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Die Stiefmutterrevolution startet durch – Mein Treffen mit MdB Susanne Mittag

Mittag und Petermann

Was für eine Woche. Jetzt mal wirklich. Die Stiefmutterrevolution startet gerade so richtig durch. Wenn das so weitergeht, muss ich mein Schlafpensum reduzieren. Oder das Putzen und Bügeln einstellen 🙂

Ich habe Interviews zum Buch und zum Stiefmutterblog gegeben, TV Drehs und Auftritte koordiniert, mich in „Webinare“ (Seminare im Internet) eingearbeitet und mich mit Susanne Mittag getroffen. Sie erinnern sich? Susanne Mittag ist die SPD-Bundestagsabgeordnete, die für den Wahlkreis Delmenhorst, Oldenburg Land und Wesermarsch zuständig ist. Es war ein sehr gutes und interessantes Treffen. Fast drei Stunden saßen wir zusammen und haben uns ausgetauscht.

Mittag und Petermann

Susanne Mittag und Susanne Petermann. Foto: Stiefmutterblog.com

Susanne Mittag war selbst alleinerziehend, sie kennt also die Problematik getrennter Familien aus eigener Anschauung. Allerdings, wenn ich das so sagen darf, aus einer komplett anderen Position als Stiefmütter und Trennungsväter.

Auf den ersten Blick könnte man also meinen, hier traf sich eine Alleinerziehende mit einer Stiefmutter und zwei Fronten prallten aufeinander. Aber so war es nicht. Wir sprachen über nicht verarbeitete Verletzungen bei hochstrittigen Scheidungen und Emotionen, die oft nach Jahren noch unser Handeln beeinflussen. Als wir über den Schaden sprachen, den Kinder dadurch erleiden, nahm das Gespräch eine interessante Wendung. Frau Mittag hörte sehr genau zu. Irgendwann, nachdem ich ihr viele Beispiele genannt und Fragen gestellt hatte, war sie selbst erstaunt über das, was in Deutschland nicht nur möglich ist, sondern täglich passiert.

Für mich war es wiederum sehr interessant, von einer erfahrenen Bundestagsabgeordneten die Feinheiten der Gesetzgebung erklärt zu bekommen. Oder auch deren Hintergründe. Oft sei es so, dass Absätze innerhalb eines Gesetzes oder einer Regelung noch aus grauen Vorzeiten kämen, als die allgemeinen Vorzeichen andere waren. Manchmal, so Frau Mittag, benötige es gar keine komplette Neufassung oder Reform eines Gesetzes; schon ein wesentlich weniger aufwendiger „Zusatz“ oder eine „Umformulierung“ könne deutlich helfen.

Manche Regelungen sind auch einfach mehr dem Wohle des Staates als dem Kindeswohl geschuldet. Frau Mittags pragmatische Antwort auf die Frage, warum der Staat nur die Verletzung der Unterhaltspflicht, nicht aber Verstöße gegen Umgangsregelungen ahndet, war eine glatte Punktlandung:

„Weil bei Verletzung der Unterhaltspflicht der Staat einspringen und zahlen muss“

 

Gemeinsam einigten wir uns auf zunächst drei Punkte, die Frau Mittag in den nächsten Wochen prüfen (lassen) will:
1. Gleichwertige Ahndung bei Verstößen gegen Auflagen
Verstöße gegen die Unterhaltspflicht werden schnell sanktioniert, Verstöße gegen das Umgangsrecht dagegen meist nur mit einem mahnenden Zeigefinger geahndet. In vielen Beschlüssen der Familiengerichte werde Auflagen zum Thema Umgang gemacht, deren anschließende Missachtung aber niemanden zu interessieren scheint. Es entsteht der Eindruck, der Staat sei nur am Unterhalt interessiert, den geregelten Umgang mit dem Vater hält er für unwichtiger.
Beispiel: Eine Mutter kann zusagen, die Kinder z.B. regelmäßig mit dem Vater skypen zu lassen oder sie an den Besuchswochenenden zum Vater zu bringen, wenn er ihr dafür einen Umzug in eine weit entfernte Stadt zugesteht. Macht sie es nicht, passiert aber nichts. Der Vater und die Kinder sind dann der Gelackmeierten.
Unsere Idee: Wenn Richter in Beschlüssen Auflagen machen, müsste es nach ca. einem halben Jahr die Möglichkeit/Pflicht der Überprüfung geben. Mit Folgen für denjenigen, der eventuell gegen Auflagen verstoßen hat. Frau Mittag will prüfen, ob und wie eine dementsprechende Klausel umsetzbar ist.

2. Informationspflicht in Schulen und Kindergärten
Viele kennen das Problem. Schulen müssen einen Elternteil informieren, der wiederum hat die Pflicht, den anderen Elternteil (bei gemeinsamen Sorgerecht) zu informieren. Nur leider wird das oft „vergessen“ und sorgt für Spannungen.
Beispiel: Das Kind kommt eine Woche vor der Klassenfahrt und sagt, Papa solle ihm das Geld dafür mitgeben. Nur wusste der nichts von der Klassenfahrt und fühlt sich erpresst, von der Zahlungsfähigkeit (wir alle wissen, wie teuer Klassenfahrten heute sind) einmal ganz abgesehen. Zahlt er nicht, ist er der Böse, der dem Kind die Klassenfahrt nicht gönnt.
Unsere Idee: Heute wird über Sprechtage, Schulfeste, Klassenfahrten etc. sowieso meist über E-Mail informiert. Eine Aufnahme BEIDER Elternteile in den E-Mail Verteiler erzeugt keine zusätzlichen Kosten. An einigen Schulen wird das auf freiwilliger Basis bereits gehandhabt. Man könnte diese Regelung bindend für alle Kindergärten und Schulen einführen und somit beiden Eltern das gleiche Recht auf Information geben. Frau Mittag will prüfen, ob das Landes- oder Bundessache sei und wie sich das umsetzen lässt.

3. Prüfung des Titelrechtes
Ein Vater bekommt auf Wunsch der Mutter einen sofort vollstreckbaren Unterhaltstitel auferlegt auch wenn er  bisher immer voll und pünktlich gezahlt hat. Er steht also unter Generalverdacht. Dazu kommt: Will er den Titel (z.B. bei Volljährigkeit oder Änderung der Einkommensverhältnisse) ändern lassen, muss er dafür einen Anwalt einschalten und vor Gericht ziehen. Das kostet zusätzlich. Wie gesagt, es geht um Väter, die sich nie etwas zu Schulden kommen ließen, nicht um Väter, die sich ständig drücken, und die Mutter mit allen Kosten allein lassen.
Die Idee: Ein Titel sollte frühestens nach einem Verstoß gegen die Unterhaltspflicht ausgesprochen werden können. Nicht als „vorbeugende“ Maßnahme. Frau Mittag will den ursprünglichen Hintergrund dieser Regelung und die Möglichkeit einer Änderung prüfen.

Ich habe natürlich weitere Forderungen an die Gesetzgeber. Die sind in meinem Buch Du hast mir gar nichts zu sagen!: Stiefmutter sein ist nichts für Feiglinge aufgelistet. Ich habe Frau Mittag ein Exemplar geschenkt, vielleicht liest sie es ja sogar. Mich würde es freuen. Natürlich erwarte ich keine Reform des Familienrechts über Nacht. Aber auch kleine Schritte führen in die richtige Richtung.

Was würden Sie sich vom Gesetzgeber wünschen? Was sollte Ihrer Meinung nach im Familienrecht reformiert werden? Mich würde das sehr interessieren. Ich bleibe mit Frau Mittag in Kontakt und werde Ihren Input weiter geben.

Susanne vom Stiefmutterblog

35 Kommentare
  1. emannzer
    emannzer sagte:

    Hier mal ein aktueller Artikel aus der „Welt“, wo ein Trennungsvater seine Sicht der Dinge beschreibt. Erstaunlich, dass es abgedruckt wurde:

    „Ich bin der Zahlvater – und es kotzt mich an“

    Unser Autor hat drei Kinder, lebt seit zehn Jahren getrennt von seiner Ex-Frau und hat es satt, nur die Rolle des Zahlvaters übernehmen zu dürfen. Ein Plädoyer für ein gerechteres Scheidungsrecht.

    http://www.welt.de/vermischtes/article140550363/Ich-bin-der-Zahlvater-und-es-kotzt-mich-an.html

    Mit solchen Vätern redet Frau Mittag wohl eher nicht. Sind ja alles nur Jammerer, Unterhaltspreller und was weiß ich noch …

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    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Lieber Emannzer,
      ich weiß nicht ob Frau Mittag mit diesen Vätern nicht redet. Ich könnte mir auch vorstellen, dass noch keiner versucht hat, mit ihr zu reden. Ich habe sie als sehr offen und interessiert erlebt.
      Liebe Grüße,
      Susanne

      Antworten
      • Andreas Puderbach
        Andreas Puderbach sagte:

        Aufgrund dessen habe ich Frau Mittag kontaktiert. Hätte sie auf den Politiker meines Wahlkreises verwiesen, wäre es zumindest eine Antwort gewesen. Es kam aber keine Antwort. Soviel dazu.

      • Andreas Puderbach
        Andreas Puderbach sagte:

        Susanne, es war ein nettes Anschreiben. Keine Angst. Es wurde am 08.05. versendet.
        Ich möchte das nicht mehr weiter kommentieren, belegt jedoch meine Vermutung, dass man sich ernsthaft mit der Väterproblematik nicht auseinandersetzen will.
        Nicht einmal ein Verweis auf meinen Landkreisabgeordneten war es scheinbar wert.
        Ich lasse das jetzt auf sich beruhen, denn in „Väterkreisen“ ist die Problematik bekannt.
        Diskriminierung hat eben in Deutschland eine ganz neue Qualität.
        Aber danke für Deinen Tip und viel Spaß und Erfolg auch weiterhin!

  2. EU
    EU sagte:

    Noch eine Anmerkung zu den drei Punkten, die Frau Mittag in den nächsten Wochen prüfen (lassen) will. Das sind Fragen, die öfters an Mandatsinhaber gestellt werden und die auch Väter immer wieder stellen. Die Antworten lauten immer ähnlich.

    1. Gleichwertige Ahndung bei Verstößen gegen Auflagen. Da wird wahrscheinlich geantwortet, dass es im Gesetz seit 2008 ein Beschleunigungsgebot bei Umgangssachen gibt und dass Umgangsvereinbarungen ordnungsgeldbewehrt sind.

    Das liest sich auf dem Papier ganz nett, die tatsächliche Praxis sieht aber ganz anders aus. Umgangsregelungen vor Gericht dauern immer noch viel zu lange und dass tatsächlich Ordnungsgeld verhängt wird, ist die Ausnahme. Die Regel ist hingegen, dass der Umgangsberechtigte irgendwann entnervt aufgibt. Richter denken etwa so: „ich kann doch der armen Mutter kein Ordnungsgeld aufdrücken, die hat doch eh nichts, probieren wir es lieber nochmal mit Vermittlungsgesprächen“.

    Andere Länder halten sich damit nicht auf. In Frankreich kommt ein umgangssabotierender Elternteil blitzschnell übers Wochenende in die Arrestzelle, damit er nicht mehr beim Umgang dazwischenfunken kann. Und zahlt anschliessend noch seine Haftkosten. Anderswo führt Bindungsintoleranz von vornherein zum Verlust der Aufenthaltsbestimmungsrechts, ist schliesslich anerkannt kindeswohlgefährdend. Wer den Umgang oder das Wechselmodell besser und glaubhafter garantieren kann, bekommt es. Der bindungstolerantere Elternteil kann das Kindeswohl besser achten.

    2. Informationspflicht in Schulen und Kindergärten. Auf freiwilliger Basis bereits realisiert. Aber nur für gemeinsam Sorgeberechtigte und ohne Verpflichtung, in der Praxis höchst selten. Klappt mal, mal nicht. Typische Antwort der Politiker: Ist Ländersache und sie befürworten es. Dann landet es in Absichtserklärungen und höflichen Bitten und wird vergessen.

    Ansonsten klappt das überall auf der Welt. Selbst in den fast so kindeswohl-schlecht aufgestellten Nachbarländern Österreich und Schweiz und das insbesondere auch für nichtsorgeberechtigte Eltern. Sie haben ein generelles Auskunftsrecht bei Dritten. In Deutschland nicht. Hier gibt das nur im Innenverhältnis mit dem anderen Elternteil und ist in der Gerichtspraxis praktisch nichtexistent. Nötig wäre also ein Ergänzungssatz im BGB, der Eltern Auskünfte über ihre Kinder garantiert. Nötig wäre auch, dass die Schulgesetze und andere Rechtsgebiete überhaupt erst einmal die Elterneigenschaft wahrnehmen. Bislang wird ja noch nicht einmal das Sorgerecht wahrgenommen. Wegzug und Ummeldungdes Kindes trotz gemeinsamer Sorge? Kein Problem, erlaubt, Sorgerecht interessiert nicht. Zeugniseinsicht trotz gemeinsamer Sorge? „Wenden sie sich an den anderen Elternteil.“

    3. Prüfung des Titelrechtes. Da lautet die Antwort für gewöhnlich, dass es nun mal wichtig für unterhaltsberechtigte Kinder sei, sich auf die pünktliche Unterhaltsrente verlassen zu können.

    Gerade so, als ob ein Titel den Pflichtigen vor Arbeitslosigkeit, Krankheit, finanziellen Problemen schützen würde. Tatsächlich bringt er ihn dann erst recht in des Teufels Küche und damit auch das unterhaltsberechtigte Kind.

    Ein Recht auf einen Unterhaltstitel gibt es übrigens nicht im Gesetz. Das wurde ab den 1980er Jahren Stück für Stück ausgeweitet, jedes Jahr ein bisschen durch den BGH. Mittlerweile sind wir schon bei der Pflicht zum unbegrenzten dynamischen Titel und bereits bei der Titulierungspflicht von Betreuungsunterhalt für die Mutter – unbegrenzt! Ohne dass sich zugrundeliegende Gesetze geändert hätten, nur durch ständig weitreichendere Richtersprüche. Es kann also auch nicht einfach abgeschafft werden, ausser es wird explizit im BGB verneint, was eine höchst unwahrscheinliche Reform darstellen würde.

    Nirgendwo sonst gibt es das. Würde man das sonst auch anwenden, dann müsste zum Beispiel jeder Arbeitnehme, der ja noch viel mehr existentiell abhängig von seiner Lohnzahlung ist, ein Recht auf unbegrenzte Titulierung seiner Lohnzahlung haben. Und wenn der Job zu Ende ist, müsste der Arbeitgeber auf Abänderung klagen. Absurd, was? Aber nicht im deutschen Unterhaltsrecht.

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  3. Eileen
    Eileen sagte:

    Ich bin begeistert über soviel Feedback auch von, oder gerade von den Vätern…ich hoffe das wir alle zusammen viel erreichen können 🙂

    Antworten
  4. Gerhard Raden
    Gerhard Raden sagte:

    Aber um nochmal auf die Frage am Ende des Beitrags zurück zu kommen: Was würde ich ändern?

    Im Kleinen zunächst mal auch, dass Unterhalt nicht vor Umgang geht.
    Umgangsvereitelung muss mindestens so hart verfolgt werden, wie Unterhaltsverweigerung.
    Dass Umgangskosten geteilt werden und der, der weg zieht, hat die Mehrkosten alleine zu tragen.
    Abschaffung der Düsseldorfer Tabelle. Es gibt genau EINEN Bedarf des Kindes. Dieser ist immer gleich. Egal ob der Unterhalt vom Zahlpflichtigen oder vom Staat bezahlt wird. Einen Anspruch auf Wohlstand hat ein Kind nicht. Den hat es heute in intakten Familien nicht, und es gibt auch keinen Grund, dass es diesen ab der Trennung seiner Eltern plötzlich haben soll. Wenn ein Elternteil der Meinung ist, seinem Kind, darüber hinaus etwas gutes Gutes tun zu wollen, so soll er das tun. Aber nicht die Bezahlung vom Anderen fordern. Damit die meisten der Tausenden von Unterhaltsprozessen überflüssig. Und Tausende von Juristen gleich mit.
    Abschaffung des Ehegattensplitting. Es ist keine besondere und förderungswürdige Leistung, verheiratet zu sein.
    Abschaffung aller familienpolitischen Förderprogramme.
    Es handelt sich dabei immer nur darum, den Leuten das Schwein vom Hof zu nehmen und ihnen, nach einem immensen bürokratischen Akt, evtl. ein Schnitzel zurück zu geben.
    Der Staat soll sich einfach raus halten. Nehmt uns weniger weg, damit müsst ihr uns auch nichts mehr von unserem Geld „schenken“.

    Und, natürlich, Vater ist der, der das Kind gezeugt hat.

    Im Großen. dass der Staat nicht mehr zum Ziel haben sollte, soviel von der Restfamilie zu zerstören wie möglich(Destruktionsprinzip) und den zu belohnen, der die Zerstörung voran treibt, sondern auf den Erhalt von soviel Familie wie möglich zu setzen.
    Im Detail heißt das:
    Standardmäßig ändert sich bei einer Trennung von Gesetzes wegen, prinzipiell gar nichts. Beide Eltern sind und bleiben in gleicher Weise für das Kind verantwortlich. Wer etwas daran ändern will, darf das nicht zulasten des Anderen tun. Wer seinen Anteil an der Betreuung nicht leisten will oder kann, weil er z.B. weg gezogen ist, hat dafür entsprechend einen Ausgleich zu leisten z.B. Unterhalt. Wenn jemand weg zieht und damit eine gemeinsame Betreuung unmöglich macht, hat er das Kind dem anderen zu überlassen und diesem Unterhalt zu bezahlen. Auch die Umgangskosten sind dann vom dem zu bezahlen, der weg gezogen ist.
    Man kann sich natürlich auch auf etwas anderes einigen aber die Justiz hat immer den mit den für die Konsequenzen seines Tuns zur Verantwortung zu ziehen, der sie verursacht hat.

    Eigentlich ganz einfach.

    Antworten
  5. MGTOW
    MGTOW sagte:

    Ich kann mich Herrn Andreas Puderbachs Kommentar nur anschließen.

    Es ist für mich natürlich schade, dass dieser Blog einer für Stiefmütter und nicht für entsorgte Väter ist. Daher will ich nicht meine Wünsche als Vater formulieren, nach denen Sie am Ende Ihres Artikels fragen.

    Die 3 erwähnte Punkte wären schon wahnsinnig effektiv und würden die Lage schon wesentlich entschärfen.

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Lieber MGTOW, was ist den schlimm daran, dass ich einen Stiefmutterblog mache und keinen Blog für entsorgte Väter? Es kommt doch gar nicht so sehr darauf an, wer etwas publik macht oder durchsetzt, sondern dass etwas publik gemacht und durchgesetzt wird. Wenn die drei Punkte wenigstens in eine Diskussion im Bundestag kämen wäre doch vielen Stiefmüttern und Trennungsvätern geholfen. Liebe Grüße, Susanne

      Antworten
      • MGTOW
        MGTOW sagte:

        Liebe Frau Metermann,

        mit schade meinte ich, dass scheinbar sehr viele Punkte die Sie als Stiefmutter im Familienrecht bemängeln deckungsgleich mit denen der Trennungsväter sind. Ich bin mir eben nur nicht sicher, ob zu 100%. Sie haben einen Blog aufgebaut, indem Sie die Probleme von Stiefmüttern behandeln und nicht die von Trennungsvätern.

        Meine Wünsche sind schon in ähnlicher Weise bereits formuliert worden besonders von Gerhard Raden.
        Das Optimum für mich wäre:

        -ein automatisches gemeinsames Sorgerecht mit der Geburt für den biologischen Vater unabhängig ob ledig oder verheiratet

        – bei einer Trennung ein automatisches Wechselmodel, das nur einvernehmlich geändert werden kann (ähnlich wie es Gerhard Laden um 11:51 im zweiten Teil schrieb).
        Hierdurch wären die getrennten Eltern indirekt gezwungen vernüftig zu kooperieren.

      • Susanne Petermann
        Susanne Petermann sagte:

        Ja, das sind Wünsche, wie ich sie auch in meinem Buch geschrieben habe. Ich denke, Stiefmütter und Trennungsväter liegen da oft gar nciht weit auseinander. Liebe Grüße, Susanne

  6. Andreas Puderbach
    Andreas Puderbach sagte:

    Man(n) mag geneigt sein, sich verwundert die Augen zu reiben. Frau Petermann, engagiert in einem interessanten Thema, das sie professionell vertritt und seriös weiß mit Medien umzugehen, trifft sich mit einer SPD-Abgeordneten und ehemals Alleinerziehenden um die dunkelste Seite des sogenannten „Familienrechts“ zu besprechen. Ich habe erst mal zwei Stündchen gestaunt und dann auf den Kalender geguckt, ob nicht doch noch der 1.April ist, wo doch meine Zeitrechnung sich schon weiter wähnte ….
    Interessant, dass das Thema bei Frau Mittag – die sich „erstaunt“ zeigte ob der Vorfälle, dass „so etwas überhaupt möglich ist“ – nicht augenblicklich reflexhaftes Einsetzen des Fluchtinstinktes zur Folge hatte, die einer Partei angehört die ich in jungen Jahren mal wählte, bis ich Sätze las wie:
    „Wer eine menschliche Gesellschaft will, muss die Männliche überwinden.“
    Nun gut. Wir machen alle Fehler.

    Besonders die sogenannten Väterrechtler, die glaubhaft in großer Anzahl (oftmals zusammen mit ihrer neuen Partnerin, der sogenannten Stiefmutter oder auch „Zweitfrau“ genannt), schlicht darum kämpfen, ab und an ihr Kind einmal sehen zu dürfen und vehement darauf hinweisen, das Kinder beide Elternteile benötigen, werden beim Anbringen dieser Thematik in allen Varianten seit Jahren beschimpft. Obwohl nach wie vor jeden Tag ca. 400 Trennungskinder neu hinzu kommen und jedes Zweite innerhalb der drei folgenden Jahre den Kontakt zu einem Elternteil verliert.

    Dann kommt Frau Petermann daher und schafft es, Gehör zu finden. Dort, wo sich Männer in Bataillonsstärke seit Jahren die Rübe einrennen. Auch wenn sie es vielleicht unprofessionell, manchmal tölpelhaft oder eben typisch männlich etwas undiplomatisch taten, so war die dahinter stehende Argumentation doch nachvollziehbar. Allerdings ungehört. Nochmals Chapeau (!) Frau Petermann!

    Kann es aber sein, das eben „Mann sein“ in mittlerweile doch recht vielen Themengebieten (besonders in Sachen „Familienpolitik“), sich eben nicht besonders vorteilhaft auswirkt? Das ständig hervorgehobene Thema der „Diskriminierung“ bekommt hier eine ganz neue Qualität.

    Ich hoffe, das Frau Mittag sich ehrlich für deses Thema interessiert, auch wenn sie vielseitig beschäftigt ist. Informationen darüber gibt es reichhaltig. Ich hoffe auch, das eine vollständig durchgegenderte Partei vielleicht auch einmal Inne halten kann, um zu überprüfen, dass es in Deutschland noch Familien gibt und Nachtrennungsfamilien, denen auch einmal Aufmerksamkeit gebühren würde. Stiefmüttern, Zahlvätern und Besuchsonkels und nicht zuletzt Trennungskindern! Nicht nur den Alleinerziehenden.
    Die meisten sind es ohnehin nicht. Irgendwo ist nämlich noch ein Vater, der vielleicht um mehr Umgang kämpft …

    Und noch schöner wäre es, wenn es sich multiplizieren ließe und auch andere Politiker Interesse zeigten. Allein, mir fehlt der Glaube …

    Für die Mitleser möchte ich auch hier auf etwas hinweisen. Auf das Buch von Susanne Petermann: „Du hast mir gar nichts zu sagen!“ Eine gute Freundin von mir war vor zig Jahren in einer sehr belastenden Situation. Nämlich in der einer Stiefmutter! Sie versuchte alles. Und erreichte nichts! Sie ist seit Jahren aus dem Thema „raus“ und kaufte das Buch trotzdem, das sie im Übrigen „hilfreich und toll“ findet.

    Als ich merkte, dass die Ex-Frau es geschafft hat, mir meine beiden Töchter vollständig zu nehmen (andere Anzeigen und der Wunsch nach zusätzlichem Geld in möglichst hoher Form nicht erwähnt), fing ich an, mein Buch zu schreiben.

    Schon früh sagte man mir: Keine Chance! Autor: Mann/Vater; Familienrecht in politisch unerwünschter Form! No Chance!

    Sie sollten Recht behalten! Selbst Lokalblättchen, die froh sind, drei Seiten voll zu bekommen, wenden sich angewidert ab….

    Aber: Man wundert sich, was Facebook-Werbung (auch wenn sie Geld kostet) so alles bewirken kann 😉 Überall kommen sie „raus gekrochen“ die Unverstandenen.
    Sieh da!

    Ich hoffe, das es für Frau Petermann in Zukunft so weiter geht! Leichter. Nicht so mühselig und erfolgreicher. Es ist wichtig, dieses Thema! Und es ist wichtig, seitens der Politik, die Realitäten zu erkennen und nicht, mit blindem Gehorsam dümmlichen Parteiprogramm-Sätzen folgend, zu versuchen, die political correctness nicht aus den Augen zu verlieren.

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Lieber Andreas,
      mir wird nichts geschenkt. Ich habe durchaus Diskussionen, gerade mit getrennten Müttern, die oft den Stiefmüttern die Generalschuld an ihrem Leben geben. Ich sehe die Welt immer so, dass ich für mich verantwortlich bin und selber dafür zuständig bin, dass es mir gut geht – und ich meine Ziele erreiche. Am besten funktioniert das, wenn man Menschen um sich herum hat, die ähnliche Ziele hat und man sich zusammen schließt. Gemeinsam ist man stärker.
      Ich bin daher wirklich stolz, wie viele Stiefmütter sich unterdessen öffentlich machen, weil sie sagen, dass es an der Zeit ist, dass unsere Problematik von der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Aber dass heißt nicht, dass ich bei allen Stiefmüttern Unterstützung finde. Manche torpedieren mich, weil sie mich blöd finden oder auch weil sie stutenbissig sind (wie es so schön heißt) oder aus anderen Motiven. Trotz allem ist der Grundton (bis auf Ausnahmen) in Stiefmuttergruppen relativ freundlich und menschlich.
      Ich glaube generell nicht, dass Zeitungen Geschichten ablehnen, weil sie von Männern kommen. Es kann aber sein, dass die Art und Weise, wie sie angeboten werden, auf Ablehnung stößt. Ich erlebe in vielen Männerforen eine sehr aggressive, verbitterte Stimmung. Ich persönlich wurde dort schon wie das personifizierte Böse behandelt, nur weil ich eine Frau bin. Da fehlt mir das Verständnis. Ich verstehe den Hintergrund der Verbitterung, aber wenn man den nicht irgendwann wieder „normal menschlich“ agiert, also zuhört, Verständnis auch für die Position des anderen hat, wird es schwer, Menschen für seine Ziele und Probleme zu begeistern.
      Liebe Grüße,
      Susanne

      Antworten
      • Manuel R.
        Manuel R. sagte:

        „Ich sehe die Welt immer so, dass ich für mich verantwortlich bin und selber dafür zuständig bin, dass es mir gut geht – und ich meine Ziele erreiche.“

        Grundsätzlich stimme ich Ihnen da zu. Leider sind uns Männern da ganz ehrhebliche Grenzen gesetzt.
        Während für die Mütter jegliche gerichtliche Auseinandersetzung in den meisten Fällen kostenlos ist darf unsereins immer schön den Geldbeutel aufmachen. Wie oft und wie lange man(n) das machen kann hängt von den persönlichen Ressourcen ab. Bei den meisten dürfte aber aufgrund Geldmangels recht schnell Schluss sein mit der „Selbstverwirklichung“.

        „Ich erlebe in vielen Männerforen eine sehr aggressive, verbitterte Stimmung.“

        Ich nehme Ihnen das nicht krumm, aber außer den Betroffenen selbst kann nun mal niemand wirklich nachvollziehen wie depremierend es sein kann immer wieder gegen Wände zu laufen und einen Kampf gegen Windmühlen zu führen.
        Sicher kann man (oder besser: frau) versuchen sich in die Lage zu versetzen. Das ist aber nie das selbe. Ebenso wie auch niemand der nicht das gleiche schon erlebt hat, was in einem vorgeht, der einen anderen geliebten Menschen verloren hat.

        Die Situation wie heutzutage Umgang in aller Regel läuft lässt sich für Nicht-Betroffene vielleicht am besten vergleichen mit dem besten Freund, der auf die Idee kommt weiter weg zu ziehen, so dass man sich nur noch alle 14 Tage sehen kann. Über kurz oder lang läuft es darauf hinaus, dass man sich zwar an diesen Wochenenden sieht und was unternimmt, aber es ist nicht mehr so wie früher.
        Nur, dass es hier nicht um irgendwelche Freunde geht sondern um die eigenen Kinder.

      • Susanne Petermann
        Susanne Petermann sagte:

        lieber Manuel,
        ich weiß durchaus, dass viele Männer Zahlmeister ohne Rechte sind. Ich weiß auch, wie sehr sie darunter leiden. Aber deswegen jede Frau auf zum Teil absurde Weise zu beschimpfen, geht mir zu weit. Ich habe keinen Mann vor Gericht gezerrt und ihm das letzte Hemd genommen. Ich bin nicht verantwortlich dafür, was andere Frauen machen. Ich möchte daher auch nicht unter einem Generalverdacht stehen, nur weil ich eine Frau bin. Genauso wie ich der Meinung bin, dass es ein Unding ist, dass Väter mittels Titel unter Generalverdacht gestellt werden.
        Liebe Grüße,
        Susanne

      • EU
        EU sagte:

        Foren mit Trennungvätern sind oft eine Art Notfallambulanz. Dort werden akute, höchst bedrohliche Probleme sichtbar, es ist laut, blutig und nicht nur erfreulich. Am längsten halten sich dort die auf, deren Probleme am hartnäckigsten sind. Die werden dann auch verbittert.

        Der Generalverdacht, der Frauen dort oft entgegenschlägt ist zwar erklärbar, wird aber von den Forenbetreibern so gut wie möglich gebremst. Man sollte fünf Krakeeler unter fünfhundert Teilnehmern aber auch nicht überbewerten. Umgekehrt ist die Quote der einseitig und gegen Väter (und damit auch Stiefmütter) handelnde Personen in Jugendamt, bei Gerichten & Co ist wesentlich höher. Und das sind Leute, die es „gelernt haben müssten“, keine akut betroffenen Elternteile, die in ihrer Not im Internet anonym mal über die Stränge schlagen!

    • Gerhard K
      Gerhard K sagte:

      Das ist sogar ganz sicher so. Es ist auch leicht erklärbar. Eine Frau die geschlechteridelogisch sehr stark verhaftet ist, hört einem Mann nur mit äußerstem Misstrauen zu, wenn er von Diskriminierungen redet. Oder besser gesagt gar nicht.
      Wird eine Frau damit vorstellig, fällt dieses Misstrauen teilweise weg, weil hier kein „weißer, Hetero-Mann um seine Privilegien“ kämpft.
      Die Stimme einer Frau einer Feministin gegenüber ist doppelt so gewichtig wie die eines Mannes. Das ist zwar ungerecht, aber Realität.
      Dies hat sich zum Beispiel auch bei #WomenAgainstFemnism gezeigt in den USA, als Frauen in größerer Zahl starke Kritik am heutigen Feminismus geübt haben. Auch da war die jahrelange Arbeit aller männlichen Protagonisten nicht halb so viel wert, wie dieser gesammelte Kritk von Frauen. Erstmals haben Feministeninnen damals eine echte Diskussion mit ihren Kritikerinnen begonnen.

      Vor etwa hundert Jahren haben Männer den Frauen ihre Stimme gegeben, damit sie ihre Grundrechte bekommen konnten. Frauen hatten damals keine Wahl. Jetzt wäre es nur fair, wenn sehr viele Frauen die Stimme für Männer bzw. Jungen ergreifen würden um ihnen die Minderung ihrer Menschenrechte zu ersparen.

      Ich frage mich allerdings eines, Als die Frauen damals kämpften, waren es auch nur Männer deren Frauen direkt betroffen waren, die anfangs sich gegen das Unrecht wendeten, mit auf die Straße gingen? Das hier Trennungsväter und Stiefmütter Seite an Seite kämpfen können, ist der gleichen Lage zuzuschreiben.

      Aber bedeutet das, dass ein getrennter Vater der keine Partnerin hat , praktisch auf verlorenen Posten steht, weil kein Frau für ihn eintritt?

      Antworten
  7. Gerhard Raden
    Gerhard Raden sagte:

    Vielen Dank für dieses tolle Engagement!

    Wenn dann sogar noch etwas rum kommen würde, wäre das geradezu phänomenal! Und das dann auch noch ausgerechnet von der SPD die sich immer noch vor allem dem Kampf gegen Männer im allgemeinen Väter im speziellen verschrieben hat und für die meisten und schlimmsten Schandtaten im Familienrecht verantwortlich ist. Es wäre nachgerade ein Wunder, wenn hier der Saulus doch noch zum Paulus würde.

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Lieber Gerhard,
      ich bin gespannt und würde mich wahnsinnig freuen, wenn sich Dinge bewegen würden. Allerdings hatte ich nicht den EIndruck, dass Frau Mittag im besonderen sich dem Kampf gegen die Männer im allgemeinen verschrieben hat. Sie erschien mir eine Frau zu sein, die allgemein schon viel im Leben erlebt hat und dabei ein positiver und engagierter Mensch geblieben ist. Liebe Grüße, Susanne

      Antworten
      • Gerhard Raden
        Gerhard Raden sagte:

        Ich kenne Frau Mittag bisher nicht und habe deswegen meine negativen Erfahrungen nicht auf sie bezogen, sondern auf die SPD als Institution. Umso mehr freue ich mich, wenn sie sich für ein solches Gespräch zur Verfügung stand und umso mehr würde ich mich freuen, wenn sie aus diesem Gespräch etwas für sich und für ihre Partei mit nehmen würde. Ob sie damit etwas positives in DIIESER Partei bewirken, wage ich bisher allerdings noch nicht zu hoffen. Aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. Auf jeden Fall danke ich Frau Mittag auch schon jetzt für dieses Gespräch.

  8. EU
    EU sagte:

    Klasse, dass Sie auch mit Abeordneten über das Thema sprechen! Guter Einsatz. Insbesondere bei der SPD ist das sehr nötig, die sich nur hier engagiert:

    Die Väter, die dort auch geschrieben haben, bekamen übrigens eine Antwort. Ein Schreiben aus Textbausteinen, das gar nichts mit dem zu tun hatte, was sie geschrieben haben: http://genderama.blogspot.de/2015/04/leserbrief-yasmin-fahihi-spd.html

    Was sollte noch im Familienrecht reformiert werden?

    Weg mit all den vielen Väterkategorien und ihren unterschiedlichen rechtlichen Diskriminierungen. Es heisst im Gesetz „Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat“. Entsprechend hat ein „Vater ist der Mann, der das Kind gezeugt hat“ zu gelten. Und entsprechend der Regelung für Mütter hat auch der Vater von Anfang an ins Sorgerecht einbezogen zu werden. Das ihm natürlich genau wie einer Mutter auch entzogen werden kann, wenn das Kind gefährdet ist.

    Umgang mit Vater und Mutter ist das wichtigste Recht des Kindes. Bei Elternstreit ist die Gefahr der Entfremdung zu vermeiden und sofort der Umgang zwischen Kindern und Eltern zu regeln. Wer keinen Unterhalt zahlt, kann *sofort* gepfändet werden, da wird unmittelbar und unmissverständlich reagiert.

    Die Verwendung des Begriffs „Kindeswohl“ ist sowohl im Gesetz als auch in der Rechtssprechung eine Katastrophe. Jeder packt etwas anderes hinein, immer gerade das was ihm selber am meisten mit Umweg übers Kind nutzt. Andere Dinge werden gar nie hineingepackt. Der völlig unbestimmte Kindeswohlbegriff muss

    1. definiert werden und
    2. das zentrale Element des Familienrechts werden.

    Kindeswohl kann sehr wohl definiert und gemessen werden, an der Universität Tübingen hat man das geprüft, wissenschaftlich ergründet und macht konkrete Vorschläge: http://www.kimiss.uni-tuebingen.de/get/KiMissRating2014.pdf
    Daraus:

    „Ein Konzept für die Metrik von Kindeswohlgefährdungen, Vernachlässigungen und Missbrauchsformen unter Trennung und Scheidung“

    Der Begriff Kindeswohl ist als unbestimmter Rechtsbegriff vielfältig interpretierbar. Dies lässt sich im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass es sich um einen Lebensqualitäts-Parameter handelt, der bislang nicht als kontinuierliche Größe behandelt wurde. Dies trifft auch auf nicht-sexuelle Formen von Kindesmissbrauch und -misshandlung zu, die sich auf einem Kontinuum von Benachteiligungen, Beeinträchtigungen, oder Gefährdungen eines Kindes bewegen. Methoden zur Behandlung dieses quasi-kontinuierlichen Skalenproblems sind erforderlich, um zuverlässige und nachvollziehbare Regelungen in den Bereichen zwischen Jugendwohlfahrt und Kinderschutz zu ermöglichen.

    Es wird vorgeschlagen, den Begriff Kindeswohl zu ersetzen durch das quantifizierbare Konzept einer Lebensqualität der Kindheit.

    Das Kindeswohl ist der zentrale Begriff im Familienrecht, und ist gleichzeitig seit Jahren als unbestimmter Rechtsbegriff akzeptiert. Kindeswohl ist jedoch definierbar, wenn sich sorgerechtliche Entscheidungen auf einer Rang-Skala bewegen, z. B. ausgehend von der Ablehnung eines Handlungsbedarfs, über schwache oder starke sorgerechtliche Maßnahmen, bis hin zu drastischen Maßnahmen zum Schutz des Kindes. Sorgerechtliche Entscheidungen sind aufgrund dieser Hierarchie semi-quantitativer Natur, und wenn sie mit Blick auf das Kindeswohl getroffen werden, lässt sich aus ihnen ein semi- quantitativer Parameter Kindeswohl-artiger Natur schätzen.“

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  9. Tom
    Tom sagte:

    Wenn ein Elternteil mit dem Kind gegen den Willen des unterhaltspflichtigen Elternteils weit weg zieht, sollte er an den Kosten des Umgangs beteiligt werden.
    Idealerweise sollte ein solcher Umzug verhindert werden wenn er aus egoistischen Motiven erfolgt und dem Kindeswohl zuwider läuft. Denn Umgang ist über große Entfernung zwangsläufig mit Einschränkungen verbunden.
    Derzeit muß der Umgangsberechtigte weiterhin den vollen Unterhalt und zusätzlich sämtliche Fahrtkosten und Hotelkosten zur Wahrnehmung des Umgangs tragen obwohl diese Kosten zu 100% vom anderen Elternteil verursacht wurden.
    Aber dass der Gesetzgeber hier etwas tut, kann ich mir nicht vorstellen. Frauenministerin Schwesig hat das Thema Umgangsrecht ja gerade erst um mehrere Jahre zurückgestellt indem sie den üblichen Trick angewandt hat und erst einmal eine Studie in Auftrag gibt obwohl ausreichende Erkenntnisse vorliegen. Eine Quote um ohnehin privilegierte Menschen in Aufsichtsräte zu hieven hatte offenbar eine stärkere Lobby.

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    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Lieber Tom,
      es gibt die Möglichkeit, bei Umgangskosten die überdurchschnittlich hoch sind aufgrund des Wegzuges der Mutter, den Unterhalt zu reduzieren. Hier ist das Recht des Kindes seinen Vater zu sehen höher gestellt. Muss aber meines Wissens nach gerichtlich geregelt werden. Außerdem besteht bei Geringverdienern die Möglichkeit der Aufstockung. Aber grundsätzlich gebe ich Ihnen komplett Recht. Es kann nicht sein, dass ein Elternteil die Kosten verursacht und das andere brav (zusätzlich) zahlen muss. Liebe Grüße, Susanne

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      • Tom
        Tom sagte:

        Liebe Susanne,

        den Weg über Anwälte und Gerichte werde ich garantiert nie wieder einschlagen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass das völlig zwecklos ist. Über die Entfernung ohnehin mit zu hohem Zeit und Kostenaufwand verbunden. Der Zeitaufwand würde zusätzlich zu Lasten des Umgangs gehen. Anwälte und Familienrichter interessieren sich nicht für gerechte Lösungen.

        „Es gibt die Möglichkeit“ ist deutlich zu wenig wo sich Richter aufgrund Ihrer Unabhängigkeit sogar über geltendes Recht hinwegsetzen. Am OLG in Stuttgart traf ich gar auf einen Richter der in öffentlichen Veranstaltungen unumwunden die Meinung vertritt, dass Frauen in familienrechtlichen Auseinandersetzungen grundsätzlich zu schlecht wegkommen.
        Für mich persönlich ist die Sache gelaufen. Ich wünsche Ihnen, dass Sie für zukünftige Generationen mit Ihrem Engagement erfolgreich sind. Vielen Dank dafür!

        Liebe Grüße
        Tom

      • Susanne Petermann
        Susanne Petermann sagte:

        Lieber Tom,
        natürlich ist das zu wenig und sollte genereller geregelt werden. Ich habe auch darüber mit Frau Mittag gesprochen, aber da sind sicherlich größere Schritte nötig.
        Liebe Grüße, Susanne

      • Gerhard Raden
        Gerhard Raden sagte:

        „es gibt die Möglichkeit, bei Umgangskosten die überdurchschnittlich hoch sind aufgrund des Wegzuges der Mutter, den Unterhalt zu reduzieren. “

        Ganz so schön ist es leider nicht. Es gilt immer noch die „Recht“sprechung des BGH, dass grundsätzlich der Umgangselternteil alleine für die Kosten aufzukommen hat. Egal, wie weit und warum der andere weg gezogen ist und ob er das gedurft hätte. Nur ganz vielleicht und nur unter ganz vielen „Wenns“ und „Abers“ kann der Betreuungselternteil dazu aufgefordert werden, dass Kind zum örtlichen Flughafen zu bringen und dort wieder abzuholen . Den Flug bezahlen muss aber, ohne wenn und aber, weiterhin der allein gelassene. Die Kosten für das Verfahren und die vielen Folgeverfahren, wenn der Betreuungselternteil dass zufällig mal vergisst, sind dabei regelmäßig um ein vielfaches höher, als ein evtl. „Ertrag.“ Von einem sinnvollen Rechtsanspruch kann da jedenfalls keine Rede sein.

      • Susanne Petermann
        Susanne Petermann sagte:

        Ich kenne Stiefmütter, deren Männer das durchgesetzt haben nachdem die Mutter einfach wegezogen war. Hier auch ein Link dazu. Aber natürlich ist mir klar, dass Recht und die Handhabung desselben durch einen Richters oft deutlich auseinander klaffen. Liebe Grüße, Susannehttp://www.lattermann-rechtsanwalt.de/kuartikel/umgang-kosten-kindesunterhalt/

      • Manuel R.
        Manuel R. sagte:

        „es gibt die Möglichkeit, bei Umgangskosten die überdurchschnittlich hoch sind aufgrund des Wegzuges der Mutter, den Unterhalt zu reduzieren. Hier ist das Recht des Kindes seinen Vater zu sehen höher gestellt.“

        Theoretisch.
        Gehen wir mal davon aus, dass für ein Kind mtl. 334€ Unterhalt gezahlt werden. Wenn man dann pro gefahrenen Kilometer 30ct ansetzt um die der unterhalt reduziert werden müsste, dann wäre bei 334 / 0,3 = 1113 Kilometer der Betrag komplette verrechnet. Bei zweimal Umgang im Monat mit jeweils 4x fahren sind das dann also 1113 / (2 * 4) = 140 Kilometer zwischen beiden Wohnorten. Das ist nicht weit und würde sehr viele betreffen.
        Da müsste dann also wieder ganz schnell das Jobcenter gen und Mutti reichlich Geld überweisen, da ja der Unterhalt für Papas Fahrkosten angerechnet wird. Also darf er in den meisten Fällen nichts oder nur wenig zum Ansatz bringen.

        Außerdem werden Kinder auch älter und haben am Wochenende mal noch was anderes vor. Vom Fußballspiel angefangen bis zu Partys wenn sie älter werden. Da fällt dann der Umgang ganz schnell komplett aus, weil es sich rein vom Zeitaufwand für bspw. Freitagabend bis Samstagnachmittag gar nicht realisieren liese.

  10. MGTOW
    MGTOW sagte:

    Extrem professionell! Dafür bekommen Sie meinen vollen Respekt. Wir entsorgte Väter haben es bisher nicht geschafft uns zu organisieren und unsere Probleme so effektiv zu schildern bzw. wurden wir nie ernsthaft gehört.
    Häufig gehen wir einfach „unseren eigenen Weg (MGTOW)“.

    Antworten
    • Gerhard K
      Gerhard K sagte:

      Ich glaub es ist auch nicht einfach sich zu organisieren, wenn man als je nach anschuldigender Gruppe als „frauenfeindlch“, „rechtsradikal“, oder „gewaltbereit“ tituliert wird. Wenn Väter die Kontakt zu ihren Kinder herstellen wollen, sich sammeln als „zornige Rächer die ihre Priviliegien nicht hergeben wollen und denen es nur ums Geld geht“ bezeichnet werden.
      Welcher Politikermensch würde sich mit so einer Gruppe abgeben wollen, bei der allein durch Kontakt die Reputation weg ist?
      Es ist kein Wunder dass hier Susanne Petermann ein Gespräch erhalten hat. Als Stiefmutter ist sie unverdächtig, sie kann auch nicht ins rechte Eck gestellt werden, weil dass sofort Frauensolidarität aller Stiefmütter hervorrufen würde und sie kann als Frau auch nicht als Gewalttäter dargestellt werden, der sich an der Ex, an allen Exen rächen will. Somit ist sie in einer Position, die für die Politikerin Mittag notwendig macht sich ernsthaft mit diesem Anliegen zu befassen, will sie nicht riskieren, dass sich innerhalb der Frauen eine größere Opposition aufbaut zu den Zielen der Geschlechterideologie.
      Eine Beschwichtigung ist daher das politische Mittel der Wahl, damit sich eine Bewegung wie #WomenAgainstFeminsm wie in den USA bei uns erst gar nicht bilden kann.

      Nur eines macht wirklich Hoffnung. Das es immer mehr solcher Frauen werden, die ihre Stimme gegen das Unrecht erheben und für gleiche Menschenrechte für männliche Menschen jeden Alters eintreten. Diesen Frauen und auch dir Susanne ist dafür zu danken. Denn so wie hier, können Väter, Männer und Betroffene frei sprechen und es wird ihnen zugehört. Wie man hier sie, ist die Fassungslosigkeit darüber sehr groß. Es ist aber eine traurige Tatsache und zeigt wie stark Männer bereits Diskriminierungen ausgesetzt sind hier bei uns, während in anderen Ländern elementare Frauenrechte noch immer mit Füßen getreten werden.

      Bizarrer geht es kaum noch.

      Antworten
  11. Manuel R.
    Manuel R. sagte:

    “Weil bei Verletzung der Unterhaltspflicht der Staat einspringen und zahlen muss”

    Aus dem gleichen Grund werden die Kinder auch in aller Regel den Müttern zugesprochen. Würden die Kinder beim Vater leben wäre die Mutter (theoretisch) unterhaltspflichtig. Da die meisten Mütter aber aufgrund ihres Einkommens jedich nicht leistungsfähig sind wäre also der Staat in Form von Unterhaltsvorschuss in der Pflicht. Das würde natürlich ziemlich viel kosten. Also: Kinder zur Mutter und das Finanzproblem ist gelöst.
    Aus dem gleichen Grund ist auch der volle Unterhalt fällig wenn nicht mindestens eine Betreuungsquote von 50:50 zugunsten des Vaters eintritt. Würde der Unterhalt etwa anteilig zur Betreuung sinken und die Mutter wirtschaftlich nicht in der Lage sein die Kinder zu versorgen hätte sie für ihre Betreuungstage Anspruch auf ALG2. Das kostet auch wieder. Also hat der liebe Vater weiter zu zahlen und gleichzeitig die Lebenshaltungskosten für seine Tage zu tragen.

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  12. Corina neumann
    Corina neumann sagte:

    Das klingt wie ein erster kleiner Versuch unsere verstauben Gesetze zu überdenken.
    Weniger Mitbestimmung für Väter welche nicht sich für die Belange des Kindes interessieren….sondern nur für die eigenen. Mein Kind mein Name.für was?
    Weiß jemand wie viel Leid…Kraft…es für die neue Stieffamilie bedeuten kann. ..wwie es auf die Kinder selbst wirkt? Schärfere Strafe für Nichtzahletr…aber wenn man wieder verheiratet ist interessirrt dies nicht mehr den Staat. ..dda ist ja ein Depp der das Kind mit ernähren soll. Ohne Rechte…meist selbst zahlender Vater. ..die Kinder im Haus zählen dann ja nicht…armes Land…es gibt so viel…von Unterhalt bis Namensrecht….unsere Gerichte müssen nach Gewissen und nicht nach Gesetz endscheiden…jede Familie ist anders …jede Trennung. …und es kann nicht sein das Ignoranz oder Gewalt keine Rolle spielen im Umgang mit dem Kind. ..alles was vorher war ist vorbei. ..ees zählt nur der jetzige Wille…ees gibt so vieles worüber ich in Rage und Wut gerate….aber klar…Anwälte. ..Psychologen und die Gerichte. ..also Vater Staat profitieren von Familien die sich trennen. ..ssich streiten und im Namen des Volkes werden unsere neuen Beziehungen und unsere Kinder verurteilt dem Gesetz genüge zu tun…

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