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Im Namen des Kindes? Offener Brief an Heiko Maas

Sehr geehrter Bundesminister der Justiz, Lieber Heiko Maas,

mir ist natürlich klar, dass Sie schwer beschäftigt sind. Terror, Islamismus, Datenschutz, überall sind Baustellen, auf denen Sie gefordert sind. Trotzdem wende ich mich heute mit einem Anliegen an Sie, welches mir wichtig ist. Es geht um Kinder, Eltern und deren Streitigkeiten vor Gericht – also um unser aller Zukunft.

Ich wurde noch im vergangenen Jahrhundert geboren, bin sozusagen „old-school“. In meiner Jugend haben Kinder ihre Eltern nicht „mal eben so“ verklagt. Das hat sich heute komplett geändert – von Gesetz wegen. Schon Kleinkinder und Babys verklagen munter ihre Väter. Sie klagen, weil sie mehr Geld haben wollen, weil Papa ihnen vermeintlich schadet oder sie angeblich keinen Kontakt mit ihm haben wollen.

Natürlich ist jedermann klar, dass nicht wirklich das Kind klagt. Welcher Zweijährige kommt schon von selbst auf diese Idee? Aber mittlerweile gibt es Achtjährige in Deutschland, die man mit Fug und Recht als „Prozesshansel“ bezeichnen könnte. Ist das richtig? Ist das gut so? Auf jeden Fall ist es rechtens. Im  Paragraph 1629 des BGB ist festgelegt, wer im Familienrecht wen und in wessen Namen verklagen darf. Sind Eltern (noch) verheiratet, verklagt ein Elternteil das andere. Sind sie geschieden oder waren nie verheiratet, klagt das Kind.

Ich frage Sie: Warum wird es nicht immer so gehandhabt, wie es bei einem (noch) verheirateten Paar gehandhabt wird? Warum kann die ganz Klagerei vor dem Familienrecht nicht auf Elternebene bleiben?

Sie werden jetzt vielleicht sagen, es handle sich um eine juristische Formalität, natürlich würde kein Kleinkind selbst verantwortlich klagen, sondern der betreuende Umgangselternteil – im Namen des Kindes. Aber warum schreibt der Paragraph das dann nicht auch so vor? Warum wird das Kind zum Prozesshansel gemacht?

Bevor Sie jetzt denken, es würde bei diesen Klagen nur um „Drückeberger“ gehen,  Männer die sich ihrer Verantwortung für ihr Kind entziehen wollen. Mein Blog hat den Untertitel „Das Leben aus der Sicht einer Stiefmutter“. Wir Vizemütter, ich bevorzuge diesen Ausdruck, haben in der Regel Männer an unserer Seite, die sich um ihre Kinder kümmern wollen – es aber leider nicht immer können.

Stiefmütter müssen oft (mit) ausbaden, was die Rechtsprechung anrichtet. Sie müssen (mit)leiden, (mit)bangen, (mit)zahlen und (mit)zittern, wenn es um seine Kinder geht. Mich macht zum Beispiel sprachlos, dass gegen einen Vater der seinen Unterhalt jeden Monat pünktlich zahlt, ein pfändbarer Titel erwirkt werden kann. Nur, weil die Mutter das so will. Darf mein Vermieter auch einen Titel gegen mich beantragen, wenn ich meine Miete jeden Monat pünktlich zahle? Oder mein Stromversorger? Oder mein Telefonanbieter?

Was würde Frau Merkel  Ihre Chefin wohl denken, wenn ein pfändbarer Unterhaltstitel gegen Heiko Maas vorliegen würde? Bestimmt nicht, dass Sie alles für Ihre Kinder tun, oder? Gut, vielleicht interessiert Frau Merkel sich nicht dafür, erfährt es vielleicht nicht einmal. Aber was, wenn doch? Die Gerüchteküche in einem Ministerium wird genauso heiß kochen, wie die in einem durchschnittlichen Büro.

Wissen Sie, was Stiefmütter ebenfalls sauer macht? So eine Klage kostet die Mutter und das Kind oft nichts, Kinder haben selten ein eigenes Einkommen. Der verklagte Vater dagegen, der keine Prozesskostenbeihilfe bekommt, muss seinen Anwalt bezahlen, immer und immer wieder.

Aber ich will hier nicht vom Geld und den Kosten der Prozesse reden. Das ist ein Thema für sich. Die emotionale Seite dieser Rechtsprechung interessiert mich viel mehr.

Lieber Heiko Maas, Sie haben, wenn ich Wikipedia Glauben schenken darf, zwei Kinder. Ich denke, Sie kümmern sich. Auch wenn Sie wahrscheinlich wenig Zeit für die Familie haben, Ihre Kinder werden Ihnen am Herzen liegen. Was würden Sie empfinden, wenn Ihre Kinder Sie verklagen würden? Als Vater, nicht als Jurist.

Wäre für Sie die Klage Ihres Kindes nur eine formaljuristische Note, der Sie keinen Wert beimessen? Oder würde es Sie im Herzen treffen zu lesen „In der Sache Kind Maas/Heiko Maas“? Sie haben Jura studiert, wissen, wie Juristen denken und schreiben. Der Großteil der deutschen Väter hat das nicht. Diese Männer sind verletzt und entsetzt, wenn sie eine Klage zugestellt bekommen, die von ihrem eigenen minderjährigen Kind kommt.

Ich weiß, Sie sind Jurist und kein Psychoanalytiker. Aber da Sie es als Jurist zum Bundesminister gebracht haben, gehe ich davon aus, dass Ihnen menschliche Abgründe nicht fremd sind. So weit kommt man nicht, wenn man nicht ganz genau hinschauen und analysieren kann. Sie werden Hauen und Stechen in der alleruntersten Schublade bereits erlebt haben. Daher werden Sie auch ahnen, was juristische Möglichkeiten und Feinheiten beim Menschen bewirken. Nicht auf der Ebene der Rechtsstaatlichkeit, aber auf der emotionalen Ebene.

Fänden Sie es zum Beispiel gerecht, wenn Ihre Kollegen von der CDU ihre Gesetzesvorlagen immer „im Namen des Volkes“ einreichen dürften, Sie dagegen, als SPD Politiker regelmäßig vom Volk verklagt werden? Wahrscheinlich nicht, oder? SPD und CDU wollen doch beide nur das beste für das Volk. Hoffe ich. Warum ordnet das Gesetz an, dass eine Mutter ein betreuendes Elternteil im Namen des Kindes klagt, ein Vater, ein Umgangselternteil der zum Beispiel den Umgangsboykott verhindern will, das aber nicht im Namen seines Kindes tun kann?

Wie muss sich ein junger Erwachsener fühlen, der realisiert, dass er seinen Vater bereits zig Mal vor Gericht gezerrt hat? Womöglich gar nicht aus einem berechtigten Interesse heraus, sondern weil seine Mutter ihre eigenen (verletzten) Emotionen nicht von den Bedürfnissen ihres Kindes unterscheiden konnte? Fragen Sie einmal Familienrichter, wie oft die in Fällen zu entscheiden haben, in denen der Streit der Eltern die Kinderseelen zerstört.

Ich bin keine Juristin, sehen Sie mir nichtjuristische Formulierungen nach. Mir ist auch klar, dass Juristen Gründe anführen werden, warum das formaljuristisch so zu sein hat und im Prinzip doch gar nicht schlimm ist.

Mir geht es wie gesagt, um eine andere Ebene. Väter, beziehungsweise Umgangs- Elternteile (denn das sind in der Regel die Väter), werden vor deutschen Gerichten minderwertig behandelt. Kann man da nicht etwas ändern? Und wenn es – zunächst – nur eine kleine Änderung im Paragraphen 1629 wäre.

Herzliche Grüße,

Ihre Susanne Petermann

Vom „Stiefmutterblog.com“

 

Foto: Frank Nürnberger, Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

12 Kommentare
  1. Mandy
    Mandy sagte:

    Hallo Frau Petermann,

    ich finde Ihren Artikel sehr interessant und informativ und bin da voll auf Ihrer Seite, auch wenn es bei mir selber anders aussieht, denn ich hätte gerne, dass der Vater meiner Kinder sich um seine Kinder kümmern würde und habe alle Möglichkeiten ausgeschöpft um dies zu erreichen, leider will er keinen Kontakt zu seinen Kindern und weigert sich auch Unterhalt zu zahlen, da kann ein Unterhaltstitel auch nicht viel tun, denn ich müsste nochmals einen Gerichtsvollzieher beauftragen und da muss ich mich erstmal erkundigen, was es mich kostet und so weiter.

    Aber vollkommen egal wie es dazu kommt, dass ein Elternteil sein Kind nicht sehen darf oder nicht möchte. Leidtragend ist immer das Kind und das ist das schlimme.
    Und wie Sie es so treffend schrieben kommt kein Kind auf die Idee ein Elterteil zu verklagen. Ich meine es wacht nicht einfach mal morgens auf und sagt sich, so nun habe ich mal Lust auf einen Prozess. Zumal jeder Prozess ja auch emotional an die Substanz geht.

    Wie gesagt Ihren Artikel/Brief finde ich sehr gut, leider wird in der Hinsicht von der Politik zu wenig unternommen.

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  2. Mario Vogel
    Mario Vogel sagte:

    Hallo Frau Petermann,

    danke für diesen Artikel.
    Ich würde mir wünschen das manche Elternteile endlich begreifen, das Kinder kein Eigentum sind sondern sowohl für die Mutter als AUCH für den Vater ein kleines Wunder sind. Nach einer Trennung sollte es im Regelfall zu einem 50/50 Betreuungsmodel kommen wie in anderen europäischen Ländern auch.
    Dann würde es weniger Streitigkeiten geben.
    Männer hätten nicht das Gefühl Unterhalt zu bezahlen sondern das Leben der Exfrau zu finanzieren. Und Frauen müssten sich nicht rechtfertigen müssen wieso es soviel Unterhalt ist.
    Ich denke jeder Elternteil würde sich ziemlich dumm vorkommen wenn man die Kinder (welche von beiden Eltern ja geliebt werden) von heut auf morgen nur noch aller 14 Tage mal für 2 Tage Mama/Papa sein darf und hierfür auch noch bezahlen soll (so fühlt sich das nämlich an wenn man Unterhalt bezahlt).
    Ich würde gerne meine Kinder zur Hälfte auf ihrem Lebensweg begleiten, leider ist es durch unsere komische Gesetzgebung uns nicht vergönnt das wir uns gegenseitig diese kurze Zeit begleiten dürfen, sondern wir mit 53 Tagen von 365 Tagen im Jahr klar kommen müssen.
    Eltern sollten endlich verstehen das eine Trennung keinerlei Einfluss auf die Beziehung der Kinder zu ihren Vätern und Müttern haben sollte.
    Streitigkeiten schaden immer nur einem, dem Kind.
    Würde unsere Gesellschaft endlich aufwachen und merken das man mit unserem mittelalterlichen Ansehen der Obhut des Kindes nur dem Kind schadet dann würse sich vielleicht auch gesetzlich etwas ändern.
    In Zeiten der Emanzipation sollten wir aufpassen das wir diesen Respekt welchen die eine Seite für sich immer einfordert, auch der anderen Seite gegenüber aufbringen.
    Zum Wohl der Kinder sollten diese nicht von einem Elternteil dazu benutzt werden mit Hilfe des Staates (zb Ämter,Behörden, Gerichte), gegen den anderen Elternteil vorzugehen.

    Übrigens geht es nicht bei Klagen um das Recht des Kindes. In erster Linie wird das Kind benutzt um den anderen mürbe zu machen und eine Art Erpressung auszulösen.

    Gern wäre ich als Vater bereit meiner Exfrau, welche mit Unterstützung des absolut überforderten Jugendamtes, mir die Kinder vorenthält, noch mehr Geld zu zahlen wenn sie mich dafür endlich wieder teilhaben lässt am Leben meiner Kinder.
    Als Vater kann ich allen Müttern sagen das wir als „starkes Geschlecht“ ebenfalls Gefühle haben, besonders wenn es um unsere Kinder geht.
    Und vielleicht sollten manche Frauen aufhören uns Vätern die entfremdet, finanziell ruiniert und bloßgestellt werden mit Pflichten zu kommen. Jede Mutter die nachdenkt und ihre Kinder liebt wird sich doch vorstellen können das ein Papa genauso verzweifelt und zerbricht, wie sue selber zerbrechen würde.
    Und irgendwann können Männer auch nicht mehr und resignieren und geben auf.
    Mütter sind etwas wunderbares, ich hatte das Glück in einer wunderschönen Kindheit aufzuwachsen.
    Aber was heutzutage manche von „Müttern“ sich erlauben ist Wahnsinn. Es dürfte sich nicht jede Frau „Mutter“ nennen dürfen nur weil sie ein Kind zur Welt gebracht hat. Dies ist ein Schlag ins Gesicht für Mütter die diesen Titel aus Liebe tragen.
    Und genauso wie es bei Männern nur Erzeuger gibt gibt es Frauen die nicht begriffen haben was ein Kind ist.

    Tut mir leid wenn es zum Schluss recht weit abgeschweift ist vom Thema. Da kam wieder alles hoch.

    Ich würde mir als Vater, der gerne vielmehr Papa sein wollte als er darf, wünschen das man Rücksicht auf die Kinder bei einer Trennung nimmt und jeder Elternteil von dem besitzergreiffenden Denken über die Kinder Abstand nimmt.
    Kinder sollten das Recht haben, trotz Trennung der Eltern und ohne eine Beeinflussung durch einen Elternteil bzw den Staat, eine ganz normale Beziehung zu Mama und Papa führen zu können.

    Jeder der „im Namen des Kindes“ gegen den anderen Elternteil vorgeht begeht seelischen Missbrauch am Kind.

    Argumentationen in denen versucht wird mir weiß zumachen das Kind versteht es noch nicht weil es eventuell zu jung ist, der sollte doch wissen, das Kinder viel zu schnell groß werden und später alles hinterfragt. Und zu wissen das man seine eigene Mutter oder seinen eigenen Vater quasi selber vertrieben muss sich schrecklich anfühlen.

    Antworten
    • Ma
      Ma sagte:

      Hallo Mario Vogel
      Diesen Text könnte doch mal als Blogeintrag auf dem Stiefmutter blog erscheinen. Zeigt er doch gut, wie wenig Zeit in der Realität für die Vater-Kind Beziehung bleibt. Ich würde noch hinzufügen, dass bei fehlender Alltagsbegleitung keine normale Beziehung entstehen kann. Väter haben das Bedürfnis, Verantwortung zu über nehmen, finden sich jedoch als Wochenendbabysitter wieder. Ist ihnen nicht zu verübeln, wenn sie dadurch zu Spass-Onkels werden. Sie haben ja keine Wahl. Es liegt am System.

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  3. E.U.
    E.U. sagte:

    Das Problem ist viel grundlegender und betrifft die extreme Verrechtlichung aller familiärer Angelegenheiten in Deutschland. Das reicht bis zu einer ausgreifenden Anwaltspflicht, die immer nur ausgeweitet wurde. In der Folge haben wir auch eine vergleichsweise sehr hohe Zahl von Richtern und Anwälten.

    Es fällt deshalb nicht mehr auf, weil andere Konzepte gar nicht erst zur Diskussion zugelassen werden, die Rechtsindustrie stellt sich als alternativlos dar. Somit ist der einzige Weg zwischen Vater und Kind immer: Vor Gericht gehen, einen Anwalt kaufen, Anträge schreiben, klagen, Beschlüsse und ggf. neue Runden vor anderer Instanz. Begleitet von fetten Honorarforderungen der Damen und Herren Juristen.

    Eine Menge Länder haben aber andere Wege eingeschlagen und sind nachweislich sehr erfolgreich damit. So ist dort z.B. der Weg zum Gericht überhaupt erst nach einer Schlichtung möglich, über die eine Bescheinigung vorzulegen ist. Dort kann man niemand hinschicken, man muss selber hin. Ein Anwalt ist dafür nicht nur unnötig, sondern sogar verboten. Anwälte sind Waffenlieferungen in Krisengebiete, wie jemand mal sagte.

    Dann erst geht es zum Gericht. Und oft sehr schnell wieder zurück zum Schlichter, denn der Richter kann die Streiter dorthin sofort zurückschicken, wenn er den Eindruck hat, sie hätten sich nicht genug um eine eigene Lösung bemüht. Das läuft alles in Tagen und wenigen Wochen statt über Monate. Wird der Fall schliesslich doch vor Gericht verhandelt, macht der Richter nicht mehr viel, denn dann greifen sehr konkrete gesetzliche Regelungen, Richterrecht hat geringen Spielraum.

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    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Ich bekomme in den nächsten Tagen einen Bericht über die Situation in Japan von einer japanischen Stiefmutter. Ich selbst kenne mich sehr gut in Belgien aus – habe dort gelebt – und habe gesehen, wie dort Trennungen mit Kindern geregelt werden. In welchen Ländern ist der Weg zum Schlichter denn Voraussetzung? Hast Du da Material für mich? Liebe Grüße, Susanne

      Antworten
      • E.U.
        E.U. sagte:

        Diese Konzepte existieren in einigen Ländern, ein Stück weit auch in manchen US-Bundesstaaten. Ich persönlich finde die Umsetzung in Norwegen am gelungendsten. Dort hat die Schlichtung auch eine Mindestdauer, nämlich drei Stunden. Einfach auf Ärger und Unkooperation schalten und daraus Vorteile ziehen ist da nicht drin. Auch Scheidungen gehen meist ohne Gericht. Ehen können vom Fylkesmann oder dem Gericht aufgehoben werden. Es ist eine Aufhebung, keine Scheidung. Danach sind beide „ledig“, nicht „geschieden“. Kein Anwaltszwang, keine Gebühren beim Fylkesmann.

        Es gibt da noch andere interessante Konzepte, von denen die Juristen in Deutschland wohlweislich nie sprechen weil es für sie geschäftsschädigend wäre. In allen Gebieten des Familienrechts, insbesondere auch im Unterhaltsrecht.

        Ihr Brief an den Justizminister ist nett. Der Mann ist selber Anwalt, überhaupt sind satte 25% aller Abgeordneten Juristen, eine extremer Überhang. Von dieser Seite sich etwas zu erhoffen ist sehr mutig. Die sind nicht die Lösung, sondern das Hauptproblem.

      • Susanne Petermann
        Susanne Petermann sagte:

        Mir ist schon klar, dass Herr Maas ein Jurist ist. Aber er ist eben auch Vater. Vielleicht versteht er also trotz seines Jurastudiums, worum es mir geht. Auch Juristen haben Emotionen – davon gehe ich jedenfalls aus.

        Die Schlichtungsvereinbarung in Norwegen werde ich mir einmal genauer anschauen. Sehr interessant. Ich bin grundsätzlich ein optimistischer Mensch und denke, dass man gemeinsam immer etwas erreichen kann. Das gilt sowohl für Männer UND Frauen, als auch für Stiefmütter UND Väter. Und ich gebe noch nicht einmal die Hoffnung auf, dass Mütter UND Stiefmütter gemeinsame Lösungen finden.

  4. Gast
    Gast sagte:

    Kinder haben das Recht auf beide Eltern und wenn die Frau nicht in der Lage ist, aus eigenen Mitteln eine genügend große Wohnung in der Nähe vom Vater zu finanzieren, hat er die Pflicht und Schuldigkeit, sie zu unterstützen, damit das Kind zu beiden Elternteilen Kontakt haben kann. Die Mutter ist mindestens genau so wichtig wie der Vater! Und wenn er dies nicht tut, dann wird er von der Mutter verklagt und nicht von den Kindern. Das ist Unfug! Natürlich sollen beide Elternteile das nicht mit dem Kind besprechen. Ich bin als Mutter immer begeistert, wenn eines meiner Kinder sagt: „Das ist total gemein, wie Du den Papa abzockst“ Man gibt sich Mühe, die Kinder da raus zu halten und dann so was. Und: Sie überbewerten Ihre Rolle, als „Stiefmutter“. Sie sind nämlich gar keine Mutter.

    Antworten
    • Susanne Petermann
      Susanne Petermann sagte:

      Liebe Unbekannte,
      ich maße mir gar nicht an, die „Mutter“ meiner Stiefkinder zu sein, ich bin die Stiefmutter. Oder eben Vizemutter, oder auch einfach nur die Frau ihres Vaters.
      Und ich kann mich nicht erinnern geschrieben zu haben, dass Mütter nicht unterstützt werden sollen. Natürlich sollen sie das. Aber dass ein Elternteil für das Kind eine Klage einreicht, und das Kind damit den anderen Elternteil verklagt, gefällt mir eben nicht. Was bewirkt das in einem Vater? Was bewirkt das irgendwann einmal in einem Kind? Wenn es in der Lage ist, zu verstehen, was da in seinem Namen gemacht wurde?
      Liebe Grüße,
      Susanne

      Antworten
      • Antje Heyer
        Antje Heyer sagte:

        Liebe Frau Petermann,

        wie alle Handlungen der Eltern im Namen des Kindes kan das Kind sie später billigen oder nicht. Eltern haben nunmal das Recht, im Namen ihrer Kinder alle möglichen Rechtshandlungen vorzunehmen, beispielsweise ja auch eine Schule auszusuchen und das Kind dahin anzumelden (das Kind hat – rechtlich gesehen – auch kein Mitspracherecht, ob es lieber zur Waldorfschule oder ins Internat möchte).
        Wichtig ist doch, dass der Unterhalt ein Recht des Kindes ist, deshalb ist es auch Prozesspartei. Und vielleicht ist es ja ganz hilfreich, wenn der Vater erschrickt, dass sein Kind ihn verklagt? Schließlich geht es um die Verletzung/Vernachlssigung der Rechte seines Kindes. Wenn Mütter, bei denen die Kinder leben, ihre Recht (und ihre Pflicht!), das Recht der Kinder geltend zu machen, indem sie Klage erheben, dann ist das eher ein gesellschaftliches Problem, das, wie wie der andereKommentator, finde durch eine gesellschaftliche/politische Stärkung mediativer Verfahren zu lösen ist. Übrigens: Auch das Umgangsrecht des Kindes auf Umgang mit dem Vater kann durch das Kind (geltend gemacht von der betreuenden Mutter) eingeklagt werden. Diese Fälle sind in der Praxis nur äußerst selten.

      • Susanne Petermann
        Susanne Petermann sagte:

        Liebe Frau Heyer, ich bin ganz bei Ihnen: Eltern sollten für ihre Kinder entscheiden -jedenfalls bis zu einem bestimmten Alter. Und ich bin auch der Meinung, dass der Unterhalt für ein Kind gezahlt werden sollte. Kinder kosten Geld, das sollte beiden Eltern klar sein. Die jetzige Berechnung des Unterhalts sehe ich allerdings als ungerecht an, aber das ist ein anderes Thema. Wobei ich Ihnen jedoch absolut widerspreche ist, dass es Usus sein sollte, vom Kind verklagt zu werden. Sie gehen vielleicht, so wie ich auch vor Beginn meiner Recherchen, davon aus, dass nur Männer verklagt werden, die sich weigern zu zahlen. Dem ist aber nicht so. Im Namen des Kindes wird recht wild geklagt. In alle möglichen Richtungen. Völlig unabhängig von der Zahlungsbereitschaft des Vaters. Auch ein Titel wird nicht nur gegen einen säumigen Unterhaltspflichtigen erhoben. Ich kann jeden einzelnen Monat pünktlich gezahlt haben, und trotzdem soll vorsorglich ein Titel gegen mich ausgesprochen werden. Ist dieser Generalverdacht richtig? Würden Sie Ihrem Vermieter unterschreiben, dass er sie jederzeit pfänden darf, auch wenn Sie Ihre Miete immer pünktlich bezahlen? Liebe Grüße, Susanne

    • Miszewski Britta
      Miszewski Britta sagte:

      In Zeiten von Emanzipation schäme ich mich für so unüberlegte Kommentare.
      Übrigens gibt es Stiefmütter die für manche Kinder ein Gottessegen sind, da sich dort die Kinder von solchen unqualifizierten Gerede erholen können.

      Hochachtungsvoll

      Britta Miszewski

      Antworten

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