen Newslettern eingetragen und auch eifrige Leserin in etlichen Mütter-und Väterforen. Interessant war diese Woche der Newsletter von Hartmut Wolters vom Väteraufbruch für Kinder (VafK) Köln e.V.. Er schreibt darin über neue Gesetzesänderungen. Ich habe seine Erlaubnis, Auszüge aus dem Newsletter auf dem Stiefmutterblog zu posten. Gesetzesänderungen, die den Vater betreffen, haben ja meist auch Auswirkungen auf die neue Familie.

„Das maßgebliche Gesetz, welches Väter zum gläsernen Papa macht, ist §§ 249-260 FamFG, vereinfachtes Verfahren… In dem Gesetz geht es eigentlich um die Durchsetzung von Unterhalt. Die Mutter kann – ohne die Hilfe eines Rechtsanwalts – einfach ein Formular ausfüllen und damit die Festsetzung des Unterhalts beantragen. Wehrt der Vater sich nicht innerhalb von einem Monat erfolgreich dagegen, wird der Unterhalt wie beantragt festgelegt. Die Mutter kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen erzwingen, dass der Vater seine Einkünfte offenlegt. Selbst wenn die Mutter ein vielfaches von dem verdient, was der Vater als Einkommen nachweisen kann, muss ihre Gehaltsauskunft jedoch nicht vorliegen. Dem Vater muss nicht mal der Antrag zugestellt werden – es reicht, dem Vater eine Mitteilung über den Inhalt des Antrags zuzustellen. Der Vater als gläserner Papa, die Mutter als Geheimagentin.

Fakt ist: Die Mutter muss eigentlich durchaus auch nachweisen, ob sie überhaupt berechtigt ist, Kindesunterhalt zu fordern. Denn wenn ihr Einkommen doppelt oder sogar dreimal so hoch ist wie das Einkommen des Vaters, wird sorgfältig zu prüfen sein, ob sie für den Barunterhalt nicht selber aufkommen kann. Aber sämtliche Pflichten der Mutter zum Barunterhalt beizutragen oder dem Vater ein faires Verfahren zu ermöglichen, blendete der Gesetzgeber bei den Vorschriften zum vereinfachten Verfahren einfach aus.

So weit, so schlimm. Nun hat der Gesetzgeber das Gesetz verschärft. Es ist bereits beschlossen und vom Bundespräsidenten unterschrieben, tritt aber erst am 1.01.2017 in Kraft. Zeit genug also, gegen das Gesetz Sturm zu laufen und Druck aufzubauen. Während die derzeitige Regelung vorsieht, dass der Vater „Belege über die Einkünfte“ beifügen muss, formuliert das neue Gesetz eine völlig neue Schärfe, die so bisher in keinem Gesetzbuch Anwendung findet. Der Vater muss nämlich ab 1.01.2017 „Auskunft über seine Einkünfte und sein Vermögen“ erteilen „und für die letzten zwölf Monate seine Einkünfte“ belegen.

Nun muss man wissen, dass Gesetze stets wörtlich zu nehmen sind und es gibt bei diesem Gesetz keinerlei Möglichkeit, die Frist zu verlängern oder Auskünfte in anderer Form vorzulegen. Insbesondere unmittelbar nach der Trennung lässt sich eine eine solche Berechnung gar nicht durchführen, weil sich laufende Kosten, Neuregelungen der Versicherungen und steuerliche Belastungen überhaupt nicht prognostizieren lassen… Dennoch muss der Vater die seine Einkünfte der letzten zwölf Monate belegen. Kann er das nicht, wird antragsgemäß entschieden.

Der nächste Satz ist ein Fall für den Bundesdatenschutzbeauftragen: „Ein Antragsgegner, der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch bezieht, muss den aktuellen Bewilligungsbescheid darüber vorlegen.“

Für Stiefmütter und Patchworkfamilien ein entscheidender Unterschied. Dieser Satz bedeutet nämlich:

Die Mutter erhält auch die Daten der neuen Partnerin und deren Kinder. Lebt der Vater nämlich in einer neuen Lebensgemeinschaft oder in einer Patchworkfamilie, enthält der Bewilligungsbescheid vom Jobcenter sämtliche Angaben über die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft. Also auch über die Stiefmutter und deren Kinder oder Einkünfte.

Diese Informationen gehen weder das Kind noch seine Mutter etwas an. Schwärzt der Vater diese, läuft er Gefahr, dass seine Einwände abgelehnt werden und ihm vorgeworfen wird, er habe keinen vollständigen Bewilligungsbescheid vorgelegt. Auch in diesem Fall wird der Unterhalt sofort tituliert…

Dieses Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (UntKostRÄndG k.a.Abk.) G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2018 wurde am 26.11.2015 verkündet und hält noch einen delikaten Angriff auf den Rechtsstaat bereit, der zum 1.01.2016 in Kraft tritt.

Um der willkürlichen Ausbeutung und Ausgrenzung von Unterhaltszahlern zu begegnen, kann man eine Schutzschrift einreichen. Eine solche Schutzschrift, die unsere Väter regelmäßig einreichen mussten, um sich überhaupt gegen Willkür wehren zu können, kostet ab 1.01.2016 eine Gebühr. Bisher war sie gebührenfrei. Die Gebühr wurde auf satte 83 Euro festgelegt. Dieser Betrag bedeutet für viele mittellose Väter das endgültige Aus, weil sie es sich finanziell nicht mehr leisten können, diese Gebühr zu bezahlen.

[bctt tweet=“Seit 1/2016 kostet eine Schutzschrift für Unterhaltszahler 83 Euro. Bisher war sie gebührenfrei.“]

Wenn es hoch her geht, läuft bei der Mutter alles über Verfahrenskostenhilfe, während der Vater, der einen Antrag auf einstweilige Anordnung nur mit Schutzschriften stoppen kann, alles aus der eigenen Tasche bezahlen muss. In der Regel sind Schutzschriften erfolgreich, so dass dann auch die Mutter zur Kasse gebeten werden müsste. Aber diese muss nur ihren Antrag zurück ziehen, wenn sie merkt, dass eine Schutzschrift ihren Antrag zunichtemachen würde, und ist raus aus der Nummer.

Es ist Zeit, sich zusammen zu schließen und politisch aktiv zu werden. Sowas dürfen Väter sich nicht länger gefallen lassen. Der Klageweg mittels Verfassungsbeschwerde steht ein Jahr nach Inkrafttreten offen, und zwar für jedermann, der von dem Gesetz betroffen ist. Wenn sich genügend Leute melden, bilden wir einen Arbeitskreis.

Hartmut Wolters

Vorstandsvorsitzender

Wer Interesse hat, aktiv zu werden, kann sich bei Hartmut melden. Seine EMail lautet hartmut.wolters@vafk.de . Den ganzen Newsletter des Väteraufbruch für Kinder Köln können Sie hier lesen und auch abonnieren.http://www.vafk-koeln.de/

In eigener Sache: Ich weise darauf hin, dass der Stiefmutterblog kein juristisches oder medizinisches Forum ist. Ratschläge, die hier gegeben werden, sollten ggf. von Ihrem Familienanwalt oder Arzt geprüft werden. Ich übernehme keine Haftung für die Ratschläge oder Links in den Kommentaren, freue mich aber sehr über die vielen guten Tipps, die hier gegeben werden.

30 Kommentare
  1. Anka
    Anka sagte:

    Danke schon mal für die Info !!!

    Ich dachte mir nur, da es ja möglich ist, das man Gehaltserhöhung bekommen kann.
    Darf das Jugendamt auch automatisch regelmässig Gehaltsnachweisse verlangen, um den Unterhalt zu erhöhen.

    Antworten
  2. Anka
    Anka sagte:

    Ich habe mal eine Frage zum Thema Unterhalt :

    Meinem Partner wurde 2012 sein Unterhalt ausgerechnet, damals war seine Tochter 6 Jahre.
    Nun wurde automatisch der Unterhalt etwas erhöht, (da sie jetzt 10 Jahre ist) was auch absolut i.O. ist.

    Meine Frage ist eher:
    Wann oder wird überhaupt noch mal sein Jahres-Einkommen verlangt um evtl. den Unterhalt neu auszurechnen ?

    Und nächstes Jahr werden wir heiraten !! Wird dann neu ausgerechnet ??

    Antworten
    • EU
      EU sagte:

      Einkommensauskunft kann alle zwei Jahre verlangt werden. Tut dies der Berechtigte nicht, dann tut er es eben nicht, sondern gibt sich mit den bestehenden Verhältnissen zufrieden.

      Eine Heirat des Verpflichteten ändert nichts. Falls der Pflichtige in Steuerklasse 3 geht und falls wieder Auskunft verlangt wird, kann es dann natürlich sein, dass das höhere Einkommen auch in höheren Unterhalt mündet. Du als neue Ehefrau zahlst dann mit Steuerklasse 5 mehr Steuern, damit er mehr Unterhalt zahlen muss. Das will genau bedacht und berechnet sein.

      Antworten
      • Anka
        Anka sagte:

        Also im Klartext :

        Wenn die Mutter nie nach einer neuen Jahres-Einkommen beim Jugendamt verlangt, wird auch nie neu ausgerechnet !?
        Also das Jugendamt wird nie von alleine einen neuen Jahres-Einkommen Auszug verlangen ?
        Ausser die Mutter will das !!!??? und auch nach der Heirat ?

        Mein Partner war vorher nicht verheiratet ! Er wird in Steuerklasse 4 gehen und ich arbeite im Ausland und zahle meine Steuern dort !!

      • EU
        EU sagte:

        Richtig, wenn die Mutter keine Auskunft verlangt, muss auch keine gegeben werden. Das Jugendamt verlangt nur Auskunft, wenn es dazu ermächtigt wurde, wenn eine Beistandschaft besteht. Ansonsten darf das Jugendamt nur beraten.

        Unterhalt ist zunächst mal Sache zwischen den Eltern, dem Vater als Verpflichteten und der Mutter als Vertreterin des Berechtigten. Da muss gar nix ausgerechnet werden. Man kann sich freilich an die Regeln in der Düsseldorfer Tabelle halten, muss aber nicht. Erst wenn es Streit gibt, kommen diese Regeln mit Macht ins Spiel und auch, wenn etwas zu Lasten von Dritten geht. Man kann sich z.B. nicht gegenseitig vom Unterhalt freisprechen und dann deshalb Sozialleistungen kassieren.

        Wünscht der Vater eine Änderung, kann er die jederzeit verlangen. Sagt die Mutter „okay“, dann ist die Änderung akzeptiert. Besteht ein Titel, muss der auch geändert werden. Sagt die Mutter „nö“, dann muss er vor Gericht und benötigt dazu die im Unterhaltsrecht notwendigen Voraussetzungen, Begründungen und Nachweise. Was das ist, steht in sehr dicken Büchen.

  3. iris
    iris sagte:

    Also, ich kenne die ganze Problematik von beiden Seiten: habe meinen Sohn 10 1/2 Jahre mit Mindestunterhalt und Teilzeit Job versorgt. Extreme Gehaltseinbusen hingenommen. Er derweil neue kinderlose Familie aufgebaut, ich zweites Kind bekommen. Vater seit sechs Jahren ohne Unterhalt verschollen. Dann kassiert Vater Nr 1 zum Beziehungserhalt meinen Sohn ein. Fortan geht es diesem mittlerweile seit 4 Jahren nicht arbeitenden Millionärssohn nur noch möglichst viel Unterhalt aus mir, einer Alleinerziehenden Mutter, rauszupressen. Sowas nenne ich mal charakterlose Drecksau! Mein Sohn leidet zudem unter dem Entfremdungssyndrom, auch PAS genannt. Und er bekommt VKH vom Staat. Also staatlich finanzierte Mütterentsorgung!

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  4. Kerstin
    Kerstin sagte:

    Also manchmal sag ich mir ja so, dass ich als Frau und Mutter in diesem Leben irgendwie alles „falsch“ gemacht habe – es hätte alles so einfach sein können.

    Stattdessen bin ich also zeitig nach der Zwillingsgeburt wieder arbeiten gegangen, arbeite seit 2 Jahren (die Jungs sind jetzt 13 Jahre alt) wieder Vollzeit. Vor allen Dingen habe ich außer einem Paar Turn-Schuhe zur Einschulung in diesem Leben noch keinen Cent Unterhalt gesehen (da ist aber eh nicht wirklich was zu holen, kann man ja realistisch abschätzen). Ich persönlich hätte mich vermutlich auch gefreut, wenn einfach nur mal 20 Euro Taschengeld für die Kinder rübergewachsen wären, oder ein kleiner Zuschuss zu Klassenfahrten (habe ich ja immer doppelt zu zahlen) – irgendwas halt So freiwillig halt, was man aufbringen kann, auch wenn man nix groß hat.

    Ich finde es auf jeden Fall äußerst gruselig zu sehen, wie so raffgierige Damen sich lebenslänglich darauf ausruhen, dass sie ja 2 kleine Engelchen geboren haben und fortan beschließen keinen weiteren Finger zu krümmen, außer um irgendwelche Unterschriften beim Anwalt zu leisten…
    Tja – Pustekuchen…

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    • Bea
      Bea sagte:

      Liebe Kerstin,
      nein, Du hast nicht alles falsch gemacht.
      Ebenso wie Silvia bist Du eine tolle Mutter und ein tolles Vorbild.
      Eure Kinder machen mir Hoffnung, dass sie in ein paar Jahren wertvolle Erwachsene sein werden, die man gern als Nachbar, Kollege, Vereinskamerad haben wird. Was ich von den Kindern der anderen Damen eher nicht glaube, denen vorgelebt wurde, wie man mit möglichst viel Macht aus anderen Geld rauspresst ohne selber was leisten zu müssen.
      Danke an Mütter wie Euch!

      Antworten
      • Stephanie
        Stephanie sagte:

        Das sehe ich genauso. Wir haben nämlich das Gegenbeispiel: Ungewollt schwanger geworden, paßte aber gut, da der Zeitvertrag auslief und die Arbeit eh blöd war. Dann sich erstmal zwei Jahre ausgeruht. Nach der Trennung hat sie dann mal hier 6 Monate gearbeitet, dann wieder nicht, dann mal wieder 3 Monate usw. Und immer ist natürlich der Arbeitgeber Schuld… Wenn sie sich dann wenigstens vernünftig um den Kleinen kümmern würde, wäre ja alles ok, aber der wird nur abgeschoben (zu Oma, in die Betreuung, zu uns). Ich warte ja nur auf das nächste Schreiben vom Anwalt mit dem der Unterhalt neu berechnet werden soll… Wobei, ab und zu mal jammer, wie teuer alles ist, hilft ja auch…
        Von daher haben alle (alleinerziehenden) Mütter, die arbeiten (egal ob voll- oder teilzeit, oder womöglich noch mit mehreren Jobs) meinen vollsten Respekt!!! Allerdings auch alle Väter, die sich um die getrennt lebenden Kinder kümmern, obwohl es ihnen doch oftmals sehr schwer gemacht wird.

    • Kerstin
      Kerstin sagte:

      Danke Bea und Stephanie! Von Seiten des Mannes erlebe ich ja auch, wie Frau seit nunmehr 11 Jahren NICHTS macht, aber immer schnell am Ball ist, wenn irgendwo noch nen Cent EXTRA rauszuschlagen ist. Da gruselt es mich wirklich und ich frage mich dann ernsthaft, was denn mit dem Unterhalt wohl passiert und warum man das nicht davon bestreiten kann (Schulbücher, neuer Schreibtischstuhl, Friseur, Schuhe bla bla etc. pp.).
      Ich für meinen Teil weis, dass ich mich wirklich SCHÄMEN würde, nach immer mehr und mehr zu fragen. (Ich denke, ich kann das beurteilen in all den Jahren habe ich mir ein einziges Mal 100 Euro von meinem Vater geliehen, das war mir schon äußerst unangenehm da nachzufragen, obwohl er das sehr gern gemacht hat). Also gehe ich mal davon aus, dass ich auch bei einem Ex-Partner/Mann, wo was zu holen gewesen wäre, sicher nicht ausufernd geworden wäre, sondern einfach nur froh mit Summe X als Zusatzeinkommen rechnen zu können. 😉
      Irgendwo ist man doch auch für sich selbst und sein Leben verantwortlich und kann nicht immer nur versuchen auf anderer Leuts Rücken fein durchs Leben zu kommen. Von der Vorbildfunktion ganz zu schweigen…..

      Antworten
      • Maria
        Maria sagte:

        Du hast es ausgesprochen man(n) Frau ist sich selbst verantwortlich!
        es geht hier schon lange nicht um das Kind sondern das wohl manche Mamas.
        Auch wenn hier klar über die Fälle auch sprechen muss wo Mütter null Unterstützung von Väter bekommen. Diese sind auszuklammern !!!!

  5. Silvia
    Silvia sagte:

    Ganz allgemein gesehen, sollte es eine Grenze für Kindesunterhalt geben u dieser für jede Alterstufe, unabhängig vom Verdienst des Vaters, festgesetzt sein. Kann der Vater dafür nicht aufkommen, sollte hier der Staat den Ausgleich bringen. Er möchte doch schließlich genügend Kinder um Renten zu sichern?
    Wieso sollte ein gut verdienender Mann, mehr Unterhalt leisten u damit den Luxus der Mutter mit finanzieren-was ganz automatisch der Fall ist- sie sind schließlich getrennt. Denn machen wir uns nichts vor, welches zB 6 jährige Kind benötigt einen Unterhalt von ca 500€?!
    Wieso sollte, auf der anderen Seite, ein Kind dessen Vater nicht ausreichend verdient, von zB 133€ leben müssen, die der Staat als Vorschuss für ausreichend hält?!
    Schon hier werden Klassenunterschiede herbeigeführt, welche in einem Sozialstaat nicht sein dürften.
    Ich kenne beide Seiten, bin Ex mit Kind ( Unterhalt liegt hier unter 200€) und Stiefmutter. Aber vor allem bin ich auch Vorbild, nämlich dafür dass man, um sich Dinge leisten zu können, arbeiten gehen muss, ohne ständig neue Berechnungen und Forderungen an den Ex/Vater los zu schicken.

    Antworten
    • Sunny
      Sunny sagte:

      Komischerweise arbeiten statistisch gesehen mehr Frauen, die allein erziehend sind und dies auch deutlich umfänglicher, als Frauen in Beziehungen mit Kindern. Die Theorie mit der „faulen Haut“ geht also nicht auf….

      Antworten
      • Sunny
        Sunny sagte:

        Zu bedenken gebe ich zusätzlich: Der Staat bin auch ich mit meinen Steuerleistungen. Ich habe ehrlich gesagt keine Lust als allein Erziehende für einen Unterhaltszahler (besser Nichtzahler) einzuspringen. Dafür gibt es sinnvollere Investitionsmöglichkeiten. Krankheit und schwerwiegende persönliche Umstände ausgenommen.

      • Silvia
        Silvia sagte:

        Bitte genau lesen- es geht nicht um die Nichtzahler- für die ohnehin schon jeder Steuerzahler zahlt. Aber wieso soll ein Kind eines schlechter verdienenden Vaters weniger Unterhalt wert sein?
        Ist also das Kindeswohl, im Zusammenhang mit finanzieller Absicherung keine gute Investition? Dann doch lieber hierfür, als für arbeitsscheue Mitmenschen.

  6. Stephan
    Stephan sagte:

    Ich denke es kommt auf den Einzelfall an. Ich kenne auch ein Paar, bei dem die Mutter nur hinterhältig und rücksichtslos ist und nur dem Expartner und seiner neuen Beziehung schaden will. Fairness in beide Richtungen ist immer die beste Lösung und sollte auch immer von beiden Parteien angestrebt werden, schon alleine der Kinder zuliebe. Ich verstehe eh nicht, warum der Gesetzgeber die Männer als solche so benachteiligt und diskriminiert …

    Antworten
    • Sunny
      Sunny sagte:

      Wo sind die Männer diskriminiert? So lange die (vorwiegend) Väter sich aussuchen können, OB sie sich um ihren Nachwuchs kümmern WOLLEN, so lange werden diejenigen, die sich TATSÄCHLICH kümmern wollen, unter Umständen das Nachsehen haben. Eine Option ist nunmal keine Sicherheit.

      Antworten
      • Bea
        Bea sagte:

        Ich denke es ist in den meisten Fällen keine Frage des Wollens. Leider ist die es in Deutschland auch immer noch die Realität, dass Frauen schlechter verdienen. So ist es doch oft eine ökonomische Entscheidung dass der idR männliche Mehrverdiener das Verdienen übernimmt, oder? Und wenn ich die Väter sehe, die 50 Stunden und mehr die Wochen machen, dann noch 8-10 Stunden die Woche im Auto zur Arbeit sitzen, mind. jedes 2. Wochenende, mehr als die Hälfte des Urlaubs sowie natürlich immer bei Krankheit der Mutter sich um die Kinder kümmern, frage ich mich schon, was sie denn noch mehr machen sollen?!
        Bei uns ist es dann noch so, dass die Ex 3x Unterhalt kassiert, was schon mehr als die Hälfte seines Einkommens ist, dazu diverse staatliche Leistungen und schwups… hat sie mehr als er oder ich als gut ausgebildete Fachkraft in Vollzeit. Dafür hat sie einen täglichen Aufwand von nicht mehr als 4-5 Stunden für die Kinder. Haushalt zählt nicht, das haben wir auch on Top.
        Dazu kann er nicht mal den vollen Unterhalt steuerlich geltend machen, weil der p.a. über 13 k€ liegt. Sind dann die Kinder im Jahressumme noch mehrere Monate bei uns, kann er dafür den Unterhalt nicht kürzen. Er trägt die nicht unerheblichen Kosten des Umgangs sowie die Kosten aller willkürlichen Schikane der Ex. Beispiel: Am WE fuhr er die Kinder wie gewöhnlich abzuholen. Man hat ihm einfach nicht geöffnet. Kommentarlos. So 80 km und 2 Stunden für nichts. Auf seine Kosten natürlich. Soll er das jetzt per Anwalt einstreiten?
        Liebe Sunny, es gibt Männer, die diskriminiert werden. Das ist Fakt. Sowie es Frauen gibt, die beim Unterhalt betrogen werden.

      • EU
        EU sagte:

        Sie sind diskriminiert. Eine Diskriminierung entsteht nicht nur durch direkte Benachteiligung eines Geschlechts, sondern auch durch Schlechtstellung von Tatbeständen, die ganz überwiegend nur ein Geschlecht betreffen.

        Bitte Vorsicht mit der Behauptung, man könne es sich aussuchen, die Betreuerrolle zu übernehmen, sich „um den Nachwuchs kümmern“. Auf diesen Satz könnten einige zigtausend Väter sehr, sehr wütend werden, weil ihnen nicht einmal genug Zeit mit ihren Kindern erlaubt wird, geschweige denn die Option, das Kind selbst zu betreuen. Es gibt jährlich 50000 Streitfälle an deutschen Familiengerichten um Umgang – zu 95% von Vätern geführt, die mehr wollen. Bei jährlich 200000 Trennungsvätern ist das das Nachweis für eine ganz hundsmiserabliche Situation. So hohe Gerichtsstreitquoten gibts sonst nirgends im Zivilrecht.

        Hier liegen die echten Probleme, was draus im Unterhaltsrecht gemacht wird ist nur noch Folge dieser grundlegenden Schlechtstellung.

  7. Sunny
    Sunny sagte:

    Die Verfahrenskosten erhaltende Mutter ist sicherlich nicht die Schwerverdienerin schlechthin und fällt somit als Alleinversorgerin aus. Wobei auch bisher im vereinfachten Verfahren der Verdienst der Mutter angefordert wird. Wäre ja auch zu schön, alle Verpflichtungen einfach so los zu werden. Kinder kosten nunmal Geld und Zeit. Wer kauft sich ein weiteres Auto, wenn man schon für eines nicht aufkommen kann? Noch ein Pferd, wenn die Zeit schon für das erste fehlt? Ach jaaa. ..ich vergaß. ..es gibt schließlich jemanden, dem man sein eigenes Unvermögen zum Ausgleich aufhalsen und zeitgleich verantwortlich machen kann, dass es einem sooo schlecht geht.

    Wenn sich jeder selbst um seinen Nachwuchs kümmert, ehrlich kümmert, ist für alle gesorgt. Dazu gehört auch, sich nicht zu viel davon über den Hals zu ziehen und die „Altlasten“ dann zusehen zu lassen, wie sie klar kommen. Fairness funktioniert nur (!) in beide Richtungen.

    Antworten
    • Silvia
      Silvia sagte:

      Aufgrund von Unterhaltszahlungen an Exfrau und Kind, bis hin zur Überschreitung des Selbsbehaltes des zahlenden Ex/ Vaters aufgrund von abgegeben Mehrbedarf für Kita oä, wird die Frau ganz schnell mal zum „Schwerverdiener“ und hat damit oft am Ende mehr als der Vater, der zum Dank dann auch noch Umgangskonsten tragen muss, weil er ja eigentl mehr auf dem Lohnzettel zu stehen hat. Dann darf er hier aber auch noch dankbar sein, wenn er Kontakt zu seinem Kind uneingeschränkt erleben darf.
      Ja ich bin auch für Fairness in beide Richtungen!

      Antworten
    • EU
      EU sagte:

      In den Szenarien des Artikels geht es um Kindesunterhalt, also beantragt und erhält formal nicht der betreuende Elternteil (hier die Mutter) Verfahrenskostenhilfe, sondern das Kind – vertreten durch den betreuenden Elternteil. Das Kind ist praktisch immer bedürftig. Das Gericht prüft, ob es seinerseits einen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss gegen die Eltern hat. Damit passiert es oft, dass der nichtbetreuende Elternteil nicht nur als Beklagter das Verfahren für sich selbst zu finanzieren hat, sondern auch noch die Klage des Klägers, dem Kind.
      Ich formuliere das bewusst geschlechtsneutral, auch wenn die Rollen in der Realität ziemlich klar verteilt sind.

      Antworten
      • Iris
        Iris sagte:

        Richtig so! Ich bin Mutter und zahle für ein Kind außerhalb meines Haushalts, finanziere auch ein weiteres Kind im Haushalt komplett allein und werde zur Vollzeit genötigt, wegen des Kindes außerhalb. ….

  8. Ingo Glöckner
    Ingo Glöckner sagte:

    und was wird aus dem Selbstbehalt? und was ist wenn die Mutter den Vater nicht informiert, es aber behauptet getan zu haben. Und was ist wenn der Vater das gar nicht zahlen kann weil er damit ruiniert ist und noch nicht mal ne Wohnung finanzieren kann, oder Dinge des täglichen Bedarfs? Geht’s dann in Knast? wie soll das durchführbar sein?

    Antworten
    • Sunny
      Sunny sagte:

      Genau das passiert mit Stimmungsmache: man verunsichert Menschen und beschwört Unfrieden herauf.

      Grundsätzlich gibt es das bisher alles schon. Es wird einfach etwas genauer hingesehen. Möglicherweise wird einfach zu viel geschummelt. 😉

      Antworten
      • Maria
        Maria sagte:

        Wann wird dann bei frauern hingeschaut die Kinder bei dem Vater haben ? Die oh wie schade kein Unterhalt abdrücken wollen angeblich nicht können dann aber gleiches Recht für alle. Frage mich ernsthaft wo geht es hier um Kindeswohls ??wenn dann Väter für Zahlungen verdonnert werden , dann soviel arbeiten müssen dass dann am Ende keine WE übrig haben wo wenigsten um das Kind kümmern können.??
        Ist schon jämmerlich wenn man zahlen mit kümmern gleich setzt.

  9. Maria
    Maria sagte:

    Bei allen Ehren gegenüber Müttern aber die sollen mal lernen selbst für sich zu sorgen .
    Manchmal kommt mir das vor das Frauen Kinder bekommen mit Geld bekommen gleich setzten !!!
    Ich finde es empörend. Und würde sehr gerne gegenüber diesen Beschluss protestieren.
    Wer oder welche veraltet denkende Mensch denkt solch ein gesetzt aus.
    Muss doch ein absolute väter hasser sein!!!

    Antworten
    • Bea
      Bea sagte:

      Empfinde ich auch so.
      Geschiedene Mütter scheinen irgendwie selbstverständlich das Recht zu haben, Vollzeit-Mutter auf Kosten des Vaters zu sein. Selbstverständlich bleiben sie jahrelang zu Hause und lassen den Vater völlig allein für alle aufkommen. Welche verheiratete Mama kann sich das heute noch leisten, hat diesen Luxus, nicht wenigstens ein paar Stunden pro Woche zu arbeiten? Ich kenne eigentlich keine….

      Antworten

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