Do´s und Don´ts bei Trennungen und Sorgerechtsstreitigkeiten – Teil I

Martina Machulla. Foto: Kanzlei Machulla

Ist unser Familienrecht parteiisch? Was sollte getan, was besser vermieden werden, wenn es um Trennungen mit Kindern geht? Die Familienrechtsanwältin Martina Machulla verrät die Do´s und Don´ts bei Trennungen und Sorgerechtsstreitigkeiten.

Immer wieder stellen mir Stiefmütter und Trennungsväter Fragen, die unser Rechtssystem betreffen oder schildern mir Situationen vor Gericht, die sie als belastend und ungerecht empfinden. Das Weihnachtswetter in Deutschland scheint vorhersagbarer als Entscheidungen im Familienrecht. Richter in Kiel urteilen anders als Richter in Oberammergau. Was für Familien in Brandenburg gilt, muss für Familien im Saarland noch längst nicht bindend sein. Es entsteht der Eindruck, Entscheidungen im Familienrecht seien eine Art Glücksspiel. Höchste Zeit also im Stiefmutterblog eine kompetente Fachfrau zu befragen, wie und warum Entscheidungen gefällt werden – oder auch nicht.

Do´s und Don´ts bei Trennungen und Sorgerechtsstreitigkeiten

Rechtsanwältin Martina Machulla ist seit 1994 zugelassene Rechtsanwältin und seit vielen Jahren Fachanwältin für Familienrecht. Sie leitet die Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei Machulla mit vier Anwälten an zwei Standorten (Hannover und Neustadt am Rübenberge), betreibt die Internetseite Online-Ehe-Scheidungen.de und engagiert sich im sozialen und kulturellen Bereich. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte sind Familienrecht, Erbrecht und das allgemeine Zivilrecht. Außerdem ist sie Dozentin für Familienrecht und hat als Autorin zahlreiche Beiträge in Fachzeitschriften und –büchern veröffentlicht.

Martina Machulla. Foto: Kanzlei Machulla

Martina Machulla. Foto: Kanzlei Machulla

Liebe Frau Machulla, glaubt man den vielen Foren im Internet, scheint der Anteil an hochstrittigen Scheidungen zu wachsen. Wie ist Ihr Eindruck als Rechtsanwältin, die sich auf Familienrecht spezialisiert hat? Nach meinem Eindruck hat der Anteil der hochstrittigen Scheidungen in den letzten zehn Jahren nicht zugenommen. Allerdings ist die Bearbeitung von hochstreitigen Scheidungen komplizierter geworden.

Was sind die häufigsten Streitpunkte? Am häufigsten streiten getrennt lebende Eheleute über Unterhalt sowie über den Aufenthalt der Kinder bzw. das Umgangsrecht mit den Kindern.

Was ist in Ihren Augen der größte Unterschied im Verhalten der Väter und Mütter in Sorgerechtsprozessen vor Gericht? Mütter sind im Regelfall deutlich selbstbewusster als Väter, wenn es um die Frage geht, bei welchem Elternteil das Kind besser aufgehoben ist.

[bctt tweet=“Bei der Frage, bei wem das Kind besser aufgehoben ist sind Mütter selbstbewusster als Väter“]

Viele Stiefmütter haben den Eindruck, ein Vater würde vor Gericht anders behandelt als eine Mutter. Stichwort: Mütterbonus vor Gericht und dem Jugendamt. Wie sehen Sie als Anwältin, die Männer und Frauen vertritt, diese Theorie? Es kommt drauf an: es gibt nach wie vor Gerichte, bei welchen der sogenannte Mütterbonus tatsächlich zum Tragen kommt. Mir sind Fälle bekannt, in welchen Mütter in einer Nacht- und Nebelaktion mit den Kindern den gemeinsamen Haushalt verlassen haben, ohne dass dies durch den zuständigen Richter sanktioniert wurde. Allerdings nimmt die Anzahl der Familienrichter zu, die derartige Verhaltensweisen nicht mehr toleriert.

Viele Väter und Stiefmütter kreiden den Gerichten an, dass die Kinder quasi mit einem Automatismus zur Mutter gegeben werden, auch wenn diese nachweislich nicht gut für sie sorgt. Stichwort: Wir geben der Mutter noch einmal eine Chance. Wie sind Ihre Erfahrungen? Stimmt das? Grundsätzlich ist es immer noch so, dass bei vielen Familiengerichten der traditionelle Ansatz „das Kind gehört zur Mutter“ bei den Entscheidungen eine Rolle spielt.  Allerdings nimmt die Zahl der Familienrichter zu, die umdenken. Es kommt immer auf das Gericht an.

Was würden Sie einem Vater raten, der um seine Kinder kämpft? Was sind die Do´s, was die Don´ts in Sorgerechtsprozessen? Die Entscheidung, bei welchem Elternteil ein Kind nach einer Trennung lebt, soll sich nach dem Kindeswohl richten. Für das Kindeswohl maßgeblich ist zum einen, zu welchem Elternteil das Kind die engere Bindung hat; zum anderen ist hier mit ausschlaggebend, dass das Kind möglichst nicht aus seinem sozialen Umfeld gerissen wird, also aus Kindergarten oder Schule, Freundeskreis, Kontakt zu den Großeltern etc. Entsprechend sollte der Vater darlegen können, dass zum einen die Eltern-Kind-Beziehung zwischen ihm und dem Kind genauso gut oder besser ist, wie die Beziehung zwischen Kind und Mutter; er sollte weiter darlegen können, dass er entweder in gleichem Umfang Bezugsperson oder gar Hauptbezugsperson des Kindes in der Vergangenheit gewesen ist. Weiter sollte er dafür Sorge tragen, dass das Kind weiter in dem bisherigen Umfeld leben kann. Er sollte rechtzeitig den Kontakt zum Jugendamt suchen; keinesfalls sollten „Nacht- und Nebelaktionen“ durchgeführt oder aggressives Verhalten an den Tag gelegt werden. Die Betreuung in der Zukunft sollte in möglichst großem Umfang durch den Vater selbst gewährleistet sein; der Vortrag, dass die neue Partnerin die Betreuung sicherstellen könne, ist nicht klug. Keinesfalls sollte sich der Vater bis zu einer dauerhaften Klärung wo das Kind später wohnen soll mit dem Auszug des Kindes einverstanden erklären. Wenn das Kind erstmal umgezogen ist und bei dem anderen Elternteil lebt, gibt es meistens kein Zurück mehr, da man dem Kind nicht ständig neue Änderungen zumuten möchte.

[bctt tweet=“Ein Vater sollte sich nicht unüberlegt mit dem Auszug des Kindes einverstanden erklären. „]

Woran sollten Väter im Vorfeld denken, wenn sie möchten, dass die Kinder bei ihnen leben? Ist eine Trennung absehbar sollten Elternteile bereits im Vorfeld in einem „Tagebuch“ festhalten, welche Aufgaben sie in Bezug auf die Kinderbetreuung haben und was sie mit den Kindern ggf. unternehmen.

Was ist in Ihren Augen der häufigste Fehler den Eltern bei Sorgerechtsprozessen begehen. Unabhängig vom Geschlecht. Häufig unterschätzen Eltern, dass mittlerweile doch viele Familienrichterinnen und -richter es nicht gutheißen, wenn Kinder in Nacht- und Nebelaktionen aus dem gewohnten Umfeld entfernt werden. Weiter sollte versucht werden im gesamten Verfahren ruhig zu bleiben und auch gegenüber dem anderen Ehepartner nicht aggressiv oder gar gewalttätig zu werden. Fehleinschätzungen sind insoweit häufig gegeben, als dass Eltern bei der Frage, bei wem das Kind oder die Kinder leben sollen, ihre eigene Kompetenz in den Vordergrund stellen. Auf diese kommt es jedoch im Regelfall weniger an, als auf die emotionalen Bindungen sowohl im Verhältnis zu den Eltern wie auch zum sozialen Umfeld. Im Regelfall gehen die Gerichte bei ihren Entscheidungen davon aus, dass beide Eltern gleichermaßen in der Lage sind, das Kind zu versorgen.

Viele Stiefmütter und Väter haben den Eindruck, es gibt kein einheitliches, klares Familienrecht, sondern es wird nach persönlichen Befindlichkeiten entschieden. Sie tauschen sich ja oft mit Kollegen aus. Ist da was dran? Gibt es väterfreundliche bzw. mütterfreundliche Gerichte? Im Familienrecht werden viele Einzelfallentscheidungen getroffen. Nicht alles, was zu entscheiden ist, ist als logische Schlussfolgerung hinterher im Urteil zu lesen. Vieles wird abgewogen. Entsprechend spielen die persönlichen Erfahrungen und Werte der Richter, welche zu entscheiden haben, selbstverständlich auch eine Rolle.

Ein großes Streitthema ist es, wenn ein Partner Prozesskostenbeihilfe bekommt und der andere selbst zahlen muss. Oft kommt dann der Eindruck auf, es wird munter geklagt, um den anderen finanziell zu ruinieren. Was denken Sie? In familiengerichtlichen Verfahren werden die Kosten im Regelfall geteilt; lediglich in Familienstreitverfahren muss derjenige die Kosten tragen, der verliert. Insoweit entsteht tatsächlich gelegentlich der Eindruck, dass, da es nichts kostet, munter Anträge beim Gericht gestellt werden. Allerdings wird vor der Gewährung von Prozesskostenhilfe durch das Gericht nicht nur die wirtschaftliche Bedürftigkeit des antragstellenden Ehegatten geprüft, sondern auch, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Ist diese Aussicht auf Erfolg nicht gegeben, so ist schon der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abzuweisen. Da die Entscheidung jedoch nach Aktenlage erfolgen muss, ist die Handhabung hier eher großzügig.

Nächste Woche erscheint der zweite Teil des Interviews. Dort beantwortet die Familienrechtlerin konkrete Einzelfragen von Stiefmüttern. Ich danke Martina Machulla für das Gespräch!

Bitte E-Mail mit Stichwort „Trennungen und Sorgerechtsstreitigkeiten“ an: Stiefmutterblog@gmail.com oder einfach einen Kommentar hinterlassen.

In eigener Sache: Ich weise darauf hin, dass der Stiefmutterblog kein juristisches oder medizinisches Forum ist. Ratschläge, die hier gegeben werden, sollten ggf. von Ihrem Familienanwalt oder Arzt geprüft werden. Ich übernehme keine Haftung für die Ratschläge oder Links, auch nicht in den Kommentaren, freue mich aber sehr über die vielen guten Tipps, die hier gegeben werden.

24 Kommentare
  1. Michael Baleanu
    Michael Baleanu sagte:

    „Für das Kindeswohl maßgeblich ist zum einen, zu welchem Elternteil das Kind die engere Bindung hat“

    Was lernen wir?

    Als Mann und Vater nicht arbeiten gehen! Mutti soll arbeiten, dann hat mann die engere Bindung zum Kind?!

    Das soll die Quintessenz des Kindeswohls sein?

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Michael, das ist eine erstaunliche Quintessenz aus dem Interview. Diesen Schluß kann ich aus den Äußerungen von Frau Machulla nicht ziehen. Susanne

      Antworten
      • Michael Baleanu
        Michael Baleanu sagte:

        Davor schrieb sie:
        „Die Entscheidung, bei welchem Elternteil ein Kind nach einer Trennung lebt, soll sich nach dem Kindeswohl richten.“

        Wie wird also entschieden, wo das Kind nach Trennung bleibt?

        Nach der engeren Bindung!

        Wie definiert man engere Bindung?

        Indem man guckt ob wir ein Elternteil haben, der zu Hause geblieben ist.

        Das hat Frau Machulla gesagt.

        Wobei ich allerdings bezweifle, dass in solchen Fällen, das Kind nach einer Trennung tatsächlich beim Vater bleiben würde, bei diesen Gerichten. Ihre Aussage richtet sich ja an der derzeitigen Rechtsprechung und da bleiben die meisten Kindern bei der Mutter.

        Das mit der „engeren Bindung“ ist nur eine vorgeschobene Begründung der Gerichte.

        Ein Kind darf nicht vom Gericht eine Überhöhung eines Elternteils als Lebenslüge bekommen: Beide Eltern sind gleichwertig und zu beiden Eltern hat das Kind die gleich „enge Bindung“ auch dann, wenn unterschiedliche Betreuungszeiten vorliegen.

        Erst nach Gerichtsentscheidungen haben die Kinder eine „engere Bindung“! Per Gerichtsentscheidung, nicht aus der Realität heraus.

    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Michael,
      auch diesen Schluß ziehe ich nicht aus dem Interview.
      Ich würde aber jedem Mann raten, Elternzeit zu nehmen. Und zwar nicht nur einen Monat, sondern mindestens ein Jahr. Das schafft eine Bindung zu Kind, sowohl im Leben, als auch auf dem Papier.
      LG, Susanne

      Antworten
      • Andreas Puderbach
        Andreas Puderbach sagte:

        Es gibt nirgendwo nur irgendeine Defintion des Wortes „Kindeswohl“ und weder die Experten noch die Jurisprudenz zeigen derzeit Interesse, an einer solchen zu arbeiten und diese aus zu formulieren.
        Somit entscheidet eine Einzelperson (z.B. ein Familienrichter) über das „Kindeswohl“. Die Betroffenen (insbesondere die Kinder) sind der individuellen Vorstellungswelt des „Experten“ ausgeliefert.

      • EU
        EU sagte:

        Es gibt natürlich wissenschaftlich erarbeitete Definitionen des Begriffs „Kindeswohl“ und was damit verbunden ist. Hier ist zum Beispiele eine Aktuelle, von der Eberhard-Karls Universität Tübingen, geleitet von PD Dr. Hans-Peter Duerr, Institut für Klinische Psychologie und Psychotherapie:
        http://www.kimiss.uni-tuebingen.de/get/KiMissRating2014.pdf (auch sonst äusserst lesenswert)
        http://www.kimiss.uni-tuebingen.de/get/2014talk.pdf

        Das ist nicht das Problem. Es gibt unendlich viele Erkenntnisse, Forschungen und Nachweise zu allen möglichen Aspekten bis hin zur Rolle von Stiefeltern. Das Problem ist vielmehr, dass zerbrechende Familien nicht von Sachkundigen begleitet und bestimmt sind, sondern von Juristen: Man muss vor Gericht wenn man es selbst nicht mehr hinbekommt, man braucht Anwälte, man bekommt einen Beschluss.

        In der juristischen Welt herrscht vielfach ein Elternbild von 1960, sowohl im Unterhaltsrecht wie auch beim Sorgerecht mit seinen wichtigen Teilrechten wie z.B. dem Aufenthaltsbestimmungrecht. Damit hält sich die Justiz zwar gute Umsätze am laufen, muss aber solche Erkenntnisse drausenhalten, um sich nicht selbst zu entwerten. Ich kann es ihnen nicht verdenken, Geld ist nun mal der stärkste aller Attraktoren.

      • Andreas Puderbach
        Andreas Puderbach sagte:

        @EU: Gebe Dir vollkommen Recht. Jetzt hätte aber in Bezug auf die Definition nur noch folgen müssen, „dass der Gesetzgeber den Begriff „Kindeswohl“ in einer Sachdefinition zu konkretisieren unterlassen hat“ …. Leider interessieren ihn die Ausarbeitungen der Universitäten recht wenig.

  2. EU
    EU sagte:

    Zu den „Do´s und Don´ts bei Trennungen und Sorgerechtsstreitigkeiten“ will ich auch etwas beitragen.

    1. Bei Sorge- und Umgangsrechtsverfahren ist ein Anwalt überflüssig, es besteht auch keine Anwaltspflicht. Gehen Sie ohne Anwalt vor Gericht. Es gibt Richter, die es nicht gerne sehen, wenn Antragsteller im Umgangsverfahren sofort mit Anwaltsverstärkung anrollen. Einen Nachweis, dass anwaltsbegleitete Umgangsverfahren besser laufen wie ohne gibt es nicht. Sicher ist nur eines: Eine dicke Anwaltsrechnung wird eintreffen. Egal wie es ausgeht.

    Es geht in diesen Verfahren selten um komplexe Rechtslagen. Lange Schriftsätze bewirken das Gegenteil von dem, was sie sollen. In anderen Ländern haben Anwälte beim ersten Gerichtstermin ausdrücklich sogar abwesend zu sein. Stattdessen ist eine Pflichtmediation mit festgelegter Stundenzahl zu absolvieren, bevor überhaupt ein Richter zum Einsatz kommen darf. Im Anwaltsland Deutschland wird leider der umgekehrte Weg beschritten: Eine immer weiter fortschreitende Verrechtlichung von Familie wird betrieben, immer neue Verfahren und mehr Anwälte. Beispiele: Neueinführung der Anwaltspflicht im Unterhaltsrecht durch eine SPD-Justizministerin 2008 (natürlich selbst Anwältin), Neueinführung eines Verfahrens um ohne Trauschein ins gemeinsame Sorgerecht einzutreten.

    2. Als Vater sollte man viel Wert auf eine gute DEFENSIVE Haltung legen und keinesfalls selbst offensiv werden. Do: Gut verteidigen. Dont: Angreifen. Missbrauch des Gewaltschutzgesetzes verhindern, das gerne benutzt wird um ihn aus der Wohnung zu bekommen wenn die Trennung heiss wird. Die Elemente der gelebten Vaterschaft dokumentieren, wie es bei Frau Machulla auch anklingt. Sich frühzeitig zu informieren, was wohl der grösste Pferdefuss bei Männern darstellt. Sie sind im Schnitt einige Monate im Trennungsprozess hinter Frauen her, die sich viel früher ihrer Trennungabsicht bewusst werden und dann die Dinge vorteilhaft für sich ordnen und sich in aller Ruhe informieren, bevor sie die Trennung einleiten.

    3. Die wenigsten Menschen haben genug Ressourcen für lange Auseinandersetzungen. Viele Gerichtsverfahren zu betreiben endet meist in emotionaler und finanzieller Selbstzerstörung. Betrieben Sie ein, zwei, vielleicht noch ein Drittes Verfahren, wenn dann nicht die Ziele bezüglich Umgangs- und Sorgerecht in der Realität (also nicht nur ein schönes Urteil, das dann aber nicht durchsetzbar ist) erreicht worden sind werden sie auch später kaum mehr erreicht. Man muss sich dann eingestehen, dass die Ziele nicht erreichbar sind und einige Dinge abhaken. Sonst gerät man dorthin, wo man überhaupt nicht mehr handlungsfähig ist: In Krankheit und Pleite.

    Antworten
  3. Susanne Petermann
    Susanne Petermann sagte:

    Lieber MGTOW,
    ich bin mich jetzt nicht sicher, ob Sie eine Frage stellen oder sich selbst Fragen beantworten.
    Liebe Grüße,
    Susanne

    Antworten
    • MGTOW
      MGTOW sagte:

      Liebe Susanne,

      Du meinst ich wäre eine sogenannte „Sockenpuppe“ und hinter dem Necknamen „Ger Ks „stecke ich ebenfalls? Verstehe ich das richtig?

      Ich bin 41 und aus dem Alter bin ich raus. Hier habe ich keine Frage gestellt. Aber o.k. ich verstehe Deine Kritik und werde einfach kürzer treten.

      Antworten
      • Susanne Petermann
        Susanne Petermann sagte:

        LIeber MGTOW,
        ich weiß weder was eine Sockenpuppe ist, noch warum der Kommentar zu Gerhard unter Deinem Kommentar gelandet ist.
        Er galt einem unten stehenden Kommentar mit Fragen, die jeweils mit der Antwort „nein“ beantwortet wurden.
        Susanne

  4. Andreas Puderbach
    Andreas Puderbach sagte:

    Frau Petermann geht in alle Richtungen. Sie tastet alle Berufsbilder ab, die am „Familienrecht“ beteiligt“ sind und redet mit ihnen. Schön, dass man auch mit ihr redet. Fazit? Stellt sich noch raus, aber der Ansatz ist gut. Ja, hervorragend. Auch wenn sich teilweise heraus stellt, das streckenweise nichts substantielles hängen blieb. Bei diesem Interview lässt sich dies vermuten ….

    Wer so schreibt, muss auch begründen. Das fällt mal schwerer und mal leichter. Hier eben leichter.

    1.
    Frau Machulla sagt, sie habe nicht den Eindruck, das die strittigen Fälle mehr geworden seien. Naja, mit Eindrücken ist das so eine Sache. Manchmal liegt man ja auch richtig. Hier eher nicht. Der Markt bestimmt Angebot und Nachfrage. Auch im Geschäft des Familienrechtes.
    Nachzulesen in meinem Buch:
    „Relative Größe der Fachanwaltschaften im Jahr 2007 für Familienrecht:
    24,8%. Es gibt zwar keine Familien mehr, aber immer mehr Fachanwälte für Familienrecht.
    Noch 1950 lag die Anwaltsdichte auf dem damaligen Bundesgebiet bei 4934 Bürgern pro Rechtsanwalt.
    Inzwischen sind wir bei 561 Bürgern pro Rechtsanwalt angekommen.“

    Oder hier: Der Mittelrhein-Verlag jammert am 16.03.2012:
    „Am OLG Koblenz ist die Zahl der Verfahren deutlich gestiegen. Insgesamt wurden 6152 neue Zivil-Familien und Strafsachen gezählt, so das OLG in seiner Bilanz für 2011. Das sind 7,9% mehr als im Vorjahr oder so Viele wie seit 2005 nicht mehr. Die Zahl der Familiensachen stieg sprunghaft an – um 17,5% oder 2456 Verfahren. Das ist ein Rekordwert fürs Koblenzer OLG“, so die Westerwälder-Zeitung.

    Und wir reden hier von einem ländlichen Raum. Nun, Eindrücke können also täuschen.

    2.
    „Männer treten nicht selbstbewusst genug vor Gericht auf.“
    Nun. Versuchen Sie das mal! Erst einmal nehmen Sie anfangs i.d.R einen Anwalt mit. Somit redet dieser hauptsächlich. Den freundschaftlichen Oberschenkelklopfer gegenüber dem Mandanten inbegriffen, er solle jetzt erst mal nichts machen oder gar sagen. Er (der Anwalt) mache das schon. Naturgemäß hat jeder Mensch vor Richter und Gericht eine gehörige Portion Respekt. Oft ist man auch nicht dort. Gott sei Dank! Das liegt ja auch nicht im Bestreben der Meisten …
    Ich vergesse beim ersten Umgangsvergleich nicht die Worte des Amtsrichters, der gelangweilt auf seine Unterlagen schaute und bei dem man das 14 tätige Umgangsrecht zuzügl. der hälftigen Schulferien beantragte:
    „Ja, aber das ist ja auch das Maximum!“ gepaart mit vorwurfsvollem Blick. Treten Sie da mal selbstbewusst auf. Das wird lustig. In einem späteren Teil des Kommentares komme ich darauf nochmal zurück.

    Nett war auch die Situation, als ich den Anwalt der Gegenseit ansprach und den Satz begann mit: „Ihre Mandantin, die Frau soundso…..“, mir nichts dabei denkend. Fazit:
    „Was fällt Ihnen ein, die Mutter per Sie anzureden? Machen Sie das immer so? Also so etwas habe ich noch nie erlebt“, so der Richter.

    Dieser Richter würde im Übrigen schlaflose Nächte haben, wüsste er, was ich über seine privaten Umtriebe weiß. Er kann sich aus verschiedenen Gründen meiner Verschwiegenheit sicher sein. So etwas allerdings „habe ICH noch nie erlebt“. Aber ich schütze eben meine Quellen.

    Nach zwei Umgangsvergleichen, die die Mutter allesamt im Laufe der Zeit zu konterminieren wusste (natürlich ohne Sanktionen), bin ich selbstbewusst aufgetreten. Das Fazit war, das der Richter den beabsichtigten Umgangsausschluß nicht mehr festlegen wollte und nach 8 Jahren erstmalig für die Kinder eine Beistandschaft bestellen musste! Freilich zu spät…

    Ich betreue im Rahmen meiner Tätigkeiten ein Unternehmen. Dieses erbringt Dienstleistungen. Der Richter vernahm, das ich für das Unternehmen tätig war und hatte Angst mit mir in Kontakt zu kommen. So rief er die Unternehmerin an und bat darum, das man einen anderen „Mitarbeiter“ schicken möge. (Er wusste ja nicht, das ich in meiner Funktion diese Tätigkeit nicht dauerhaft dort ausübe und hatte tatsächlich Angst, ich würde dort die verlangte Dienstleistung erbringen müssen).

    Selbstbewusstes Auftreten. So so. Da stellt sich abschließend eine Frage: Handelt der Richter aufgrund seiner Sach- und Rechtskenntnis, weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen und urteilt nach Aktenlage, oder sind wir in einem Bewerbungsgespräch, wo sich die Bewerber am besten zu verkaufen gedenken um den möglichst besten Eindruck zu hinterlassen, was dann die Findung des Beschlusses beeinflusst. Fragwürdig das Ganze. Oder nicht?

    3.
    Prozeßkostenhilfe: Ein dunkles Thema. In Unterhaltssachen bekommt die Mutter die PKH in jedem Fall, denn die Anspruchsteller sind ja die Kinder und daher ergibt sich die Bewilligung der PKH schon alleine daraus. Beim Vater ist es umso schwieriger. Sieht er sich benachteiligt und legt dar, dass er gewisse Höhen nicht leisten kann, ist es durchaus die Regel, das ihm eine mangelnde Aussicht auf Erfolg beschieden wird. Da kann seine Argumentation noch so schlüssig sein. Hier ins Detail zu gehen, würde den Rahmen sprengen. Es reicht, wenn diese Sachverhalte einen nicht zu verachtenden Teil meines Büros in Beschlag nehmen. Und ich habe ja noch andere Dinge zu tun ….. Beispielsweise als Schuldnerberater, indem ich eine Vielzahl von Männern wieder versuchen muss auf die Füße zu stellen, denen es nicht gelingt klar zu machen, das nun wirklich nichts mehr zu holen ist. Auch kein Depot im Kleiderschrank mehr …
    Das Thema PKH zieht sich auch durch alle anderen Bereiche in zweifelhafter Art und Weise.

    4.
    Die von Frau Machulla angesprochenen „Nacht- und Nebelaktionen“ gibt es. Zweifellos. Zweifellos gibt es vielmehr aber auch die andauernden Boykottversuche in Sachen Umgang, Sorgerechtsverweigerung etc in den Jahren nach der Trennung. Das man mit Nacht- und Nebelaktionen nichts mehr gewinnen kann, hat sich gemeinhin meist herum gesprochen. Aber so lange Postings im Internet kursieren, in denen Frauen anderen Frauen den Rat geben, schlicht die Kinder nicht heraus zu geben, da „sowieso nichts passiert“, wäre das ein interessantes Diskussionsthema.

    Frau Machulla nimmt im Interview zumindest eine Mitte in ihren Beiträgen ein. Sie gibt sich nicht tendenziell und antwortet objektiv. Aber auch eben so, wie es zu erwarten war. Im Grunde genommen Nullaussagen. Eine Gewohnheit die ebenfalls bekannt ist.
    Man legt sich eben nicht gerne fest im Familienrecht. Ist auch schwerlich möglich. Deshalb eben immer der Verweis:
    „Es kann so laufen oder auch so laufen. Es kommt auf den Richter an.“ Ja genau. Im Casino kann es eben auch so laufen oder eben so laufen. Je nachdem wie die Kugel fällt oder welche Karte kommt.

    Und somit kommen wir zum Schluß:
    Die Ware Kind wird ausverhandelt. Wer zahlt? Wer betreut? Wer verkauft sich am Besten? Wer wirkt glaubhafter? Jeder hat plötzlich wieder seine Rolle. Mutter betreut. Vater zahlt. Wechselmodell? Was soll das? Und wenn, dann schalten sich die OLG’s gerne ein und brüten über Unterhaltsregelungen im Wechselmodell.
    Wäre ja noch schöner, wenn man die Familienrechtsexperten gar nicht mehr bräuchte.

    Von den Kindern ist wenig bis gar nicht die Rede. Aber kann ja noch kommen. Sie verlieren meist ein Elternteil. Ziemlich genau die Hälfte innerhalb der drei folgenden Jahre nach der Trennung. Ziemlich viel, bei doch so vielen Experten die es da gibt.

    In einer Gesellschaft die Gleichberechtigung (richtig so!) predigt und versucht; die Frauen in der Berufswelt zu verankern und Männer mehr im Haushalt helfen sollen (was sie immer mehr auch tun), ist nach der Trennung nichts mehr so wie es war.
    Schwuppdiwupp landen wir wieder im Zeitalter der Rollenaufteilung. Du bekommst die Kinder zu sehen wenn Du zahlst. Das kannst Du nur, wenn Du viel arbeitest. Das widerspricht sich. Daher also höchstens mal am Wochenende und auch nur, wenn Du Jugendamt und Co nicht auf den Wekcer fällst.

    Ach, da war noch was! Fast hätte ich es vergessen! Ich lese mir gerne jeden Rat, jeden Kommentar und auch jedes Interview durch. Aber den Rat zu geben, sich dann das Jugendamt zu wenden, halte ich für sehr gewagt. Die Gerichte verlangen die vorherige Vermittlung des Jugendamtes sowieso. Bis es soweit ist, sollte jedes Elternteil (das ausgezogen ist oder ausziehen musste) – insbesondere Väter – die Finger von dieser Behörde lassen.

    Sie können es nun glauben oder nicht. Aber wenn Sie erst einmal fest gestellt haben, dass innerhalb von vier Jahren, sieben verschiedene 25-jährige SachbearbeiterINNEN versucht haben, Ihnen grinsend und Verständnis heuchelnd zu erklären wie „Nachtrennungszenarien“ und „Familien“ funktionieren, während diese ihnen nach dem dritten Besuch mitteilen: „Tja, so was hatten wir auch noch nicht.“ (Das sagen die sehr oft) und „Also, wenn die Kinder nun dauernd Papa zum neuen Ehemann sagen und die Mutter das duldet, dann müssen Sie das eben akzeptieren.“, dann, ja dann, hast Du verstanden: Diesen Laden braucht kein Mensch!

    Antworten
    • MGTOW
      MGTOW sagte:

      Zu 1.
      Sie redet von „hochstrittigen Scheidungen“.
      Kann gut sein, dass das völlig richtig ist, auch wenn die durchschnittliche Ehe immer kürzer wird. Wenn weniger geheiratet wird, geht die Zahl auch bei kürzeren Ehen nicht hoch.

      Antworten
      • Susanne Petermann
        Susanne Petermann sagte:

        Mir hatte eine Familienrichterin in Oldenburg gesagt, die Zahl der hochstrittigen Trennungen wäre deutlich gestiegen. Aber das kann natürlich im Tätigkeitsbereicht von Frau Machulla im Raum Hannover ganz anders sein.
        Liebe Grüße, Susanne

    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Lieber Andreas Puderbach,
      mich macht dieser Kommentar traurig. Es war nicht meine Absicht, Ihre Zeit mit dem lesen dieses Beitrages zu vergeuden.
      Susanne

      Antworten
      • Andreas Puderbach
        Andreas Puderbach sagte:

        Liebe Susanne Petermann,
        ich hoffe, ich habe das jetzt nicht mißverstanden, aber Sie haben doch meine Zeit nicht vergeudet !!! Oder meinten Sie was Anderes? Ich habe das Interview mit Interesse gelesen! Es liegt doch an mir 😉 Und ich habe es auch gerne kommentiert und mir gerne diese Zeit genommen! Nur durch kontroverses und fundiertes Diskutieren kann man (vielleicht) etwas erreichen.

  5. Ger Ks
    Ger Ks sagte:

    „Die Betreuung in der Zukunft sollte in möglichst großem Umfang durch den Vater selbst gewährleistet sein“
    Man muss sich vor Augen führen was das bedeutet. Bis 49.9% Betreuun4g durch den Vater, muss dieser trotzdem den vollen(!) Unterhalt zahlen. Also darf fast die halbe Zeit für das Kind sorgen, muss aber für die volle Zeit zahlen. Und es kommt noch dicker. Selbst wenn die Kinder in der Zeit in der sie bei der Ex sind, großteils in der Krippe, Kindergarten oder Schule und Hort sind und die Exfrau sogar teilzeit arbeiten geht, wird der Vater voll zur Kasse gebeten.
    Und diesen Bedingungen ist es für sehr viele Väter nicht möglich mehr als eine Woche zu stemmen. Diese Diskriminierung allerdings wird nicht thematisiert. Denn hier würden Frauenvereinigungen und Frauenministerin Amok laufen um eine Änderung hier zu verhindern.

    Mehr Zeit für das Kind? Ja kann der Mann schon haben. Aber die volle Transferleistung die zur Exfrau fließt ist nicht anzutasten. Ein konservativ-feministisches Dogma das stärker scheint, ist als jedes des Katholizismus.

    Antworten
    • Ger Ks
      Ger Ks sagte:

      Da in Facebook angeboten wurde, man soll hier Fragen an die Rechtsanwältin stellen und diese würden an diese gestellt werden.
      __________________________
      Stimmt es das der nicht obsorgende Elternteil (meist der Vater) bis 49% der Betreuung den vollen Unterhalt zu zahlen hat, erst bei genau 50% Aufteilung der Sorge auch der Unterhalt geteilt wird?
      Wird für die Tage an denen das Kind beim Vater ist die aufgewendeten Kosten für Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung gegengerechnet? Wenn ja wie?

      Darf der obsorgende Elternteil (meist die Exfrau) beliebig dazuverdienen und wird der Unterhalt davon nicht berührt? Wenn ja, wie wird dieser reduziert?

      Wenn das Kind durch den obsorgenden Elternteil teilweise fremdbetreut wird, wird die Unterhaltsleistung für diese Zeit in der die Kinder nicht von dem nicht obsorgenden Elternteil betreut werden, gekürzt?
      Oder werden diese Kosten ebenfalls dem nicht obsorgenden Elternteil teilweise oder zur Gänze zusätzlich auferlegt?
      Besteht eine Pflicht für den obsorgenden Elternteil in dieser Zeit der Fremdbetreuung selbst die Bezahlung dafür zu verdienen?

      Antworten
      • MGTOW
        MGTOW sagte:

        „Stimmt es das der nicht obsorgende Elternteil (meist der Vater) bis 49% der Betreuung den vollen Unterhalt zu zahlen hat, erst bei genau 50% Aufteilung der Sorge auch der Unterhalt geteilt wird?“

        Es gibt keine Regelung zum Wechselmodell. Es gibt nur Urteile zu Einzelfällen.
        Selbst bei einer genauen 50% Regelung oder sogar bei höheren Prozentzahl, kann damit argumentiert werden, wo das Kind seinen verlässlichen Lebensmittelpunkt hat. Und den hat er immer bei der Mutter! Damit bleibt auch dann die Transferleistung bestehen.
        Kommst Du zum Beispiel ins Krankenhaus oder bist kurzfristig verhindert und das Kind kommt in deinen 50% zur Mutter, was ja das sinnvollste wäre, dann verlierst man seine Verlässlichkeit.
        Folglich müsstest Du das Kind fremdbetreuen lassen, um hier als verlässlich zu gelten.
        Ein Wechselmodell ist einfach nicht gewollt. Im Moment kann es nur freiwillig praktiziert werden.

        „Wird für die Tage an denen das Kind beim Vater ist die aufgewendeten Kosten für Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung gegengerechnet? Wenn ja wie?“

        Nein.

        „Wenn das Kind durch den obsorgenden Elternteil teilweise fremdbetreut wird, wird die Unterhaltsleistung für diese Zeit in der die Kinder nicht von dem nicht obsorgenden Elternteil betreut werden, gekürzt?
        Oder werden diese Kosten ebenfalls dem nicht obsorgenden Elternteil teilweise oder zur Gänze zusätzlich auferlegt?
        Besteht eine Pflicht für den obsorgenden Elternteil in dieser Zeit der Fremdbetreuung selbst die Bezahlung dafür zu verdienen?“

        Eine halbtagsbetreuung ist über den Satz der Düsseldorfer Tabelle gedeckt. Eine Volltagsbetreuung teilen sich beide Elternteile anteilig nach ihrem Verdienst.

      • Susanne Petermann
        Susanne Petermann sagte:

        Lieber Gerhard,
        ich werde Frau Machulla bitten die Fragen zu beantworten.
        Liebe Grüße,
        Susanne

    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Lieber Gerhard,
      dies ist ein Stiefmutterblog. Frau Machulla wollte deutlich machen, dass ein Trennungsvater vor Gericht nicht gut ankommt, wenn er möchte, dass das Kind bei ihm lebt und als “Betreuungsgewährleistung” die Stiefmutter angibt.
      Liebe Grüße,
      Susanne

      Antworten
      • Ger Ks
        Ger Ks sagte:

        Liebe Susanne. Ok. Jetzt ist es verständlicher.
        Bitte meine Fragen von oben an die Rechtsanwältin stellen. (Diese sehe ich durch MGTOW nicht beantwortet)

        Es ist doch auch für Stiefmütter sehr problematisch, wenn der Partner derartig ausgebeutet werden kann, denke ich. Je weniger Geld für die neue Beziehung , oft sogar neue Familie übrig bleibt umso mehr Probleme und Schwierigkeiten ergeben sich.

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