Heute schrieb mir eine Bekannte aus München. Sie war fassungslos über die Diskriminierung im Alltag, die sie als Stiefmutter gerade erlebt hatte. Worum ging es? Um einen Besuch im Tierpark Hellabrunn in München. Dort gibt es eine ganz besondere Preisgestaltung. Leibliche Mütter und Regenbogenfamilien bekommen hier einen Rabatt, Stiefmütter müssen mehr bezahlen. Sie schrieb mir:

Preisliste Tierpark Hellabrunn

Preisliste Tierpark Hellabrunn

„Ich bin mal wieder mit meinem Lieblingsthema „kleine gesellschaftliche Diskriminierungen, die unser Leben nicht schöner machen“ am Start. Heute: Tierpark Hellabrunn München. Eine Mutter, die mit leiblichem Kind dort einen Besuch macht, zahlt zwei Euro weniger, als eine Stiefmutter, die das mit dem Kind des Partners tut. Ich bin mit dem Großen vor zwei Tagen dort gewesen, und habe mit den Ohren geschlackert, als ich gefragt wurde: „Ist er Ihr leibliches Kind?“ Für Regenbogen Familien gibt’s ne Sonderregelung (was ich richtig und großartig finde) für uns Stiefmütter aber nicht! Ich hoffe, daß wir bald mal einen Verband haben, mit dem wir gegen solche Ungerechtigkeit vorgehen!“

Warum müssen Stiefmütter im Münchner Tierpark Hellabrunn mehr Eintritt bezahlen als Stiefväter? Klick um zu Tweeten

Wer hat schon  einmal ähnliches erlebt? Im Schwimmbad, im Zoo, im Freizeitpark? Bitte schreibt mir Eure Erlebnisse. Ich bin mit einigen Stiefmüttern dabei, einen Verein zu gründen. Wir wollen Stiefmütter und auch Stiefväter stärken und dafür sorgen, dass solche Vorfälle bald der Vergangenheit angehören. Den Tierpark Hellabrunn habe ich bereits angeschrieben und gefragt, ob sie ihre Preisgestaltung nicht auf Stiefeltern ausweiten wollen. Falls ich eine Antwort bekomme, werde ich hier ein kurzes Update geben.

Susanne vom Stiefmutterblog

P.S. Wer Lust hat beim Verein mitzumachen, darf sich natürlich auch gerne melden ?

Bitte E-Mail mit Stichwort „Diskriminierung“ an: Stiefmutterblog@gmail.com oder einfach einen Kommentar hinterlassen.

In eigener Sache: Ich weise darauf hin, dass der Stiefmutterblog kein juristisches oder medizinisches Forum ist. Ratschläge, die hier gegeben werden, sollten ggf. von Ihrem Familienanwalt oder Arzt geprüft werden. Ich übernehme keine Haftung für die Ratschläge oder Links in den Kommentaren, freue mich aber sehr über die vielen guten Tipps, die hier gegeben werden.

13 Kommentare
  1. Susanne Petermann
    Susanne Petermann sagte:

    Update 1:
    Ich hatte den Zoo angeschrieben und die Geschichte geschildert. Hier ein Ausschnitt aus dem Briefwechsel. Daumen drücken!

    Liebe Frau Schaefer,
    ich finde es auch toll, dass Sie die Stiefeltern, so ausdrücklich erwähnen. Leider gibt es dann ein Problem. Der überwiegende Teil der deutschen Trennungskinder ist bei der Mutter gemeldet. Auch dann, wenn die Umgangsregelung nahezu 50/50 erfolgt. Der Stiefvater, als neuer Partner der Mutter, könnte also mit Preisermäßigung seine Bonuskinder in den Zoo begeleiten.
    Was aber ist mit den Stiefmüttern, die eben nicht mit dem Kind die gleiche Meldeadresse haben, sie aber mindestens jedes zweite Wochenende, einen Tag in der Woche und die hälftigen Ferien (so die überwiegende Regelung in Deutschland) bei sich daheim haben? Diese Frauen, als neue Partnerin des Vaters, werden von Ihrer Regelung explizit ausgeschlossen.
    Ich würde mich freuen, wenn ein Zoo, der so modern ist die Regenbogenfamilien ausdrücklich einzuschließen, auch so modern wäre, die Lebensrealität der Stieffamilien in Deutschland ebenfalls in der Preisgestaltung aufzunehmen und beiden Stiefeltern (also sowohl Stiefmutter als auch Stiefvater) einen ermäßigten Zoobesuch mit ihren Bonuskindern zu ermöglichen.
    Denken Sie, dass es hier die Chance einer Gleichberechtigung gäbe?
    Herzliche Grüße,
    Susanne Petermann

    Sehr geehrte Frau Petermann,
    Gerne nehmen wir Ihren Vorschlag auf und lassen diesen intern prüfen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Johanna Schaefer
    Leitung Service-Center

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  2. Papalapapi
    Papalapapi sagte:

    Ein Skandal diese Frage! Die einzige richtige Antwort ist: „Das geht sie gar nichts an!“ und Beschwerde beim Landesministerium für Soziales & Familie einlegen. So etwas darf man sich auf keinen Fall gefallen lassen!

    Antworten
  3. Lini
    Lini sagte:

    Es wird ja auch unterschieden ! Stiefmutter oder Stievater sind ja nicht Mama und Papa, das behauptet ja auch niemand, aber dennoch sollte diese Art der Familiengestaltung nicht benachteiligt werden. In den USA gibt es sogar einen riesen Markt für den Stepmothers day und den Stepfathers day. Sind dort dann die Grenzen auch überschritten ??

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  4. Stephi
    Stephi sagte:

    Also, das finde ich schon hart. Ich kenne es eigentlich auch nur, dass eine Familienkarte 1 oder 2 Erwachsene plus unterschiedliche Anzahl an Kindern bedeutet. Aber die Einschränkung hier finde ich schon Hammer. Allerdings frage ich mich, wenn mein Mann mit seinem Sohn da hingehen würde, wie soll er denn „beweisen“, dass es sein leibliches Kind ist? Er heißt anders, wirklich viel Ähnlichkeit haben die beiden auch nicht und er wohnt auch nicht bei uns. Von daher find ich die „Methode“ von Maria schon ganz richtig. Mal ganz davon abgesehen, dass ich als Stiefmutter auch noch genug Geld für ein Kind ausgebe, dass nicht meines ist (nur falls das ein Grund für die Unterscheidung sein sollte)…

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  5. Maria
    Maria sagte:

    Also ich habe dort ehrlich geflunkert 🙂 und der Sohn meines Partners 7 machte mit. Ich finde es eine Zumutung immerhin kümmern wir uns um die Kinder .
    Wenn so ein Besuch ansteht sprechen wir uns ab wenn der Junge angesprochen wie “ wie gell Mami hat richtig toll ausgesucht etc“ dann grinst er und sagt ja sieht er mich an und schmunzelt.
    Immerhin sieht er mich als zweite Mama oder so wobei mit 7 ist das so eine Frage wie er die Situation interpretiert . Aus diesm Grund fände ich ein Verband schon richtig die den Thematik mal offiziell anspricht. Das sind Themen die auch Gehör finden müssen heut zu Tage . Gruß aus München

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  6. Julia|Stoffkruemel
    Julia|Stoffkruemel sagte:

    Familienkarte heißt bei uns (Dresden) in den meisten Fällen 2 Erwachsene und bis zu 4 Kindern (wobei die Altersspanne der Kinder variiert). Dabei ist es unerheblich in welchem Verwandschaftsverhältnis (oder ob überhaupt) man steht. Ich könnte mir also 4 Kinder schnappen und mit denen in den Zoo gehen und es interessiert keinen Menschen, ob die zu mir gehören oder nicht.

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  7. Susanne Petermann
    Susanne Petermann sagte:

    In der Regenbogenfamilie ist auch ein Elternteil nicht leiblich. Immer 😉 Wenn ein Zoo so modern ist und den Zusatz mit dem Regenbogen macht, was ich super finde, könnten sie doch auch den Zusatz mit den Stiefmüttern machen. So als Idee. Ist ja nun mal Realität, dass die wenigsten Stiefmütter die gleiche Meldeadresse haben wie das Kind. Und trotzdem dem Kind deutlich verbundener sind als eine Geburtstagsmama. Es wäre ein Zeichen der Anerkennung der Realität, ähnlich der mit den Regenbogenfamilien.

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    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Ist das bei Euch der Fall? Wäre interessant. Ich weiß von Fällen wo die Behörden das sogar verweigern, wenn das Kind im Wechselmodel lebt.

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  8. Annette
    Annette sagte:

    Ein kleines bisschen muss man die Diskriminierung aber relativieren, schaut man sich die Preistabelle genauer an:
    Denn es geht nicht zwingend um leibliche Kinder – auch Kinder, die unter der gleichen Adresse leben, sind inkludiert. D.h., eine Stiefmutter mit Stiefkindern, die dauerhaft im eigenen Haushalt leben, ist durchaus ebenfalls damit gemeint. Und umgekehrt der Stiefvater, der mit den Kindern zusammen in einem Haushalt lebt.

    Was den Rest betrifft, bin ich ganz bei dir.

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    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Klar, das ist richtig. Nur sind der Großteil der deutschen Stiefmütter sogenannte „Wochenendstiefmütter“, bei denen die Kinder eben nicht im Haushalt gemeldet sind. Meist noch nicht einmal dann, wenn die Kinder im Wechselmodel kommen.

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      • Tanja
        Tanja sagte:

        Ich finde es sehr interessand dies an der meldeadresse fest zu machen…
        Bei mir ist es so,dass die kleine mit bei uns im Haushalt lebt ,was heißt das für die Leibliche Mutter?
        Sie hat weder den selben nachnamen noch die selbe meldeadresse,was soll sie den dem Zoo alles mitbringen um zu beweisen das sie die leibliche Mutter ist ,um ermäßigung zu erhalten ?

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