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Mütterrente für Stiefmütter und Väter- So geht´s

Auch wenn die klassische Stiefmutter, also die Frau, die einen Witwer geheiratet hat, heute eher eine Minderheit unter den Stiefmüttern darstellt, gibt es doch sehr viele Vollzeit-Stiefmütter, die sich um die in ihrem Haushalt wohnenden Kinder ihres Mannes kümmern. Haben Sie sich schon einmal überlegt, dass Ihnen für diese Tätigkeit auch Mütterrente zustehen kann? Wenn Ihre Stiefkinder noch sehr klein sind, sollten Sie unbedingt die Deutsche Rentenversicherung kontaktieren.

 

Allgemein gilt: Die Jahre, die eine (Stief)Mutter oder ein Vater der Kindererziehung widmen, steigern die Rente. Für Kinder, die vor 1991 geboren wurden, werden jetzt die ersten beiden Jahre, für Geburten ab 1992 die ersten drei Jahre nach der Geburt angerechnet. Die  Bezugsberechtigten dieser so genannten „Mütterrente“ werden so gestellt, als würden sie jeweils das Durchschnittseinkommen aller Versicherten in Höhe von zurzeit rund 32.440 Euro im Jahr verdienen. Für ein Jahr Kindererziehung ergibt sich also im Jahr 2015 eine monatliche Rentensteigerung von bis zu 27,47 Euro in den alten Bundesländern und 24,37 Euro in den neuen Bundesländern.

Für Stiefmütter wichtig dabei: Die Kindererziehungszeit wird dem Elternteil zugeordnet, der das Kind erzogen hat. Also auch der (verheirateten) Stiefmutter, wenn die Kinder beim Vater leben und sie sich um die Kinder kümmert.
 

 

Die Rentenversicherung gleicht wirtschaftliche Nachteile aus, die Mütter oder Väter durch die Erziehung von Kindern haben. Rente 1Wenn Mütter oder Väter ihr Kind in Deutschland erziehen und dort mit ihm leben, übernimmt der Staat die Rentenbeiträge für bis zu 36 Monate. Neben den leiblichen Eltern können unter bestimmten Bedingungen auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern Kindererziehungszeiten für die eigene Rente erhalten.

Die Deutsche Rentenversicherung schreibt dazu: Wir wissen: Kindererziehung kostet Zeit – auch Ihre Arbeitszeit.Deshalb rechnen wir Ihnen bestimmte Zeiten der Kindererziehung so an, als hätten Sie eigene Beiträge eingezahlt. In einigen Fällen begründet dies überhaupt erst einen Rentenanspruch, für den Sie eine bestimmte Mindestversicherungszeit vorweisen müssen. Das kann sogar dazu führen, dass Sie später eine Rente erhalten, ohne jemals selbst eingezahlt zu haben. 

Wer davon profitiert

Kindererziehungszeit kann immer nur ein Elternteil in Anspruch nehmen, eben derjenige, der das Kind überwiegend erzieht beziehungsweise erzogen hat. Erziehen Eltern ihr Kind gemeinsam, hat grundsätzlich die Mutter Anspruch auf die Kindererziehungszeit. Soll der Vater diesen Anspruch erhalten, benötigt die Rentenversicherung eine gemeinsame, übereinstimmende Erklärung hierfür. Wichtig dabei: diese gilt immer nur für die Zukunft und für maximal zwei Monate rückwirkend.

Neben den leiblichen Eltern qualifizieren sich Stiefeltern. Dazu müssen der leibliche Elternteil und der Stiefelternteil verheiratet sein (oder eingetragene Lebenspartnerschaft) und das Kind muss bei ihnen im Haushalt leben.

Die Berücksichtigungszeit

Neben Beitragszeiten wegen Kindererziehung können Stiefmütter auch Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung erhalten. Diese wirken sich ebenfalls positiv auf die Rente aus. Die Berücksichtigungszeit für Kindererziehung beginnt mit dem Tag der Geburt des Kindes und endet genau nach zehn Jahren. Kinderberücksichtigungszeiten haben zwar nur eine indirekte Wirkung auf die Höhe Ihrer Rente, sie können die Bewertung beitragsfreier Zeiten verbessern. Liegen die Berücksichtigungszeiten nach dem 31. Dezember 1991, können sie jedoch auch die Rente steigern, wenn Sie mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten haben.

Grafik: Deutsche Rentenversicherung

Grafik: Deutsche Rentenversicherung

Wie erhält man die Mütterrente, wenn man Stiefkinder erzogen hat?

Im Gegensatz zur leiblichen Mutter sind bei der Stiefmutter die Kindererziehungszeiten nicht automatisch im Rentenkonto gespeichert. Stiefmütter, oder auch leibliche Väter, die nach einer Trennung allein die Erziehung ihrer bei ihnen lebenden Kinder übernehmen, müssen die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten für die Kinder beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann die Berücksichtigung der Mütterrente und speichert gegebenenfalls die weiteren Kindererziehungszeiten im Versicherungskonto nach. Parallel wird der leiblichen Mutter, bei Anerkennung des Anspruchs des Vaters oder der Stiefmutter, die Berücksichtigung der Kindererziehungszeit bei ihrer Rente gestrichen.
Was ist mit dem Versorgungsausgleich?
Wichtig für Trennungsväter, die nach der Scheidung bereits einen Versorgungsausgleich mit der leiblichen Mutter vollzogen haben:
Erhöht sich eine Rente durch die Mütterrente, können die Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs gegeben sein. Die Neuberechnung kann von einem der beteiligten Geschiedenen beim Familiengericht beauftragt werden.

Der Antrag kann gestellt werden, wenn mindestens einer von beiden Geschiedenen bereits eine Rente bezieht oder innerhalb der nächsten sechs Monate in Rente gehen wird. Dabei kann es für die Beteiligten zu einer Änderung der bisherigen Berechnung des Versorgungsausgleichs kommen, die über die bloße Berücksichtigung der Mütterrente hinausgeht. Bevor ein Antrag auf Abänderung gestellt wird, sollten die sich hieraus ergebenden Auswirkungen geprüft werden.

[bctt tweet=“Mütterrente für Stiefmütter? Geht, wenn sie mit dem Vater verheiratet ist  und das Kind bei ihnen im Haushalt lebt.“ via=“no“]

Gibt es Mütterrente auch für Väter?

Ja. Mit dem Begriff „Mütterrente“ ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Also zwei Jahre, statt bisher ein Jahr. Das kann Mütter und Väter betreffen, je nachdem, wer die Kindererziehungszeiten in seinem Rentenversicherungskonto hat. Dadurch können sich Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten erhöhen.

Weniger in die Pflegeversicherung einzahlen
Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung können sich für die Stiefmutter verringern.
Wer in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert ist und kein Kind hat (oder hatte), muss nämlich einen Beitragszuschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten zur Pflegeversicherung zahlen. Auch hier lohnt sich die Anrechnung, wenn das Stiefkind im eigenen Haushalt lebt. Wann wird das anerkannt – also wann geht der Rententräger von Elterneigenschaft (schönes Amtsdeutsch, oder ;)) aus? Als Eltern in diesem Sinne können leibliche Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern und Pflegeeltern gelten. Näheres hat die Deutsche Rentenversicherung in in diesem Formular gut erläutert.

Bitte E-Mail mit Stichwort „Rente“ an: Stiefmutterblog@gmail.com oder einfach einen Kommentar hinterlassen.

In eigener Sache: Ich weise darauf hin, dass der Stiefmutterblog kein juristisches oder medizinisches Forum ist. Ratschläge, die hier gegeben werden, sollten ggf. von Ihrem Familienanwalt oder Arzt geprüft werden. Ich übernehme keine Haftung für die Ratschläge oder Links in den Kommentaren, freue mich aber sehr über die vielen guten Tipps, die hier gegeben werden.

Foto: Stocksnap, Ryan McGuire

9 Kommentare
  1. Martina Mlody
    Martina Mlody sagte:

    Hallo, ich bin Jahrgang 1959 und von meinem Vater und seiner ersten Frau 1963 adoptiert worden – nach einer Pflegeelternzeit. Sowohl die erste wie auch die zweite Frau meines Vaters starben – kurz hintereinander – und 1966 heiratete er erneut. D.h. mit 7 Jahren bekam ich eine „Stiefmutter“, die mich nicht adoptierte. Sie will jetzt für die Erziehungszeit Rentenpunkte beantragen – gibt es hier irgendwelche Erfahrungen, ob das Aussicht auf Erfolg hat?

    Danke für die Antworten im Voraus!

    Antworten
  2. Anke Voß
    Anke Voß sagte:

    Hallo Regina, ich heiße A. und lebe mit meinem Mann und meiner Stieftochter in Deutschland. Meine (Stief)Tochter ist jetzt 23 Jahre alt und wir hatten am Montag einen Gerichtstermin, zwecks einer Volladoption nach Minderjährigenrecht. XY lebt seit 12 Jahren komplett bei uns. Vorher lebte sie, genau wie ihre Schwester, jeweils eine Woche bei uns und dann 1 Woche bei der Mutter. Die Richterin hat leider unseren Antrag abgewiesen, da sie meinte, die Mutter hätte schließlich immer Unterhalt gezahlt. Sie würde jederzeit einer schwachen Adoption zustimmen. Meine Tochter und ich waren wie vor den Kopf geschlagen über die Begründung. Es stand von Anfang an fest, dass sie den Antrag abweist, weil sie meinte, dass sich XY nicht der möglichen Unterhaltspflicht der Mutter gegenüber, durch Adoption entziehen könnte. Hast du eventuell schon ähnliche fälle erlebt? Die Chance, dass die Mutter jemals Unterhaltspflichtig werden wird, sind gleich null, da sie ein Eigenheim besitzt, eine Vollzeitstelle im öffentlichen Dienst mit privater Zusatzversicherung hat. Das wurde jedoch alles nicht berücksichtigt.
    Hast du zufällig noch einen Tipp für uns? Wir werden jetzt jedenfalls dagegen vorgehen.
    Auf meine Frage hin, ob es dann anscheinend ausreicht, einfach nur ein paar Euro Unterhalt zu zahlen und sein Kind dann aber nicht beachten muss, und ich ja schleißlich auch für XY bezahlt habe, und zwar nicht nur finanziell sondern auch emotional, meinte sie nur, dass das für sie keine Rolle spielt. Wenn XY wollte, könne sie ja einfach zur Not für uns beide aufkommen.
    Aber egal, ich schweife wieder ab. Sollten dir ähnliche Fälle bekannt sein, würde ich mich über eine Info sehr freuen.
    Viele Grüße
    A.

    Antworten
    • Regina
      Regina sagte:

      Liebe Anke,

      da muss ich leider ehrlicherweise passe, so einen Fall kenne ich nicht. Habt ihr einen guten Anwalt der auf Familien- bzw. Adoptionsrecht spezialisiert ist?

      Ich wünsche Euch alles Gute

      Antworten
  3. Renate von Haw Sorgatz
    Renate von Haw Sorgatz sagte:

    Habe 2 Kinder 1971/1976 geboren,nach der Scheidung habe ich einen Witwer 1988 wurde er Wittwer wir haben dann 1989 geheiratet,er hat 2 Kinder 1973/1977 geboren ,wir haben auch für alle 4 Kinder Kindergeld bekommen,bis zum Ende der Ausbildung. MeineFrage: kann ich „ich für die 2 Stiefkinder Müttergeld bekommen ?

    Antworten
  4. Andrea Kasper
    Andrea Kasper sagte:

    1997 wurde ich geschieden,die Kinder lebten bei mir und mein Ex hat wieder geheiratet. Bekommt sie Rente für meine Kinder obwohl sie nie zusammen gewohnt oder sie sich nie um die Kinder gekümmert hat ?

    Antworten
  5. Susanne Petermann
    Susanne Petermann sagte:

    Ob Du das bist oder Dein Mann könnt Ihr entscheiden. Wenn Du Dich hauptsächlich um seine Kinder kümmerst, solltest Du Dir überlegen, ob es Dir nicht auch angerechnet werden sollte. Die leibliche Mutter bekommt die Mütterrente, da das jüngste Kind ja schon 5 war.

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  6. M.
    M. sagte:

    Also erhält mein Mann für seine beiden die Erziehungszeiten? Und ich auch für beide? Und er dann auch für meine beiden aus erster Ehe?

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Kommt auf das Alter der Kids an. Aber wenn sie bei ihm leben, und du auch mit beiden lebst, und ihr verheiratet seid, grundsätzlich ja. Also einer von Euch, nicht beide. Anrechenbar ist es bis zum maximal 10. Lebensjahr der Kinder. Und falls Du es bei dir anrechnen lässt, kommt es zu deinen leiblichen Kindern hinzu.

      Antworten
      • M.
        M. sagte:

        Achso, nur einer. Dann wird es für meine Stiefkinder mein Mann sein. Bei Scheidung waren seine Kinder 12 und 5. Jetzt sind sie 15 und 8. Ein Versorgungsausgleich wurde ja auch bei Scheidung gemacht. Der Kleinere lebt erst seit unserer Heirat vor 2 Jahren bei uns. Die Große von Trennung an. Bekommt die leibliche Mutter dann gar nichts ab von den Rentenpunkten?

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