Hat eine alkoholkranke Mutter Narrenfreiheit?

Alkoholkranke Mutter. Foto: Stiefmutterblog.com

Hat eine alkoholkranke Mutter in Deutschland eigentlich Narrenfreiheit? Meine Stieftochter ist sechs Jahre und lebt bei ihrer schwer alkoholkranken Mutter. Seit vier Jahren kämpfen wir, damit mein Mann zumindest das geteilte Sorgerecht bekommt. Da er mit der Mutter des Kindes nicht verheiratet war und sie sich von Anfang an dagegen gewehrt hat, hat sie bis heute  das alleinige Sorgerecht.

Das Jugendamt ist seit der Trennung im November 2011 eingeschaltet, da die Mutter den Umgang verweigern wollte, und auch zwischendurch immer wieder verweigert hat. Im Laufe der Jahre waren wir mehrfach beim Jugendamt. Mindestens drei bis fünf Mal pro Jahr. Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde haben wir schon mal eingereicht. Die wurde abgeschmettert mit der Begründung, es würde nur um unterschiedliche Ansichten zur Erziehung gehen. 2012 wurde von uns ein Anwalt eingeschaltet und Anfang 2015 ebenfalls.

Immerhin – Im Januar hat das Jugendamt aufgrund eines anonymen Hinweises auf Alkoholmissbrauch (von wem der kam ist uns ein Rätsel, unsere Einwände blieben immer folgenlos) eine Vereinbarung mit der Mutter erstellt, wonach sie Belege für Therapien etc. vorlegen muss, und das Amt unangemeldete Hausbesuche durchführen darf. Da die Mutter aber die Unterlagen nicht eingereicht hat, und das Jugendamt unangemeldet nicht rein gelassen wurde, hat das Amt ein Verfahren wegen des Verdachts der Kindeswohlgefährdung eingeleitet.

Bei dem Anhörungstermin vor sechs Wochen hatte die Mutter behauptet, nur an den Wochenenden zu trinken, wenn das Kind bei uns sei. Sonst nicht. Damit hatten sich  Jugendamt und Gericht zufrieden gegeben. Alle Infos, die wir zur Verfügung gestellt hatten, und die ganz andere Alkoholmengen beinhalteten, wurden ignoriert.

Nun war die Mutter mal wieder im Krankenhaus. Die Diagnose lautet Leberzirrhose im Endstadium. Ihre Lebenserwartung beträgt großzügig geschätzt 1,5 Jahre. Diese Mitteilung vom Krankenhaus ging ans Gericht und wir haben eine Abschrift erhalten. Nach Aussage der Ärzte trinkt sie täglich mindestens eine halbe Flasche Korn.

Ich erinnere: Bei Gericht und vor dem Jugendamt hat sie noch vor sechs Wochen behauptet nur am Wochenende zu trinken, und das auch nur wenn das Kind nicht da sei. Mein Mann meinte jetzt zu der Sachbearbeiterin im Jugendamt, dass die Mutter also wieder gelogen hätte. Da sagt die Sachbearbeiterin, das wäre doch keine Lüge. Was denn sonst???

Wie es dem Kind dabei geht, scheint niemanden zu interessieren. Muss denn die Tochter ihre Mutter erst tot auffinden, damit die Behörden einschreiten? Die Kleine geht daran kaputt, dass sie immer wieder sieht, wie Mama zusammenbricht und ins Krankenhaus muss. Das hat nichts mehr mit Kindeswohl zu tun. Wir können kaum noch schlafen und mein Mann ist total neben der Spur. Das Jugendamt sagt aber, dass man der Mutter noch eine Chance geben muss. Dass die Kleine da bleiben soll, weil die Mutter sonst kaputt ginge, und weil der Kleinen ja bisher nichts passiert ist. Außerdem hätte die Mutter ja jetzt eine Erziehungshilfe bekommen.

Wieviele Chancen soll die Mutter denn noch bekommen? Warum gibt man dem Kind nicht mal eine Chance? Was muss denn noch passieren? Reicht es nicht, dass das Kind jetzt schon leidet? Seit vier Jahren immer nur das Gleiche. Eine Entgiftung nach der anderen wird abgebrochen. Die Tochter bekommt zuhause alles mit.


Aufgrund der Diagnose aus dem Krankenhaus hat unser Anwalt jetzt die Übertragung des ABR (Aufenthaltbestimmungsrecht) beantragt. Das Jugendamt ist dagegen. Ich kann bald nicht mehr. Mein Mann ist auch am Ende seiner Kräfte. Wir wissen einfach nicht mehr weiter…

Liebe Grüße, Yvonne

Bitte E-Mail mit Stichwort „Yvonne“ an: Stiefmutterblog@gmail.com oder einen Kommentar hinterlassen.

In eigener Sache: Ich weise darauf hin, dass der Stiefmutterblog kein juristisches Forum ist. Ratschläge, die hier gegeben werden, sollten ggf. von Ihrem Familienanwalt geprüft werden. Ich übernehme keine Haftung für die  Ratschläge oder Links in den Kommentaren, freue mich aber sehr über die vielen guten Tipps, die hier gegeben werden.

11 Kommentare
  1. Melanie Olberz
    Melanie Olberz sagte:

    Ich habe auch gehofft, Hilfe vom Jugendamt zu bekommen, da mein Mann Alkoholiker ist. Keiner glaubte mir. Mittlerweile lebt er mit den 5 Kindern allein.

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  2. Cori . T
    Cori . T sagte:

    Hallo Yvonne
    Dieses Thema ist leider auch Bestandteil unseres Lebens. Meine kleine Stieftochter ist 7 Jahre und lebt seit 1.5 Jahren bei uns. Wir hatten gerade unsere Sorgerechts Verhandlung und der Arsch vom Jugendamt hat sich dagegen ausgesprochen. Wenn wir bei ihm im Büro sitzen redet er immer ganz anders. ich bin erschüttert und so genevt von der KM die uns ständig mit Whatsapp nachrichten bombardiert. Ich bin ratlos und ich wünschte es gäbe jemanden der uns helfen kann. Ich habe vor Jahren eine gute Rechtschutzversicherung abgeschlossen, Familienrecht, cih kann euch nur raten auch so etwas zu erwägen denn es macht den gang zum Anwalt eingacher und man muss sich nicht auch noch sorgen um die Kosten machen. Liebe Stiefmütter und Stiefväter ich wünsche euch viel Kraft in eurem Kampf. Cori

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  3. Frauke
    Frauke sagte:

    Bei mir ist es mein noch Mann (Trennungsjahr) der trinkt und hat das alleinige Sorgerecht beantragt. Er fälscht Gutachten vom Arzt, bezahlt die Nanny für eine Falschaussage. Es liegt ein Bluttest mit eindeutigen Ergebnis beim Gericht vor inklusive Leberschaden, dazu seine gefälschte Beurteilung, das Gericht interessiert es nicht. KV klagt nun auf Herausgabe des Kindes. Warum wird bei solchen Einwänden kein Suchtmediziner beauftragt eine Haaranalyse zumachen. Damit hätte man einen Nachweis bis zum einem Jahr zurück. In meinem Fall werde ich an die Öffentlichkeit gehen, wenn der KV das Sorgerecht bekommt oder unbetreuten Umgang. Ich kann da nur raten selbst tätig zu werden und nach genügend Beweisen zu suchen, welche die Sucht bestätigen. Offenbar sind die Ämter und Gerichte überfordert und eher an einer bequemen Lösung interessiert. Macht doch die Schule, den Kindergarten darauf aufmerksam, dass es ein Suchtproblem in der Familie gibt. Dann könnte man zusammen in der Schule oder Kindergarten ein Termin organisieren wo das Kind die Trinkgewohnheiten des Betreuenden wiedergibt und was Zuhause für ein Umgang stattfindet. Dieses Material einen Anwalt übergeben der sich um die weiteren Schritte kümmert. Wenn ein Kind mit einem Suchtkranken aufwachsen muss ist das sehr schlimm und wird höchstwahrscheinlich selbst im frühen Erwachsenenalter Suchtkrank werden oder sich einen Suchtkrankenpartner suchen. Da hilft nur sofortiges Eingreifen, damit ein Kind sowas mit durchmachen muss.

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  4. Katrin
    Katrin sagte:

    Hallo Yvonne… leider kann ich hier auch nur negatives Berichte. Die KM, um die es geht, ist laut Aussagen vieler Bekannter und Verwander seit mehr als 17 Jahren alkoholabhängig. Dadurch hat sie auch 2 von 5 Kindern, eins davon ist von meinem Freund und lebt seit 15 Jahren beim Papa, verloren. Dies hat die KM dazu ermutigt einen regelrechten Hassracheakt gegen den KV (von 2 der 5 Kinder, die anderen 3 Kinder sind nicht von ihm) ins Leben zu rufen.

    Also der Kleine lebt ja noch bei ihr. Sie ist Dauerharz4 und versäuft sogar die Miete =》 Zwangsräumung inkl.

    Der Kleine hat seit 3 Jahren keinen Kontakt mehr zum Papa. Hochgrad Verhaltensauffällig bis hin zum angedrohten Schulverweis einer GANZTAGESSCHULE (!), wo das Kind wie auch die anderen beiden Kinder die meiste Zeit sind, stört es das JA überhaupt nicht, das dieses Kind eine derart schlechte Entwicklung absolviert. Im Gegenteil!

    Die KM hat alle Informationen für den Vater sperren lassen, der im Übrigen das geteilte Sorgerecht inne hat!!!

    Für mich ein ganz klares Zeichen der Kindesentführung, da sie ja auch ohne der Einwilligung des Vater zum xten Male verzog!!!

    Jetzt werden wir Akteneinsicht fordern, da wir beim letzten Sorgerechtssteeit auf den Nachweis des Alkoholtest bei der Mutter bestanden haben! Das Jugendamt hätte die Forderung erhoben, die KM müsse dies dem Gericht vorlegen. Die KM tat dies nicht. Das JA behauptet sie hätte esvorgelegt, will aber selber keine Auskunft geben!

    So läuft dies in D.

    Ich vermute, der Test liegt nicht vor. Damit wäre das Gerichtsurteil nicht auf sachlicher Basis entstanden.

    Es bleibt wie immer abzuwarten, was raus kommt…

    Tut mir leid, das ihr auch IB diesem Teufelskreis gefangen seit. Ich wünsche Euch den Mut und die Kraft durchzuhalten.
    LG Katrin

    Antworten
  5. Sabine
    Sabine sagte:

    Mein Gott, könnt ihr dennde Tod der Mutter nicht abwarten. Im Wort alkoholkrank steckt das Wort „krank“. Die Mutter ist krank, also muss ihr geholfen werden. Das tut man aber nicht, in dem man ihr das Kind wegnimmt. Das bekommt ihr schon noch früh genug.

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    • Senol Cuskun
      Senol Cuskun sagte:

      Eine alkoholkranke Mutter hat kein Kind zu erziehen. Ja der Mutter sollte geholfen werden, wer hilft dem Kind von der alkoholkranken Mutter. Ich glaub du weiss gar nicht wovon du redest.

      Antworten
    • Cori
      Cori sagte:

      Es geht hier nicht um die Mutter, sie ist Erwachsen und kann selbst entscheiden wie sie Leben möchte. Das Kind steht hier im Fokus. Die psychischen Schäden die ein Kind alkoholkranker Elternteile davon tragen ,werden ihr ganzes Leben Bestimmen. Das Sie so eine Scheisse von sich geben lässt darauf schliessen das sie entweder selber trinken oder keine KInder haben.

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    • Louisa
      Louisa sagte:

      Hallo Sabine,

      Vermutlich wird die Antwort viel zu spät sein, jedoch sind vielleicht andere ähnlicher Auffassung wie Sie es sind:
      Ich bin die Tochter (19) einer stark alkoholkranken und psyischkranken Mutter und meinem Vater unendlich dankbar, sich von meiner Mutter getrennt und das ABR beantragt und genehmigt bekommen zu haben. Ich weiß noch wie schlecht es mir damals ging, nicht nur, dass ich in der Schule abgesackt bin, mich verschlossen habe, sondern der große psychische Druck, der mich wohl auf Dauer genauso kaputt gemacht hätte wie meine Mutter war. Diese Erkrankungen haben sich durch die Familie gezogen: Meine Großmutter, dann meine Mutter und mein Onkel (ihre Kinder) und ich bin dankbar, dass mein Vater diesen Kreis durchbrochen hat. Ja, Alkoholsucht ist eine Krankheit, bei der nur professionelle Hilfe helfen kann und nicht das Kind- das als unschuldiger Beteiligter unbedingt den Schutz verdient.

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  6. Tanja
    Tanja sagte:

    Hallo Yvonne,
    das was du da schreibst kennen wir leider nur zu gut ,mit dem unterschied,dass die kleine bei uns lebt und zum glück nicht bei ihrer Mutter ,die Drogensüchtig ist!
    Auch wir haben eine menge Theater wegen der Umgangswochenenden!
    Was die kleine uns erzahlt ist wirklich erschreckend ,nur leider Interessiert es nicht den ES IST JA NOCH NIX PASSIERT!
    Diese Antwort bekommen wir immer wieder….
    Die Trennung war 2010 ,bis jetzt arbeiten wir ständig mit dem Jugendamt 2-3 mak monatlich sogar und jedes jahr waren wir vor Gericht,letztes jahr sogar 2 mal !
    Wie gesagt ,die kleine wird diesen umständen nur alle 2 wochen ein paar stunden ausgesetzt,aber auch das finde ich schon schlimm genug …

    Ich drücke euch die daumen und schicke euch ganz viel Kraft und Durchhaltevermögen,dass wird noch eine langer weg für euch ….

    Da,wir erinnern uns, ES IST JA NOCH NIX PASSIERT!!!

    Antworten
  7. Steffi
    Steffi sagte:

    Hi Yvonne,

    leider ist es oft so das den Jugendämtern das wohl der mutter mehr am Herzen liegt wie das der kinder. Kann dir jetzt auch keinen sinnvollen Tipp geben da ihr ja schon alles versucht habt. Ich drücke euch aber die daumen und hoffe das es für euch gut ausgeht.

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  8. Kriesten,Jana
    Kriesten,Jana sagte:

    Hallo Yvonne,das ist echt traurig.Vor allem für das Kind.In manchen Dingen haben Mütter Narrenfreiheit,sie lassen ihre Kinder im Stich,kümmern sich nicht,aber wenn es ihnen wieder einfällt,sollen sich die Kinder freuen.Für neue Familien ist das schwer.Aber ich muss sagen,es gibt auch Jugendämter die anders sind.In unserem Fall lebt das Kind auch beim Vater,der Kontakt zur mutter ist oftmals sehr schwierig.Auch wir haben von Anfang an,das Jugendamt mit ins Boot geholt und werden gut unterstützt,auch bei Gericht.Die Sachbearbeiterin ist noch sehr jung und setzt sich wirklich für die Interessen des Kindes ein,bei ihr steht das Kindeswohl an erster Stelle.Ich wünsche euch und vor allem der Tochter viel Kraft und alles Gute für eure hoffentlich gemeinsame Zukunft,Jana

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